Am Freitag, 26. November 2021, wird in Oststeinbek eine Fliegerbombe aus dem 2. Weltkrieg entschärft. Der Bereich um das Gefahrengebiet muss vorher evakuiert werden. Von dieser Maßnahme werden ca. 5.000 Bürger in Glinde und Oststeinbek betroffen sein. Die Bombenentschärfung ist am Freitag, um 10 Uhr geplant.
ALLE Personen innerhalb des Evakuierungsbereiches werden aufgefordert bis 07:30 Uhr ihre Häuser/ Wohnungen oder sonstige Aufenthaltsbereiche zu verlassen.
Für Personen, die nicht anderweitig bei Familienangehörigen oder Freunden unterkommen können, steht am Freitag, den 26.11.2021, die Walter-Ruckert-Sporthalle im Meesen 32 in Oststeinbek sowie die Sporthalle der Grundschule Tannenweg im Tannenweg 10 in Glinde als Anlaufstelle zur Verfügung.
Aktuelle Informationen zum Evakuierungsgebiet und insbesondere den betroffenen Straßen erhalten Sie auch auf www.oststeinbek.de und www.glinde.de. Für Fragen rund um die Entschärfung und Evakuierung sind auch Bürgertelefone eingerichtet. Oststeinbeker Bürger*innen erhalten Informationen über die Rufnummern
040/713 003 74
040/713 003 38 oder 040/713 003 63.
Das Glinder Bürgertelefon ist unter der Nummer 040 / 710 02 700 am Donnerstag, 25. November, von 8 bis 20 Uhr sowie am Freitag, 26. November, von 6 Uhr bis zur endgültigen Entschärfung und Beendung der Evakuierung geschaltet.
Sollten Sie durch Krankheit behindert oder bettlägerig oder hilfebedürftig sein ist eine entsprechende Unterbringung mit Unterstützung der Hilfsdienste vorgeplant. In diesem Fall melden Sie sich bitte frühzeitig an die Rufnummer: 040/ 713 003 74.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass ALLE Personen den Gefahrenbereich verlassen müssen. Benachrichtigen Sie bitte auch Nachbarn und Freunde, die in dem Bereich wohnen, damit diese Informationen an alle gelangen und die Evakuierungsmaßnahmen reibungslos ablaufen können. Unterstützen Sie auch speziell Nachbarn und Personen, die Hilfe benötigen.
Offene Impfangebote für jedermann haben sich in den letzten Monaten bewährt – die Schlangen der Interessierten waren jeweils beeindruckend. Der Kieler Gesundheitsminister Heiner Garg wirbt auch in diesen Tagen wieder dafür – nur gibt es weiterhin kaum derartige Termine in Stormarn. Das müssten nämlich die Kommunen mit dem Sozialministerium in Kiel zusammen organisieren; offenbar findet in Kiel nicht viel statt.
Vor diesem Hintergrund ist erfreulich: In Ahrensburg finden zwei jedermann-Impftermine statt, wenn auch von vornherein mit zu wenig Impfstoff versehen.
Die evangelisch-lutherische Kirche bietet gemeinsam mit der kassenärztlichen Vereinigung zwei offene Impftermine in Ahrensburg an. Eine Anmeldung oder Krankenversicherung ist nicht erforderlich.
„Da das Impfkontingent auf jeweils ca. 150 Impfdosen begrenzt ist, werden die Impfwilligen am Tag des Angebots vor Ort im Ticketsystem mit einer der begehrten Impfberechtigungen ausgestattet. Wer kein begehrtes „Ticket“ ergattert, kann nicht geimpft werden, weil die Kapazitäten des Impfpersonals keine höhere Anzahl an Impfungen zulassen“ so Pastorin Elisabeth Fischer-Waubke für die Kirchengemeinde.
„Die bisherigen Erfahrungen bei solchen offenen Impfterminen zeigen, dass es zumeist zu großem Andrang und zu langen Warteschlagen kommt“, äußert die Pastorin die Sorge und zwei dringende Bitten an alle Impfwilligen, die diesen Termin in Anspruch nehmen möchten.
„Kommen Sie bitte nicht mit dem Auto zum Gemeindehaus, da kein Parkraum zur Verfügung steht.
„Wem es möglich ist, der möge bitte das „Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff“ von der Seite des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html) ausgedruckt und bereits ausgefüllt mitbringen sowie den Impfausweis, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden“, so der dringende Appell der Pastorin an die Öffentlichkeit.
Ein Sicherheitsdienst wird diese Impfaktion an beiden Tagen begleiten, damit die Einhaltung der Corona-Regeln gewährleistet ist.
Termine: 04.12.2021, 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
11.12.2021, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort: Gemeindehaus Am Alten Markt 9, Ahrensburg
Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay
Am 23. November 2021 kam es in der Zeit von 08:00Uhr bis 16:30 Uhr zu einem versuchten Einbruch in ein Einfamilienhaus im Klinkener Weg in Tremsbüttel.
Nach derzeitigem Kenntnisstand versuchten unbekannte Täter die Hauseingangstür des Einfamilienhauses gewaltsam zu öffnen. Die Tür wurde beschädigt, die Täter gelangten jedoch nicht in das Innere des Hauses. Der entstandene Sachschaden wird auf 500 Euro geschätzt.
Die Polizei sucht Zeugen
Wer hat im Tatzeitraum im Bereich des Klinkener Weges in Tremsbüttel verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet? Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ahrensburg unter der Telefonnummer: 04102/ 809-0 entgegen.
Eigenes Brot selber backen? Ohne Kneten und Umstand? Mit den eigenen Zutaten genauso wie man es am liebsten hat?
Die Volkshochschule Großhansdorf bietet einen Brotbackkurs an, bei dem eine unglaublich einfache Methode gezeigt wird, leckeres Brot selber zu backen. Abends werden die Zutaten zusammengemischt und morgens kann das frische Brot ohne weitere Umstände gebacken werden.
Selber Brot zu backen, hat viele Vorteile: Es ist kostengünstig, man kann selber bestimmen, was in dem Brot drin ist und man hat stets ofenfrisches Brot im Haus.
Der Brotback-Kurs findet mit Hygienekonzept und 2-G-Regel am Donnerstag, den 02.12.2021, von 18.30 bis 20.30 Uhr in der neuen Küche des Emil-von-Behring-Gymnasiums statt und kostet 17,00 Euro. Zusätzlich sind noch 6,00 Euro direkt vor Ort an den Dozenten für die Lebensmittelumlage und einen Mischtopf zu zahlen.
Mitzubringen sind der Geimpft- / Genesen-Nachweis, eine Schürze, ein Geschirrhandtuch, ein Kochlöffel und ein Getränk.
Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle telefonisch (04102 – 6 56 00) oder per Mail ([email protected]) möglich.
Text: VHS Großhansdorf / Redaktion, Foto: Sabine Schlüter auf Pixabay
Das Mehrzweckhaus in Delingsdorf (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die 10. Sitzung des Finanz- und Gebäudeausschusses der Gemeinde Delingsdorf findet am Donnerstag, 25.11.2021, 19:30 Uhr im Mehrzweckhaus Delingsdorf, Lohe 44, 22941 Delingsdorf statt.
T a g e s o r d n u n g:
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Gäste der Sitzung sind aufgefordert, frühestens 24h vor der Sitzung an einer der öffentlichen Coronavirus-Teststationen einen Test durchführen zu lassen. Für kurzentschlossene stehen Selbsttests bereit. Für Geimpfte / Genese entfällt diese Aufforderung.
Die Besucher der Sitzung werden gebeten, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen und die Abstandsregelungen zu beachten.
(öffentlich)
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Protokoll der Sitzung vom 26.08.2021 – öffentlicher Teil –
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Grundsatzbeschluss zur Aufhebung des Schulverbandes Bargteheide-Land und Übertragung der Aufgabe der Schulträgerschaft auf das Amt
6. Gemeinde Delingsdorf Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
7. Aufhebung der Straßenbaubeitragssatzung
hier: Gegenfinanzierung der entfallenden Beiträge
8. Anfragen und Mitteilungen
(nicht öffentlich)
9. Protokoll der Sitzung vom 26.08.2021 – nicht öffentlicher Teil –
10. Reinigung Kindergarten
11. Errichtung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses;
hier: Auftragsvergabe Freiflächenplanung
12. Anfragen und Mitteilungen
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.
Seit dem 10.01.2021 lag der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen, die von der alten CDU-Bundesregierung als kritisch bezeichnet wird. Am 15.11.2021 überschritt der Wert die Marke erstmals wieder.
Heute meldet die Landesregierung für Schleswig-Holstein insgesamt 954 (782) Neuinfektionen.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (24.11.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 152,5 (gestern: 148,6). Der landesweit niedrigste Wert von 89,2 wird für Rendsburg-Eckernförde ausgewiesen. Der landesweit höchste Inzidenzwert wird für Pinneberg ausgewiesen mit 219,2. Für Stormarn liegt der Wert bei 195,1 (206,1).
Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt die Zahl der Corona-Neuaufnahmen in Krankenhäusern binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an. Sie wird heute mit 4,36 (3,21) ausgewiesen.
Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf Reglementierungen der alten CDU-Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit Verzug. Die Daten des Landes Schleswig-Holstein sind somit aktueller, präziser und aussagefähiger als die Zahlen des RKI.
Insgesamt sind die Daten weiterhin vor allem Ausdruck der erzwungenen Einschränkung der Menschen und der Ausbreitung der Infektionen durch die Versäumnisse – durch das Corona-Chaos der alten Bundesregierung und das anhaltende Versagen der CDU-Bundesregierung und des Staates auf Bundes- und Landesebene bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests, Warn-Apps, Medikamenten und der Vorbereitung auf den Winter 2021/2022.
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Heute meldet das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn 80 (100) Neuinfektionen.
In den Krankenhäusern in Stormarn sind 5 von 30 verfügbaren Intensivbetten durch Corona-Patienten belegt.
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 10.029 (Stand: 24.11.2021, 15.00 Uhr). Davon sind 9.071 Personen genesen.
Gemäß den staatlichen Veröffentlichungen sind seit März 2020 insgesamt 326 Personen gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, seitens der Behörden aber bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen an Corona gestorben sind. Die amtliche Zahl ist somit überhöht und falsch.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden dort auch Meldungen nach dem obigen Redaktionsschluss aufgenommen und einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 478 (505) Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 195,8 (206,8) Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn, www.corona-in-zahlen.de / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Stellungnahme der Grünen zur Diskussion um die Finanzplanung
Es gibt eine große Anzahl an notwendigen Infrastrukturprojekten (Schulen, Gebäudesanierung, Verkehr, …) innerhalb der Stadt. Trotz der Corona-Krise waren bisher keine Kreditaufnahmen hierfür notwendig. Dennoch zeichnet sich ab, dass es schwierig wird für die laufende Verwaltungstätigkeit ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen. Das muss aber nicht zwangsläufig Verzicht bedeuten und schon gar nicht ein Desaster (wie jüngst beschrieben).
Vielmehr bedarf es doch Ideen, mit welchen Investitionen bisherige laufende und eventuell zukünftig drohende Kosten gesenkt oder vermieden werden können. Für derartige Investitionen ist eine Kreditaufnahme bei den derzeit niedrigen Zinsen insbesondere sinnvoll, wenn die Kostenersparnisse die Kreditzinsen decken.
Investitionen in Infrastrukturprojekten zahlen sich langfristig aus. Aufgeschobene Renovierungen kosten langfristig mehr.
Jedes Jahr steigen die Energiekosten der Stadt. Investitionen in z. B. Photovoltaik- und/ oder Solarthemieanlagen innerhalb eines übergreifenden Energieeinsparkonzepts senken dauerhaft die laufenden Kosten und helfen dabei dem Klima. Hier gibt es viele Möglichkeiten, die die Stadt untersuchen und ermöglichen kann, wie z. B. eine Bürgerinitiative als Finanzpartner.
Einen Diskurs auf Verzicht zu verengen ist weder zielführend noch ideenstiftend. Eine ehrliche Finanzplanung betrachtet umfassend alle Auswirkungen – auch soziale Folgen und Umweltschutz.
Text, Foto: Bündnis 90 / Die Grünen Ahrensburg / Redaktion
Gemeinsamer Bundesausschuss: Die Geschäftsstelle in Berlin (Foto: G-BA)
Sonderregelungen im Gesundheitswesen nach Ende der „epidemischen Lage“
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist der Fachausschuss der Bundesregierung für Fachfragen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Er setzt sich gesetzlich zusammen aus Vertretern der Krenkenkassen, der medizinischen Leistungserbringer sowie neutralen Fachleuten
Auf die meisten Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite am morgigen Donnerstag, 25. November 2021, keine Auswirkung. Sie wurden vom G-BA bereits im September bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dazu zählen beispielsweise die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen, die erleichterten Vorgaben für Verordnungen oder die telemedizinische Heilmittelbehandlung.
An die epidemische Lage nationaler Tragweite sind vom G-BA nur wenige Regelungen aus den Bereichen Arzneimittelversorgung, Disease-Management-Programme (DMP), Kinder-Vorsorgeuntersuchungen und Krankentransport zeitlich gebunden worden. Während die meisten Sonderregelungen zum Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt durch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung aufgefangen wurden und erst am 31. Mai 2022 außer Kraft treten, gilt für die anderen Bereiche im Einzelnen Folgendes:
Krankentransport: Der G-BA berät in seiner nächsten Plenumssitzung am 2. Dezember 2021 über die Verlängerung einer Corona-Sonderregelung zur Verfahrenserleichterung für Krankentransporte. Diese Sonderregelung ermöglicht derzeit, dass COVID-Erkrankten oder unter behördlicher Quarantäne stehenden Versicherten ein Krankentransport zu nicht aufschiebbaren ambulanten Behandlungen ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse verordnet werden kann. Diese Regelung würde entsprechend dem vorbereiteten Beschluss rückwirkend zum 26. November 2021 in Kraft treten, also zum Zeitpunkt des Auslaufens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, und damit ohne Unterbrechung an die derzeitige Versorgungspraxis anschließen.
Disease-Management-Programme: Eine Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres gilt ebenfalls bei den Sonderregelungen für DMP: Bis 31. Dezember 2021 müssen Patientinnen und Patienten nicht verpflichtend an DMP-Schulungen teilnehmen. Die eigentlich übliche quartalsbezogene Dokumentation ist in diesem Jahr ebenfalls nicht erforderlich. Ob eine Verlängerung der bisherigen Regelungen sowohl dem Pandemiegeschehen als auch einer angemessenen Behandlung chronisch Kranker im DMP gerecht wird, prüft der G-BA zurzeit.
Kinder-Früherkennungsuntersuchungen: Nach dem Auslaufen der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite greift bei den Kinder-Früherkennungsuntersuchungen (U 6 bis U 9) eine Übergangsfrist: Bis zum 25. Februar 2022 können die eigentlich vorgegebenen Untersuchungszeiträume weiterhin überschritten werden. Der G-BA prüft zudem, ob eine weitere Verlängerung dieser Regelungen notwendig ist. Nach erster fachlicher Einschätzung könnten diese Ausnahmeregelungen zeitnah durch einen Beschluss des G-BA verlängert werden.
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