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Energiesparen: So lässt sich der Verbrauch Schritt für Schritt senken

Gas-Heizung (Foto: Ahrensburg-Portal)

Tipps der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Die letzte Stromrechnung fiel ungewöhnlich hoch aus und beim Blick auf die Heizkosten wird es doppelt warm? So geht es vielen Verbrauchern. „Lockdown und Home-Schooling treiben den Energieverbrauch zuhause und damit die Kosten für Strom und Heizung hoch“, so Carina Vogel von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Kostenreiber Heizung und Warmwasser

Gut 85 Prozent des Energieverbrauchs zuhause fallen für Heizung und Warmwasser an. Je nach Heiztechnik zahlen Verbraucher im Jahr durchschnittlich acht bis 13 Euro pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche. Für ein 110 Quadratmeter großes Einfamilienhaus mit Gasheizung liegen die jährlichen Heizkosten zwischen 860 und 1.870 Euro. Hauptgrund für die großen Unterschiede ist neben den saisonalen Temperaturen und dem Heizverhalten der Bewohner der energetische Zustand des Hauses.

Gute Dämmung hilft beim Sparen

In Häusern ohne richtige Wärmedämmung verschwindet die Wärme schnell durch Wände, Fenster, Dach, Türen oder den Fußboden. Alte Heizkessel, überdimensionierte, falsch eingestellte oder veraltete Umwälzpumpen treiben Gas-, Öl- und Stromverbrauch in die Höhe. „Gerade im Altbau hilft es, Außenwände und Dachflächen nachträglich zu dämmen, alte Fenster zu ersetzen und das Heizsystem zu verbessern“, empfiehlt Carina Vogel.

Energieberatung schützt vor Planungsfehlern

Energieberater helfen bei der Planung größerer Sanierungen wie Wärmedämmung oder Heizungstausch. So lassen sich Baufehler vermeiden. Bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erfahren Verbraucher, welche Maßnahmen für ihre Immobilie möglich und empfehlenswert sind, welche Kosten dabei entstehen und worauf es bei der Umsetzung ankommt. Zudem informieren die Energieberater über aktuelle Förderprogramme.

Durchlauferhitzer als Kostenfaktor

Neben Heizung und Dämmung spielt der Stromverbrauch im Haushalt eine große Rolle. Er trägt rund 15 Prozent zum Energieverbrauch zuhause bei. Der Stromverbrauch ist je nach Geräteausstattung, Anzahl an Personen im Haushalt und Wohnfläche sehr unterschiedlich. Ein Zwei-Personen-Haushalt verbraucht für eine 80 Quadratmeter große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus durchschnittlich 2.400 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr. Weitere 1.000 kWh kommen hinzu, wenn das warme Wasser für Küche und Bad per Durchlauferhitzer, also mit Strom erhitzt wird. Bei einem aktuell durchschnittlichen Strompreis von 30 Cent pro kWh entstehen jährliche Stromkosten in Höhe von 720 Euro ohne, beziehungsweise 1.020 Euro mit Durchlauferhitzer.

Höherer Verbrauch im Einfamilienhaus

Wohnen zwei Personen im Einfamilienhaus, ist der durchschnittliche Stromverbrauch 30 Prozent höher und liegt bei 3.100 kWh, plus 1.000 bei elektrischer Warmwasserbereitung. Hier zahlen die Bewohner jährlich etwa 930 Euro. Gründe für die Mehrkosten sind zum Beispiel die größere Wohnfläche, eine Garage, Außenbeleuchtung, elektrische Gartengeräte und die Heizung.

Mehr als ein Viertel des Stromverbrauchs durch elektronische Geräte

Das sind vor allem Fernseher und Laptop, gefolgt von Kühl- und Tiefkühlgeräten. Wer hier auf moderne, energiesparende Geräte setzt und auf Stand-By-Betrieb verzichtet, kann eine Menge Strom sparen. Bei Neuanschaffungen bietet das neue EU-Energielabel Orientierung.

Energieberatung bei der Verbraucherzentrale

Für Fragen rund um Energie im Haushalt, zur Sanierung und dem neuen Energielabel stehen die Energieberater der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zur Verfügung. Beratungstermine für Energie-Checks (30 Euro) und telefonische Beratung (kostenfrei) gibt es unter der Servicenummer 0431-590 99-40.

Text: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Hauptausschuss Ahrensburg tagt am 15.03.2021

Der Ahrensburger Hauptausschuss tagt am 15.03.2021, 129.30 Uhr in der Gemein-schaftsschule Am Heimgarten, Turnhalle, Reesenbüttler Redder 4 – 10,22926 Ahrensburg

Hinweis der Verwaltung: Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona Pandemie der zahlenmäßige Zugang zu der Ausschusssitzung beschränkt sein wird. Fragen, Vorschläge und Anmerkungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen. Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

T a g e s o r d n u n g

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
5.1. Berichte gem. § 45 c GO
5.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
5.2.1. Tätigkeitsbericht des Seniorenbeirates 2017-2020
5.2.2. Ergebnisse Seniorenbeiratswahl 2021
6. Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2021
7. Bericht der Datenschutzbeauftragten
8. Ahrensburger Stadtgeld – 5. Änderung der Richtlinie der Stadt Ahrensburg für die Umsetzung des „Ah-rensburger Stadtgeldes“ – Verschiebung des Aktionszeitraums
9. Bericht über die Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwen-dungen gem. § 76 Abs. 4 Satz 5 GO
10. Anfragen, Anregungen, Hinweise

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten:

11. Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
11.1. Berichte gem. § 45 c GO
11.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
12. Anfragen, Anregungen, Hinweise

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Corona: Inzidenzwert 45 für Schleswig-Holstein am 06.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (06.03.2021) landesweit bei 45,8 (gestern: 44,4). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 100,9 meldet die Stadt Flensburg. Den niedrigsten Wert von 13,7 weist der Kreis Steinburg auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 70,0 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert zumal angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 06.03.2021 (Quelle: www.schleswig-holstein.de)

 

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Corona Tests: Begehrt, aber nur bei den Discountern zu bekommen – und knapp

Corona Tests bei ALDI Ahrensburg: ausverkauft (Foto: Ahrensburg-Portal)

Bundesminister Jens Spahn hatte flächendeckende Tests ab 01.03.2021 angekündigt. Wie bei den Impfungen war auch diese Ankündigung offenbar ohne sachliche Grundlage: Die staatlichen Tests sind weiterhin nur angekündigt.

Lediglich die Discounter haben sich wirklich gekümmert und heute begonnen „Schnelltests zum Selbertesten“ zu verkaufen. Das Interesse ist groß: Wie andernorts waren die Teste heute Mittag bei ALDI in Ahrensburg ausverkauft. Eventuell kann man über die Online-Shops der Discounter Tests bekommen. Immerhin: Wenigstens ALDI & Co sind hier aktiv.

Text, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Die Regeln für Stormarn ab 08.03.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Auf der Grundlage der Landesverordnung vom 06.03.2021 (unser Bericht) hat der Kreis Stormarn seine Allgemeinverfügung angepasst und teilt dazu heute mit:

Grundsätzlich verlängert sich der derzeitige Lockdown bis 28. März 2021. Bleibt es bei einer stabilen Inzidenz unterhalb der 100er-Marke, sind regional weitere Öffnungsschritte möglich. Diese sollen ab kommender Woche durch ein bundesweites Testangebot abgesichert werden. Es gilt bundesweit ein Fünf-Stufen-Plan. 

Corona Öffnungen ab März 2021 (Bild: Kreis Stormarn)

Stufe 1: Die Öffnung der Schulen, Kitas und Friseure seit 01.03.2021

Die erste Stufe wurde mit der Öffnung der Grundschulen und Kitas sowie der Öffnung der Friseurläden bereits begonnen.

Stufe 2: Öffnungen ab 08.03.2021

  • Mit der zweiten Stufe, beginnend ab 8. März, dürfen Blumengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte unter Einhaltung von Hygienevorschriften und Begrenzung der Kundenanzahl öffnen.
  • Gleiches gilt auch für körpernahe Dienstleistungen wie Tattoo-, Sonnen- oder Kosmetikstudios und Massagesalons sowie Fahr- und Flugschulen. Ist es bei dem Termin oder der Behandlung nicht möglich, dauerhaft eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, so müssen die Kund:innen einen negativen Corona-Test vorlegen. Darüber hinaus muss das Personal regelmäßig getestet werden.
  • Auch die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab 8. März wieder erweitert: Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare mit getrennten Wohnsitzen gelten als ein Haushalt.
  • Sinkt die Inzidenz unter 35, können Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt werden. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
  • Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift eine Notbremse. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen. Das heißt in diesem Fall: Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.

Stufe 3: Öffungen ab 08.03.2021

Mit Stufe drei kann in den Bundesländern ebenfalls ab 8. März begonnen werden, in denen die Inzidenz stabil unter 50 liegt. Dann können auch der Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten oder Gedenkstätten wieder öffnen. Und auch kontaktfreier Sport auf Außenanlagen ist wieder möglich. Liegt die Inzidenz zwischen 50 bis 100, sind die genannten Lockerungen mit Auflagen zu versehen.

Stufe 4 und 5: Öffnungen, die später entschieden werden

Die Öffnungsschritte vier und fünf beginnen frühestens am 22. März bzw. 5. April. Was das im Einzelnen z.B. für die Außengastronomie, Theater, Kinos oder Veranstaltungen bedeuten könnte, kann dem als Anlage beigefügten Schaubild entnommen werden.

Umsetzung des 5-Stufen-Plans in Schleswig-Holstein

Da in Schleswig-Holstein die Inzidenz stabil unter der 50er-Marke liegt, hat die Landesregierung am 6. März mit der ab 8. März in Kraft tretenden Corona-Bekämpfungsverordnung Öffnungsschritte der Stufe drei beschlossen. Somit gilt u.a.:

  • Einzelhandel: Ab Montag kann der Einzelhandel öffnen.  In Geschäften bis 800 Quadratmeter gilt eine Beschränkung von zehn Quadratmetern pro Kunde, oberhalb dieser Größe gelten 20 Quadratmeter pro Kunde.Dies gilt nicht, soweit das Sortiment überwiegend aus Lebensmitteln besteht.Liegt der Inzidenzwert über 50, gilt ebenfalls diese Begrenzung, allerdings müssen die Kunden Termine vereinbaren und Ladenbetreiber müssen die Daten erfassen. Liegt der Inzidenzwert landesweit über 100, wird der Einzelhandel geschlossen, bestellte Waren können nur nach Voranmeldung abgeholt werden.
  • Dienstleistungen mit Körperkontakt, bei denen die Kunden keine Maske tragen können, sind zulässig, wenn die Dienstleister eine Maske ohne Ausatemventil sowie ein Gesichtsvisier tragen, der Kunde ein negatives Corona-Testergebnis vom selben Tag vorlegt und die Dienstleister über ein schriftliches Testkonzept für das Personal verfügen und umsetzen.
  • Sport: Sportgruppen mit bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen  im Rahmen des organisierten Vereinssports unter Anleitung eines Übungsleiters draußen trainieren. Kontaktdaten sind zu erfassen. Gruppen mit bis zu zehn Personen können wieder Sport im Außenbereich treiben, ohne dass ein Verein organisatorisch dahinter steht.Sport in geschlossenen Räumen ist weiterhin allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person möglich. In großen Räumen bzw. Hallen können auch mehr Personen Sport treiben (mindestens 80 Quadratmeter Fläche pro Person).

Pflegeeinrichtungen: Bewohnerinnen und Bewohner vollstationärer Einrichtungen, in denen ein hinreichender Impfschutz (mindestens zwei Wochen nach abgeschlossener Impfserie) gegen eine Infektion mit dem Coronavirus besteht, können in Gemeinschaftsräumen der Einrichtung wieder Gruppenangebote nutzen.· Einrichtungen der Eingliederungshilfe: Angestellte sowie externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung tragen und sind mindestens zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu testen.

· Kinder- und Jugendhilfe: Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind als Präsenzveranstaltung mit bis zu zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern in einer festen Gruppe zulässig.

· Musikschulen dürfen Einzelunterricht anbieten.

· Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Archive, botanische Gärten, Zoos oder Aquarien dürfen unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte öffnen.

Was bedeuten die neuen Regelungen für den Kreis Stormarn?

  • Auch wenn im Kreis Stormarn die Inzidenz über der 50er-Marke liegt, wird am Montag in Stormarn der Einzelhandel öffnen. Die Öffnungsschritte beziehen sich auf den Inzidenzwert des Landes, einzelne Ausnahmen wären möglich.
  • Der Kreis arbeitet, gemeinsam mit den Stormarner Kommunen, an der Organisation einer Teststrategie für Schnelltestungen. Nähere Informationen werden in Kürze veröffentlicht.
  • Eine digitale Kontaktnachverfolgung mittels einer App soll auch in Stormarn eingeführt werden.
  • Der Kreis verlängert seine Allgemeinverfügung über die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an öffentlich zugänglichen Bereichen
  • Ausweitung der Maskenpflicht in der Stadt Bad Oldesloe: „Bad Oldesloe verschärft Maskenpflicht“ In der Anlage wurde u.a. in der Fußgängerzone in Bad Oldesloe die Maskenpflicht auf alle Wochentage in der Zeit von 06:00 bis 18:00 Uhr  ausgeweitet.

Landrat Dr. Görtz: „Mit diesen Lockerungsschritten setzt das Land ein deutliches Signal, das ich sehr begrüße. Gleichzeitig dürfen wir aber jetzt nicht leichtsinnig werden. Wir müssen alle gemeinsam zeigen, dass wir nun verantwortungsvoll mit der neuen Situation, z.B. bei Kontaktbeschränkungen oder der Öffnung des Einzelhandels, umgehen. Halten wir uns weiterhin an die Regeln, damit es gelingt, die Pandemie mit all ihren Auswirkungen auf unser tägliches Leben in den Griff zu bekommen.“

Zugleich betonte der Landrat, dass der Einzelhandel auch im Kreis Stormarn öffnen dürfe, obwohl die Inzidenz aktuell bei über 50 liege. „Das Land hat klar darauf hingewiesen, dass die Zahl 50 sich auf den Landesdurchschnitt bezieht. Kreise, die knapp über dem Durchschnitt liegen, dürfen Öffnungen ebenfalls zulassen. Dies werde in Stormarn so praktiziert, sei ein gutes Signal für die Wirtschaft und verringere den sog. „Einkaufstourismus“.

Text, Grafik: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Die Verordnung zu den Öffnungen ab 08.03.2021

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Ministerpräsident Günther: „Mit der Situation verantwortungsbewusst umgehen“

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat heute (6. März) wie angekündigt zahlreiche Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Zusätzlich zu den seit dem 1. März gültigen Öffnungsschritten werden damit zum kommenden Montag (8. März) weitere Beschränkungen unter Auflagen aufgehoben. Ministerpräsident Daniel Günther: „In vielen Lebensbereichen können wir angesichts der derzeitigen Infektionslage die bisherigen Einschränkungen erleichtern.“

Zugleich appellierte er an die Bürgerinnen und Bürger: „Wichtig ist, dass wir alle gemeinsam weiterhin die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln einhalten und mit der Situation verantwortungsbewusst umgehen, damit wir uns und andere nicht gefährden.“

Wichtige Änderungen ab 08.03.2021

Kontaktregeln:

Private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt sind wieder möglich, aber auf maximal fünf Personen beschränkt. Soweit ein Haushalt bereits aus fünf Personen oder mehr besteht, dürfen die Mitglieder dieses Haushalts sich wie bisher mit einer weiteren Person treffen. Paare mit getrennten Wohnsitzen gelten als ein Haushalt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Einzelhandel

Der Einzelhandel kann unter Auflagen (Hygienekonzepte usw.) wieder öffnen. Die Kundenzahl ist auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Für Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern gilt eine Begrenzung von einer Person je 20 Quadratmeter der darüberhinausgehenden Fläche. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Verkaufsstellen, deren Sortiment hauptsächlich aus Lebensmitteln besteht. Beispiel: Auf 1.000 Quadratmetern Verkaufsfläche sind gleichzeitig 90 (80+10) Kunden erlaubt.

Körpernahe Dienstleistungen

Auch Tattoo-, Kosmetik- und Massagestudios können nun wieder öffnen – mit entsprechenden Hygienekonzepten und Kontaktdatenerhebung. Dienstleisterinnen und Dienstleister sowie Kundinnen und Kunden müssen qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Wenn bei der Behandlung im Gesicht der Kundin bzw. des Kunden nicht dauerhaft eine entsprechende Maske getragen werden kann, sind weitere Schutzmaßnahmen erforderlich, u.a. ein negativer Covid-19-Test der Kundin/des Kunden sowie ein Testkonzept der Dienstleisterin bzw. des Dienstleisters für das Personal.

Freizeit und Kultur:

Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archive können unter Auflagen (Hygienekonzept, Begrenzung der Besucherzahl, Kontaktdatenerhebung) wieder öffnen, ebenso Sonnenstudios und botanische Gärten.

Sport

Kontaktfreier Sport mit bis zu 10 Personen außerhalb geschlossener Räume ist möglich. Zudem können draußen bis zu 20 Kinder (bis 14 Jahre) unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters und mit Kontaktdatenerhebung Sport treiben. Sport in geschlossenen Räumen ist weiterhin allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person möglich. In großen Räumen bzw. Hallen können auch mehr Personen Sport treiben (mindestens 80 Quadratmeter Fläche pro Person). Auch in Sportanlagen innerhalb geschlossener Räume und beim Kindersport müssen Hygienekonzepte vorliegen und Kontaktdaten erhoben werden.

Außerschulische Bildungsangebote

Fahr- und Flugschulen können mit entsprechenden Hygienemaßnahmen und -konzepten den Betrieb aufnehmen, Musikschulen können Einzelunterricht anbieten, Erste-Hilfe-Kurse und Kurse in Hundeschulen (im Außenbereich mit bis zu zehn Personen einschließlich Trainerin oder Trainer) können stattfinden.

Pflegeeinrichtungen

Bewohnerinnen und Bewohner vollstationärer Einrichtungen, in denen ein hinreichender Impfschutz (mindestens zwei Wochen nach abgeschlossener Impfserie) gegen eine Infektion mit dem Coronavirus besteht, können in Gemeinschaftsräumen der Einrichtung wieder Gruppenangebote nutzen.

Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Angestellte sowie externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung tragen und sind mindestens zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu testen.

Kinder- und Jugendhilfe

Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind als Präsenzveranstaltung mit bis zu zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern in einer festen Gruppe zulässig.

Weitere Regelungen der Verordnung

Konkretisiert wurden außerdem Regelungen zu erforderlichen Hygieneplänen der Krankenhäuser.

Für Flensburg und Umgebung regeln die Stadt Flensburg und der Kreis Schleswig-Flensburg angesichts des dortigen Infektionsgeschehens weitere Maßnahmen per Allgemeinverfügung.

Die bereits gültige Quarantäne-Verordnung wurde bis zum 28. März verlängert.

Text: Staatskanzle SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

zu den amtlichen Dokumenten

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Die Baulandpreise steigen in Stormarn weiter

Das liebe Geld (Foto: Ahrensburg-Portal)

Bauland in Ahrensburg und Großhansdorf besonders teuer

Schwere Zeiten für all diejenigen, die im Kreis Stormarn auf der Suche nach Bauland für Ein- und Zweifamilienhäuser sind. Auch in den letzten beiden Jahren hat sich Bauland erheblich verteuert. Die Nachfrage nach Immobilien und Bauland ist derzeit sehr groß, das Angebot jedoch eher bescheiden.

Höchste Preise im Hamburger Randgebiet

Die höchsten Kaufpreise werden nach wie vor in Südstormarn und speziell im unmittelbaren Hamburger Randgebiet erzielt. Das ist das Ergebnis der aktuellen Auswertungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Stormarn.

Bodenwerte spiegeln die Situation auf dem Markt

Seit 57 Jahren ermittelt der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte – das sind durchschnittliche Bodenwerte für Grundstücke auf der Grundlage tatsächlicher Verkäufe – für das ganze Kreisgebiet. In mehreren Sitzungen in den vergangenen Wochen hat der Ausschuss unter Vorsitz von Carola Krien die Richtwerte für erschlossene Baulandflächen (Wohnen und Gewerbe) und für Flächen der Land- und Forstwirtschaft zum Stichtag 31. Dezember 2020 ermittelt. Bodenrichtwerte stellen die aktuelle Situation am Immobilienmarkt für die vorgenannten Nutzungsarten dar und beziehen sich auf Grundstücke mit ortstypisch durchschnittlichen Eigenschaften.

Hoher Anstieg bei Bauland für Einfamilienhäuser

Bei der aktuellen Bodenrichtwertermittlung wurde ein besonders hoher Anstieg der Kaufpreise für Einfamilienhausgrundstücke festgestellt. Im Kreisgebiet lag der Anstieg der Bodenrichtwerte im Durchschnitt bei 16,0 % im Vergleich zu den Richtwerten von vor 2 Jahren, in einigen Gemeinden ist sogar eine erheblich größere Steigerung zu verzeichnen.

Die Kaufpreise für Mehrfamilienhausgrundstücke sind gegenüber den Bodenrichtwerten zum Stichtag 31.12.2018 nahezu unverändert. Ladenflächen sind aufgrund der vielen Leerstände in Zentrumslagen und dem zunehmenden Online-Handel derzeit schwer zu vermieten, so dass die Bodenrichtwerte für Wohn- und Geschäftshausgrundstücke durchschnittlich um 6,4 % gesunken sind.

Die Arbeitsgrundlage für den Gutachterausschuss bildeten ca. 3.200 Immobilienkaufverträge aus den Jahren 2019 und 2020. Damit wurden im Vergleich zum Zeitraum 2017 / 2018 im Kreis Stormarn ca. 10 % mehr Immobilienkaufverträge geschlossen. Die Notare sind nach dem Baugesetzbuch verpflichtet, dem Gutachterausschuss alle Grundstückskaufverträge für diese statistischen Zwecke zur Verfügung zu stellen.

Der Gutachterausschuss

Beim Gutachterausschuss handelt es sich um eine selbständige und unabhängige Behörde, die im Hause der Kreisverwaltung angesiedelt ist. Der Ausschuss besteht neben der hauptamtlichen Vorsitzenden aus ehrenamtlichen Mitgliedern, die in verschiedenen Immobiliensparten z. B. als Architekten, Vermessungsingenieure, Immobilien- oder Bankkaufleute, steuerrechtliche Gutachter, Grundstückssachverständige oder landwirtschaftliche Sachverständige tätig sind.

Bodenwerte Ende 2020 in der Region Ahrensburg

Bodenwerte Ahrensburg und Region 2020 (Quelle: Kreis Stormarn)

Alle Bodenrichtwerte für den Kreis Stormarn sind auf der Homepage kostenfrei nachzulesen.

Text, Tabelle: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Sperrung Hagener Allee in Ahrensburg bis 12.03.2021 verlängert

Ahrensburg Hagener Alle 91ff (Foto: Ahrensburg-Portal)

In der Hagener Allee im Bereich der Hausnummern 91-95 (die Häuser befinden sich in einer Sackgasse) werden Kabelverlegearbeiten durchgeführt. Dafür ist der Bereich seit 01.03.2021 voll gesperrt.

Eigentlich sollten die Bauarbeiten bis 05.03.2021 abgeschlossen werden. Jetzt hat sich herausgestellt, dass der zeitraum bis 12.03.201 verlängert werden muss.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Geflügelpest in Hamfelde

Gemeinde Hamfelde (Foto: Ahrensburg-Portal)

Bei einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Hamfelde verendeten drei Puten, zwei  Hühnern und jeweils eine Gans, Perlhuhn und Ente. Bei der Laboruntersuchung durch das nationale Referenzlabor hat sich der Verdacht auf das Vorliegen des Geflügelpest-Erregers HPAIV H5N8 bestätigt.

Das Veterinäramt des Kreises Stormarn hat, in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und der örtlichen Ordnungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Dazu gehört auch die Tötung des restlichen Bestandes, um eine weitere Ausbreitung des Virus aus diesem Betrieb heraus zu verhindern.

Sperrbezirk eingerichtet

Darüber hinaus wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern rund um den Betrieb eingerichtet. Da beide Restriktionszonen teilweise bis auf das Gebiet des Kreises Hzgt. Lauenburg reichen, hat das dortige Veterinäramt in eigener Zuständigkeit Zonen festgelegt.  Der Landrat des Kreises Stormarn hat eine entsprechende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen.

Meldungen über den Fund toter Vögel

Die Bürger sollten sich an die Ordnungsämter der jeweiligen Stadt- oder Amtsverwaltung wenden. Die Ordnungsämter stellen eine Einsammlung der Tierfunde auf öffentlichem Grund sicher und sind gebeten worden, auch für die auf privaten Grundstücken verendeten Tiere entsprechende Sammelstellen bereitzuhalten.

Keine Infektionen bei Menschen

Nach bisherigem Erkenntnisstand sind keine Infektionen des Menschen mit dem Geflügelvirustyp H5N8 bekannt. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) „theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“.

Vorsichtsmaßnahmen bei der Zubereitung von Geflügel

Gleichwohl sollten entsprechend den Empfehlungen des BfR grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten beachtet werden. So müssen Geflügelgerichte gründlich durchgegart werden, rohes Geflügelfleisch ist getrennt von den übrigen Lebensmitteln aufzubewahren und Küchengeräte sind zu reinigen.

Der Kreis Stormarn erinnert außerdem an die Aufstallungspflicht für Geflügel für den Kreis Stormarn aufgrund der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 10.11.2020 und an die Allgemeinverfügung der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Einhaltung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen vom 11.11.2020.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Inzidenzwert 44 für Schleswig-Holstein am 05.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (05.03.2021) landesweit bei 44,4 (gestern: 47,0). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 109,8 meldet die Stadt Flensburg. Den niedrigsten Wert von 13,0 weist der Kreis Steinburg auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 67,6 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert zumal angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 05.03.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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