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Ahrensburg und Corona: 42 Neuinfektionen und Inzidenz von 95

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.535 (Stand: 30.03.2021, 14.30 Uhr).

Insgesamt sind 4.833 Personen genesen; 421 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 281 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 233 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 95,4 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Zwischen Siek und Hoisdorf: Vollsperrung der K 97 vom 12.04.2021 bis 30.04.2021

Gemeinde Siek (Foto: Ahrensburg-Portal)

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein erneuert vom 12. bis voraussichtlich 30. April 2021 die beschädigte Kreisstraße 97 zwischen Siek (L 224) und Hoisdorf (L 91).

Die Arbeiten werden aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität unter Vollsperrung durchgeführt werden.

Anlieger*innen können – in Absprache mit der ausführenden Baufirma vor Ort – den Baubereich passieren. Die Bauarbeiten sind wetterabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich.

Umleitung

Die Umleitung führt in Richtung Hoisdorf über die L 224, die K 39 (Sieker Berg) und die K30 (Fuhrwegen) sowie die L 91 (Bahnhofstraße) bis zur Kreuzung
K 91 (Dorfstraße) / L91 (Krütz) und umgekehrt.

Text: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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VHS Großhansdorf lädt zu Online-Reise in Land der 1001 Nacht am 31.03.2021

Reisen, fremde Länder erkunden, andere Kulturen kennenlernen und damit seinen Horizont erweitern – all das ist zurzeit nicht möglich. Die Volkshochschule Großhansdorf bietet nun allen Interessierten an, den „Reisehunger“ online zu stillen.

Die Referentin Anissa Kadiri, gebürtige Marokkanerin, stellt in ihrem Webinar bildhaft dar, wie das Leben in Marokko aussieht und welche typischen Bräuche und Traditionen es gibt. Wann tragen Frauen Henna-Tattoos und warum? Was bedeutet „Tabourdah“ und was ist das geheime Gewürz der kulinarischen Schätze Marokkos? Online begeben sich die „reiselustigen“ Teilnehmer/innen auf eine Reise in das Land der 1001 Nacht.

Der Vortrag wird zwei Mal online angeboten: am Mittwoch, den 24.03.2021 von 10.00 bis 11.30 Uhr und außerdem am Mittwoch, den 31.03.2021 von 19.00 bis 20.30 Uhr. Der Vortag kostet 15,- Euro.

Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle telefonisch (04102 – 6 56 00) oder per mail ([email protected]) möglich.

Text: VHS Großhansdorf / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Die Zukunft der Ahrensburger City – Info-Veranstaltung am 30.03.2021

Ahrensburger City: Die Hamburger Straße (Foto: Ahrensburg-Portal)

Corona und Die Zukunft der Innenstädte – Herausforderungen und Chancen. Online-Infoveranstaltung für Ahrensburger Einwohner und Unternehmer

Am Dienstag, 30. März 2021, 19 Uhr laden Wirtschaftsförderin Anja Gust und Citymanager Christian Behrendt der Stadt Ahrensburg alle Interessierten zur kostenfreien Online-Veranstaltung mit dem Innenstadt- und Stadtplanungsexperten Thomas Krüger ein.

Alle Personen, die teilnehmen möchten, senden dazu bitte eine E-Mail an: [email protected]. Da die Anzahl der Plätze begrenzt sind, werden Ahrensburger Einwohner und Unternehmen vorrangig berücksichtigt.

Die Veranstaltung beginnt mit einem 30-minütigen Vortrag des Stadtplanungsexperten

In seinem Vortrag wird er den Ahrensburger Bürgern und Unternehmern seine Sichtweise auf die kurz-, mittel- und langfristigen Herausforderungen und Chancen für die Innenstädte schildern und auf mögliche Perspektiven und Handlungsansätze für die Innenstädte und Zentren eingehen, die von den Kommunen in Kooperation mit den verschiedenen Akteuren der Zentralentwicklung verfolgt werden sollten. Im Anschluss daran haben alle Teilnehmer Zeit ihre Fragen an Professor Krüger zur richten.

Professor Krüger zum Thema: „Die Folgen der Pandemie werden erst mittelfristig vollständig sichtbar werden. Es deutet jedoch vieles darauf hin, dass die Pandemie vorher erkennbare Entwicklungen, insbesondere hinsichtlich der Digitalisierung der Arbeitswelt (Home Office) und des Einzelhandels (Onlinehandel) sowie der Veränderungen des Mobilitätsverhaltens erheblich beschleunigt. Die konkreten Auswirkungen lassen sich im März 2021 empirisch zwar noch nicht belegen, vor dem Hintergrund der bisherigen Transformationsprozesse lassen sich jedoch einzelne Entwicklungslinien und Handlungsbedarfe ableiten.“

Thomas Krüger (Foto: HafenCity Universität Hamburg)

Professor Dr.-Ing. Thomas Krüger lehrt und forscht zur Projektentwicklung in der Stadtplanung an der HafenCity Universität Hamburg. Sein Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Akteure in der Stadtentwicklung.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Fotos: Ahrensburg-Portal, HafenCity Universität Hamburg.

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Corona: Inzidenzwert 69 für Schleswig-Holstein am 29.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (29.03.2021) landesweit bei 69,6 (gestern: 68,5). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 115,8 meldet der Kreis Segeberg. Den niedrigsten Wert von 24,7 weist der Kreis Nordfriesland auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 93,8 veröffentlicht.

Insgesamt geht die Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung und Organistion von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 29.03.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Ahrensburg und Corona: 75 Neuinfektionen und Inzidenz von 93

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.499 (Stand: 29.03.2021, 15.00 Uhr).

Von den 75 Neuinfektionen entfallen auf Samstag: 36 Neuinfektionen, Sonntag: 12 Neuinfektionen, heute 27 Neuinfektionen.

Insgesamt sind 4.807 Personen genesen; 411 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 281 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 229 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 93,8 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Überholmanöver auf der B404 mit Unfallflucht

Polizei SH (Symbol-Bild, Montage: Ahrensburg-Portal)

Am 25. März 2021 kam es auf der B 404 zu einem Verkehrsunfall. Der Unfallverursacher flüchtete.

Nach bisherigem Ermittlungsstand befuhr gegen 19:45 Uhr eine 18- jährige Frau aus Brandenburg mit einem Audi A3 die B 404 in Richtung Schwarzenbek. Im Bereich Grönwohld, wo die Bundesstraße dreispurig ist, überholte sie einen vor ihr fahrenden LKW.

Ein hinter ihr fahrender weißer Transporter überholte ebenfalls. Nach der Fahrbahnverengung überholte sie der Transporter im Überholverbot und scherte ohne ausreichenden Sicherheitsabstand vor ihr ein und bremste ohne erkennbaren Grund bis fast zum Stillstand ab. Die 18- Jährige wich aus, um einen Zusammenstoß mit dem Transporter zu verhindern. Hierbei verlor sie die Kontrolle über den Audi. Der Verursacher entfernte sich von der Unfallstelle. Die Brandenburgerin wurde leicht verletzt. Der Sachschaden wird auf 5.000 Euro geschätzt.

Die Polizei sucht Unfallzeugen. Wer kennt den Unfallverursacher oder kann Angaben zu dem weißen Transporter machen. Die Polizeistation Trittau nimmt Hinweise unter der Telefonnummer: 04154/ 7073-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona und Kultur: Land unterstützt 2021 noch mit 13 Mio. Euro

Bildungsministerin Karin Prien (Foto: Frank Peter)

Im Landtag hat Kulturministerin Karin Prien Bericht über die Neuauflage der Kulturhilfe SH und zu weiteren Corona-bedingten Hilfsprogrammen für Kulturschaffende in Schleswig-Holstein gegeben.

Nach ihren Worten ist die Kulturszene seit einem Jahr extremen Belastungen ausgesetzt: „Die Landesregierung nimmt ihre Verantwortung wahr und schützt die kulturelle Vielfalt wo immer das möglich ist“, betonte sie. Insgesamt gut 46 Millionen Euro habe der Landtag für den Kulturbereich zur Verfügung gestellt.

Etwa 13,5 Millionen Euro seien noch nicht fest verplant und stünden für weitere Hilfsprogramme zur Verfügung.

Prien erläuterte, dass mit den Förderprogrammen Kulturhilfe I und II rund 6,5 Millionen Euro die wirtschaftliche Existenz von Kultureinrichtungen gesichert worden sei, insgesamt 6 Millionen Euro würden für Künstlerinnen und Künstler bereit gestellt im Rahmen der #KulturhilfeSH, es gebe ein separates Förderprogramm für Kinos und Schausteller sowie 7,5 Millionen Euro für Digitalisierungsangebote in Kultur- und Bildungseinrichtungen. Zudem habe das Land 4,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt für das Kulturfestival Schleswig-Holstein bei dem 850 Künstlerinnen und Künstler die Möglichkeiten hatten aufzutreten.

Auch der Bund biete diverse Hilfen

„Grundsätzlich sollen die Mittel aus den Programmen des Bundes vorrangig in Anspruch genommen werden. Die Corona-Hilfen des Landes Schleswig-Holstein schließen Lücken und ergänzen die Förderarchitektur zielgerichtet“, betonte die Ministerin. Das gelte auch für die Mitte Februar gestartete Fortsetzung der #KulturhilfeSH für Einzelkünstlerinnen und -künstler, die als Stipendium ausgezahlt werde. Kulturschaffende könnten einmalig 2.000 Euro beantragen. „Aktuell liegen 942 Anträge vor, 850 davon im Umfang von 1,7 Millionen Euro wurden bereits geprüft, bewilligt und ausgezahlt“, berichtete Prien und betonte: „Genauso wichtig ist, dass die Kultur gesehen wird. Wir planen deshalb gerade gemeinsam mit den Kommunen mehrere Pilotprojekte, um die Kultur mit entsprechender Teststrategie in ausgewählten Regionen wieder öffnen zu können. Damit wollen wir zum 19. April an den Start gehen.“ Sie lobte zugleich die neue Dialogkultur, die nicht zuletzt auch im Austausch der Kulturträger mit Politik und Verwaltung entstanden sei.

„Aus der Mitte der Gesellschaft hat die Kultur eine Welle der Solidarität erreicht“

hob die Ministerin hervor und nannte als Beispiel nicht zurückverlangte Karten, die allein für das Schleswig-Holstein Musik Festival ein Spendenaufkommen von einer Million Euro ergeben hätten. Hinzu kämen die vielen kreativen neuen Formate im Netz, dank derer die Kultur nicht nur viel Zuspruch erfahre sondern auch neues Interesse geweckt habe.

Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / Redaktion, Foto: Frank Peter

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Corona: Regeln bei Inzidenz über 100 in einzelnen Kreisen

Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

Das Gesundheitsministerium hat einen Erlass veröffentlicht, der die weiteren Schutzmaßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern regelt.

Grundsätzlich bewertet die Landesregierung jeden Mittwoch die Lage in den Kreisen und kreisfreien Städten und veranlasst für die Folgewoche regionale Maßnahmen

Wenn der Schwellenwert in dem jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb von drei aufeinander folgenden Tagen zur wöchentlichen Lagebewertung erreicht oder überschritten wird und kein nahezu vollständig eingrenzbares Ausbruchsgeschehen vorliegt, stimmen Gesundheitsministerium und der betroffene Kreis/die kreisfreie Stadt weitere Schritte ab.

Die einzelnen Maßnahmen regeln Kreise und kreisfreie Städte per Allgemeinverfügung

Bei einer veränderten Lagebeurteilung mit einer deutlich erhöhten Infektionsdynamik können entsprechende Schritte auch kurzfristig veranlasst werden.

Ergänzend zu den bereits bestehenden Regelungen durch die Corona-Bekämpfungsverordnung gilt in betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten u.a.:

  • Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich Personen eines gemeinsamen Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) – dies gilt im privaten und im öffentlichen Raum;
  • Kindertageseinrichtungen können nur noch eine Notbetreuung anbieten. Dabei dürfen in der Regel nicht mehr als zehn Kinder in einer Gruppe gleichzeitig betreut werden;
  • Weitere, nicht-betriebserlaubnispflichtige Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe dürfen nur für Gruppen mit bis zu fünf Personen angeboten werden;
  • Schulen und schulische Betreuungsangebote bieten Distanzunterricht an; für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung vorgehalten. Für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf können an Förderzentren und allgemeinbildenden Schulen erforderliche Betreuungsangebote vorgehalten werden; gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 an allgemeinbildenden Schulen, für die eine Betreuung in der Schule aufgrund eines besonderen Bedarfs bei der Schülerin oder dem Schüler erforderlich ist. Für die Abschlussjahrgänge kann Präsenzunterricht stattfinden, Prüfungen können in der Schule durchgeführt werden. Distanzunterricht ist auch für die berufsbildenden Schulen vorgesehen. Soweit eine angemessene Prüfungsvorbereitung nicht anders möglich ist, kann für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/21 an einer Abschluss- oder Zwischenprüfung teilnehmen, Präsenzunterricht unter Auflagen stattfinden;
  • Verkaufsstellen des Einzelhandels für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet, dürfen aber nur von einer Person pro Haushalt betreten werden. Dazu gehören: Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln);
  • Andere Verkaufsstellen des Einzelhandels schließen, vorbestellte Waren dürfen abgeholt werden (Click & Collect). Falls die Warenausgabe nicht außerhalb geschlossener Räume erfolgt, dürfen Kundinnen und Kunden die Verkaufsräume nur einzeln betreten; Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen ihre Eltern begleiten. Die Betreiberinnen und Betreiber der Verkaufsstellen müssen dafür sorgen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten können. Eine solche Regelung gilt auch für die Betreiber von Outlet-Centern oder Einkaufszentren für die Verkehrsflächen außerhalb der Verkaufsstellen;
  • Dienstleistungen mit Körperkontakt sind nur zulässig, soweit die Kundin oder der Kunde eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vom selben Tag oder vom Vortag in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegt oder vor Ort einen Test durchführt. Dies gilt nicht für medizinisch notwendige und pflegerisch notwendige Dienstleistungen sowie für die Haupthaar- und Nagelpflege;
  • Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen schließen;
  • Sport ist nur wie folgt zulässig:
    • allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
    • außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters;
  • Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht möglich;
  • Hundeausbildung ist nur noch für Gruppen mit bis zu fünf Personen möglich.

Die entsprechenden Maßnahmen werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten per Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Erlasses geregelt. Die Allgemeinverfügungen werden ab Montag der Folgewoche aufgehoben, wenn der Schwellenwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in der laufenden Woche an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird.

Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer

zu den amtlichen Dokumenten

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Stapelfeld: Einbruch in Computergeschäft

Gemeinde Stapelfeld (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 29. März 20021 kam es gegen 02:45 Uhr zu einem Einbruch im Brookstieg in Stapelfeld.

Nach bisherigem Ermittlungsstand drangen unbekannte Täter durch ein gewaltsam geöffnetes Fenster in das Lager eines Computerfachgeschäftes ein. Technische Geräte wurden nicht entwendet, da diese extra gesichert waren und die Täter gestört wurden.

Die Kriminalpolizei Ahrensburg hat die Ermittlungen aufgenommen. Wer hat am 29. März 2021 zum Tatzeitpunkt verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich Brookstieg in Stapelfeld beobachtet? Hinweise nimmt die Polizei Ahrensburg unter der Telefonnummer: 04102/809-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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