Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (23.04.2021) landesweit bei 75,8 (gestern: 73,5). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 106,9 meldet der Kreis Steinburg. Den niedrigsten Wert von 41,6 weist der Kreis Nordfriesland aus. Für Stormarn wird eine Inzidenz von 106,1 ausgewiesen.
Insgesamt unverändert eine sehr bemerkenswerte Entwicklung angesichts des anhaltenden Desasters der staatlichen Leistungen bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Das Büro der VHS Großhansdorf (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Volkshochschule Großhansdorf bietet den Workshop „Lebendige Partnerschaft“ jetzt online an. Wer sich aktiv mit grundlegenden Themen des Paarseins beschäftigen möchte und mehr gegenseitiges Verständnis und Leichtigkeit in der Partnerschaft erreichen will, meldet Sie sich bei der VHS an.
In lockerer Atmosphäre erfahren die Teilnehmer, was für eine Partnerschaft günstig und förderlich ist.
Sie erhalten theoretischen Input und praktische Übungen zu Paardynamiken und zur Kommunikation.
Es wird erarbeitet, was sie konkret tun können, um ihre Beziehung zu verbessern.
Ebenso lernen sie Beziehungskiller kennen – und wie sie diese vermeiden. Intensiv wird sich mit der Kommunikation im Paar beschäftigt. Wie können Sie im Gespräch bleiben? Was senden Sie? Was hören Sie? Das aktive Zuhören wird geübt, ebenso wie das Äußern von Bitten und das Mitteilen der eigenen Bedürfnisse.
Außerdem werden Wertschätzung, Kritik, Beschwerden und Lob in den Fokus genommen.
Abschließend geht es um gute Bindung und zugleich um das Leben der eigenen Autonomie – und wie beides gut zusammengeht.
Der Workshop richtet sich gleichermaßen an Paare als auch an Einzelpersonen. Jeder ist herzlich willkommen.
Der Workshop findet am Samstag, den 24.04.2021 von 10.00 bis 15.00 Uhr online statt und kostet 27,- Euro. Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle telefonisch (04102 – 6 56 00) oder per mail an [email protected] möglich.
Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Landesregierung hat die neuen Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz heute umgesetzt (unser Bericht). Dies hat der Kreis Stormarn umzusetzen und teilt heute mit:
Corona-Virus – 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden über der 100er Marke – Verschärfte Regeln ab Samstag
Nachdem im Kreis Stormarn die Sieben-Tage-Inzidenz nunmehr drei Tage in Folge über der Marke von 100 Infektionen je 100.000 Einwohner in 7 Tagen liegt,gelten ab Samstag, 24.04.2021 im Kreis Stormarn u.a. folgende verschärfende Maßnahmen aus den Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes:
Private Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.
Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der Wohnung oder des eigenen Grundstückes ist nur in Notfällen und zur Berufsausübung erlaubt. Joggen und Spaziergänge alleine bleiben bis 24 Uhr erlaubt.
Für den Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs gilt, der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäftes hinausgehen, ist untersagt. Neu ist außerdem, dass für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde je 20 Quadratmeter bedient werden darf, ab 800 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 40 Quadratmetern einkaufen.
Gastronomie darf ausschließlich Abhol- und Lieferdienste anbieten.
Sport ist nur noch allein, mit einer weiteren Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes möglich. Darüber hinaus ist kontaktloser Gruppensport für bis zu fünf Kinder im Alter bis 14 Jahre möglich.
Körpernahe Dienstleistungen ohne therapeutischen Hintergrund sind untersagt. Medizinische Dienstleistungen sind mit FFP2-Maske, Friseurbesuche und Fußpflege zusätzlich mit einem negativen Corona-Testergebnis, nicht älter als 24h, möglich.
Freizeiteinrichtungena. Wellnesszentren, Saunen und Fitnessstudios sind zu schließen.
Auf Grundlage des Erlassesder Landesregierung vom heutigen Tage, den der Kreis in seiner Allgemeinverfügung in vollem Umfang umzusetzen hat, gelten darüber hinaus ab Samstag, 24.04.2021 folgende ergänzende Regelungen, die der Kreis per Allgemeinverfügung festsetzt:
In Kindertageseinrichtungen ist nur noch eine Notbetreuung möglich. Dabei dürfen in der Regel nicht mehr als zehn Kinder in einer Gruppe gleichzeitig betreut werden.
Weitere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind auf eine Gruppengröße von max. 5 Personen zu begrenzen.
Schulen und schulische Betreuungsangebote bieten Distanzunterricht an; für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung erlaubt. Für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf können an Förderzentren und allgemeinbildenden Schulen erforderliche Betreuungsangebote vorgehalten werden; gleiches gilt für Schüler*innen ab der Jahrgangsstufe 7 an allgemeinbildenden Schulen, für die eine Betreuung in der Schule aufgrund eines besonderen Bedarfs bei der Schülerin oder dem Schüler erforderlich ist. Für die Abschlussjahrgänge kann Präsenzunterricht stattfinden. In den Jahrgangsstufen 9 bis 13 können schriftliche Leistungsnachweise, soweit diese für die Bildung von unmittelbar abschlussrelevanten Noten in Zeugnissen zum Ende des Schuljahres 2020/21 erforderlich sind, durchgeführt werden.
Distanzunterricht gilt auch für die berufsbildenden Schulen. Soweit eine angemessene Prüfungsvorbereitung nicht anders möglich ist, kann für Schüler*innen, die im Schuljahr 2020/21 an einer Abschluss- oder Zwischenprüfung teilnehmen, Präsenzunterricht unter Auflagen stattfinden.
Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht möglich.
Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet. Eine Begleitung durch eine erforderliche Assistenz ist gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen das jeweilige Elternteil begleiten.
Der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken ist im öffentlichen Raum untersagt.
Die Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn vom 16. April 2021 zu ergänzenden Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuninfektionen und die Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn vom 09. April 2021 zur Festlegung der Bereiche, in denen der Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken auf dem Gebiet des Kreises Stormarn untersagt ist, werden mit Ablauf des 23. April 2021 aufgehoben.
Test: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Aus den Beschlüssen zum Bundesinfektionsschutzgesetz ergeben sich mit dem Inkrafttreten verschiedene Änderungen.
Die „Notbremse“ greift, wenn die 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/Woche) in einer kreisfreien Stadt oder einem Kreis an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Entsprechende Regeln gelten dann am übernächsten Tag.
Beispiel: In einem Kreis, der Montag, Dienstag und Mittwoch in der Inzidenz über 100 liegt, gelten die entsprechenden Regeln ab Freitag.
Die Maßnahmen enden dann, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt.
Aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz ergeben sich für betroffene Kreise und kreisfreie Städte u.a. folgende Regelungen:
Private Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.
Zwischen 22 und 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen. Nur in Ausnahmefällen (Notfälle, Berufsausübung, Hund ausführen) darf die Wohnung oder das eigene Grundstück verlassen werden. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.
Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Inzidenzwert über 150, ist nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittelgeschäfte, Babyfachmärkte, Apotheken, Drogerien, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte).
Körpernahe Dienstleistungen werden weitgehend untersagt – zulässig bleiben medizinisch, therapeutisch, pflegerischen oder seelsorgerisch notwendige Dienstleistungen sowie Friseur- und Fußpflegeleistungen; Kundinnen und Kunden benötigen aber ein negatives Testergebnis.
Die Gastronomie ist geschlossen (inkl. Außengastronomie).
Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport draußen maximal zu fünft treiben.
Welche weiteren Regelungen gibt es?
Die Landesregierung hat zudem heute eine Neufassung des so genannten „100er-Erlasses“ veröffentlicht. Analog zur Bundesregelung muss der betroffene Kreis bzw. die betroffene kreisfreie Stadt diese Maßnahmen ebenfalls jeweils zum übernächsten Tag durch eine Allgemeinverfügung umsetzen. Darunter fällt derzeit der Kreis Herzogtum Lauenburg und der Kreis Stormarn ab morgen (24.4.2021).
Für die Schulen, Kitas, Krippen und Horte hält die Landesregierung angesichts der bisherigen Erfahrungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens an den bisherigen Regelungen fest: Bei einer stabilen Inzidenz über 100 gelten hier Distanzlernen bzw. Notbetreuung. Das Gesundheitsamt kann als Ausnahme in diesem Bereich und in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht bzw. dem örtlichen Träger der Jugendhilfe entscheiden, dass die Umsetzung dieser Regelung erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.
Der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken ist im öffentlichen Raum untersagt.
Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet. Eine Begleitung durch eine erforderliche Assistenz ist gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen das jeweilige Elternteil begleiten.
Der theoretische Unterricht in Fahrschulen kann nur als Fernunterricht erfolgen. Hiervon ausgenommen sind bestimmte Bereiche nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
Die Ausbildung von Hunden in Hundeschulen ist mit bis zu fünf Personen möglich.
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (jenseits von Kindertagesstätten und Kindertagespflege) sind mit bis zu fünf teilnehmenden Personen möglich.
Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter
Ahrensburg: Das Rondeel mit Außengastronomie (Foto: Ahrensburg-Portal)
Aufgrund des geänderten Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung und der Überschreitung der Indizenz 100 in Stormarn werden ab morgen weitere Einschränkungen praktisch werden:
Am augenfälligsten wird sein, dass die Außengastronomie ab sofort wieder verboten wird. Die in den letzten Tagen „gefühlte Freiheit“ ist schon wieder vorbei.
Für viele Bürger*innen und Geschäftsleute wird einschneidender werden, dass im Einzelhandel außerhalb der „Grundbedürfnisse“ das bisherige Verfahren des kontrollierten Zugangs zu den Geschäften verschärft wird. Teilweise werden die Geschäfte vollständig schließen müssen. Da wird nicht nur die Kunden der Baumärkte treffen, sondern auch die Geschäftsinhaber in der Ahrensburger City.
Dass die nächtliche Ausgangssperre von der Polizei intensiv „intensiv2 kontrolliert wird, kann die Stimmung sicher auch nicht verbessern.
Ja nach Umsetzung des neuen Gesetzes in den Verordnungen der Landesregierung und der Allgemeinverfügung des Kreises werden auch viele weitere Alltäglichkeiten künftig zur Qual, oft nur noch mir einem aktuellen Corona-Test erreichbar. Wenn Stormarn sich an Hamburg orientiert, gilt das beispielsweise auch für den Besuch beim Friseur.
Angesichts der heutigen Inzidenz von 106 wird der verschärfte Lockdown in Stomarn nicht in wenigen Tagen vorbei sein. Zuversicht muss daher aus der Ferne kommen: Die Nachrichten aus den USA (Impfungen) und Österreich (Öffnungen im Mai) zeigen, dass die Bekämpfung der Pandemie auch anders gehen könnte…
In diesem Sinne hoffen wir, dass Sie heute noch in einem Café waren und vielleicht auch beim Friseur?
PS: Der Kreis hat angekündigt, die ab morgen geltenden Regelungen heute zu veröffentlichen. Sobald das vorliegt, finden Sie die Regelungen hier auf dem Ahrensburg-Portal.
Polizei SH (Symbol-Bild, Montage: Ahrensburg-Portal)
Die Polizeidirektion Ratzeburg reagiert auf die gesetzlichen Veränderungen mit einer Erhöhung ihrer Präsenz. Die Maßnahmen insgesamt sind wie bisher in engem Austausch mit den Verantwortlichen der Kreise Herzogtum Lauenburg und Stormarn abgestimmt.
Ab Samstag, 24.04.21 gilt von 22.00 bis 05.00 Uhr eine Ausgangsbeschränkung in beiden Kreisen.
Einsatzkräfte der 1. Einsatzhundertschaft Eutin unterstützen die Polizeidirektion Ratzeburg bei ihrer Erhöhung der sichtbaren Präsenz und Kontrolltätigkeit in beiden Kreisen zur Gewährleistung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. Bei den Kontrollen wird es darum gehen, einen berechtigten Grund für den Aufenthalt außerhalb der Wohnung, einer Unterkunft oder des befriedeten Besitztums zu prüfen.
Die Polizei will bei Bedarf einschreiten
Die Polizei erwartet, dass sich die weit überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger an die gesetzlichen Beschränkungen halten wird. Das Handeln der Polizei ist bürgerorientiert, auf Kommunikation ausgerichtet, und grundsätzlich von der Betrachtung des Einzelfalls abhängig. Wenn es notwendig ist, werden die Einsatzkräfte konsequent einschreiten und weitere Maßnahmen einleiten.
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.298 (Stand: 23.04.2021, 14.30 Uhr).
Insgesamt sind 5.526 Personen genesen; 483 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 289 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu nicht durchgeführt.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Ausgehend von der gestrigen Mitteilung des Gesundheitsamtes und den Zahlen der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 260 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 106,5 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text, Bild: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)
Aufgrund der Inzidenzwerte im Kreis Stormarn, die drei Tage hintereinander über dem Wert von 100 Infektionen je 100.000 Einwohner in 7 Tagen liegen, hat das Land Schleswig-Holstein nach Rücksprache mit dem Kreis Stormarn entschieden, ab Montag den Betrieb der Schulen und Kitas weiterhin auf Basis des Erlasses des Landes zur Überschreitung des Inzidenzwertes 100 zu regeln. Konkret bedeutet dies ab Montag (26.04.2021):
Für Krippen, Kitas und Horte gilt ein Betretungsverbot, eine Notbetreuung ist zulässig. Dabei dürfen in der Regel nicht mehr als zehn Kinder in einer Gruppe gleichzeitig betreut werden.
An den allgemeinbildenden Schulen gilt:
Jahrgänge 1 bis 6: Distanzlernen und Notbetreuung
Jahrgänge 7 bis 13: Distanzlernen
Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen
Die Angebote der Notbetreuung sind folgenden Kindern vorbehalten:
mit besonderem Schutzbedarf grundsätzlich nach Feststellung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
von Mitarbeitenden aus kritischer Infrastruktur, wenn ein Elternteil dazugehört, soweit alternative Betreuungsmöglichkeiten fehlen
von berufstätigen Alleinerziehenden, soweit alternative Betreuungsmöglichkeiten fehlen
mit einem täglich hohen Pflege- und Betreuungsaufwand und/oder mit heilpädagogischen Förderbedarf.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Die Bundesärztekammer fordert eine schnellere und effizientere Verimpfung der vorhandenen Corona Impfdosen
Klaus Reinhardt (Foto: Bundesärztekammer)
„Es ist nicht hinnehmbar, dass in Deutschland mehr als fünf Millionen Impfdosen ungenutztgelagert werden, während sich täglich tausende Menschen neu mit Corona infizieren“, sagte Ärztepräsident Klaus Reinhardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Das Ziel müsse es sein, schnellstmöglich viele Menschen gegen das Virus zu immunisieren. „Dafür müssen die in den Impfzentren zurückgehaltenen Reserven für die Zweitimpfung so weit wie möglich aufgelöst werden. Das ist aufgrund der erwartbaren Liefermengen im zweiten Quartal vertretbar.“
Quelle: Redaktionsnetzwerk Deutschland / Redaktion, Fotos: Bundesärztekammer, Angelo Esslinger auf Pixabay
Die Bundesärztekammer fordert eine gründlichere Erfassung der Infektionslage in Deutschland
Klaus Reinhardt (Foto: Bundesärztekammer)
„Wir brauchen endlich repräsentative Bevölkerungstests auf das Coronavirus, wie es siezum Beispiel in Großbritannien schon lange gibt“, sagte Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Nur so ließen sich die Corona-Eindämmungsmaßnahmen auf eine valide wissenschaftliche Grundlage stellen. Wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Ansteckungsrisiko in den Schulen etwa seien nach wie vor nicht eindeutig.
„Wenn die Inzidenz unter Jugendlichen steigen sollte und sie nach den Schulschließungen oder in den Ferien wieder sinkt, kann das natürlich auch mit den massenhaften Schnelltestungen zusammenhängen, die seit einigen Wochen Voraussetzung für den Präsenzbetrieb sind“, so Reinhardt. „Wir wissen es einfach nicht genau.“ Der Bundestag hatte am Mittwoch die bundesweite Corona-Notbremse beschlossen. Die Regelungen sind an Inzidenzwerte geknüpft. Ab einem Schwellenwert von 165 sollen die Schulen wieder in Distanzunterricht gehen.
Text: Bundesärztekammer / Redaktion, Fotos: Bundesärztekammer, Sven Rogge
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