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Corona: Die Regeln in Schleswig-Holstein ab 05.04.2021

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Die Landesregierung hat heute (31. März 2021) über das weitere Vorgehen in den Bereichen Kitas, Krippen, Horte und Einzelhandel entschieden.

Die einzelnen Schritte zu Öffnungen oder Verschärfungen werden grundsätzlich im Wochenrhythmus getroffen und gelten somit aktuell ab Montag, 5. April – bis einschließlich 11. April.

Grundlage der Entscheidungen sind insbesondere die Lagebewertungen der Gesundheitsämter und die entsprechenden Erlasse der Landesregierung zu ergänzenden Maßnahmen bei Überschreitungen der Inzidenzen von 50 bzw. 100. Bei einer deutlich erhöhten Infektionsdynamik können Maßnahmen auch kurzfristiger veranlasst werden als zum wöchentlichen Stichtag. Die Maßnahmen für Flensburg, Pinneberg und Segeberg treten (wie angekündigt) bereits morgen (1. April) in Kraft.

In Nordfriesland, Plön, Dithmarschen, Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg ist der Einzelhandel geöffnet. Dabei kann weiterhin für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde bzw. eine Kundin je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 800 Quadratmetern Fläche darf eine Person pro 20 Quadratmetern einkaufen.

In Kiel, Lübeck, Steinburg, Neumünster, Herzogtum Lauenburg und Stormarn dürfen Kundinnen und Kunden Geschäfte des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet)

  • Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist zu gewährleisten, dass sich nicht mehr als eine Person pro 20 Quadratmeter zeitgleich in der Verkaufsstelle aufhält. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden.
  • Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden.
  • In diesen Kommunen wird die weitere Entwicklung in den kommenden Tagen intensiv beobachtet.
  • Möglicherweise löst das Infektionsgeschehen hier kurzfristig weitere Maßnahmen aus, falls dort an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 100 überschritten werden sollte. In diesem Fall würden entsprechende Maßnahmen spätestens nach zwei Tagen per Allgemeinverfügung des Kreises / der kreisfreien Stadt umgesetzt (ebenfalls bis einschl. 11. April).

In der Stadt Flensburg sowie den Kreisen Pinneberg (mit Ausnahme Helgoland) und Segeberg schließen die Verkaufsstellen des Einzelhandels – ausgenommen des täglichen Bedarfs – wie bereits am Montag (29. März 2021) angekündigt morgen (1. April 2021) für den Publikumsverkehr.

Die Ausgabe von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren ist zulässig (Click & Collect), sofern die Kundinnen und Kunden hierzu geschlossene Räume nur einzeln betreten oder die Ausgabe außerhalb geschlossener Räume erfolgt. Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sind zu schließen.

Weitere Regeln für die Stadt Flensburg und die Kreise Pinneberg und Segeberg:

  • Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich Personen eines gemeinsamen Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) – dies gilt im privaten und im öffentlichen Raum;
  • Dienstleistungen mit Körperkontakt sind nur zulässig, soweit die Kundin oder der Kunde eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vom selben Tag o-der vom Vortag in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegt oder vor Ort einen Test durchführt. Dies gilt nicht für medizinisch notwendige und pflegerisch notwendige Dienstleistungen sowie für die Haupthaar- und Nagelpflege;
  • Sport ist nur wie folgt zulässig:
    • allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
    • außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters;
  • Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht möglich;
  • Bei Präsenzangeboten der Kinder- und Jugendhilfe wird die Gruppengröße auf fünf Personen begrenzt;
  • Hundeausbildung ist nur noch für Gruppen mit bis zu fünf Personen möglich.

Für die Krippen, Kitas und Horte gilt:

Sofern nicht im „100er-Erlass“ abweichend geregelt, gelten die bisherigen Regelungen bzw. die in der vergangenen Woche festgelegten Regelungen für Kitas, Krippen und Horte weiter. Sofern auch in den Schulferien schulische Betreuungseinrichtungen geöffnet sind, gelten die vorgenannten Rahmenbedingungen entsprechend.

Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

zu den amtlichen Dokumenten

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Sperrung Ahrensfelder Weg in Ahrensburg am 01.04.2021

Ahrensburg: Ahrensfelder Weg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 01.04.2021 wird der Ahrensfelder Weg im Bereich der Hausnummer 1a in der Zeit von 10:00 bis 11:00 Uhr wegen Kranarbeiten für ein Mehrfamilienhaus voll gesperrt. Eine Umleitung wird ausgeschildert.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg und Corona: 37 Neuinfektionen und Inzidenz von 95 am 31.03.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.569 (Stand: 31.03.2021, 14.30 Uhr).

Insgesamt sind 4.859 Personen genesen; 429 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 281 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.

Ergänzende Informationen zur Infektionslage in den Heimen, in Betrieben sowie zu bislang festgestellten Infektionen mit einer Corona-Mutation: Alten- und Pflegeheime: In Alten- und Pflegeheimen sind derzeit keine Covid-19-Infektionen nachgewiesen. Betriebe: Ein Teil der Infektionen betrifft Stormarner Betriebe. In 6 Betrieben besteht bei insgesamt 14 Mitarbeiter/innen eine COVID-19-Infektion. 8 dieser Mitarbeiter/innen wohnen im Kreis Stormarn. Kita und Schule: In 8 Kitas und 17 Schulen wurde bei insgesamt 54 Personen eine Covid-19-Infektion nachgewiesen. Überwiegend Einzelfälle, bei denen die Infektionen in der Häuslichkeit erfolgt sind. Zwei kleine Ausbrüche in zwei Kitas. Maßnahmen zum Schutz vor weiterer Ausbreitung sind angeordnet. Das übrige Ausbruchsgeschehen ist diffus, lässt sich weder regional noch auf weitere bestimmte Personengruppen eingrenzen. Bestätigte Fälle einer Virus-Mutation: Bislang wurde, seit Beginn der Untersuchungen (Sequenzierung), in Stormarn bei 476 Fällen das Vorliegen einer Infektion mit einer Corona-Mutation bestätigt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 234 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 95,8 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Sperrung auf der Strecke nach Volksdorf ab 06.04.2021

Fahrtstrecke Ahrensburg nach Volksdorf: Hamburger Straße / Eulenkrugstraße (Foto: Ahrensburg-Portal)

Abbiegung Hamburger Straße / Eulenkrugstraße gesperrt

In der Zeit vom 06.04. bis zum 16.04.2021 werden in der Hamburger Straße im Bereich des Rechtsabbiegers zur Eulenkrugstraße (Hamburg-Volksdorf) Arbeiten an der Gasleitung durchgeführt.

Aus diesem Grund wird die Rechtsabbiegerspur während dieser Zeit für den Verkehr gesperrt werden. Eine Umleitung wird ausgeschildert.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona Schutzausrüstungen für die Tafel

Gero Storjohann bei der Tafel Bad Oldesloe (Foto: Storjohann)

Der Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann übergab jetzt 400 Paar Schutzhandschuhe und 800 FFP2-Masken an die Tafel in Bad Oldesloe.

Das Material wurde dem Abgeordneten von der Tzu Chi Foundation zur Verfügung gestellt, die eine internationale, gemeinnützige, humanitäre Hilfsorganisation und unpolitische Stiftung ist.

Der Verein Oldesloer Tafel – EfA e.V. betreut mehrere soziale Projekte. Im „Laden ohne Kasse“ gibt es 2-mal pro Woche kostenlos Lebensmittel für Bedürftige. Das „Essen für Alle“ als Mittagstisch am Kirchberg und der Drachenturm: als offener Kindertreff sind weitere Initiativen der Bad Oldesloer Tafel. Mehr auf https://www.oldesloertafel-efa.de/.

Auf dem Foto: Tafel-Projektleiterin Claudia Franke, Gero Storjohann, Ehrenamtliche und Besucher der Tafel

Text, Foto: Gero Storjohann / Redaktion

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Corona Tests für Beschäftigte in Krippen, KITAs, Kindertagespflege und Horten

Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

Mitarbeitende in Krippen, Kitas und Horten sowie Kindertagespflegepersonen in Schleswig-Holstein sollen auch nach den Osterfeiertagen regelmäßig die Möglichkeit zur kostenlosen Testung mit zwei Selbsttests pro Woche haben. Hierfür werden kurzfristig rund 240.000 SARS-CoV-2 Antigenschnelltest, also sogenannte „Selbsttests“, verteilt. Vorteil dieses Verfahrens ist, dass

  • Selbsttests weniger unangenehm und praktikabler in der Anwendung sind,
  • diese direkt den zu Testenden zur Verfügung stehen,
  • alle Beschäftigten so keinen zusätzlichen logistischen Aufwand betreiben müssen (Organisation von Test in der Einrichtung, Fahrt zu einer Teststation o.Ä.),
  • alle Beschäftigten zusätzlich weiterhin kostenlose Antigen-Schnelltests an Teststationen oder bei Apotheken/Arztpraxen als durch den Bund finanzierte „Bürgertests“ wahrnehmen können – wenn gewünscht.

Selbsttests erfüllen dieselben Zulassungsvoraussetzungen wie Antigen-Schnelltests. Die Qualität von zugelassenen Selbsttests und Antigen-Schnelltests ist vergleichbar. Allerdings haben sowohl Schnell- als auch Selbsttests gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.

Die Selbsttests für die Mitarbeitenden und Kindertagespflegepersonen werden vom Gesundheitsministerium über die Ämter und amtsfreie Gemeinden an die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen ausgeliefert, sodass die Tests bereits am 6. April in den Einrichtungen zur Verfügung stehen können, in jedem Fall aber im Laufe der 14. Kalenderwoche.

Sobald geeignete Kleinkinder-Selbsttests zur Verfügung stehen, möchte das Land auch diese kostenlos bereitstellen, sodass diese den Eltern mitgegeben und die Kinder Zuhause getestet werden können.

Bislang hatten Mitarbeitende in Krippen, Kitas und Horten sowie Kindertagespflegepersonen in Schleswig-Holstein seit dem 22. Februar die Möglichkeit, sich bis zu den Osterferien bis zu zweimal wöchentlich kostenlos über Antigen-Schnelltests durch geschultes Personal in oder außerhalb der eigenen Einrichtungen testen zu lassen.

Was ist bei der Durchführung von Selbsttests zu beachten?

Bei der Durchführung des Selbsttests ist die Gebrauchsanweisung gründlich zu lesen und alle Informationen sind vollständig zu beachten.

Was ist zu beachten, wenn ein Selbsttest positiv ausfällt?

Ist das Testergebnis des Selbsttests positiv, so haben sich Betroffene umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben und dort abzusondern. Es besteht der Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2, der durch einen PCR-Test überprüft werden muss. Betroffene kontaktieren am besten telefonisch ihre Hausärztin bzw. ihren Hausarzt, die/der anschließend einen Abstrich für einen PCR-Test machen kann. Alternativ können sich Betroffene auch an die Rufnummer des ärztlichen Notdienstes wenden unter 116 117.

Wie müssen Betroffene sich bei Vorliegen eines positiven Tests und bei häuslicher Isolation/Quarantäne verhalten: 

Personen, die davon Kenntnis haben, dass ein Selbsttest ein positives Ergebnis aufweist, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben und sich bis zu einer Anordnung des Gesundheitsamtes ständig dort abzusondern / aufzuhalten (häusliche Isolation / Quarantäne).

Sollte noch kein PCR-Test durchgeführt worden sein, dürfen die Betroffenen zur Durchführung eines PCR-Tests ihre Häuslichkeit einmalig verlassen. Dies darf nur unter Verwendung von einer Mund-Nasen-Bedeckung ohne Nutzung des ÖPNV und auf dem direkten Hin- und Rückweg erfolgen. Unterbrechungen aus anderen Zwecken sind nicht gestattet.

In der eigenen Häuslichkeit sind Betroffene verpflichtet, folgende Verhaltensmaßnahmen einzuhalten:

  • Keinen engen körperlichen Kontakt zu Familienangehörigen / anderen Personen.
  • Abstand von 1,50 – 2m zu allen Personen einhalten.
  • Wenn es unvermeidlich ist, dass Betroffene den Raum mit Dritten teilen müssen, tragen diese einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz. Der Mund-Nasen-Schutz ist bei Durchfeuchtung, spätestens nach zwei Stunden zu wechseln.
  • Nach Möglichkeit im Haushalt eine zeitliche und räumliche Trennung zu nichtpositiven Haushaltsmitgliedern einhalten. Eine „zeitliche Trennung“ kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass Betroffene sich in unterschiedlichen Räumen aufhalten.
  • Die Husten- und Nies-Etikette ist einzuhalten, die Nutzung von Einmaltaschentüchern ist empfohlen.
  • Der Kontakt zu Mitbewohnern und Angehörigen sollte auf das Notwendigste beschränkt werden, wobei die oben genannten Verhaltensmaßnahmen eingehalten werden sollten.
  • Hygieneartikel sollten nicht mit anderen Haushaltsmitgliedern geteilt werden.
  • Geschirr und Wäsche sollten ebenfalls nicht mit Haushaltsmitgliedern oder Dritten geteilt werden.
  • Oberflächen, mit denen Personen häufig in Berührung kommen, sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.
  • Es soll für regelmäßige Lüftung der Wohn- und Schlafräume sowie der Küche und dem Badezimmer gesorgt werden.
  • Betroffene führen ein Tagebuch bezüglich ihrer Symptome, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen. Die Körpertemperatur soll zweimal täglich gemessen werden.
  • Bei Auftreten von Symptomen wie Fieber oder erhöhter Temperatur, Husten, Reizung des Rachens oder Schnupfen wenden sich die Betroffenen an Ihren Hausarzt.
  • Die Betroffenen müssen so lange in Ihrer Häuslichkeit bleiben, bis das Gesundheitsamt ihre Isolierung (für Infizierte) /Quarantäne (für Ansteckungsverdächtige/enge Kontaktpersonen von Infizierten) aufhebt.

Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer

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Corona: Inzidenzwert 71 für Schleswig-Holstein am 30.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (30.03.2021) landesweit bei 71,7 (gestern: 69,6). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 122,3 meldet der Kreis Segeberg. Den niedrigsten Wert von 24,7 weist der Kreis Nordfriesland auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 95,4 veröffentlicht.

Insgesamt eine bemerkenswerte Entwicklung angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 30.03.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Corona Impfungen: AstraZeneca ab 31.03.2021 nur noch für 60jährige und Ältere

Mitteilung des Gesundheitsministeriums in Kiel

Anlässlich der aktualisierten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19-Impfung und eines Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz am Dienstag (30.03.2021) wird auch in Schleswig-Holstein der Impfstoff von AstraZeneca ab morgen (31.03.2021) nur noch bei impfberechtigten Personen von 60 Jahren und älter verimpft werden.

Was bedeutet das konkret?:
Alle Bürgerinnen und Bürger, die Termine mit AstraZeneca zunächst bis zum 11. April gebucht haben, werden via E-Mail informiert, dass

  • impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die 60 Jahre und älter sind, Ihren Termin wie geplant wahrnehmen können
  • impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die 59 Jahre und jünger sind, ihren Termin wie geplant wahrnehmen können aber auf diesem Termin mit einem mRNA-Impfstoff geimpft werden (Biontech/Pfizer oder Moderna)
  • es jedoch weiterhin bei den Impfstoffen kein Wahlrecht geben wird
  • der jeweilige Aufklärungsbogen (mRNA/Vektor), wenn möglich, zum Impftermin mitzubringen sind.

Wie es ab dem 12. April 2021 weitergeht, wird geprüft

Das Gesundheitsministerium wird zeitnah darüber informieren, wie es mit anstehenden Zweitimpfungsterminen, insbesondere für Personen, die 59 Jahre alt und jünger sind und bereits einmal mit AstraZeneca geimpft wurden, weitergeht. Hier wird es vor allem auch darauf ankommen, welche Empfehlung die zuständigen nationalen Behörden/Fachgremien zu einer Zweitimpfung abgeben.

Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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Schutz der Wälder – der Wald wird vermessen

Der Wald im Forst Hagen in der Morgensonne (Foto: Ahrensburg-Portal)

Viele Bürger*innen werden die Diskussionen um die „Volkszählungen“ in Erinnerung haben. Ähnliches gibt es auch für die Wälder: Die „Bundeswaldinventur“. Diese Aktion startet jetzt auch wieder in Schleswig-Holstein, das bundesweit notorisch geringe Waldbestände hat. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung teilt dazu mit:

Wie viel Wald haben wir in Deutschland? Wie stark wachsen die Bäume? Wie nutzen wir den Wald? Und welche Rolle spielt er für den Klimaschutz? Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert die Bundeswaldinventur, die am 1. April auch in Schleswig-Holstein startet. Bis Ende Dezember 2022 werden im gesamten Bundesgebiet sämtliche Walddaten erhoben und anschließend ausgewertet.

„Diese groß angelegte Untersuchung wird uns wertvolle Erkenntnisse zum Zustand und der Perspektive des Waldes in Schleswig-Holstein liefern,“ sagt Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Wir wissen, dass unsere Wälder unter dem Klimawandel leiden. Umso wichtiger ist es, in größeren Abständen eine tiefgehende Analyse des Waldes vorzunehmen. Aus den gewonnenen Daten können wir schlussfolgern, wie wir unsere Wälder noch besser schützen und nachhaltiger bewirtschaften.“

Die jetzt startende Bundeswaldinventur ist erst die vierte ihrer Art. Nach dem Start 1987 fanden entsprechende Erhebungen 2002 und 2012 statt. Aufgrund der Vielzahl an Bäumen kann der Wald in Schleswig-Holstein nur über eine Stichprobe untersucht werden. Hierfür wird ein systematisches Stichprobengrundnetz im 2 x 2 km-Quadratverbund über das Land gelegt. An den Waldecken nehmen die Messtrupps dann die sogenannten Probebäume auf und ermitteln Parameter wie Baumart, Durchmesser, Baumhöhe sowie verschiedene Schäden, Verjüngung, Totholz und viele weitere ökologische Merkmale. Die erhaltenen Messwerte sind Grundlage für die Beurteilung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung, für die Modellierung der Waldentwicklung und des Holzaufkommens, für die Bilanzierung der Klimaschutzwirkung des Waldes sowie für die forstliche Forschung.

Die Außenaufnahmen der Bundeswaldinventur sollen bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Bis dahin können Waldspaziergänger durchaus Forstleute antreffen, die mit Antenne, Rucksack und Messband bestückt durch die Wälder Schleswig-Holsteins streifen. Mit den Ergebnissen der Auswertungen ist voraussichtlich im Jahr 2024 zu rechnen. Für die Umsetzung in Schleswig-Holstein ist das Umweltministerium verantwortlich.

Text: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona Impfungen: Betrugsversuche bei Terminvergabe

Dass die Corona Impfungen von den Behörden verschleppt werden und auch die Terminvergabe schlecht organisiert wird, ist inzwischen Allgemeingut. Zum Thema Impfen gibt es offenbar Leute mit Ideen – allerdings sind das in folgendem Falle offenbar Kriminelle. Die Kreisverwaltung warnt heute:

In den vergangenen Tagen haben Bürgerinnen und Bürger im Kreis Stormarn offenbar Anrufe bezüglich einer Corona-Impfung erhalten, die auf einen Betrugsversuch hindeuten.

Die betroffenen Personen wurden darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie sich ab sofort – gegen Zahlung eines gewissen Geldbetrages –  oder gegen Mitteilung Ihrer IBAN-Nummer im Impfzentrum impfen lassen können. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche, auf die keinesfalls eingegangen werden sollte.

Die Corona Impfung ist für die Impflinge immer kostenfrei. Termine werden in Schleswig-Holstein nur über www.impfen-sh.de  oder für die Gruppe Ü 80 unter der schriftlich vom Land Schleswig-Holstein mitgeteilten Hotline-Nummer vergeben.

Die Polizei und die Kreisverwaltung bitten auf keinen Fall Zahlungen für einen Impftermin zu leisten oder die eigene Bankverbindung anzugeben. Wenn Sie den Verdacht auf einen betrügerischen Anruf oder Besuch haben, wenden Sie sich an Ihre nächste Polizeidienststelle.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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