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Ahrensburg und Corona: Maskenpflicht in Ahrensburger City seit 02.06.2021 aufgehoben

Ahrensburg: Große Straße noch mit Schild zur Maskenpflicht (Foto: Ahrensburg-Portal)

Nach der aktuellen Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn (unser Bericht) ist zum 2. Juni 2021 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für folgende Bereiche aufgehoben:

  • Große Straße vom Rondeel bis zur Kreuzung Doppeleiche inklusive Kohschietstraßen,
  • Manhagener Allee vom Rondeel bis zur Eisenbahnunterführung,
  • Hagener Allee vom Rondeel bis zum Übergang Bahnhofstraße,
  • Hamburger Straße vom Rondeel bis zur Kreuzung Woldenhorn,
  • Rondeel,
  • Rathausstraße und
  • Rathausplatz nebst Arkaden/ Nebenflächen sowie die
  • Klaus-Groth-Straße, beginnend Manfred-Samusch-Straße bis zur Großen-Straße und
  • der Verbindungsweg Rathausplatz zur Klaus-Groth-Straße.

Hier gilt die Maskenpflicht auch in Ahrensburg weiter

Für den Wochenmarkt sowie auf allen Bahnhöfen, Bahnhofsvorplätzen, Bahnhaltepunkten und innerörtlichen Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs gilt aufgrund der Landesverordnung die Maskenpflicht weiterhin. Dasselbe gilt für Geschäfte, Restaurants etc.

Angesichts konstant niedriger Fallzahlen sowie des überwiegend vorbildlichen Verhaltens der Menschen im öffentlichen Raum hatte Bürgermeister Michael Sarach dem Landrat die Aufhebung der Maskenpflicht im Innenstadtbereich empfohlen.

Stellungnahme von Bürgermeister Sarach
Ahrensburgs Bürgermeister Michael Sarach bedankt sich bei den Einwohnenden und Besuchenden für die Disziplin und das Durchhaltevermögen in den vergangenen Monaten. Die zurückgewonnenen Freiheiten lassen uns positiv in die Zukunft schauen, daher ein dringender Appell von Michael Sarach: „Bitte werden Sie nicht leichtsinnig und halten Sie weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln ein“.

Anmerkung der Redaktion
Wie Sie auf dem Foto sehen: Heute Nachmittag standen die Schilder mit der Maskenpflicht noch. Auf unsere Rückfrage haben wir die Mitteilung erhalten, dass sie noch heute entfernt werden.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg und Corona: 12 Neuinfektionen, Inzidenz von 25 am 02.06.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.990 (Stand: 02.06.2021, 15.00 Uhr).

Insgesamt sind 6.560 Personen genesen; 130 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 300 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache, werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.

Weitere Informationen zur Infektionslage:
Alten- und Pflegeheime: In 1 Alten- und Pflegeheim wurden 2 Covid-19-Infektionen nachgewiesen.
Betriebe: Ein Teil der Infektionen betrifft Stormarner Betriebe. In 2 Betrieben besteht bei insgesamt 4 Mitarbeiter/innen eine COVID-19-Infektion. 2 dieser Mitarbeiter/innen wohnen im Kreis Stormarn.
Kitas und Schulen: In 1 Kita und 3 Schulen wurde bei insgesamt 4 Personen eine Covid-19-Infektion nachgewiesen. Es gibt keine Ausbrüche, vielmehr handelt es sich um Einzelfälle mit Ansteckungen vornehmlich in der Freizeit / Häuslichkeit.
Das übrige Ausbruchsgeschehen ist diffus, lässt sich weder regional noch auf weitere bestimmte Personengruppen eingrenzen.
Bestätigte Fälle einer Virus-Mutation:
Bislang wurde, seit Beginn der Untersuchungen (Sequenzierung), in Stormarn bei  1.275 Fällen das Vorliegen einer Infektion mit einer Corona-Mutation bestätigt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 61 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 25,0 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona-Hilfen: November-Hilfen immer noch nicht vollständig ausgezahlt

Münzen (Foto: Ahrensburg-Portal)

Vielleicht erinnern Sie sich: Ende Oktober hat die Bundesregierung beschlossen, den bis vor Kurzem geltenden Lockdown binnen weniger Tage einzuführen und vor allem solche Betreibe zu schließen, die nicht Zentren der Infektionen waren. Als Ausgleich wurde die „Novemberhilfe“ beschlossen, damit die Firmen trotzdem überleben. Das Ergebnis der Bearbeitung im Bundeswirtschaftsministerium und in Schleswig-Holstein sehen Sie in der Mitteilung der zuständigen Kieler Behörde:

Das Projektmanagementbüros Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein informiert am 01.06.2021 über wichtige Beschleunigungsmaßnahmen in der Bewilligung und Auszahlung der Corona-Hilfen des Bundes, die seit Ende Mai 2021 in Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht wurden.

Die Auszahlungsquote bei der Novemberhilfe liegt bei mehr als 90 %. Gleichwohl müssen nach wie vor viele Unternehmen auf Entscheidungen zu ihren Anträgen und damit dringend notwendige Liquidität warten. Dies gilt insbesondere für Anträge aus der Überbrückungshilfe III, wo die Auszahlungsquote derzeit bei ca. 73 % liegt (Stand 27.5.2021).

Auf der Basis der vorgegebenen Rahmenbedingungen des Bundes wurden Beschleunigungsmaßnahmen vereinbart. Diese Maßnahmen werden ab sofort umgesetzt. Sie werden bei der Mehrheit der noch zu prüfenden Anträge den Prozess der Antragsprüfung, -bewilligung und -auszahlung deutlich beschleunigen.

Neu ist, dass alle bestehenden Anträge mit einer Antragssumme bis zu 100.000 Euro grundsätzlich ohne eine Prüfung eingereichter Unterlagen und Dokumente auf der Basis der Angaben der bzw. des prüfenden Dritten vorläufig beschieden werden. Eine abschließende Prüfung durch die IB.SH als Bewilligungsstelle erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich erst im Rahmen der Schlussabrechnung. Ausgenommen hiervon sind insbesondere Anträge mit begründeten Betrugsanhaltspunkten etc. Diese Vereinfachungen gelten in Schleswig-Holstein ab sofort sowohl für die November- und Dezemberhilfen als auch für die Überbrückungshilfe III des Bundes.

In der Überbrückungshilfe III greift mit den jetzt vereinbarten Maßnahmen eine beschleunigte Bewilligung sogar bis zu einem Antragsvolumen von grundsätzlich bis zu 500.000 Euro, sofern hier nicht besondere Prüfungserfordernisse vorliegen.

Überbrückungshilfe II Neben diesen Informationen möchten wir Ihnen auch mitteilen, dass die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen in der Überbrückungshilfe II bundeseinheitlich vom 31.05.2021 auf den 30.06.2021 verlängert wurde.
Mit freundlichen Grüßen

Text: Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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VHS bietet Präsenz-Kurs „Selber Brot backen“ am 10.06.2021

Eingang des Emil-von-Behring-Gymnasiums (Foto: Ahrensburg-Portal)

Selber Backen „Das wohl leckerste Brot der Welt“

Eigenes Brot selber backen? Ohne Kneten und Umstand? Mit den eigenen Zutaten genauso wie man es am liebsten hat?

Mit den aktuellen Corona-Lockerungen ist es möglich, das schon nächste Woche zu lernen.

Brötchen (Foto: VHS Großhansdorf)

Die Volkshochschule Großhansdorf bietet einen Brotbackkurs an, bei der eine unglaublich einfache Methode gezeigt wird, leckeres Brot selber zu backen. Abends werden die Zutaten zusammengemischt und morgens kann das frische Brot ohne weitere Umstände gebacken werden. Selber Brot zu backen, hat viele Vorteile: Es ist kostengünstig, man kann selber bestimmen, was in dem Brot drin ist und man hat stets ofenfrisches Brot im Haus.

Der Brotback-Kurs findet am Donnerstag, der 10.06.2021, von 18.30 bis 20.30 Uhr in der neuen Küche des Emil-von-Behring-Gymnasiums statt und kostet 17,00 Euro (zusätzlich sind noch 6,00 Euro direkt vor Ort an den Dozenten für die Lebensmittelumlage und einen Mischtopf zu zahlen).

Mitzubringen sind eine Schürze, ein Geschirrhandtuch, ein Kochlöffel und ein Getränk.

Corona-Regeln: Für die Teilnahme müssen die Teilnehmer entweder vollständig geimpft oder genesen oder tagesaktuell negativ auf Corona getestet sein. Der Nachweis ist mitzubringen.

Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle telefonisch (04102 – 6 56 00) oder per mail ([email protected]) möglich.

Text, Foto: VHS Großhansdorf / Redaktion

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Corona und die Schulen: Präsenzunterricht und Lockerung der Maskenpflicht

Bildungsministerin Karin Prien (Foto: Frank Peter)

Mit der neuen Schulen-Coronaverordnung ist die Maskenpflicht auf den Schulhöfen ab 30.05.2021 entfallen, sofern Abstände eingehalten werden können und Schülerinnen und Schüler in ihren Kohorten bleiben.

„Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Normalität an den Schulen“, hebt Bildungsministerin Karin Prien hervor. Die Landesregierung überprüfe kontinuierlich, wo das Infektionsgeschehen Lockerungen der Maßnahmen erlaube. „Wir sind mit unserem Kurs der vorsichtigen Öffnungsschritte, die konsequent die Schülerinnen und Schüler in den Vordergrund rücken, sehr erfolgreich gewesen“, sagt Karin Prien mit Verweis auf die guten Inzidenzwerte in Schleswig-Holstein. Auch auf dem Schulweg, bei Exkursionen und an außerschulischen Lernorten entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske, sofern nicht der Besuchsort das Tragen einer Maske vorschreibt und der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Nachdem die Inzidenzwerte in der Landeshauptstadt Kiel fünf Werktage unter dem Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner lag, können ab Montag auch in Kiel alle Schülerinnen und Schüler auch ab Jahrgangsstufe 7 wieder in den Präsenzunterricht kommen. „Es ist eine tolle Nachricht an diesem Wochenende, dass wir ab Montag alle Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein wieder im Präsenzunterricht haben, nachdem in den vergangenen Wochen schon mehr und mehr Kreise wieder in den vollen Präsenzunterricht zurückgekehrt waren“, sagte Prien.

Präsenzunterricht sei unbedingt erforderlich für die Entwicklung und den Bildungserfolg von Kindern ist.

„Präsenzunterricht ist auch die Normalität auf die Schüler einen Anspruch haben. Jeder Tag, den Schülerinnen und Schüler nicht in der Schule sind, muss gerechtfertigt sein und darf nur die Ausnahme bleiben“, betonte Prien. Und weiter: „Präsenzunterricht ist nicht nur wichtig für guten Schulunterricht, er ist auch ein wichtiger sozialer Faktor. Schule ist nicht nur Ort des Lernens, sondern auch des sozialen Miteinanders, ein Ort wo Kinder wichtige Sozialkompetenz erlenen und Erfahrungen im Erwachsenwerden sammeln.“

Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / Redaktion, Foto: Frank Peter

zu den amtlichen Dokumenten

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Corona Tests – Ärzte-Chef „Testpflicht kann bald wegfallen“

Die Corona Test Bescheinigung (Foto: Ahrensburg-Portal)
Dr. Andreas Gassen Kassenärztliche Bundesvereinigung (Foto: Lopata axentis)

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, erklärt zu Überlegungen der Bundesländer, die Testpflicht für die Außengastronomie abzuschaffen:

„Wir finden es gut, dass immer mehr Bundesländer darüber nachdenken, die Testpflicht für die Außengastronomie und andere Aktivitäten an der frischen Luft abzuschaffen.

Die niedrigen Inzidenzwerte sprechen für einen Wegfall. Selbstverständlich müssen die Hygieneregeln auch für draußen weiterhin gelten. Zudem stellt das massenhafte Testen einen nicht unerheblichen Kostenfaktor dar, der Einzelne zum Betrug eingeladen hat, wie wir alle schmerzlich feststellen mussten.

Mit durch die Impfungen zügig weiter sinkenden Inzidenzzahlen wird auch für Innenräume bald die Testpflicht entfallen können.“

Text: Kassenärztliche Bundesvereinigung / Redaktion

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Blutspenden – Die Termine für Stormarn im Juni 2021

Blutspende beim DRK in Corona-Zeiten (Foto: DRK)

Welche Rolle spielt das Alter für eine Blutspende?

Um eine Blutspende leisten zu können, muss der oder die Spendende mindestens 18 Jahre alt, also volljährig sein. In Übereinstimmung mit der „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“ gilt über das 68. Lebensjahr hinaus, dass Spender, die bereits mehrfach Blut gespendet haben und bei denen keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, weiterhin Blut spenden können.

Somit gilt für die Spenderinnen und Spender beim DRK Blutspendedienst Nord-Ost: Als Erstspender sollte man nicht älter als 65 Jahre sein. Wurde bereits öfter Blut gespendet, dann darf genau bis zu dem Tag vor dem 73. Geburtstag Blut gespendet werden.

Bei jedem Blutspendetermin ist ein Arzt oder eine Ärztin vor Ort

Vor der Blutentnahme führt er oder sie bei jedem, der eine Spende leisten möchte, im Rahmen einer kurzen Untersuchung einen gesundheitlichen Check durch und entscheidet darüber, ob alle Voraussetzungen gegeben sind, um an diesem Tag eine Blutspende leisten zu können.

Für die Plasmaspende gilt ebenfalls ein Mindestalter von 18 Jahren

Auch für diese Spendeart haben die medizinisch Verantwortlichen unserer Blutspendedienste ein Höchstalter von 72 Jahren festgelegt – genau wie bei der Vollblutspende. Blutplasma kann bis zu 60 Mal innerhalb eines Jahres gespendet werden.

Blutspenden nach Corona-Impfung

Hinweis: Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen Impfstoffen gegen das Corona-Virus ist eine Blutspende am Tag nach der Impfung möglich, sofern sich der Geimpfte gesund fühlt.

Eine Terminreservierung für alle DRK-Blutspende-Termine ist erforderlich

Sie kann unter https://terminreservierung.blutspende-nordost.de/ erfolgen oder auch über die kostenlose Hotline 0800 11 949 11. Die Vorab-Buchung von festen Spendezeiten dient dem reibungslosen Ablauf unter Einhaltung aller aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.

Die Blutspende-Termine für Stomarn im Juni 2021

Blutspenden Termine für Stormarn Juni 2021 (Quelle: DRK Nordost)

Text, Foto, Termine: DRK /Redaktion

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Christian Schubbert will „gutes Klima für den Radverkehr“

Christian Schubbert auf dem Fahrrad (Foto: Grüne Ahrensburg)

Für den grünen  Bürgermeisterkandidaten Christian Schubbert soll Ahrensburg eine Stadt für die Menschen sein und nicht für Autos. Dazu gehöre insbesondere der Ausbau der Radinfrastruktur und dass der Radverkehr gleichberechtigt und mit mindestens der gleichen Priorität wie der Autoverkehr behandelt wird.

Als Beispiele nennt Schubbert mehr Tempo 30, was ein sicheres Fahren mit dem Rad auf der Fahrbahn erlaubt, und den Ausbau der Velorouten. Ein gutes Beispiel sei der Radweg „Katzenbuckel“. Hier wurde ein Radweg gebaut, der breit genug ist, dass sich auch breite Lastenfahrräder begegnen können. Außerdem ist der Weg beleuchtet und wird im Winter von Schnee geräumt. „Nur wenn wir den Menschen attraktive Angebote machen, wie sie sicher und schnell mit dem Rad an ihr Ziel kommen, dann schaffen wir es, dass sie vom Auto auf das Rad umsteigen“ so Schubbert.

Die Grünen haben 2019 ein Radverkehrskonzept erarbeitet.
Dazu gehören neben dem Ausbau der Velorouten u.a. auch mehr und bessere Radabstellanlagen sowie ein Radleihsystem. Für Schubbert, der sich selbst als leidenschaftlicher Fußgänger bezeichnet, ist das Ziel, Ahrensburg zu einer Stadt für alle Menschen zu machen. Dazu gehört mehr Raum zum Fahrrad fahren und zu Fuß gehen.

Die Innenstadt soll gemäß Schubbert autoarm werden.
Autos sollen künftig am Rand der Innenstadt in einem der Parkhäuser abgestellt werden. So soll die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt steigen und diese dadurch belebt werden.

Ziel ist für Schubbert, dass die Radinfrastruktur in Ahrensburg so gut ausgebaut wird, dass viele Menschen lieber mit Rad als dem Auto in die Stadt fahren, und so einen Beitrag zum Klimaschutz und gleichzeitig für mehr Lebensqualität leisten.

Text, Foto: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

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Der Todendorfer Finanz-, Wege-, Bau- und Umweltausschuss tagt am 10.06.2021

Das Mehrzweckhaus in Todendorf (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die 13. Sitzung des Finanz-, Wege-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Todendorf findet am Donnerstag, 10.06.2021, 19:30 Uhr im Mehrzweckhaus Todendorf, Rönnbaum 14, 22965 Todendorf statt.

Hinweis der Verwaltung: Die Sitzungsteilnehmer und Zuschauer/innen werden gebeten für ausreichende Mund- und Nasenbedeckung zu sorgen!

T a g e s o r d n u n g:

(öffentlich)

1. Feststellung der Tagesordnung
2. Protokoll der Sitzung vom 16.11.2020 – öffentlicher Teil –
3. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
4. Sachstandsbericht Neubau Feuerwehrgerätehaus
5. Anfragen und Mitteilungen
6. Einwohnerfragezeit

(nicht öffentlich)

7. Protokoll der Sitzung vom 16.11.2020 – nicht öffentlicher Teil –
8. Fensterreinigung Mehrzweckhaus/Kindergarten
9. Brandschutz-Kita, Malerarbeiten nach Umbaumaßnahme
10. Brandschutz-Kita, Zähler- und Verteilungsanlage verlegen
11. Brandschutz-Kita, Fundament für Fluchttreppe
12. Brandschutz-Kita, Fluchttreppe herstellen
13. Waldkita, hier: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe der Schlosser- und Fundamentarbeiten für die Stahlrahmen an der Waldkita gemäß Statik an die günstigsten Bieterinnen, nach Vorliegen der Baugenehmigung
14. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED in der Straße Am Heeschberg und Am Hofplatz sowie der Umbau einer vorhandenen Straßenlaterne an der Feuerwehr auf zwei LED-Leuchtköpfe
15. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
16. Anfragen und Mitteilungen

Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.

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Corona: Inzidenz 18 für Schleswig-Holstein am 01.06.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen, die von der Bundesregierung als kritisch bezeichnet wird.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (01.06.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 18,0 (gestern: 17,0). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 29,7 meldet der Kreis Pinneberg. Den niedrigsten Wert von 5,4 weist der Kreis Plön aus. Für Stormarn liegt die Inzidenz bei 27,0 (20,9).

Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit einem Tag Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind aktueller, präziser und damit aussagefähiger als die Zahlen des RKI.

Insgesamt zeigen die Zahlen eine sehr bemerkenswerte Entwicklung und sind Ausdruck der Disziplin der Menschen trotz des Corona-Chaos der Bundesregierung und des anhaltenden Versagens des Staates bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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