Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) bessert kurzfristig am 21. und 22. Oktober 2024 Uhr die beschädigte Fahrbahn der Landesstraße 222 (Alte Landstraße) zwischen Hamburg und dem Gewerbegebiet Stapelfeld (Höhe Müllverbrennungsanlage) aus.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität können die Arbeiten nur unter Vollsperrung stattfinden – jeweils täglich von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Ortskundigen wird empfohlen, den Baustellenbereich weiträumig zu umfahren. Der Fuß- und Radverkehr kann den Baubereich passieren, ebenso wie Rettungsdienst und Polizei.
Umleitung
Die ausgeschilderte Umleitung führt aus Hamburg kommen über die Victoriaallee bis zum Kreisverkehr, die K 107 (Hauptstraße) bis Stapelfeld sowie die K 108 (Groot Redder) Richtung Gewerbegebiet und umgekehrt.
Das Mehrzweckgebäude in Elmenhorst (Foto: Ahrensburg-Portal)
Das Orga-Team und der Schützenverein Elmenhorst laden ein
Termine
02.11.2024, 13-17 Uhr
03.11.2024, 11-16 Uhr
Ort: Mehrzweckgebäude, Schulstraße 3 a, 23869 Elmenhorst
Der Eintritt ist für Besucher/innen kostenfrei
Am 6. Mai 2025 wird der Seniorenbeirat der Stadt Ahrensburg neu gewählt. Dieser Beirat wird jeweils für 4 Jahre gewählt. Er nimmt die Interessen der Ahrensburger Seniorinnen und Senioren wahr und arbeitet überparteilich und politisch neutral.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere beratende Stellungnahmen. Er hat ein Antrags- und Rederecht in der Stadtverordnetenversammlung und deren Fachausschüsse, die ältere Bürgerinnen und Bürger betreffen. Insbesondere wird der Seniorenbeirat bei Entscheidungen; welche die folgenden Bereiche betreffen, beteiligt: Verkehrsplanung, Verkehrssicherheit, Infrastrukturplanung, Sozialplanung und Kulturangebote.
Wahlleiter ist der Bürgermeister. Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben bzw. im Jahr der Wahl vollenden werden, seit mindestens 3 Monaten (06.02.2025) mit Hauptwohnsitz in Ahrensburg gemeldet und nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbar ist jede oder jeder Wahlberechtigte, der/die das 60. Lebensjahr vollendet hat, oder im Jahr der Wahl überschreiten wird, seit mindestens 6 Monaten (06.11.2024) mit Hauptwohnsitz in Ahrensburg gemeldet ist und nicht nach § 6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Nicht wählbar sind Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, Mitarbeiter der Stadtverwaltung Ahrensburg sowie Vorstandsmitglieder von Vereinen, Verbänden, Parteien und Wählergruppen.
Seniorinnen oder Senioren, die sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Seniorenbeirat zur Verfügung stellen möchten, werden gebeten, bis zum 25. März 2025 einen Wahlvorschlag einzureichen.
Entsprechende Vordrucke sind über die Homepage der Stadt Ahrensburg (www.ahrensburg.de), über Frau Borgwardt vom Fachdienst II.2 Kommunalverfassungsrecht, Gremien und Wahlen (Tel: 04102 77-192, Email: [email protected]) oder über den Seniorenbeirat ([email protected]) zu erhalten.
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