Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.
Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (28.03.2021) landesweit bei 68,5 (gestern: 66,5). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 113,6 meldet der Kreis Segeberg. Den niedrigsten Wert von 22,3 weist der Kreis Nordfriesland auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 90,9 veröffentlicht.
Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung und Organistion von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.
Corona-Zahlen für SH 28.03.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Bildungsministerin Karin Prien (Foto: Frank Peter)
Bewerbungen sind nur bis zum 07.04.2021 möglich
„Die Kulturschaffenden im Land brauchen dringend eine Perspektive. Da geht es nicht nur um finanzielle Unterstützung, sondern – noch viel wichtiger – darum, dass wir kulturelle Arbeit und kulturelles Leben überhaupt wieder ermöglichen. Die kulturellen Modellprojekte, für die wir jetzt die Ausschreibung starten, sind ein wichtiger Schritt auf diesem Weg“, sagte Kulturministerin Karin Prien in Kiel. Mithilfe der Projekte könne Kultur wieder sichtbar werden und ein geregelter und sicherer Start gelingen.
Kulturellen Veranstaltungsstätten, wie zum Beispiel Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos, soziokulturellen Veranstaltungszentren oder Musikclubs in Schleswig-Holstein, wird eine Wiederöffnung mit Publikumstestungen im Rahmen eines ausgewählten Modellprojekts gewährt.
Die Modellprojekte sollen dokumentieren, dass Kulturveranstaltungen auch in Pandemiezeiten mithilfe einer geordneten Teststrategie möglich sind.
„Bis zu drei Modellprojekte pro Landkreis oder kreisfreier Stadt können sich bewerben“, erläuterte Prien. Voraussetzung für Bewerbung sei neben der Notwendigkeit, dass die Inzidenz mindestens 7 Tage am Stück unter 100 lag, vor allem auch das Einvernehmen mit der Standortgemeinde und der zuständigen örtlichen Gesundheitsbehörde. „Wir werden dann eine Auswahl der Projekte vornehmen, die für die Zeit ab 19. April modellhaft erprobt werden sollen. Ich freue mich sehr darüber, dass wir damit auch im Bereich der Kultur wichtige Perspektiven aufzeigen können.“
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / Redaktion, Foto: Frank Peter
Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.
Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (27.03.2021) landesweit bei 66,5 (gestern: 65,5). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 107,2 meldet der Kreis Segeberg. Den niedrigsten Wert von 18,7 weist der Kreis Nordfriesland auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 89,3 veröffentlicht.
Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung und Organistion von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.
Corona-Zahlen für SH 27.03.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Annegret Schüning hat „Bilder aus der Kunstgeschichte ganz neu interpretiert…“ als weitläufige Ausstellung in die Seniorenwohnanlage geholt
Annegret Schüning, Leiterin der Freizeitgestaltung im Rosenhof Großhansdorf 2, organisiert für die Bewohner/innen auch in der durch die Pandemie eingeschränkten Zeit vielfältige Aktivitäten.
Die Werke entstanden von Schülerinnen und Schüler der Klassen 6a, 8a und Q2 des Eric-Kandel-Gymnasiums in Ahrensburg
Sie haben in ihrem Distanz-Lern-Kunstkursen Bilder aus der Kunstgeschichte einmal ganz neu interpretiert und nun zur Verfügung gestellt. Begleitet und unterstützt wurden die Jugendlichen durch ihre Lehrerin Kristina Hildebrandt.
Die Stadtbücherei Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Der Ahrensburger Wochenmarkt erhält wieder eine musikalische Begleitung: Von 10:00 bis 11:00 Uhr musiziert Claus Dixi Diercks auf dem Balkon der Ahrensburger Stadtbücherei.
Wenn man den Hamburger Musiker Claus Diercks bei einem seiner Auftritte hört und sieht, kommt man leicht zu der Überzeugung, Hamburg sei die Geburtsstätte des Dixie. Des Rätsels Lösung ist Claus Diercks selbst. Seine Art zu singen, Akustik-Gitarre, Dobro und vor allem Bluesharp zu spielen und mit den ehrwürdigen Stücken umzugehen, muss man liebevoll nennen. Claus Diercks tritt seit seinem 15. Lebensjahr regelmäßig als Sänger und Gitarrist auf.
Claus Dixie Diercks (Foto: Andre Kowalski)
Text: Ahrensburger Stadtbücherei / Redaktion, Foto: André Kowalski
Die Landesregierung hat heute (26. März 2021) eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen – sie gilt ab Montag, 29. März. Die bisherigen Maßnahmen werden weitgehend fortgesetzt. Neben redaktionellen Klarstellungen und Anpassungen gibt es u.a. folgende Änderungen:
Pflegeeinrichtungen: Die bisherige Begrenzung auf zwei feste Personen zum persönlichen Besuch wird aufgehoben. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen ist auch für wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote und Gemeinschaftsveranstaltungen aufgrund der in den Heimen abgeschlossenen Impfkampagne zulässig. Persönliche Besucherinnen und Besucher, die nachweislich über einen hinreichenden Impfschutz verfügen, sind von der allgemeinen Testpflicht ausgenommen. Dies bedeutet, dass nach der letzten erforderlichen Impfung der Besucherinnen und Besucher eine Zeit von zwei Wochen vergangen sein muss;
Einrichtungen der Eingliederungshilfe: Besonders vulnerable Personen, die keinen hinreichenden Impfschutz gegen eine Corona-Infektion haben, dürfen jeweils nur von zwei verschiedenen Personen persönlichen Besuch erhalten;
Sport: Beim zulässigen Kindersport ist nun eine Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen/Übungsleitern möglich. Zudem können die zuständigen Gesundheitsämter die Öffnung von Bädern für Gruppenschwimmkurse für Kinder (bis 14 Jahre) erlauben;
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften: Die bisherige Anzeigepflicht von rituellen Veranstaltungen mit mehr als zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei der zuständigen Behörde entfällt; Gemeindegesang ist im Freien und mit qualifizierter Mund-Nasen-Bedeckung möglich;
Außerschulische Bildungsangebote: Jagdausbildung und Prüfung sowie die studienvorbereitende Ausbildung an Musikschulen sind unter Auflagen möglich;
Beherbergungen: Übernachtungsmöglichkeit bei der Überführung und Herstellung der Seetüchtigkeit eines Bootes auf diesem;
Strandkorbvermietungen: Können wieder öffnen.
Die Landesregierung hat außerdem eine Neufassung der Quarantäne-Verordnung beschlossen, insbesondere wurden Angleichungen an die Musterquarantäneverordnung des Bundes vorgenommen. So sind Einreisende zur zehntägigen Absonderung verpflichtet, falls sie sich in den zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben sollten. Für Einreisende, die sich in Virusvariantengebieten aufgehalten haben, gilt weiterhin eine 14-tägige Absonderungspflicht. Grenzpendler und Grenzgänger sind davon nicht betroffen, ebenso wenig Personen, die sich unter bestimmten Bedingungen in eine so genannte Arbeitsquarantäne begeben.
Beide Verordnungen sind bis zum 11. April gültig.
Text: Landesregierung SH / Redaktion, Foto: Frank Peter
Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.
Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (26.03.2021) landesweit bei 65,5 (gestern: 62,4). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 106,5 meldet die Stadt Flensburg. Den niedrigsten Wert von 21,7 weist der Kreis Nordfriesland auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 91,7 veröffentlicht.
Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung und Organistion von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.
Corona-Zahlen für SH 26.03.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)
Der Kreis Stormarn setzt die von der Landesregierung am 24.03.2021 für den Kreis Stormarn beschlossenen Reglementierungen (Website der Landesregierung) für den Zeitraum 29.03.2021 bis 05.04.2021 um und erlässt eine Allgemeinverfügung mit folgendem Inhalt:
Einzelhandel
Kund:innen dürfen die Geschäfte nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist zu gewährleisten, dass nicht mehr als eine Person pro 20 Quadratmeter zeitgleich in der Verkaufsstelle aufhält. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Auch Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden.
Schulen
Grundschule: Präsenzunterricht
Jahrgänge 5 und 6: Präsenzunterricht
Jahrgänge 7 bis Q1: Wechselunterricht
Abschlussklassen: Präsenzangebote
Krippen, Kitas und Horte
Die Kitas, Krippen und Horte befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
Der Inzidenzwert des Kreises Stormarn liegt aktuell bei 91,7.
Gleiches gilt für die Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an öffentlich zugänglichen Bereichen. Diese wurde ungeändert bis zum 11. April 2021 verlängert.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.387 (Stand: 26.03.2021, 14.00 Uhr).
Insgesamt sind 4.750 Personen genesen; 392 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 280 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 224 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 91,7 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Am 25. März 2021 kam es auf der K 106 bei Ahrensburg zu einem Verkehrsunfall mit einer schwerverletzten Person.
Nach bisherigem Erkenntnisstand befuhr gegen 13:00 Uhr eine 32- jährige Ahrensburgerin mit einem VW Golf die K106 von Hammoor nach Ahrensburg, als sie aus unbekannter Ursache von der Fahrbahn abkam und die Kontrolle über das Fahrzeug verlor. Der VW Golf stieß mit einem Baum zusammen und überschlug sich im Anschluss. Die 32- jährige Fahrerin wurde schwer verletzt. Lebensgefahr bestand nicht. Der Sachschaden wird auf 10.000 Euro geschätzt.
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Browsing-Erlebnis zu verbessern und um (nicht) personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn du nicht zustimmst oder die Zustimmung widerrufst, kann dies bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigen.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.