Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.449 (Stand: 12.02.2021, 15.00 Uhr).
Davon gelten 3.971 Personen als genesen, 272 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 206 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 148 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 60,6 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Die Gemeinschaftsschule Am Heimgarten (Foto: Ahrensburg-Portal)
Am 22.02.2021 findet die Sitzung des Finanzausschusses ab 19:00 Uhr in der Sporthalle des SchulzentrumsAm Heimgarten, Reesenbüttler Redder 4 – 10, 22926 Ahrensburg, statt.
Hinweis der Stadtverwaltung: Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Coro-na Pandemie der zahlenmäßige Zugang zu der Sitzung des Finanzausschusses schränkt sein wird. Fragen, Vorschläge und Anregungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen. Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes eine OP-Maske oder eine Maske mit dem Standard KN95/N95 oder FFP 2 zu tragen. Aufgrund der Sitzung in der Turnhalle wird um das Tragen von geeignetem Schuhwerk gebeten.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
4. Einwohnerfragestunde
5. Festsetzung der Tagesordnung
6. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 07 vom 28.09.2020
7. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
7.1. Berichte gem. § 45 c GO
7.1.1. Bericht über die allgemeine Finanzlage der Stadt
7.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
7.2.1. Analyse Finanzrechnung 2020
8. Änderung des Hebesatzes für die Kreisumlage 2021 – Anhörungsverfahren der kreisangehörigen Gemeinden gem. § 27 Abs. 4 FAG
9. Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Konsolidierung des städtischen Haus-halts
10. Erlass der III. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021; hier: 2021
10.1. Anfrage der FDP-Fraktion zu Strafzinsen im Rahmen der Städtebauförderung
10.2. Erlass der III. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021; hier: 2021
11. Anfragen, Anregungen, Hinweise
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung/den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten:
12. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
12.1. Berichte gem. § 45 c GO
12.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
13. Grundstücksangelegenheit
14. Anfragen, Anregungen, Hinweise
Autobahn A1 von Großhansdorf nach Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Heute Morgen, gegen 02.25 Uhr, ereignete sich auf der BAB 1 in Fahrtrichtung Hamburg, in Höhe Reinfeld ein Verkehrsunfall mit einem Sattelzug, verletzt wurde niemand.
Nach derzeitigen Erkenntnissen befuhr ein 55-jähriger mit einem Sattelzug die BAB 1 von Lübeck kommend in Fahrtrichtung Hamburg. In Höhe der Anschlussstelle Reinfeld geriet die Sattelzugmaschine ins Schlingern und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Er kam erst hinter der Leitplanke, rechtsseitig der Fahrbahn zum Stehen.
Die Autobahnauffahrt Reinfeld in Richtung Hamburg sowie der rechte und mittlere Fahrstreifen sind derzeit voll gesperrt. Die Bergungsarbeiten dauern aktuell an.
Schloss Ahrensburg in der Wintersonne (Foto: Ahrensburg-Portal)
Nach klirrender Kälte heute Nacht mit unter minus 10 Grad soll das Wetter mindestens genauso schön werden wie gestern – praller Sonnenschein bei eisigen Temperaturen, kein Niederschlag. Die Aussichten für das Wochenende lassen dasselbe Wetter erwarten.
Wer Zeit hat sollte das als Einladung zu einem Spaziergang durch Schnee und Sonne nehmen. Genießen Sie den schönsten Winter, den uns die Natur bieten kann!
Für die Beschaffung und Bereitstellung der Corona-Impfstoffe ist die Bundesregierung verantwortlich – bekanntlich mit desaströsem Resultat. Das Sozialminsiterium in Kiel hat jetzt zu den weiteren Planungen für Schleswig-Holstein folgende Information für Schleswig-Holstein herausgegeben:
Vor dem Hintergrund eingetroffener und angekündigter Lieferungen von BionTech / Moderna / AstraZeneca Impfstoffen wird die Impfkampagne in Schleswig-Holstein ausgeweitet. Das Gesundheitsministerium informiert über den derzeitigen Planungs-, bzw. Sachstand. Die Umsetzung ist abhängig von den tatsächlich gelieferten Dosen.
Kurzfristige Verwendung des Impfstoffes von AstraZeneca: Derzeit wird das Anmeldesystem für die Terminbuchung in den Impfzentren an die Anforderungen des AstraZeneca Impfstoffes angepasst, um für alle Impfstoffe mit einer Anmeldung Erst- und Zweitimpfung zu ermöglichen. Währenddessen wird ab dem 15.02.2021 mit dem Impfstoff von AstraZeneca in den Impfzentren vor allem medizinisches und pflegerisches Personal, geimpft. Die Termine werden durch die Impfzentren vergeben, indem diese die ambulanten Pflegedienste direkt kontaktieren und Termine vereinbaren. Krankenhäuser in Schleswig-Holstein erhalten bereits jetzt ebenfalls AstraZeneca-Dosen zur Impfung des Personals.
Impfungen von alternativen Wohnformen der Pflege: Dadurch, dass die Erstimpfungen in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen nahezu abgeschlossen sind, folgen nun Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Tagespflege und der ambulant betreuten Wohnformen für Ältere. Diese werden angeschrieben und erhalten die Möglichkeit, sich für eine Impfung anzumelden. Nach erfolgter Anmeldung werden diese Einrichtungen von den mobilen Impfteams direkt angesteuert werden, um vor Ort zu impfen. Dies ist eine zusätzliche Möglichkeit, um das Verfahren zu erleichtern.
Terminbuchung über www.impfen-sh.de und Hotline 0800 455 655 0: Voraussichtlich in der 8. Kalenderwoche (22.02.2021) sollen wieder Termine über www.impfen-sh.de oder die Hotline buchbar sein. Termine für Personen über 80 Jahre sind hiervon nicht betroffen – da diese weiterhin persönlich angeschrieben werden und über eine spezielle Hotline ihre persönlichen Termine vereinbaren können. Derzeit wird das Anmeldesystem an die Anforderungen des AstraZeneca Impfstoffes angepasst.
Hochfahren der Impfzentren: Ab dem 1. März sollen – abhängig von den tatsächlich gelieferten Impfstoffdosen – 28 Impfzentren den Betrieb aufnehmen (bisher 15), geplant zunächst mit einer Auslastung von rund 70 %. Es wird davon ausgegangen, dass dann genug Impfstoff zur Verfügung steht, um deutlich mehr Menschen eine Terminbuchung zu ermöglichen. Ergänzender Hinweis: Gemeinsam mit der Stadt Kiel wurde entschieden, bis auf Weiteres kein zweites Impfzentrum in Kiel zu eröffnen. Zunächst sollen die Kapazitäten in dem am Schwedenkai bestehenden Impfzentrum voll ausgeschöpft werden.
Update zum Anmeldeverfahren der über 80jährigen Impfberechtigten: Inzwischen wurden 72.348 Menschen der Personengruppe ü80 angeschrieben – beginnend mit über 88-Jährigen. Davon haben inzwischen 15.509 Menschen ihre Termine vereinbart. In dieser Woche werden gestaffelt Briefe an Personen älter als 85 Jahre versendet.
Impfintervalle (Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung) für die einzelnen Impfstoffe: Um die Effektivität der Impfstoffe zu gewährleisten, sollen die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Zeiträume zwischen Erst- und Zweitimpfung eingehalten werden. Für den Impfstoff von BioNTech sind das 3-6 Wochen, für Moderna 4-6 Wochen und für AstraZeneca 9-12 Wochen. Daran hält sich Schleswig-Holstein und impft derzeit BioNTech und Moderna in einem Impfintervall von 35 Tagen und AstraZeneca mit einem Impfintervall von 10 Wochen.
Informationen zu Impfterminen auf den Nordseeinseln und Halligen: Voraussichtlich ab dem 11. März 2021 werden die Impfungen gegen Covid-19 auf Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und den Halligen beginnen. Dabei gelten die gleichen Bedingungen wie auf dem Festland: Impfberechtigt sind die über 80-Jährigen, die ihren Hauptwohnsitz auf ihrer Insel haben, sowie medizinisches und in der Altenpflege tätiges Personal. Der Kreis und die Gemeinden vor Ort bereiten die jeweiligen Verfahren derzeit vor und werden die Bewohnerinnen und Bewohner informieren.
So viele Impfungen wurden bislang in Schleswig-Holstein durchgeführt (Stichtag 09.02.2021): Insgesamt: 123.825, Erstimpfung: 90.793, Zweitimpfung: 33.032. Inzwischen wurden in den stationären Pflegeeinrichtungen 68.146 Impfungen vorgenommen. Die erste Priorisierungsgruppe (laut Corona-Impfverordnung) zählt in Schleswig-Holstein ca. 345.000 Personen.
Informationen zu angekündigten Liefermengen für Schleswig-Holstein: Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass Lieferprognosen und -ankündigungen in der Vergangenheit wiederholt auch kurzfristigen Änderungen unterlagen.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay
Die Gemeinschaftsschule Am Heimgarten (Foto: Ahrensburg-Portal)
Am 15.02.2021 findet die Sitzung des Hauptausschusses ab 19.30 Uhr in der Turnhalle des Eric-Kandel-Gymnasiums, Reesenbüttler Redder 4-10, statt.
Hinweis der Verwaltung: Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona Pandemie der zahlenmäßige Zugang zu der Sitzung des Hauptausschusses beschränkt sein wird. Fragen, Vorschläge und Anregungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail Adresse Birgit. [email protected] einzureichen. Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Aufgrund der Sitzung in der Turnhalle wird um das Tragen von geeignetem Schuhwerk gebeten.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 05/2020 vom 19.10.2020
6. Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
6.1. Berichte gemäß § 45 c GO
6.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
7. Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2021
8. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Ersatzbeschaffung eines Gerätewagen-Logistik 2 – Ortswehr Ahrensburg
9. Genehmigung überplanmäßiger Personalaufwendungen gem. § 82 GO für das Haushaltsjahr 2020
10. Beitritt der Stadt Ahrensburg in die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e. V.
11. Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts
12. Erlass der III. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021; hier: 2021
– Beschlussfassung über den III. Nachtragsstellenplan 2020/2021; hier: 2021
13. Erlass der III. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021; hier: 2021
14. Stadtgeld: Mündlicher Bericht über die erneute Verschiebung auf den Zeitraum im April mittels erneuter Eilentscheidung des Bürgermeisters
15. Ahrensburger Stadtgeld – Liste Spendenempfänger*innen (siehe Anlage zur Vorlagen Nr. 2020/114)
16. Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für das Außengestühl sowie die Warenauslagen im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
17. Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht des Jahresabschlusses 2018
18. Anfragen, Anregungen, Hinweise
Die nachstehenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der
Beschlussfassung durch den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten
19. Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
19.1. Sonstige Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
19.1.1. Stundung, Erlass und Niederschlagung von Forderungen
20. Anfragen, Anregungen, Hinweise
Bürgersprechstunde mit der SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer per Telefon oder Videokonferenz
Dr. Nina Scheer, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Herzogtum Lauenburg/Stormarn-Süd, lädt für Montag, den 22. Februar 2021 von 15.00 – 17.00 Uhr zu einer Bürgersprechstunde per Telefon oder Videokonferenz ein.
Um die einzelnen Gespräche zu koordinieren, wird um Anmeldung gebeten: telefonisch unter 030 227 73538 oder per E-Mail an [email protected].
Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen. Inzwischen sind die Zahlen weiter gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (11.02.2021) landesweit bei 61,5. Für Stormarn hat der Kreis am 11.02.2021 einen Wert von 60 veröffentlicht.
Damit geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert zumal angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen.
Corona-Zahlen für SH am 11.02.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)
Schüleraustausch: Schülerinnen in England (Foto: Stiftung Völkerverständigung)
Viele junge Leute wollen im Sommer 2021 ins Ausland – die Chancen für Schüleraustausch und Gap Year
Die Corona Pandemie und das Auslandsjahr junger Leute
Im Zuge der Bekämpfung der Corona Pandemie haben die Regierungen seit 2020 weltweit die Bewegungs- und Reisefreiheit der Menschen eingeschränkt, um die Übertragung des Virus einzudämmen. Das gilt sowohl innerhalb mancher Länder als auch, vor allem, für Reisen zwischen verschiedenen Ländern.
Im Frühjahr 2020 hatte dies zu Beginn der Pandemie dazu geführt, dass die meisten jungen deutschen Austauschschüler und Backpacker binnen weniger Tage nach Deutschland zurückkehren mussten. Die Möglichkeiten für junge Leute, ins Ausland zu reisen, sind seitdem eingeschränkt.
Die Corona Pandemie und die Auswirkungen für den Schüleraustausch 2020 / 2021
Das Auslandsjahr während der Schulzeit, der längerfristige Schüleraustausch, setzt voraus, dass Reisemöglichkeiten bestehen, dass im Ausland eine Schule die Schüler aufnehmen kann und will und dass eine Gastfamilie die jungen Leute beherbergt. In „normalen“ Zeiten ist das weltweit in rund 50 Ländern machbar. Zwischen 15.000 und 20.000 junge Leute aus Deutschland sind in den letzten Jahren jeweils für einen Zeitraum zwischen mehreren Wochen und einem Schuljahr ins Ausland gegangen.
Für das Schuljahr ab Sommer 2021 konnten im Zuge rückläufiger Corona-Infektionen und staatlicher Lockerungen ein Teil der Schüler ins Ausland starten, vor allem in die USA, nach England, Irland, in weitere EU-Länder und nach Japan.
Die Corona Pandemie und die Auswirkungen für das Gap Year 2020 / 2021
Mehrere zehntausend junge Leute sind in den letzten Jahren nach dem Abitur für ein Gap Year ins Ausland gegangen. Diese Auslandsaufenthalte dauern üblicherweise zwischen mehreren Wochen und einem ganzen Jahr.
Die bekanntesten Auslandsprogramme sind Au Pair, Freiwilligendienste, Praktika, Sprachreisen, Studium und Work and Travel. Auch diese Weltenbummler mussten im Frühjahr 2021 abrupt zurück nach Deutschland kommen. Für das Schuljahr 2020 / 2021 konnten kaum Gap Year-Reisen stattfinden.
Corona und die Aussichten für den Schüleraustausch im Schuljahr 2021 / 2022
Während im Sommer 2020 noch die Erwartung bestand, dass sich die Situation ab Anfang 2021 wieder „entspannt“, haben steigende Infektionszahlen weltweit seit Herbst 2020 dazu geführt, dass die Reisemöglichkeiten aktuell wieder ungewiss sind. Die Perspektiven hängen von mehreren Punkten ab: Die Corona-Zahlen und die Antwort der Politik in Deutschland und in dem Gastland, der Fortschritt der Eindämmungsmaßnahmen, die Impfkampagnen und die Situation in den High Schools und in den Gastfamilien.
Für die Zeit ab Sommer 2021 kann aus heutiger Sicht erwartet werden, dass der Schüleraustausch innerhalb der EU, nach Großbritannien, USA und Kanada sowie in hochentwickelte Länder wie Japan machbar sein wird. Nach Afrika, Lateinamerika und Südostasien werden Schüleraustausche dagegen kaum möglich sein. Für Australien und Neuseeland steht fest, dass aufgrund der regierungsamtlichen Corona-Politik der Schüleraustausch zumindest bis Ende 2021 nicht möglich sein wird, wahrscheinlich bis weit in das Frühjahr 2022.
5 Corona und die Aussichten für das Gap Year ab Sommer 2021. Anders als beim Schüleraustausch sind die Aussichten für die Gap Year-Programme weiter sehr eingeschränkt. Das liegt einmal an den bevorzugten Zielländern für das Gap Year: Afrika, Lateinamerika und Südostasien. In diese Regionen werden Gap Year-Reisen bis auf Weiteres kaum möglich sein. In die USA sind Gap Year-Programme generell nur sehr eingeschränkt zulässig. Damit werden Backpacker am ehesten nach Kanada oder in Länder der EU reisen können.
Informationen und Praxis-Tipps zu Schüleraustausch und Gap Year. Einen Überblick zu den Auslandsaufenthalten während und nach der Schulzeit gibt es auf dem Schüleraustausch-Portal (www.schueleraustausch-portal.de). Persönliche Informationen und Tipps zum Auslandsjahr bekommen junge Leute und ihre Familien auf den bundesweiten AUF IN DIE WELT-Messen der gemeinnützigen Stiftung Völkerverständigung. Außerdem bietet die Stiftung wöchentlich einen Überblick zu Schüleraustausch und Stipendien als Webinar (www.aufindiewelt.de/webinar) und einen Online-Kurs mit detaillierten Insider-Informationen zum Schüleraustausch (www.aufindiewelt.de/kurs).
Text, Foto: Deutsche Stiftung Völkerverständigung / Redaktion
Bildungsministerin Karin Prien (Foto: Frank Peter)
Bildungsministerin Karin Prien erläuterte heute, 11. Februar 2021, die weiteren Schritte zur vorsichtigen Öffnung der Schulen in einem Schreiben an die Schulen. „Das ist ein gutes Signal und eröffnet endlich eine Perspektive.
Die vergangenen Wochen und Monate haben von Kindern und Jugendlichen und von Eltern und Erziehungsberechtigten ein hohes Maß an Geduld und Disziplin gefordert und sie haben viel Kraft gekostet“, so die Ministerin.
Prien betonte: „Aktuell entwickeln sich die Infektionszahlen insgesamt rückläufig. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten. Wir dürfen die erreichten Erfolge nicht gefährden und müssen auch das Infektionsgeschehen weiter eindämmen.“ Vor diesem Hintergrund habe die Landesregierung folgende Schritte beschlossen:
Ab dem 22. Februar 2021 kehren die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen
1 bis 4 wieder in den Präsenzunterricht unter Corona-Bedingungen in die Schulen zurück.
Der Präsenzunterricht unter Corona-Bedingungen an den Grundschulen wird sich zunächst auf die Vermittlung basaler Kompetenzen, Lesen, Schreiben, Rechnen sowie auf das soziale Lernen und Miteinander konzentrieren, was in den vergangenen Wochen den Kindern so sehr gefehlt hat.
Die Verlässlichkeit der Grundschule wird dabei gewährleistet.
Der Ganztag kann unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften wieder angeboten werden.
Eine Ausnahme gilt für die Grundschulen in den Kreisen und kreisfreien Städte mit diffusem, höheren Infektionsgeschehen oder Verbreitung einer Virusvariante. Hier wird in einer gesonderten Lagebewertung gemeinsam mit den lokalen Gesundheitsämtern am Montag (15. Februar 2021) über die Verlängerung der Notbetreuung zunächst um eine Woche entschieden werden. Eine solche Lagebeurteilung und mögliche Verschiebung der Öffnungen könnte nach jetzigem Stand die kreisfreien Städte Flensburg und Lübeck sowie die Kreise Pinneberg und Herzogtum Lauenburg betreffen.
Für die Jahrgangsstufen 5 bis 13 an den weiterführenden Schulen bleibt es weiterhin bis zum März beim Lernen in Distanz.
Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird Notbetreuung angeboten.
Für die Abschlussklassen werden die Präsenzangebote fortgesetzt.
„Diese ersten Schritte können wir nur mit allergrößter Vorsicht und unter strenger Beachtung der Hygienevorschriften gehen“, mahnte die Ministerin. Der Schnupfenplan und der Hygieneplan würden den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst und den Schulen zur Verfügung gestellt. Für Lehrkräfte sowie an Schule Beschäftigte soll die Möglichkeit für regelmäßige Tests eröffnet werden. Dazu würden die Schulen nach Abstimmung mit dem für Gesundheit zuständigen Ministerium kurzfristig informiert.
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / Redaktion, Foto: Frank Peter
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