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Corona Hilfen: Bürokratische Hürden bringen Firmen in Existenznot

Nils Thoralf Jarck (Foto: IHK, Rudolf)

Perspektiven für die Firmen in der Corona-Krise notwendig

„Auch wenn die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz enttäuscht haben: Jetzt geht es um Tempo und echte Perspektiven für die Wirtschaft, damit die Unternehmen planen können und liquide bleiben“, sagt Nils Thoralf Jarck, Federführer Existenzgründung und Unternehmensförderung der IHK Schleswig-Holstein.

Regierung erschwert die Auszahlung von Novemberhilfe und Dezemberhilfe

Die Hilfen kämen seit Wochen kaum oder zu spät an, die Hürden für die Unternehmen seien hoch. Jarck: „Wenn der Bund mit einem automatisierten ‚Vorscoring‘ für 30 Prozent der 8.000 Anträge auf die November- und Dezemberhilfe in Schleswig-Holstein eine erneute Prüfung der Anträge fordert, hat das wenig mit unbürokratischen und schnellen Finanzhilfen zu tun.

Auszahlung der Überbrückungshilfe III erst im Sommer?

Diese Hilfen kommen durch diesen unnötigen Umweg schlichtweg zu spät an. So ein Procedere ist bei der Abarbeitung der Überbrückungshilfe-III-Anträge unbedingt zu vermeiden. Wir fürchten, dass die Zuschüsse sonst erst im Sommer ankommen.“

Erst seit dem 10. Februar können vom Lockdown betroffene Unternehmen mit Unterstützung von Steuerberatern die lange angekündigte Überbrückungshilfe III beantragen.

Soloselbständige werden von der Regierung in Existenznot gebracht

Die IHK Schleswig-Holstein kritisiert jedoch, dass vor allem Soloselbstständige weiterhin auf finanzielle Unterstützung warten müssen. So teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit, dass die „Neustarthilfe“ mit einem Zuschuss von bis zu 7.500 Euro nicht zeitgleich mit der Überbrückungshilfe III ausgezahlt wird. „Obwohl sie überdurchschnittlich unter den Corona-Einschränkungen leiden, haben viele dieser Unternehmerinnen und Unternehmer seit rund 100 Tagen keinerlei Einnahmen. Ihnen steht das Wasser bis zum Hals. Auch die in Schleswig-Holstein große Gruppe der Soloselbständigen hat ein Recht darauf, diese Hilfen nicht nur beantragen zu können, sondern auch umgehend ausgezahlt zu bekommen“, fordert Jarck.

Text: IHK Schleswig-Holstein  / Redaktion, Foto IHK, Rudolf

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Wintervergnügen in Corona-Zeiten: heute den Schnee genießen!

Ahrensburg im Schnee: Schlittschuhlaufen (Foto: Ahrensburg-Portal)

Klirrende Kälte, aber mit Sonnenschein, treibt heute die Menschen nach draußen. Der Schnee lockt vor allem die jungen leute, die durch Corona sonst kaum noch Auslauf haben.

Wer heute Nachmittag Zeit hat: Das Wetter ist zwar kalt, aber wohltuend frisch, bevor Sie die Woche wieder in Home Office, Home Schooling etc. verbringen.

Text, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona – im Home Office Energiesparen und Durchatmen

Explodierende Stromkosten durch Steuererhöhungen, Home Office und Home Schooling – wie man sparen kann

Das Arbeiten im Home Office und Home Schooling bringen den Stromzähler auf Touren. Auch die Heizung läuft zurzeit im Dauerbetrieb. Spätestens die Nebenkosten- und Stromabrechnung bringen bittere Gewissheit: Es ist höchste Zeit, den Energieverbrauch zu Hause zu reduzieren. Martin Brandis, Energieexperte der Verbraucherzentrale, verrät, worauf insbesondere beim Stromverbrauch und Heizverhalten zu achten ist.

Tipp 1: Frühjahrsdiät für den Stromverbrauch jetzt starten

So mancher Stromverbrauch hat im vergangenen Jahr deutlich zugelegt. Höchste Zeit für eine kleine Frühjahrsdiät. Damit die Euros auf der nächsten Stromrechnung wieder purzeln, müssen Energiefresser ausfindig gemacht werden. Folgende Fragen erleichtern die Suche:

  • Wie hoch ist der Stromverbrauch? Hat er sich im vergangenen Jahr verändert?
  • Gibt es noch Glühlampen und Halogenlampen oder ausschließlich stromsparende LEDs?
  • Welche Elektronik-Geräte (Notebook, Monitor, Drucker, Fernseher, Spielekonsole, Stereoanlage etc.) sind in Betriebsbereitschaft? Werden die Geräte ganz ausgeschaltet oder bleiben sie im Stand-By?
  • Kann eine abschaltbare Mehrfachsteckdose verwendet werden?
  • Wird beim Neukauf von Bürotechnik auf energiesparende Modelle geachtet?
  • Um den Stromverbrauch und den Zählerstand übersichtlich festzuhalten, hilft der Zähler-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Tipp 2: Wohlfühl-Arbeitsklima durch optimiertes Lüften und Heizen

Wenn ganztags in den eigenen vier Wänden gewohnt, gearbeitet oder gelernt wird, steigt neben dem Energieverbrauch auch die Luftfeuchtigkeit in den Räumen an. Für Feuchtigkeit sorgen neben Wasserdampf vom Duschen oder Baden und Kochen in der Küche, auch die Atemluft und Schwitzen oder selbst Zimmerpflanzen. Wichtig ist, dass die relative Luftfeuchtigkeit nicht dauernd über 60 Prozent liegt. Mit einem Hygrometer behalten Sie die Luftfeuchtigkeit gut im Blick und erkennen bereits während des Lüftens, ob die Raumluft wieder trocken genug ist.

Je mehr Menschen sich im Haus oder der Wohnung aufhalten, desto häufiger sollte auch bei Winterkälte gut gelüftet werden, um Schimmel zu vermeiden. Als Faustregel gilt: Mindestens zweimal täglich, für etwa fünf Minuten durchlüften. Die Heizung sollte währenddessen aus sein.

Damit die Wände nicht zu sehr auskühlen und um das Schimmelrisiko zu minimieren, sollte nach dem Lüften wieder ausreichend geheizt werden; tagsüber auf mindestens 16 Grad, auch wenn einige Räume nur selten genutzt werden.

Text: Verbraucherzentrale Bundesverband / Redaktion, Foto: Lukas Bieri auf Pixabay

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Corona Impfungen verzögert bis Sommer 2022?

Corona Impfungen: Arztpraxen müssen ab April mit Impfungen beginnen, sonst droht „Impfstau“

Aktuell stellt die Bundesregierung weder Impfstoff noch Schnelltests zur Verfügung. Soweit das amtliche Desaster. Minister Spahn kündigt nun an, dass ab März 2021 nennenswertes Material für die Impfungen kommt. Damit kommt das nächste Problem: Die Impfungen müssen durchführbar sein. Damit ist das nächste Problem absehbar: Die Bundesregierung hat festgelegt, dass Arztpraxen nicht impfen dürfen. Vor diesem Hintergrund hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berechnet, wie die Impfungen erfolgen können. Ergebnis:

Planungen des Gesundheitsministeriums führen zu „Impfstau“

Ab März 2021 könnte die Kapazität der Impfzentren in Deutschland nicht mehr ausreichen, um alle verfügbaren Dosen gegen das COVID-19-Virus zu verimpfen. Schon dann, spätestens aber im April, müsse mit flächendeckenden Impfungen in den Arztpraxen begonnen werden. Ansonsten würde ab Mai eine Impflücke von wöchentlich mindestens drei Millionen unverimpften Dosen entstehen. Diese könnte bis Juli sogar auf etwa 7,5 Millionen pro Woche anwachsen. Das resultiert insbesondere aus der zusätzlichen Verfügbarkeit des AstraZeneca-Impfstoffs.

Die Planungen der Bundesregierung verzögern die Impfungen bis in das Jahr 2022

Bis zum 21. September 2021 kann nach Angaben der Bundesregierung von einer wöchentlichen Impfstoffverfügbarkeit von bis zu 9,7 Millionen Dosen ausgegangen werden. Die Kapazität der bundesweit derzeit rund 400 Impfzentren wird aktuell auf 1,4 Millionen Impfungen pro Woche (200.000 täglich) geschätzt. Selbst wenn diese um 50 Prozent auf 2,1 Millionen Impfungen (300.000 täglich) gesteigert werden könnte, würde die Durchimpfung der Bevölkerung etwa 450 Tage in Anspruch nehmen und wäre somit nicht bis Ende September 2021 zu schaffen.

Ab April 2021 müssen auch Arztpraxen impfen, um den Impfstau zu verhindern

Soll der verfügbare Impfstoff schnellstmöglich verimpft werden, könnten nach bisherigem Stand bereits ab Ende März mindestens 40.000 Praxen zusätzlich benötigt werden. Das zeigt eine aktuelle Modellierung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zur nationalen Impfkampagne gegen das Corona-Virus.

Bis zu 75.000 der bundesweit insgesamt 102.000 Arztpraxen könnten sich nach Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an der Impfkampagne beteiligen, wenn dafür die notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind. „Ohne die zügige Einbindung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wird die Impfkampagne schon bald in einem gigantischen Stau nicht verabreichter, aber dringend benötigter Impfdosen stecken bleiben. Es wäre fatal, wenn nach dem ohnehin schon schwierigen Start mit viel zu wenig Impfstoff, dann bei hoffentlich zeitnah größeren Impfstoffmengen diese dann nicht so schnell wie möglich verimpft werden könnten“, so der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.

Vollständige Impfung der Bevölkerung wäre bis August 2021 möglich

„Rechnerisch ergibt sich auf Basis der erwarteten Impfstoffmengen die Möglichkeit einer vollständigen Durchimpfung der erwachsenen Bevölkerung bis Ende August, wenn die Vertragsärzteschaft rechtzeitig in die Kampagne einbezogen wird.

Die Arztpraxen sind auf Impfungen eingerichtet

Die Praxen seien darauf eingestellt, schnell eine große Gruppe von Patientinnen und Patienten zu impfen, das von der Politik vorgegebene Zeitziel bleibe aber eine Herausforderung, so der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. „Wird das Impfgeschehen sobald wie möglich in die Praxen verlagert, gibt es bundesweit mehrere zehntausend wohnortnahe und leicht zu erreichende Anlaufstellen für alle, die sich impfen lassen wollen.

Angesichts der Zusatzbelastung muss die schnelle Durchführung der Impfkampagne gegen SARS-CoV-2 für die Praxen aber auch attraktiv sein. Zudem darf die Impfpriorisierung nicht in die Behandlungszimmer der Arztpraxen verlagert werden. Die Dokumentation muss vereinfacht und die Verteilungswege für Impfstoffe und Verbrauchsmaterial müssen so angepasst werden, dass übliche Bestellroutinen nutzbar gemacht werden“, erklärte Hofmeister.

Text: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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Valentinstag: Küssen verbraucht Energie wie 45.000 Haushalte

Küssen sich die rund 730.000 Paare in Schleswig-Holstein 15 Minuten, entspricht dies einem Energieeinsatz von etwa 300.000 Kilowattstunden

Der Valentinstag steht vor der Tür. Dass die Zeit mit der oder dem Liebsten nicht nur romantisch, sondern im wahrsten Sinne auch elektrisierend sein kann, zeigt eine aktuelle Berechnung des Energieunternehmens HanseWerk. Würden sich alle rund 730.000 Paare in Schleswig-Holstein 15 Minuten lang küssen, entspräche das einem Energieverbrauch von mehr als 300.000 Kilowattstunden. Mit der Energie könnten umgerechnet ca. 45.000 Zweipersonenhaushalte einen Tag lang ihren Strombedarf decken.

Tatsächlich können durch Küssen wegen des steigenden Blutdrucks und der erhöhten Pulsfrequenz für einen leidenschaftlichen Kuss pro Minute mehrere Kilokalorien verbrannt werden. Geht man von zwölf Kilokalorien pro Minute aus, macht das bei 15 Minuten ganze 180 Kilokalorien – das ist fast so viel, wie man für eine drei Kilometerstrecke beim Joggen verbrennt**. Rechnet man die durch das Küssen verbrauchten Kilokalorien in Kilowattstunden um, entspricht eine Kilokalorie 0,001163 Kilowattstunden.

Übrigens fördert Küssen nicht nur den Kalorienverbrauch, sondern auch die Gesundheit: Beim Küssen werden Glückshormone und Adrenalin freigesetzt. Zudem schüttet das Gehirn durch den Körperkontakt auch noch das Bindungshormon Oxytocin aus. Das sorgt für unser Wohlbefinden und wirkt stressreduzierend.

Text: HanseWerk AG / Redaktion, Foto: Andrej Podobedov

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Corona: Inzidenzwert 57 für Schleswig-Holstein

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen. Inzwischen sind die Zahlen weiter gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (13.02.2021) landesweit bei 57,2. Für Stormarn hat der Kreis am 12.02.2021 einen Wert von 60 veröffentlicht.

Damit geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert zumal angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen.

Corona-Zahlen für SH 13.02.2021(Quelle www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Bild: www.schleswig-holstein.de, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Die Luft in Schleswig-Holstein ist 2020 besser geworden

Jan Philipp Albrecht (Foto: Frank Peter)

Luftschadstoffmessungen 2020: Belastung durch Stickstoffdioxid im Land gesunken

Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Saubere Luft ist ein hohes Gut. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes haben einen Anspruch auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte.“

Die Belastung der Luft durch Stickstoffdioxid ist in Schleswig-Holstein gesunken

Der Grenzwert wurde im vergangenen Jahr überall im Land eingehalten. Das ist ein erstes Ergebnis der Luftschadstoffmessungen für das Jahr 2020. „Das ist eine sehr gute Nachricht. Saubere Luft ist ein hohes Gut. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes haben einen Anspruch auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht in Kiel.

Bessere Luftwerte in Kiel und Norderstedt

Deutlich gesunken ist der Wert am Theodor-Heuss-Ring in Kiel: Er ging von 49 um ca. 30 Prozent auf 34 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft zurück. Damit liegt er jetzt deutlich unterhalb des Grenzwertes.

Auch an anderen verkehrsnahen Standorten sanken die Messwerte deutlich, so z.B. in Norderstedt in der Ohechaussee von 36 auf 31 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und in der Bahnhofstraße in Kiel von 39 auf 31 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gegenüber dem Vorjahr.

Luftwerte in Städten und auf dem Land besser

Die Konzentrationswerte für Stickstoffdioxid sind sowohl im ländlichen Raum als auch in den Städten abseits der viel befahrenen Straßen weiterhin niedrig und mit bis zu 2 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft geringer als im Vorjahr.

Die Luftschadstoffkonzentrationen in Schleswig-Holstein werden im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ermittelt. Übersichten zur Luftqualität sind im Internet unter www.luft.schleswig-holstein.de zu finden.

Text: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung / Redaktion, Foto: Frank Peter

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Corona: Land verlängert Lockdown zunächst bis 21.02.2021

Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Bund und Länder haben am 10. Februar 2021 im Wesentlichen eine Verlängerung der Beschränkungen zur Bekämpfung des Corona-Virus bis zum 07. März 2021 beschlossen. Mit der neuen Beschlusslage des Bundes bleiben die schon bestehenden Regelungen weiterhin gültig, sofern dort keine abweichenden Festlegungen getroffen worden sind. Die Länder sollen Ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 07. März verlängern.

Die Landesregierung hat am 12. Februar die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung bis einschließlich 21. Februar verlängert. Die bisherigen Regelungen z.B. zu Kontaktbeschränkungen, in Pflegeeinrichtungen und Kitas usw. bleiben dementsprechend bis dahin in Kraft. Zugleich wird die Corona-Quarantäneverordnung bis zum 7. März verlängert.

In der kommenden Woche wird die Landesregierung verschiedene Änderungen umsetzen. Geplant ist u.a., dass Kindertagesstätten ab dem 22. Februar den Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen wiederaufnehmen können. Weitere Rücknahmen von Einschränkungen, beispielsweise für Individualsport unter bestimmten Bedingungen, Wildparks und Friseurbetriebe, sind für den 1. März vorgesehen.

Die neue Landesverordnung tritt ab Sonntag, 14.02.2021 in Kraft und ist bis 21. Februar 2021 befristet. Der Kreis hat seine Allgemeinverfügungen mit Datum 12.02.2021 angepasst.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Zu den amtlichen Dokumenten

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Corona-Hilfen für Firmen im Lockdown: Die „Überbrückungshilfe III“ startet

Münzen (Foto: Ahrensburg-Portal)

Corona-Krise in Deutschland: Kein Impfstoff, keine Schnelltests, wöchentlich geänderte, nicht nachvollziehbare Kriterien der Bundesregierung und kein Konzept, wie man aus dem Lockdown herauskommen will. Damit entwickelt sich aus der Gesundheitskrise jetzt immer mehr eine staatlich verursachte handfeste Wirtschaftskrise.

Mit allerlei „Förderhilfen“ versucht die Bundesregierung, die betroffenen Firmen zu unterstützen – Schade nur: Die Hilfen sind so konstruiert, dass viele betroffene Firmen nicht berechtigt sind, die Beträge minimal ausfallen und die Bearbeitung in den Amtsstuben endlos dauert (obwohl Beamte kaum Home Office machen können). So beginnen erst im Februar 2021 langsam die Auszahlungen für die Novemberhilfe – wohlgemerkt für den November 2020 – und zunächst auch nur in Teilen.

Mit der immer wieder verlängerten Lockdown-Phase in 2021 kommt nun der nächste Versuch, die Massenarbeitslosigkeit doch noch zu mildern: „Überbrückungshilfe III“. Dazu informiert die IHK, dass die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III freigeschaltet und online sei:

Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird voraussichtlich ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt zwingend über Ihren Steuerberater und die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Die Überbrückungshilfe III im Überblick:

Wer ist antragsberechtigt?
Sofern ein Unternehmen in einem oder mehreren Monaten einen (prognostizierten) Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat, kann es Überbrückungshilfe III beantragen. Unternehmen können die Überbrückungshilfe III für jeden Monat beantragen, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch (prognostiziert) vorliegt. Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021.

Wie viel wird erstattet?

Die monatliche Förderhöchstgrenze wird noch einmal deutlich heraufgesetzt. Unternehmen können bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Monat erhalten. Es gelten die Obergrenzen des europäischen Beihilferechts.

Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich wie auch bislang am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und ist gestaffelt:

  • bei einem Umsatzrückgang von 30 Prozent bis 50 Prozent werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet,
  • bei einem Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozent werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet und
  • bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten gezahlt.

Was wird erstattet?

Es gibt einen festen Musterkatalog fixer Kosten, die erstattet werden können.
Dazu zählen: Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben sowie Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen, der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung etc., Personalaufwendungen, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert. Für Digitalinvestitionen können einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert werden.

Neuerungen bei den erstattungsfähigen Kosten gibt es für spezielle Branchen, wie die Reisebüros und Reiseveranstalter, die Veranstaltungs- und Kulturbranche, den Einzelhandel und die Pyrotechnikbranche:

Einzelhändlern wird der Wertverlust für verderbliche Ware und für Saisonware der Wintersaison 2020/2021 als Kostenposition anerkannt. Das gilt u.a. für Weihnachtsartikel, Feuerwerkskörper und Winterkleidung. Es betrifft aber auch verderbliche Ware, die unbrauchbar wird, wenn sie nicht verkauft werden konnte, z.B. Kosmetika. Diese Warenabschreibungen können zu 100 Prozent als Fixkosten zum Ansatz gebracht werden.

Bei der Reisebranche werden die Kosten und Umsatzausfälle durch Absagen und Stornierungen berücksichtigt.

Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden im Rahmen der allgemeinen Zuschussregeln zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von März bis Dezember 2020 erstattet.

Für die Pyrotechnikindustrie gilt eine branchenspezifische Regelung. Sie können eine Förderung für die Monate März bis Dezember 2020 beantragen. Zusätzlich können Lager- und Transportkosten für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 zum Ansatz gebracht werden.

Wird es Abschlagszahlungen geben?
Abschlagszahlungen können bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe betragen, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat. Für den gesamten Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III (November 2020 bis Juni 2021) können Unternehmen damit maximal 800.000 Euro Abschlagszahlungen erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen bis zu 400.000 Euro können ab dem 15. Februar 2021 fließen. Abschlagszahlungen über 400.000 Euro werden ab Ende Februar ausgezahlt. Die reguläre Auszahlung nach Antragsbearbeitung durch die Länder soll voraussichtlich im Monat März 2021 starten.

Welche Unterstützung bekommen Soloselbständige?

Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, können im Rahmen der Überbrückungshilfe III die „Neustarthilfe“ beantragen. Eine Antragstellung für die Neustarthilfe ist aktuell noch nicht möglich, wird aber voraussichtlich noch im Februar freigeschaltet werden.

Mit diesem einmaligen Zuschuss von maximal 7.500 Euro werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist.

Die Neustarthilfe beträgt in der Regel 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019

Für Antragstellende, die ihre selbständige Tätigkeit erst ab dem 1. Januar 2019 aufgenommen haben, gelten besondere Regeln. Der Zuschuss wird als Vorschuss ausgezahlt, bevor die tatsächlichen Umsätze im Förderzeitraum feststehen. Erst nach Ablauf des Förderzeitraums, also ab Juli 2021, wird auf Basis des endgültig realisierten Umsatzes der Monate Januar bis Juni 2021 die Höhe des Zuschusses berechnet, auf den die Soloselbständigen Anspruch haben. Soloselbständige dürfen den Zuschuss in voller Höhe behalten, wenn sie Umsatzeinbußen von über 60 Prozent zu verzeichnen haben. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, ist der Zuschuss (anteilig) zurückzuzahlen.

Im Rahmen der Neustarthilfe können auch Beschäftigte in der Darstellenden Kunst, die kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse von bis zu 14 zusammenhängenden Wochen ausüben, sowie unständig Beschäftigte mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen von unter einer Woche berücksichtigt werden.

Links zur Antragstellung/ zu den FAQ der Überbrückungshilfe III:

Text: IHK zu Lübeck / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Konzert zum Wochenmarkt am 13.02.2021

Die Stadtbücherei Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Der Ahrensburger Wochenmarkt erhält wieder eine musikalische Begleitung: Von 10:00 bis 11:00 Uhr musiziert die Gruppe SOLTOROS auf dem Balkon der Ahrensburger Stadtbücherei.

Die Gruppe tritt mit der laut- und ausdrucksstarken, mehrsprachigen Sängerin Peggy “SOL” Sunday und dem Gitarristen  Torsten “TORO” Ziemann , der der spanischen Gitarre auch rockige Klänge entlockt, auf.

Peggy Sunday (Foto: privat)

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Fotos: Ahrensburg-Portal, privat

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