Gestaltet wird das Konzert von sämtlichen musikalischen Gruppen der Kirchengemeinden Kuddewörde und Basthorst.
Mit dabei sind KirchenChor, KirchenBand, ProjektChor, One-World-Music-Group, Taizé-Gruppe, Feinblech sowie die Gastmusiker: Johanna Braun (Violine), Karolin Schell (Gesang), Basti Khodl (E-Bass), Sandro Jahn (Schlagzeug).
Selbstverständlich werden einige Lieder zum Thema Frieden zu hören sein, z.B. „Dona nobis pacem“, „Blowing in the wind“ oder „Imagine“.
Aber auch unabhängig von der jetzigen Kriegssituation sind immer Themen wie Frieden, Zusammenhalt, Liebe, Geborgenheit, Vertrauen und Zuversicht in der Musik allgegenwärtig.
„Selbstverständlich habe ich die Stücke bewusst ausgewählt und das Programm entsprechend gestaltet.“ meint Markus Schell, „Es soll ein lebensbejahendes, hoffendes und solidarisches „Konzert für den Frieden“ in Europa werden.
Die Spenden des Konzerts werden für die Diakonie Katastrophenhilfe gesammelt.
Termin: 26.03.2022, 16 Uhr Ort: Sporthalle, Möllner Str. 3a, Kuddewörde
Es gilt die 3G-Corona-Hygienevorschrift. Die Besucher werden gebeten während des Konzertes Masken zu tragen.
Für Schleswig-Holstein werden heute insgesamt 7.131 (8.581) Neuinfektionen gemeldet.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt heute (25.03.2022) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 1.562,8 (gestern: 1.574,5). Der landesweit niedrigste Wert wird für den Kreis Steinburg mit 929,6 ausgewiesen mit. Der landesweit höchste Wert wird für Nordfriesland mit 2.167,6 genannt. Für Stormarn wird als Inzidenz 1.376,8 (1.339,7) genannt.
Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt die Zahl der Corona-Neuaufnahmen in Krankenhäusern binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an. Sie wird heute mit 7,32 (7,08) ausgewiesen.
Der Bundestag wird heute die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes verabschieden, mit der Mindestfüllstände für Gasspeicheranlagen in Deutschland vorgegeben werden. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist dies ein wichtiger Schritt, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten.
Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:
„Im Winter 2021/2022 war zu sehen, welche Auswirkungen es haben kann, wenn die Füllstände der Gasspeicher allein dem Markt überlassen werden. Es ist Teil der Daseinsvorsorge, für ausreichend gefüllte Speicher zu sorgen.
Angesichts eines liberalisierten Marktes wurde hierfür eine gesetzliche Regelung notwendig, die wir heute als Regierungskoalition in Form zu erfüllender Mindestfüllstände mit Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz beschlossen haben. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung hat sich vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine noch verschärft und wurde auf dem schnellsten parlamentarisch möglichen Weg verabschiedet.
Die geschilderte Gesamtsituation vermittelt zugleich massiv steigende Unterbringungsbedarfe von Geflüchteten aus der Ukraine, die Änderungen am Baugesetzbuch erforderten. Auch diesen sind wir im Wege der Gesetzesänderung nachgekommen.“
Bengt Bergt, zuständiger Berichterstatter:
„Wir geben dem Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe GmbH (THE), Instrumente an die Hand, mit denen flexibel reagiert werden kann, wenn der Gasmarkt nicht mehr funktional ist. Klar ist, dass wir dabei dem geringsten Eingriff in den Markt den Vorzug geben, nämlich der Ausschreibung von strategischen Gasoptionen. Die Übernahme von nicht genutzten Speicherkapazitäten durch die THE soll nur als letztes Mittel genutzt werden. Die Mindestfüllstände beim Gas erreichen wir also mit dem Prinzip ‚So viel Markt wie möglich, so viel Staat wie nötig‘.
Wir reagieren mit dem Gesetz auf eine Krisensituation. Deshalb war uns besonders wichtig, dass wir das Gesetz fortlaufend evaluieren und es auch wieder außer Kraft tritt, wenn die Krise überwunden ist und wir ausreichend Erneuerbare Ressourcen bevorratet haben.“
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Heute meldet das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn 612 (515) Neuinfektionen.
In den Krankenhäusern in Stormarn sind 6 von 30 verfügbaren Intensivbetten durch Corona Patienten belegt.
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 42.330 (Stand: 25.03.2022, 13.00 Uhr). Davon sind 38.602 Personen genesen. 3.371 (3.280) Personen gelten aktuell als infiziert.
Gemäß den staatlichen Veröffentlichungen sind seit März 2020 insgesamt 357 Personen gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden in Schleswig-Holstein, anders als in anderen Bundesländern und Ländern weltweit, seitens der Behörden aber bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen an Corona gestorben sind. Die amtliche Zahl ist somit falsch und überhöht.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen führen können. So werden dort auch Meldungen nach dem obigen Redaktionsschluss aufgenommen und einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 3.367 (3.276) Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 1.374,7 (1.337,5) Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn, www.corona-in-zahlen.de / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
In der älteren Forschung wurden zumeist die Grenzen und Abgrenzungen zwischen Sachsen und Slawen im Mittelalter thematisiert. Die eine Seite wurde dabei durchgehend positiv und konstruktiv verstanden. Entsprechend wertete man die Slawen durchweg als finstere Bedrohung, gegen deren Plünderungszüge man sich durch Ziehung von Grenzen und deren Sicherung mittels Burgen meinte schützen zu müssen.
Auch wenn der Vortrag hauptsächlich mittelalterliche Konflikte behandelt, ist das Verhältnis von Deutschen und Slawen auch heute noch durch überholte Sichtweisen getrübt.
Günther Bock (Foto: Bock)
Der Vortrag von Günther Bock wird gemeinsam vom Heimatbund Stormarn und dem Kreisarchiv Stormarn veranstaltet.
Termin: 07.04.2022, 19.30 Uhr
Ort: Kreistagssitzungssaal, Mommsenstraße 13 in Bad Oldesloe
Der Eintritt ist frei, Spenden sind erbeten.
Gestern Nachmittag kam es in der Schloßstraße in Reinbek zu einem Handtaschenraub. Drei jugendliche Täter flüchteten zunächst unerkannt.
Gegen 14.30 Uhr befand sich eine 87- jährige Frau auf einem Parkplatz vor dem Reinbeker Schloss, als plötzlich von hinten an ihrer Handtasche gezogen wurde. Die Seniorin leistete Widerstand. Obwohl sie dabei zu Boden gerissen wurde, versuchte sie weiterhin ihre Handtasche festzuhalten. Dennoch gelang es den Tätern der Reinbekerin die Handtasche zu entreißen. Sie flüchteten anschließend in Richtung Wentorf.
Die Seniorin zog sich bei dem Sturz eine Verletzung am Kopf zu und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Die Handtasche wurde kurz nach der Tat im Nahbereich aufgefunden, bis auf Bargeld fehlte offensichtlich nichts. Die Tatverdächtigen erbeuteten Bargeld in Höhe von ca. 120 Euro.
Während den Fahndungsmaßnahmen trafen in unmittelbarer Tatortnähe die Beamten der Reinbeker Wache auf zwei Jugendliche, die mit einer zuvor abgegebenen Personenbeschreibung übereinstimmten.
Es handelte sich um zwei Jugendliche aus Hamburg im Alter von 15 und 16 Jahren. Die Einsatzkräfte nahmen die zwei vorläufig fest und brauchten sie zur Dienststelle. Nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen wurden die Jugendlichen an ihre Eltern übergeben. Sie erwartet nun ein Strafverfahren wegen Raubes. Die Ermittlungen zu einem weiteren Tatverdächtigen dauern noch an.
Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)
„Die Corona Impfung ist weiterhin der beste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen“, betont Gesundheitsminister Heiner Garg.
„Überprüfen Sie daher Ihren Impfstatus und lassen Sie sich entsprechend den Empfehlungen auffrischen!“. Auch angesichts der weiterhin hohen Anzahl von Infektionen erinnert das Gesundheitsministerium an die gültigen Empfehlungen der ständige Impfkommission (STIKO):
Die STIKO empfiehlt eine COVID-19-Auffrischimpfung für alle Personen ab 12 Jahren. Für Kinder mit Vorerkrankungen im Alter von 5-11 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung ebenfalls empfohlen.
Die Auffrischungsimpfungen sollen in der Regel im Abstand von 3 Monaten zur zurückliegenden zweiten Impfung erfolgen.
Zusätzlich empfiehlt die STIKO für Personen ab 70 Jahren sowie besonders gesundheitlich gefährdete bzw. exponierte Personengruppen nach abgeschlossener Grundimmunisierung und erfolgter erster Auffrischungismpfung eine zweite Auffrischungsimpfung.
In Schleswig-Holstein haben im Bundesvergleich mit Abstand die meisten Menschen bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten. Ziel des Landes ist, den Impfschutz weiterhin zu erhöhen. Stand heute (23.03.) haben 80,6 % aller Einwohnerinnen und Einwohner eine Grundimmunisierung – das bedeutet in der Regel zwei Impfungen – erhalten. 71,5 % erhielten bereits eine Auffrischungsimpfung (i.d.R. die dritte Impfung). Minister Garg ermutigt ausdrücklich, weiterhin die zahlreichen Impfangebote im Land wahrzunehmen, um eine Impfung oder eine entsprechende Auffrischungsimpfung wahrzunehmen.
Termine und offene Corona Impfaktionen
In Schleswig-Holstein gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich impfen zu lassen:
Unter anderem stehen in den Impfzentren des Landes viele Termin zur kurzfristigen Buchung über www.impfen-sh.de zur Verfügung.
Hinzu kommen offenen Impfaktionen im ganzen Land.
Außerdem können Impfungen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, in Krankenhäusern, bei Betriebsärztinnen und -ärzten sowie unter anderem in teilnehmenden Apotheken wahrgenommen werden.
Seit dem 24. Februar 2022 können Impftermine auch mit dem proteinbasierten Impfstoff von Novavax über www.impfen-sh.de gebucht werden. Bis 23.3. wurden rund 2.000 Doppeltermine gebucht und 1.683 Personen in Schleswig-Holstein haben bisher eine Erstimpfung mit diesem Impfstoff erhalten.
Die Corona Impfzentren
Das Land wird den Weiterbetrieb der Impfzentren und der mobilen Teams bis zum 30. Juni inklusive der dazugehörigen internetbasierten Buchungsmöglichkeit sowie Telefonhotline in geeigneter Form sicherstellen.
Dabei werden angesichts der durch die hohe Impfquote sinkenden Nachfrage und abnehmender Auslastung der Impfzentren Kapazitäten schrittweise reduziert. Dies ist auch deshalb möglich, da die Anzahl der Leistungserbringer neben dem niedergelassenen Bereich, den Krankenhäusern und den Betriebsärzten noch um weitere wie beispielsweise Apotheken oder Zahnarztpraxen erweitert worden ist.
Im Zeitraum vom 1. April 2022 bis 30. Juni 2022 werden zunächst Öffnungszeiten und Linienanzahl reduziert – immer mit der Möglichkeit, bei Bedarf wieder Linien in Stufen auszuweiten. Die Terminbuchungsmöglichkeiten werden entsprechend der Öffnungszeiten unter www.impfen-sh.de angepasst. Aktuell sind die Impfzentren jeweils mittwochs bis samstags geöffnet.
Samstags finden weiterhin von 10.30 Uhr bis 19.30 Uhr open-house Impfaktionen in den Impfzentren statt.
Wie bereits mitgeteilt, hat das Land die Möglichkeit zur Weiterführung der Impfzentren im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 gesichert. Das Gesundheitsministerium plant, gemeinsam mit Kreisen und kreisfreien Städten dann die Anzahl der Impfstellen auf 15 (eine pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt) festzulegen, mit der Möglichkeit, bei Bedarf die Kapazitäten zu erhöhen. Auch die 15 mobilen Teams sollen über diesen Zeitraum hinaus aufrecht erhalten bleiben.
Text: Gesundheitsministerium SH / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer
Damit Geflüchteten aus der Ukraine rasch und unbürokratisch geholfen werden kann, erleichtert das Land den Kommunen und anderen Akteuren in der Flüchtlingshilfe die Organisation und Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen. Zusätzlich werden Vergabeverfahren für Bauleistungen zu Wohnzwecken stärker vereinfacht. Das gab Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz am 24. März 2022 in Kiel bekannt.
„Aufgrund der unvorhersehbaren Zahl an geflüchteten Menschen müssen Hilfsorganisationen, Kreise, Städte, Gemeinden und auch das Land selbst die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Menschen hochgradig flexibel organisieren können“, sagte Buchholz. Darum habe er eine entsprechende Ministerverordnung erlassen, die zum 1. April in Kraft tritt. Die künftige „Schutzsuchenden-Vergabeverordnung“ werde großzügige Verfahrenserleichterungen regeln.
Laut Buchholz werde für Liefer- und Dienstleistungen eine „Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb“ sowie eine „Verhandlungsvergabe“ zugelassen bis zu einem Gesamtauftragswert von 150.000 Euro statt bisher 100.000 Euro. Zudem würden die Wertgrenzen für Direktaufträge, also Beauftragungen ohne Wettbewerb, deutlich erhöht, und zwar auf 5.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen (anstatt bisher 1.000 Euro) und 10.000 Euro für Bauaufträge (anstatt bisher 3.000 Euro). „Das gibt den Helfenden einfach mehr Beinfreiheit, um die aktuellen Herausforderungen bestmöglich zu meistern“, so Buchholz.
In diesem Zuge würden darüber hinaus Vergaben zu Gunsten von allen Bauleistungen vereinfacht, die Wohnzwecken dienen. Eine solche Regelung gab es schon in der Vergangenheit, sie war aber bundesweit Ende 2021 ausgelaufen und wird für Schleswig-Holstein jetzt wieder aufgenommen. „So können zum Beispiel Wohnmöglichkeiten mit weniger bürokratischen Verfahren geschaffen oder verbessert werden“, so der Minister.
Text: Wirtschaftsministerium SH / Redaktion, Foto: Frank Peter
ALT Die Friedrich-Junge-Schule in Großhansdorf (Foto: Ahrensburg-Portal)
Welche Frau kennt das nicht: Belästigungen, Beleidigungen und Angriffe gehören leider oft zum Alltag.
Die Volkshochschule Großhansdorf bietet einen Wochenend-Workshop an, der sich genau damit beschäftigt. Verhindern wird dieses Training leider nichts, aber es wird den Kursteilnehmerinnen die Möglichkeit geben, diesen Situationen gestärkt und handlungsfähig zu begegnen.
Motto: „Nicht mit mir!“
Aufgrund der polizeilichen Ausbildung und Erfahrung des Kursleiters, werden mit gezielten Übungen, die Stimme, die Haltung und die Wehrhaftigkeit der Teilnehmerinnen gestärkt. In vertrauensvoller Atmosphäre werden aus unterschiedlichen alltäglichen Themenfeldern und Situationen Übungen gestaltet, um das Selbstbewusstsein zu stärken und dank neuer Handlungsstrategien jegliche Unsicherheit und Zweifel zu beseitigen.
Einige Inhalte sind: Welche Formen der Belästigung und Angriffe im Alltag gibt es? Wo beginnt die Belästigung? Stereotypische Belästigung am Arbeitsplatz, gesetzliche Bestimmungen, wirksame Kommunikation, Stand Up, stimmiges Eigenverhalten in der Situation.
Der Workshop findet am Samstag, den 26.03.2022 und am Sonntag, den 27.03.2022 jeweils von 10.00 bis 14.00 Uhr in der Friedrich-Junge-Schule (Sieker Landstraße 203) in Großhansdorf statt und kostet € 45,00.
Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle per Mail ([email protected]) und telefonisch (04102 – 6 56 00) möglich. Der Kurs läuft unter der 3G-Regel. Es besteht Maskenpflicht in den Räumen.
Das Kulturzentrum Marstall in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Spokenword – wie in der Politik! Es gilt nur das gesprochene Wort!
Poetinnen und Poeten streiten um den vordersten Platz in der Gunst des Publikums, Sieger und Verlierer möchte man sie lieber nicht nennen – denn jeder Text zählt und alles erreicht am Ende die geneigten Ohren des Publikums (das als Jury endlich ein wichtiges Wort mitzureden hat!).
Ob Alltagsbewältigung, Satire, Seelen-Zustandsbericht, Nonsens, Wehklage oder Wort-Rock’n Roll, alles geht. Was alle diese Abende so unverwechselbar und unberechenbar macht! Herrlich! Die Moderation liegt in den bewährten Händen von Lennart Hamann.
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Browsing-Erlebnis zu verbessern und um (nicht) personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn du nicht zustimmst oder die Zustimmung widerrufst, kann dies bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigen.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.