Am 30. November 2021 kam es zwischen 18:30 Uhr und 19:00 Uhr zu einem Einbruch in ein Reihenhaus in der Jahnstraße in Reinfeld.
Nach derzeitigem Kenntnisstand öffneten unbekannte Täter die Terrassentür des Endreihenhauses gewaltsam. Die Wohnräume wurden durch die Täter durchsucht. Neben Schmuck wurde auch ein Tresor mit einem unteren fünfstelligen Bargeldbetrag entwendet. Zur Schadenshöhe können noch keine Angaben gemacht werden.
Die Polizei sucht Zeugen
Wer hat im Tatzeitraum im Bereich der Berliner Straße und der Jahnstraße verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet? Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ahrensburg unter der Telefonnummer: 04102/ 809-0 entgegen.
Am 30. November 2021 kam es gegen 16:00 Uhr zu einem Trickdiebstahl in einem Mehrfamilienhaus in der Gerhart-Hauptmann-Straße in Ahrensburg.
Nach derzeitigem Kenntnisstand kam eine 84-jährige Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses nach Hause. Im Hausflur wurde sie von zwei Männern angesprochen, die angeblich schon länger auf sie warten. Sie gaben sich als Stadtwerke-Mitarbeiter aus und müssen aufgrund eines Wasserrohrbruches in ihre Wohnung.
Einer der Männer half ihr die Einkäufe in die Wohnung zu tragen und lenkte sie im Badezimmer ab, während der zweite Mann offenbar unbemerkt in die Wohnung gelangte und diese durchsuchte. Nachdem der Mann sich verabschiedete, musste sie feststellen, dass ihr Portemonnaie und Schmuck entwendet wurden. Die Schadenshöhe wird auf 1.000 Euro geschätzt.
Die beiden schlanken Männer waren dunkel bekleidet, trugen Handschuhe sowie blaue OP- Masken. Mehr Angaben konnten zu den Tätern nicht gemacht werden.
Die Polizei sucht Zeugen
Wer kann Angaben zu den Tätern machen? Wer hat verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Tatzeitraum beobachtet? Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ahrensburg unter der Telefonnummer: 04102/ 809-0 entgegen.
Hinweis der Polizei
Bitte lassen Sie nie Handwerker in ihr Haus ohne dass diese von Ihnen beauftragt wurden. Bei Notfällen lassen Sie sich die Ausweise zeigen und prüfen sie die Angaben per Telefon bei Ihrem Versorger. Seien Sie vorsichtig!
Bund und Länder haben am 30.11.2021 über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten und unter anderem eine bundesweite 2G-Regelung im Einzelhandel angekündigt. Dazu äußert sich die IHK Schleswig-Holstein:
„Wir können nachvollziehen, dass die Politik bei hohen Infektionszahlen nach weiterer Kontaktreduzierung strebt. Dass sie ausgerechnet eine 2G-Regelung im Einzelhandel einführen will, führt bei unseren Betrieben jedoch auf absolutes Unverständnis. Denn die Branche spielt infektionstechnisch fast keine Rolle. Das RKI selbst hat zum Vorgehen im Herbst/Winter 2021 einen Stufenplan erarbeitet und konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Im Vergleich zu vielen anderen Lebensbereichen rät das RKI im Einzelhandel aber lediglich zu moderaten Schritten. Warum also hören die Entscheider schon wieder nicht auf die eigenen Experten?“, kritisiert Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein.
Mitten im Weihnachtsgeschäft und gezeichnet von den vorherigen Wellen, werde den Unternehmen jetzt ein wichtiges Kundensegment genommen. Hinzu komme die Frage, wer Millionen 2-G-Nachweise kontrollieren soll. Ausgerechnet den Handel mit weiteren Hürden zu belegen und Kundschaft aus den Innenstädten zu treiben, komme zur Unzeit.
„Mit großer Anstrengung haben die Händlerinnen und Händler die Geschäfte in den letzten Monaten vital gehalten und das Infektionsrisiko minimiert. Diese Bemühungen werden erheblich erschwert, wenn man ihnen einen weiteren Teil des Weihnachtsgeschäfts raubt. Gerade in Schleswig-Holstein mit relativ niedrigen Inzidenzen wäre es verhältnismäßig gewesen, erst einmal die Wirkungen der vor einer Woche eingeführten 2G- und 3G-Regelungen auszuwerten“, so Ipsen weiter.
Text: IHK Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: IHK Flensburg / Dewanger
In Kiel hat Ministerpräsident Günther die Ergebnisse der jüngsten Corona-Gespräche von Bund und Ländern vorgestellt.
Angesichts der steigenden Zahlen haben sich die Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der amtierenden Bundeskanzlerin und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz am Nachmittag über das weitere Vorgehen beraten. Es sei ein sehr konstruktives Gespräch in angenehmer Atmosphäre gewesen, sagte Ministerpräsident Daniel Günther im Anschluss vor Medienvertreterinnen und -vertretern. Am Donnerstag wollen Bund und Länder erneut zusammenkommen, um konkrete Beschlüsse zu fassen.
Neue Einschränkungen für die Bürger Regelungen geplant
Die Länder seien sich einig darin, dass weitere Verschärfungen notwendig seien, sagte Günther. Schon im Vorfeld der Gespräche hatte der Regierungschef sich offen für weitere Einschränkungen für ungeimpfte Menschen gezeigt. Laut Impfdashboard des Bundes hat zurzeit rund ein Viertel der schleswig-holsteinischen Bevölkerung noch keinen Impfschutz.
Weitere Verschärfungen für Ungeimpfte
Die Länder hätten sich darauf verständigt, die Höchstpersonenzahl bei privaten Treffen Ungeimpfter zu beschränken, erklärte Günther. Derzeit liege diese in Schleswig-Holstein bei zehn Personen, er halte jedoch eine weitere Verschärfung für denkbar. Darüber hinaus werde voraussichtlich ab Sonnabend die 2G-Regel auf den Einzelhandel ausgeweitet, sagte Günther. Damit dürften künftig nur noch geimpfte und genesene Menschen in Bekleidungs-, Elektronik-, oder sonstigen Fachgeschäften einkaufen.
Bund legt Gesetzentwurf zur Impfpflicht vor
„Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz sehen wir uns gut gerüstet, in Schleswig-Holstein die angemessenen Maßnahmen zu treffen“, sagte Günther. Es zeigte sich erfreut darüber, dass die Impfkampagne noch einmal ausgeweitet werden soll. Ebenfalls sei es positiv zu bewerten, dass der Bund sich zur allgemeinen Impfpflicht bekannt habe und in den nächsten Wochen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wolle.
Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter
Der Fachbereich „Stadtplanung/Bauen/Umwelt” der Stadtverwaltung, der von Peter Kania geleitet wird, ist dafür bekannt, wenig leistungsfähig zu sein und auf die Wünsche und Fragen von Bürgern und Politikern nur ungerne einzugehen. Diese Situation hat sich in der letzten Zeit weiter verschäft. Vor diesem Hintergrund kritisiert die FDP-Fraktion jetzt die anhaltende Untätigkeit der Rathausleitung:
Es ist für Bürgerschaft und Geschäftswelt Ahrensburgs unzumutbar, dass Tiefbaumaßnahmen ruhen oder aufgeschoben werden, weil nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht. Unter solchen Umständen wird die gesamte Stadt- und Haushaltsplanung ad absurdum geführt und politische Überlegungen zur strategischen Planung erübrigen sich. Das widerspricht demokratischen Grundsätzen und dem Recht der Bevölkerung auf ordnungsgemäße Verwaltung ihrer Anliegen.
Anfrage zur Personalsituation im Bauamt
1. Welche Überlegungen sind angestellt worden, um den Personalnotstand im Tiefbauamt kurz- oder mittelfristig aufzufangen?
2. Warum sind keine Umbesetzungen innerhalb der Bauverwaltung möglich, die die Verschiebung beschlossener und notwendiger Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen verhindern?
3. Warum sind keine Umbesetzungen aus anderen Verwaltungsteilen möglich, um das Fachpersonal von allgemeinen Verwaltungstätigkeiten zu entlasten?
4. Wann sind welche Bemühungen angestellt worden, um derzeit unbesetzte Ingenieurstellen neu zu besetzen?
Busse in Ahrensburg unterwegs (Foto: Ahrensburg-Portal)
Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs gehört zum politischen Programm, auch in Ahrensburg. Die Stadtverwaltung macht daraus eine „Optimierung“, die zu Verschlechterungen und mehr Bürokratie für die Bürger*innen führt. Der politisch gewollte Ausbau des IOKI-Service wird durch kurze Servicezeiten für Bürger ohne Smartphone und ausgiebige Bürokratie „gefördert“. Hier die Veröffentlichung der Stadtverwaltung im Original:
Zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 wird der Stadtbusverkehr optimiert. So werden die Buslinien 476 und 576 durch die neue Buslinie 469 ersetzt. Die Buslinie 269 bedient künftig den Zweig zum Ahrensburger Kamp. Auf wenig frequentierten Linienabschnitten bedient der On-Demand-Verkehr ioki Hamburg die Nachfrage.
Die Buslinie 269 wird montags bis freitags zwischen 05:40 und 19:40 Uhr sowie samstags zwischen 09:10 und 17:40 Uhr halbstündlich über den Bahnhof Ahrensburg hinaus entlang der Stormarnstraße von / bis Kehre am Schulzentrum Am Heimgarten verlängert.
Im Süden erhält die Linie stadtauswärts die zusätzliche Haltestelle Meisenstieg. Ab Meisenweg teilt sich die Buslinie 269 fortan in einen Zweig zum Dänenweg und Ahrensburger Kamp auf. Beide Zweige werden stündlich bedient.
Die Haltepunkte Am Kratt und Brombeerweg werden nicht mehr bedient. Hier und außerhalb der Busbedienzeiten erfolgt die Anbindung mit dem ioki Hamburg Shuttle. Der Haltepunkt Ahrensburger Redder wird künftig nicht mehr von der Buslinie 869 bedient.
Die neue Buslinie 469 fährt stündlich (werktags teilweise halbstündlich) vom Auestieg über Rondeel, Bahnhof Ahrensburg bis zum U-Bahnhof Ahrensburg West. Montags bis freitags von 07:00 bis 20:00 Uhr weiter bis Wulfsdorf, Allmende und zurück. Die Innenstadt, der Bahnhof und der U-Bahnhof West sind so aus allen bedienten Gebieten direkt erreichbar.
Der südliche Abschnitt Stormarnstraße wird künftig von der Buslinie 269 bedient. Auf der Ostseite der Steinkamp-Siedlung, am Freizeitbad und Reeshoop steht die stündlich (auch sonntags) verkehrende Buslinie 474 zur Verfügung. Das Angebot wird jedoch erst nach Beendigung der Bauarbeiten in der Bünningstedter Straße umgesetzt.
Auf der Buslinie 569 fährt der Bus fortan ab Bahnhof Ahrensburg zum Schulzentrum Am Heimgarten bereits ab 22:44 Uhr, nicht mehr um 23:14 Uhr. Die Rückfahrt zum Bahnhof Ahrensburg um 23:29 Uhr entfällt. Weitere Anpassungen im Spätverkehr gibt es nicht.
Das restliche Verkehrsangebot bleibt unverändert
Der On-Demand-Verkehr Ahrensburg mit ioki Hamburg bleibt mindestens ein weiteres Jahr erhalten, so dass Lücken weiterhin bedient werden können. Gerade in den Randzeiten bietet ioki Hamburg flexible und schnelle Anbindungen innerhalb des Stadtgebiets.
Ab Januar 2022 haben die Bewohner*innen der Steinkamp-Siedlung zusätzlich die Möglichkeit, sich einen Komfortzuschlag von der Stadt Ahrensburg erstatten zu lassen. Folgende Bereiche zählen zur Steinkamp-Siedlung: Jungborn, Gustav-Delle-Str., Rosenweg (ab Asternweg Hausnummern aufwärts), Otto-Schuhmann-Str., Bünningstedter Str., Hasselmannsweg und Steinkamp und in der Siedlung Am Hagen in den Straßen Am Kratt, Brombeerweg, Brauner Hirsch (ab Hausnummer 10 abwärts), Erikaweg, Sanddornweg, Binsenweg und Brombeerweg.
Nutzer*innen müssen für die Erstattung als Nachweis die monatliche ioki-Hamburg-Übersicht, die die ioki-Hamburg-App automatisch generiert, per E-Mail an die Stadt Ahrensburg [email protected] schicken. Voraussetzung ist zudem die Übermittlung einer Bankverbindung. Die Auszahlung ist auf 12 € pro Person und Monat gedeckelt. Nach drei Monaten verfällt der Anspruch auf eine Erstattung.
Zusätzlich können Vielfahrer*innen des On-Demand-Verkehrs mit den neuen Preisen sparen (Wochenkarte für 5 €/ Monatskarte für 15 €). Die Karten können direkt in der App gekauft werden. Die Preise gelten ausschließlich für den ioki-Komfortzuschlag, eine hvv-Karte muss zusätzlich erworben werden. Alle weiteren Fahrgäste zahlen mit hvv Ticket lediglich einen Euro pro Fahrt und ohne hvv Ticket maximal 3,40 € pro Fahrt, inklusive Komfortzuschlag.
Die Telefonnummer des Shuttleservice ändert sich und wird fortan vom Peter-Rantzau-Haus Ahrensburg betreut. Fahrgäste des ioki Hamburg Shuttles ohne Smartphone können das Angebot künftig unter der Telefonnummer 04102/ 211530 buchen. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags zwischen 08:00 und 16:00 Uhr.
Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Die 10. Sitzung der Gemeindevertretung Nienwohld findet am Donnerstag, 16.12.2021, 19:30 Uhr in der Alten Schule Nienwohld, Dorfstraße 32, 23863 Nienwohld statt.
T a g e s o r d n u n g:
(öffentlich)
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Protokoll der Sitzung vom 07.12.2020 – öffentlicher Teil –
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Grundsatzbeschluss zur Aufhebung des Schulverbandes Bargteheide-Land und Übertragung der Aufgabe der Schulträgerschaft auf das Amt
6. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers
7. Kinderbetreuung; hier: Abrechnungen 2020 der Kita’s in Bargfeld-Stegen
8. Gemeinde Nienwohld Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
9. Einwohnerfragezeit
10. Anfragen und Mitteilungen
(nicht öffentlich)
11. Protokoll der Sitzung vom 07.12.2020 – nicht öffentlicher Teil –
12. Anfragen und Mitteilungen
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.
Die 6. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Nienwohld findet am Donnerstag, 09.12.2021, 19:30 Uhr in der Alten Schule Nienwohld, Dorfstraße 32, 23863 Nienwohld statt.
T a g e s o r d n u n g:
(öffentlich)
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Protokoll der Sitzung vom 07.09.2021 – öffentlicher Teil –
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Grundsatzbeschluss zur Aufhebung des Schulverbandes Bargteheide-Land und Übertragung der Aufgabe der Schulträgerschaft auf das Amt
6. Gemeinde Nienwohld Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
7. Einwohnerfragezeit
8. Anfragen und Mitteilungen
(nicht öffentlich)
9. Protokoll der Sitzung vom 07.09.2021 – nicht öffentlicher Teil –
10. Anfragen und Mitteilungen
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.
Das Haus der Vereine in Bargfeld-Stegen (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die 17. Sitzung der Gemeindevertretung Bargfeld-Stegen findet am Mittwoch, 01.12.2021, 19:30 Uhr im Haus der Vereine, Waldweg 6, 23863 Bargfeld-Stegen statt.
Der Zugang der Öffentlichkeit zur Sitzung erfolgt unter den am Sitzungstag geltenden Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung. Sofern keine strengeren Maßnahmen gelten, ist mindestens die 3 G – Regelung verbindlich. Ein Zutritt ist dann nur mit einem Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, eine Genesung oder einen negativen Corona – Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, zulässig.
T a g e s o r d n u n g:
(öffentlich)
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Protokoll der Sitzung vom 20.10.2021 – öffentlicher Teil –
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Verpflichtung eines Gemeindevertreters
6. Besetzung von Wahlstellen
6.1. Liegenschafts- und Bauhofsausschuss
6.2. Sozial- und Kulturausschuss
6.3. Finanzausschuss
7. Bebauungsplan Nr. 5 A, 4. Änderung und Ergänzung – als Bebauungsplan der Innenentwicklung –
Gebiet: Südlich Brooklande Hausnummern 4 und 6, nördlich und östlich Nienwohlder Straße und westlich Klaus-Groth-Straße, Hier:
1 Aufstellungsbeschluss
2.Festlegung der Planungsziele
8. Grundsatzbeschluss zur Aufhebung des Schulverbandes Bargteheide-Land und Übertragung der Aufgabe der Schulträgerschaft auf das Amt
9. Neufestsetzung des Zuschusses für die Volkshochschule Bargteheide
10. Bargfeld-Stegen – Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 –
11. Anfragen und Mitteilungen
(nicht öffentlich)
12. Protokoll der Sitzung vom 20.10.2021 – nicht öffentlicher Teil –
13. Bebauungsplan Nr. 5 A, 4. Änderung und Ergänzung -als Bebauungsplan der Innenentwicklung-
Gebiet: Südlich Brooklande Hausnummern 4 und 6, nördlich und östlich Nienwohlder Straße und westlich Klaus- Groth-Straße
Hier: Auftragsvergabe Planungsleistungen
14. Bebauungsplan Nr. 3 B -als Bebauungsplan der Innenentwicklung-
Gebiet: Verlängerung der Straße Fasanenweg
Hier: Auftragsvergabe Planungsleistungen
15. Wirtschaftspläne der Kindertageseinrichtungen 2022
15.1. Kita Gänsestieg; hier: Wirtschaftsplan 2022
15.2. Kita Haus der Kinder; hier: Haushaltssplan 2022
16. Grunderwerb für zukünftige Siedlungsentwicklung (nordöstliche Ortslage)
Nachträgliche Zustimmung zum Kaufvertrag
17. Allgemeine Grundstücksangelegenheiten
18. Bauangelegenheiten und Bauordnungsangeleenheiten
19. Anfragen und Mitteilungen
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.
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