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Corona: Die Lockerungen für Geimpfte, Genesene und Getestete ab 20.09.2021

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Wie am 07.09.2021 von Ministerpräsident Daniel Günther angekündigt: Ab 20. September 2021 fallen zahlreiche Einschränkungen in den sogenannten „3G-Bereichen“ weg.

So müssen geimpfte, genesene und getestete Personen beispielsweise keine Masken mehr tragen, außerdem sind viele Aktivitäten im Freien wieder uneingeschränkt möglich.

Wo die 3G-Regelung nicht greift, etwa im öffentlichen Personennahverkehr, muss weiterhin eine Maske getragen werden. Die Verordnung gilt bis einschließlich 17. Oktober 2021.

Die wichtigsten Corona-Regeln im Überblick

  • Das Abstandsgebot von 1,5 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt. Nur in Wahlgebäuden ist es mit einigen Ausnahmen weiterhin verpflichtend.
  • Für vollständig Geimpfte oder Genesene gilt bei privaten Treffen keine Obergrenze bei den Teilnehmer/innen. Für Nicht-Immunisierte gibt es hier eine Obergrenze von 25 Personen innerhalb geschlossener Räume (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt). Wenn sonstige Regeln der Verordnung greifen – etwa die 3G-Regel in der Innengastronomie – gelten die genannten Personenzahlbegrenzungen nicht.
  • Die 3G-Regel gilt auch weiterhin in vielen Innenräumen. Dies betrifft Veranstaltungen und Feste, Innen-Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen (Bibliotheken und Archive sind davon ausgenommen), darüber hinaus im Regelfall körpernahe Dienstleistungen, Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, Reiseverkehre zu touristischen Zwecken, außerschulische Bildungsangebote sowie Sport-Einrichtungen.
  • Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss ein aktuelles negatives Testergebnis (24 Stunden für Antigen-Schnelltest, 48 Stunden für PCR-Tests) vorlegen, um die 3G-Regel zu erfüllen.

Masken und Kontaktdaten

  • Die Maskenpflicht wird in Innenbereichen aufgehoben, solange dort die 3G-Regel gilt. Können die Besucher/innen keinen angemessenen Abstand einhalten, werden Masken weiterhin empfohlen. Im Einzelhandel, im öffentlichen Personenverkehr, in Kitas (gilt nicht für Kita-Kinder) sowie in Bibliotheken und Archiven bleibt die Maskenpflicht allerdings bestehen.
  • In Gottesdiensten darf die Gemeinde wieder ohne Maske in geschlossenen Räumen singen. Voraussetzung dafür ist, dass alle Anwesenden vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind oder dass Abstände eingehalten werden.
  • Ab dem 20. September müssen Betreiber/innen in Innenräumen keine Kontaktdaten mehr erfassen.
  • Für das Personal mit Gästekontakt in Gaststätten, Beherbergungsbetrieben und im Bereich der körpernahen Dienstleistungen entfällt die Maskenpflicht, sofern es vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Der Test muss spätestens alle 72 Stunden wiederholt werden. Bei körpernahen Dienstleistungen muss der Test allerdings alle 24 Stunden wiederholt werden.
  • In Beherbergungsbetrieben werden die Vorgaben zur wiederholten Testung der Gäste gestrichen. Die 3G-Regel bei Aufnahme in einem Hotel bleibt aber bestehen.

Testnachweise für Schüler/innen

  • Personen ab dem 16. Lebensjahr müssen zusätzlich ihre Identität mit einem Lichtbildausweis nachweisen können, um belegen zu können, dass der Nachweis tatsächlich auf sie ausgestellt ist. Kinder unter sieben Jahren bleiben von den Testpflichten ausgenommen. Minderjährige Schüler/innen, die anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, benötigen auch weiterhin keinen zusätzlichen Testnachweis. Für die Zeit der Herbstferien, in der keine regelmäßige Testung in der Schule stattfindet, gilt, dass die Bescheinigung der Schule nur in Verbindung mit einer Selbstauskunftsbescheinigung der Eltern oder einer Testbescheinigung aus einer anerkannten Teststation gültig ist, die nicht älter als 72 Stunden sein darf. Den Schüler/innen werden dafür bei Bedarf vor den Herbstferien Selbsttests zur Verfügung gestellt. Als Bescheinigungen der Schulen gelten weiterhin die bekannten Formulare.

(Sport-)Veranstaltungen und Diskotheken

  • Die Beschränkungen bei Veranstaltungen fallen weitgehend weg. Diese sind damit innerhalb und außerhalb geschlossener Räume ohne Abstandsgebot und Maskenpflicht möglich. Voraussetzung dafür ist ein Hygienekonzept, das unter anderem regelmäßige Lüftungszeiten vorsieht. In Innenbereichen gilt die 3G-Regel. Kino- und Konzertsäle können beispielsweise unter Einhaltung der 3G-Regel wieder voll ausgelastet werden. Dem Betreiber bleibt es aber unbenommen, nach Hausrecht weiterhin Kapazitätsbeschränkungen vorzusehen.
  • Bei Sportveranstaltungen gelten keine Obergrenzen für die Zahl der Zuschauer:innen mehr.
  • Die Vorgaben für den Betrieb von Diskotheken werden unter Einhaltung der 3G-Regel normalisiert. Voraussetzung für einen normalen Betrieb ist ein Hygienekonzept. Nicht-immunisierte Gäste benötigen für den Einlass zudem einen maximal sechs Stunden alten negativen Testnachweis.

Pflege und Eingliederungshilfe

  • Die Regelungen für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bleiben bestehen. Für Besucher/innen gilt weiterhin die 3G-Regel sowie im Inneren die Maskenpflicht auf Verkehrsflächen und in Gemeinschaftsräumen. Auch müssen weiterhin Kontaktdaten erhoben werden. Mitarbeitende dieser Einrichtungen, die nicht geimpft oder genesen sind, unterliegen einer täglichen Test

Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

zu den amtlichen Dokumenten

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A1 bei Stapelfeld: 80-jähriger fährt mit 60km in Schlangenlinien – Zeugen gesucht

Ahrensburg Autobahn A1 Richtung Nord (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 15.09.2021 kam es gegen 15:45 Uhr auf der BAB1 Fahrtrichtung Fehmarn in Höhe der Anschlussstelle Stapelfeld zu einer Straßenverkehrsgefährdung.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand befuhr ein 80-jähriger Mann aus Henstedt-Ulzburg mit einem anthrazitfarbenen Mietwagen Peugeot 308 mit Wiesbadener Kennzeichen (WI CM 868) und auffälliger gelb-schwarzer Seitenaufschrift der Autovermietung die Autobahn A1 von Hamburg kommend in Richtung Lübeck.

Bei Regen fuhr er mit einer Geschwindigkeit von vierzig bis sechzig km/h auf dem rechten und mittleren Fahrstreifen in Schlangenlinien. Laut Zeugenaussagen mussten mehrere Verkehrsteilnehmer ausweichen, um Zusammenstöße zu verhindern. Die Beamten des Polizeiautobahn- und Bezirksrevieres Bad Oldesloe konnten das Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen des Rastplatzes Buddikate feststellen, wo der 80-jährige gerade stoppte und rückwärtsfahren wollte. Der Fahrer wurde kontrolliert und die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

Gegen den Fahrer wird wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung ermittelt. Die Polizei sucht andere Fahrer, die dem Peugeot ausweichen mussten und Zeugen, die die Fahrweise beobachtet haben. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeiautobahn- und Bezirksrevier Bad Oldesloe unter der Telefonnummer: 04531/ 1706-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Telefonische Krankschreibung und weitere Sonderregeln verlängert – bis 31.12.2021

Gemeinsamer Bundesausschuss: Die Geschäftsstelle in Berlin (Foto: G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist der Fachausschuss der Bundesregierung für Fachfragen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Er setzt sich gesetzlich zusammen aus Vertretern der Krenkenkassen, der medizinischen Leistungserbringer sowie neutralen Fachleuten

Verlängerungen von Sonderregelungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten, für ärztlich verordnete Leistungen sowie für die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung um weitere drei Monate bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Angesichts der leichten Übertragbarkeit der Delta-Variante des Coronavirus und der zu langsam voranschreitenden Impfung der Bevölkerung sollen die erneut verlängerten Sonderregeln weiterhin helfen, Kontakte zu vermeiden und potenzielle Infektionsrisiken zu minimieren. Auch im Hinblick auf die bevorstehende Erkältungs- und Grippesaison müssen Arztpraxen weiter entlastet werden. Die Verlängerung betrifft die Sonderregeln, deren Geltungsdauer nicht an die epidemische Lage nationaler Tragweite geknüpft ist, sondern vom G-BA befristet beschlossen wurden.

Mindestvorgaben an Pflegepersonal nicht länger ausgesetzt

Wieder ihre Gültigkeit erlangen ab 1. Oktober 2021 die Mindestvorgaben für die Ausstattung und den Einsatz von Pflegefachkräften bei der Versorgung von Frühgeborenen, bei der Kinderherzchirurgie, der Kinderonkologie sowie der Versorgung von Patientinnen und Patienten bei minimalinvasiven Herzklappeninterventionen und bei der Behandlung eines Bauchaortenaneurysmas. Die qualitätssichernden Mindestvorgaben waren ausgesetzt worden, um den Krankenhäusern die Möglichkeit zu geben, bei einer starken Überlastung wegen der Versorgung von Corona-Patientinnen und -Patienten, das Pflegepersonal kurzfristig anderweitig einzusetzen. Der G-BA behält die sogenannte Hospitalisierungsrate als neues Kriterium bei der Bewertung der Belastung der Krankenhäuser jedoch im Blick. Die Rate gibt an, wie viele Corona-Patientinnen und -Patienten je 100.000 Einwohner in sieben Tagen in den Kliniken eingeliefert werden. Der Wert lag laut Robert Koch-Institut am gestrigen Mittwoch bundesweit bei einem sehr niedrigen Wert von 1,88. Zu Spitzenzeiten der Corona-Pandemie lag die Hospitalisierungsrate bei über 15.

„Die Mindestausstattung mit Pflegepersonal soll gerade in so kritischen Bereichen wie der Versorgung von Frühgeborenen und der Versorgung von Kindern nach einer Herzoperation oder einer Krebsbehandlung wieder gewährleistet sein. Deshalb werden die qualitätssichernden Mindestanforderungen zum Schutz der Patientinnen und Patienten nicht länger ausgesetzt. Wo der G-BA – ohne das Patientenwohl zu beinträchtigen – unbürokratisch dazu beitragen kann, Infektionsrisiken während der Corona-Pandemie zu verringern, wird er das selbstverständlich weiterhin tun. Deshalb haben wir die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bei unkomplizierten Atemwegsinfekten verlängert, genauso wie verschiedene Erleichterungen bei ärztlich verordneten Leistungen“, so Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzende des G-BA.

Übersicht über die bis 31. Dezember 2021 geltenden Corona-Sonderregeln

  • Arbeitsunfähigkeit: Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zu-stand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
  • ASV: In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung bleibt der Behandlungsumfang um die Möglichkeit zur telefonischen Beratung für alle Patientengruppen erweitert.
  • Erleichterte Vorgaben für Verordnungen: Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Darüber hinaus bleiben Ausnahmen für bestimmte Fristen bei Verordnungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege bestehen: Folgeverordnungen müssen nicht in den letzten 3 Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden. Außerdem können Ärztinnen und Ärzte Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege für bis zu 14 Tage rückwirkend verordnen. Ebenfalls muss vorübergehend eine längerfristige Folgeverordnung von häuslicher Krankenpflege nicht begründet werden.
  • Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen: Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse bleibt weiterhin für häusliche Krankenpflege, Soziotherapie sowie spezialisierte ambulante Palliativversorgung von 3 Tagen auf 10 Tage verlängert.
  • Verordnungen nach telefonischer Anamnese: Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Heilmittel dürfen weiterhin auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden. Dies gilt im Bereich der Heilmittel auch für Folgeverordnungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten. Ebenso sind weiterhin Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten aufgrund telefonischer Anamnese möglich.
  • Videobehandlung: Eine Behandlung kann weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Auch Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege können mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten per Video erbracht werden.

Die Beschlüsse treten zum 1. Oktober 2021 in Kraft.

Text, Foto: Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) / Redaktion

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Ahrensburg und Corona: 12 Neuinfektionen, Inzidenz 42,6 am 16.09.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Heute meldet das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn 12 Neuinfektionen

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt somit insgesamt 7.928 (Stand: 16.09.2021, 15.00 Uhr).

Insgesamt sind 7.446 Personen genesen; 157 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 316 Personen sind gemäß der staatlichen Mitteilung seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu seitens der Behörden bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind. Die amtliche Zahl ist überhöht falsch.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 104 (122)  Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 42,6 (50,0) Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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VHS Großhansdorf: Workshop „Lebendige Partnerschaft“ am 25.09.2021

ALT Die Friedrich-Junge-Schule in Großhansdorf (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Volkshochschule Großhansdorf bietet ein Seminar an für alle, die sich aktiv mit grundlegenden Themen des Paarseins beschäftigen und mehr gegenseitiges Verständnis und Leichtigkeit in ihrer Partnerschaft erreichen möchten.

Das Seminar wendet sich an Jung und Alt sowie an Paare als auch an Einzelpersonen. Wie bleiben Paare miteinander im Gespräch? Was senden sie? Was hören sie? Das aktive Zuhören, das Äußern von Bitten und das Mitteilen eigener Bedürfnisse wird geübt. Wertschätzung, Kritik und Lob werden besprochen.Stress ist ein Beziehungskiller, denn eine Beziehung braucht Zeit und Achtsamkeit. Es wird erarbeitet, was man konkret tun kann, um die Beziehung zu beleben. 

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Herstellen von Balancen, die für den Einzelnen und das Paar zuträglich sind, um in der Beziehung Bindung und Nähe zu leben und sich zugleich als autonom zu erleben.

Das Seminar wird geleitet von zertifizierten Einzel-, Paar- und Familientherapeutinnen, findet am Samstag, den 25.09.2021 von 9.00 bis 15.00 Uhr in der Friedrich-Junge-Schule (Sieker Landstraße 203, Großhansdorf) statt und kostet pro Person 31,- Euro.

Anmeldungen bei der Geschäftsstelle per Mail ([email protected]) oder telefonisch (04102 – 6 56 00).

Text: VHS / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ammersbeker Kulturkreis: Olaf Willuhn ist neuer Vorsitzender

Olaf Willuhn, Gaby Brockmann (Foto: Ammersbeker Kulturkreis)

Der Ammersbeker Kulturkreis hat mit Olaf Willuhn einen neuen Vorsitzenden. Er lebt seit acht Jahren in Ammersbek und ist vielen als Grünen-Abgeordneter im Gemeinderat bekannt.

Am neuen Ehrenamt begeistert ihn die Chance, der Gesellschaft etwas zurückzugeben: „Ich habe in diesem Leben so viel erhalten. Eine gute Bildung bei fantastischen Lehrern, die Möglichkeit, mich zu entwickeln und ein volles Leben. Nun ist die Zeit etwas davon zurückzugeben. Denn ohne zivilgesellschaftliches Engagement ist dieses Land ärmer.“

Er sei „voller Freude, in diesem Team, die Kultur in Ammersbek mitgestalten zu dürfen.“ Besonders liege ihm am Herzen, jüngere Menschen aus Ammersbek und Umgebung für den Ammersbeker Kulturkreis zu begeistern – sowohl als Publikum als auch als engagierte Mitglieder: „Damit Kultur und der Ammersbeker Kulturkreis auch weiterhin eine Zukunft haben in Ammersbek.“ Eigentlich wünsche er sich eine/n jüngere/n Vorsitzende/n, verrät Willuhn mit einem Augenzwinkern.

Kultur ist bunt. Kultur ist Vielfalt, Anregung und Muße genauso wie Reibung, Zuspitzung, Diskurs“, sagt Olaf Willuhn. „Was sie immer erreichen will, ist Kommunikation und Begegnung zu ermöglichen, Gräben zu überbrücken. Sie kann Vereinzelung überwinden helfen, genau wie die Gründer des Ammerbeker Kulturkreises es sich wünschten. Und wie es auch heute noch Ziel des Ammersbeker Kulturkreises ist.“

Die Vereinzelung durch die Corona-Pandemie hat die Menschen hart getroffen. Auch der AKK musste viele Veranstaltungen absagen oder verschieben, Arbeitsgruppen durften sich nicht treffen. Olaf Willuhn: „Umso mehr freuen wir uns, dass wir nun wieder Kultur in Ammersbek auf die Bühne des Pferdestalls bringen können.“

Der Ammersbeker Kulturkreis besteht in in diesem Jahr 40 Jahre. Das wird mit einem Festprogramm gefeiert werden. 20 Jahre, die Hälfte des Bestehens des Ammersbeker Kulturkreises, war Gaby Brockmann im Vorstand aktiv, die vergangenen sechs Jahre als Vorsitzende. Aus gesundheitlichen Gründen stellte sie sich bei der letzten Mitgliederversammlung nicht mehr zur Wahl. Der Vorstand ernannte Gaby Brockmann zum AKK-Ehrenmitglied.

Text, Foto: Ammersbeker Kulturkreis / Redaktion

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Fridays for Future: Demonstration am 24.09.2021

Lena Benita Funke, Nils Bollenbach, Josephine Strehmel (Foto: Fridays for Future Bewegung Stormarn)

Letzte Fridays for Future-Demo in Stormarn – Neuausrichtung nach der Bundestagswahl 

Seit 2018 wird in Stormarn für den Klimaschutz demonstriert. Nun soll am Freitag, 24. September, wieder eine große Demonstration stattfinden. Die Demo beginnt um 15 Uhr vor dem Kreistagsgebäude in Bad Oldesloe. Bereits um 13:30 Uhr startet vom Bargteheider Utspann-Parkplatz aus eine Fahrraddemo nach Bad Oldesloe.

Beim bundesweiten Streik im Jahr 2019 konnten mehr als 800 Leute mobilisiert werden. Der Druck der Fridays for Future-Bewegung führte dazu, dass der Kreis Stormarn sich 2019 auf das von den Aktivisten geforderte 1,5-Grad Ziel verständigt hat. Jetzt muss der Kreis seinen nötigen Beitrag leisten, um die Erderhitzung auf 1,5-Grad zu beschränken. Die Demonstranten kritisieren, dass für dieses Ziel noch lange nicht genug getan wird. Und das, nachdem auch das Bundesverfassungsgericht die Politik zum Handeln verpflichtet hat.

Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl sagt Josephine Strehmel, Sprecherin der FFF-Bewegung: „Wir haben keine Zeit mehr, zu diskutieren. Die Politik kennt seit Jahren die Herausforderungen des Klimaschutzes. Das demonstrieren hat uns dahin gebracht, wo wir heute sind. Wenn dennoch nichts passiert, muss halt eine neue Politik her!“ Diesen Schritt versuchen aktuell Jakob Blasel, der in Rendsburg-Eckernförde für die Grünen kandidiert und mitListenplatz8 eine realistische Chance hat, in den nächsten Bundestag einzuziehen, und Nils Bollenbach, Direktkandidat für den Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte.

Bollenbach hat die FFF-Bewegung Stormarn 2018 gegründet und ist bis heute aktiv. „Alle reden inzwischen über den Klimaschutz, aber keiner macht etwas. Unser Druckmittel war das Schulschwänzen, aber schon damals standen die Klassenzimmer nie wirklich leer. Diese Bundestagswahl ist so entscheidend. Fridays for Future braucht nach der Bundestagswahl eine Neuausrichtung, sollte es wieder zu einer Regierung kommen, die an völlig verspäteten Zielen festhält. Demonstrieren reicht dann nicht mehr aus. Entweder wird unsere Bewegung radikaler, um diePolitik endlich zu mehr Klimaschutz zu bewegen, oder wir machen die nötige Politik selber, indem wir eine starke Kraft im Bundestag werden.“

Josephine Strehmel lacht und ergänzt dazu: „Eigentlich machen wir schon die ganze Zeit die Arbeit der Politiker. Sie hätten die Klimakrise längst ernst nehmen und bekämpfen sollen. Jahrelang ist nichts passiert. Da ist es kein Wunder, dass wir jetzt selbst aktiv werden.“

„Wie dringend es ist, jetzt zu handeln, sehen wir an den verheerenden Überschwemmungen im Ahrtal“, erklärt Bollenbach und führt weiter aus: „In Kürze werden wir Kipppunkte erreichen und dann haben wir gar keine Chance mehr. Das hat der gerade veröffentlichte IPCCBericht sehr deutlich gemacht. Die jetzt zu wählende Bundesregierung wird die letzte sein, die eine realistische Chance hat, etwas gegen die Klimakrise zu tun.“

Vom Meckern zum Mitbestimmen, das ist das neue Motto der Stormarner FFF-Bewegung. Die Aktivisten begrüßen deshalb die Initiative „German Zero“, die gerade in Bargteheide einen Bürger*innenentscheid zum Klimaschutz anstrebt. Josephine Strehmel sagt dazu: „Genau darum geht es. Man muss ja gar nicht in einer Partei aktiv werden. In unserer Demokratie haben wir als Bürger*innen genug Macht. Mit unserer  Stimme bei der Wahl am Sonntag, aber auch, indem wir uns kontinuierlich in die Politik einmischen. Die Sitzungen der politischen Gremien sind ja alle öffentlich.“

Für den Kreis Stormarn geht es den Aktivisten vor allem um mehr Tempo beim Erreichen der Klimaneutralität und darum, die gemachten Versprechen zu halten. „Das 2019 beschlossene Ziel, im Kreis Stormarn die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, ist längst überholt!“, sagt Josephine  Strehmel.

Termin: 24.09.2021, 15 Uhr
Ort: Bad Oldesloe, Kreitagsgebäude

Text, Foto: Fridays for Future Stormarn / Redaktion

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Bundestagswahl 2021: Die Kandidaten – Interview mit Dr. Konstantin von Notz

Konstantin von Notz im Bundestag (Foto: Stephan Pramme / von-notz.de)

Zur Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen. Die Erststimme entscheidet über den Wahlkreisabgeordneten, die Zweitstimme über die Partei. Die Parteien werben mit den Programmen und Spitzenpersonen in Berlin für sich. Vor Ort bei uns werden aber vor allem die Wahlkreisabgeordneten wirken und die Interessen der Bürger/innen nach Berlin mitnehmen und dort vertreten.

Wir haben die Kandidaten der heute im Bundestag vertreten Parteien für die Wahlkreise in unserer Region um ein Interview gebeten, mit dem sie sich als Person und mit ihren individuellen Ansichten und inhaltlichen Schwerpunkten vorstellen.

Dr. Konstantin von Notz kandidiert erneut für Bündnis 90 / Die Grünen im Wahlkreis 10 (Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd) zu dem Ahrensburg, Barsbüttel, Glinde, Großhansdorf, Oststeinbek und Reinbek sowie die Ämter Siek und Trittau gehören.

Fünf Fragen an Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90 / Die Grünen)

1 Bitte stellen Sie sich als Person kurz vor 

Mein Name ist Konstantin von Notz. Ich bin 50 Jahre alt, verheiratet und habe zwei Kinder. Ich bin in Mölln geboren, in Frankfurt aufgewachsen und habe nach dem Zivildienst in Heidelberg studiert. Anschließend bin ich zurück nach Schleswig-Holstein gezogen. Vor meinem Einzug in den Deutschen Bundestag war ich als Rechtsanwalt in Mölln tätig, wo ich bis heute wohne und mich seit 2004 als Ratsherr in der Stadtvertretung engagiere.

2 Wie sind Sie zum Engagement in der Politik gekommen und warum kandidieren Sie für den Bundestag?

1995, noch im Studium, bin ich den Grünen beigetreten. Ich hatte das ewige Diskutieren über theoretische Politik satt – Auf dem Sofa haben immer alle Recht, was zählt, ist auf dem Platz! Im Jahr 2004 kandidierte ich für das Bürgermeisteramt in Mölln, bin Stadtvertreter und seit einigen Jahren Stellvertretender Bürgermeister der Till-Eulenspiegel-Stadt. Seit 2009 bin ich Abgeordneter des Deutschen Bundestags mit dem Schwerpunkt Innenpolitik, seit Juni 2013 stellvertretender Vorsitzender meiner Fraktion.

3 Ihr Bezug zur Region Ahrensburg

Ich habe mich vor 20 Jahren ganz bewusst entschieden, nach Schleswig-Holstein, zurück in meine Geburtsstadt Mölln und die Metropolregion Hamburg zu ziehen. Hier vernetzen sich Stadt und Land, hier gibt es hohe Lebensqualität, eine intakte Natur und die Kultur- und Arbeitswelt der Großstadt. Genau das macht den Wahlkreis 10 aus. Diese Vernetzung gilt es auszubauen und die Lebensqualität zu erhalten. Dafür setze ich mich ein. 

4 Wie haben Sie die Corona-Pandemie erlebt und welche Lehren ziehen Sie für die Politik? 

Ich habe in dieser Pandemie vor allem zwei Dinge gelernt: 1. Wie verletzlich unsere Zivilisation ist. 2. Wie wichtig Familie und Gesundheit sind. Corona hat uns allen viel abverlangt, viele Entscheidungen sind zulasten von Familien und Kindern gegangen. Das darf keinesfalls noch einmal so laufen.

5 Was wollen Sie im Falle Ihrer Wahl im Bundestag für die Region erreichen?

Ich möchte in den nächsten Jahren vor allem die Mobilitätspolitik in der Metropolregion und im Wahlkreis 10 stärken. Das bedeutet zu aller erst, dass das Verkehrsministerium zukünftig nicht mehr alle Gelder nach Bayern lotsen kann. Wir brauchen bessere Bahnangebote, konsequente Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr und eine gutes Fahrradwegenetz. All das ist wichtig für die Menschen hier und den Tourismus in der Region. 

Text: Redaktion, Foto: Stephan Pramme / von-notz.de

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Vollsperrung zwischen Hamfelde und Mühlenrade ab 16.09.2021

Straßenschild: Bauarbeiten (Foto: Ahrensburg-Portal)

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) bessert vom 16. bis 23. September 2021 die Landesstraße 220 zwischen Hamfelde und Mühlenrade aus. Es handelt sich um eine Instandsetzung und ausdrücklich nicht um eine vollständige Sanierung.

Die Arbeiten können aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität nur unter Vollsperrung stattfinden. Die Bauarbeiten sind wetterabhängig;  terminliche Verschiebungen sind daher möglich.

Die Umleitung

Die ausgeschilderte Umleitung führt ab Hamfelde über die L 159 und B 404 nach Schwarzenbek, zur B 207 nach Talkau, über die K 8 nach Mühlenrade und umgekehrt. Ortskundigen wird empfohlen, den Baustellenbereich weiträumig zu umfahren. Radfahrer*innen, Fußgänger*innen, Rettungsdienst und Polizei können den Baubereich passieren.

Umleitung L220 Hamfelde – Mühlenrade ab 2021.09.16

Text, Bild: LBV.SH / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Anmeldungen der Schulanfänger – Informationsabende ab 16.09.2021

Grundschule Am Reesenbüttel in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Anmeldungen der Schulanfänger zum Schuljahr 2022/2023

Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016 geboren sind. Die Anmeldungen finden einheitlich an allen Grundschulen in der Zeit vom 20.10. bis 30.10.2021 statt. Eltern die Ihre Kinder an einer anderen Schule anmeldenwollen, müssen sich erst bei der zuständigen Schule melden und dort die gewünschte Schule angeben. 

Auf Antrag können auch Kinder die nach dem 30. Juni 2016 geboren sind in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche körperliche, geistige und seelische Reife besitzen (Regelung für „Kann-Kinder“).

Von den Grundschulen werden folgende Informations-Elternabende veranstaltet:

  • Grundschule Am Hagen 16.09.2021, 19:00 Uhr
  • Grundschule Am Reesenbüttel 29.09.2021,18:00 Uhr und 19:30 Uhr
  • Grundschule Am Schloss am 27.09.2021, 18:00 Uhr und 20:00 Uhr

Die Schulleitungen werden über das Einschulungsverfahren berichten, über alle wichtigen Abläufe der Grundschulzeit referieren und Ihre Fragen beantworten.

Alle interessierten Eltern haben die Möglichkeit, auch die Informations-Elternabende der Grundschulen in den anderen Einzugsgebieten zu besuchen. Um Voranmeldung per Mail wird gebeten unter:

[email protected]
grundschule-am-reesenbü[email protected] (bis 27.09.2021)
[email protected]

Anmerkung der Redaktion: Der Informationstermin der Grundschule am Aalfang fand bereits statt. Interessierte Eltern sollten sich daher direkt an diese Schule wenden.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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