Das Ahrensburger Rathaus (Foto: Ahrensburg-Portal)
Mit Inkrafttreten der neuen Landesverordnung Schleswig-Holstein am 22.11.2021 wird die 2G-Regel u.a. für Veranstaltungen in Schleswig-Holstein angeordnet. Nach Auskunft der Kommunalaufsicht sind von dieser Regelung Gremiensitzungen jedoch nicht betroffen.
Der Zugang zur Stadtverordnetenversammlung am Montag, dem 22.11.2021, sowie zu allen Ausschüssen der Stadt Ahrensburg ist nur mit einem Nachweis nach der sogenannten 3G-Regel möglich, dh: eine Impfbescheinigung, eine Bescheinigung über einen durchgeführten Antigen-Schnelltest innerhalb von 24 Stunden vor der Sitzung oder eine Bescheinigung des Arztes über eine bereits erfolgte Corona-Erkrankung.
Die entsprechenden Nachweise werden vor Ort und unmittelbar vor dem Einlass bei der Zutrittskontrolle überprüft.
Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Das Kulturzentrum Marstall in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Ahrensburger Stadtverordnetenversammlung findet am 22.11.2021, 19.30 Uhr im Marstall, Lübecker Str. 8 in Ahrensburg statt.
Hinweis der Stadtverwaltung: Fragen, Vorschläge und Anregungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail Adresse [email protected] einzureichen. Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
T a g e s o r d n u n g
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 06/2021 vom 20.09.2021
6. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 07/2021 vom 27.09.2021
7. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 08/2021 vom 25.10.2021
8. Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
8.1. Berichte gem. § 45 c GO
8.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
9. Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023
10. Erlass der Haushaltssatzung 2022 und 2023 – Beschlussfassung über den Stellenplan 2022 und 2023
11. Wirtschaftsplan 2022 für die Stadtbetriebe Ahrensburg
– Teilwirtschaftsplan Stadtentwässerung
– Teilwirtschaftsplan Bauhof
– Gesamtwirtschaftsplan
12. 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung – BGS)
13. Aktionsbündnis für Teilhabe und Beteiligung
– Zwischenbericht über Phase 1-4 des Projekts (I)
– Empfehlungen der Planungsgruppe/Inklusionsbüro/Inklusionsbeauftragung (II.)
– Fazit/Fördermittel (III.)
14. Neubau einer Fahrzeughalle für die Feuerwache Am Weinberg
15. Sondervermögen der Stadt Ahrensburg für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Ahrensburg, Ortswehr Ahrensburg
Einnahme- und Ausgaberechnung 2019 und 2020 sowie Einnahme- und Ausgabepläne für 2021 und 2022
16. Widmung der Verlängerung Hugo-Schilling-Weg und Erlass einer 9. Änderungs-satzung zur Straßenreinigungssatzung
17. Gesamtabschluss 2019 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes
18. Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Konsolidierung des städtischen Haus-halts
19. Beschilderungskonzept Velorouten Ahrensburg
Genehmigung überplanmäßiger Investitionen gemäß § 82 GO Abs. 1 GO
20. Antrag der CDU auf Umbesetzung der Ausschüsse
21. Zustimmung zur Wahl eines stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ahrensburg – Ortswehr Ahrensburg –
22. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ahrensburg
Wenn eine Beziehung beendet ist, ist Trauer eine natürliche Reaktion. Meist brechen starke Gefühle auf. Es folgt eine Zeit von Verwirrung und Schmerz, besonders wenn der Partner gegangen ist.
Kann man diese Zeit auch konstruktiv für sich nutzen? Es geht darum, auch dieser Zeit einen Wert zu geben, um bei sich anzukommen, sich neu aufzustellen und Zeit allein neu zu bewerten. Und ganz konkret: Wie man Trennungsschmerz und Liebeskummer bewältigen kann.
Referentin: Susanna Herno, Systemische Einzel‐, Paar‐ und Familientherapeutin, DGSF‐zertifiziert, Sexualberaterin, Heilpraktikerin für Psychotherapie, Hypnotherapeutin, Diplom‐Sozialpädagogin
Corona-Regeln: Die aktuellen Regelen sind zu beachten.
Termin und Ort
22.11.2021, 19.00-20.30 Uhr
Die Veranstaltung findet in der Stadtbücherei Ahrensburg statt:
Manfred-Samusch-Straße 3, 22926 Ahrensburg
Anmeldung erforderlich
Apotheke am Rondeel
Telefon 04102 – 82 37 50 [email protected]
Die 15. Sitzung des Finanz-, Wege-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Todendorf findet am Montag, 22.11.2021, 19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Todendorf, Meiereigraben 5, 22965 Todendorf statt.
T a g e s o r d n u n g:
Hinweis: Aufgrund der Einhaltung der Hygienemaßnahmen gelten die 3G-Regeln (geimpft, genesen, getestet)
(öffentlich)
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Protokoll der Sitzung vom 23.08.2021 – öffentlicher Teil –
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Haushaltsstelle 4640.70000
6. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 für die Gemeinde Todendorf
7. Kita Todendorf; hier: Wirtschaftsplan 2022
8. Anfragen und Mitteilungen
(nicht öffentlich)
9. Protokoll der Sitzung vom 23.08.2021 – nicht öffentlicher Teil –
11. Unterhalts- und Fensterrenigung neues Feuerwehrgerätehaus, Hier: Auftragsvergabe
12. Umbau / Austausch der Pumpwerksausrüstung im PW Hauptstraße, hier: Auftragserteilung
13. Erweiterung vorh. RRB und RKB Hauptstraße, hier: Auftragsvergabe Bodenuntersuchung
14. Auftragserteilung: Einbau einer Drainage zur Entwässerung eines Grundstückes in der Straße Gretjenrade
15. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
16. Anfragen und Mitteilungen
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.
ALT Das Bürgerhaus in Bargfeld-Stegen (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Bargfeld-Stegen findet am Montag, 22.11.2021, 19:30 Uhr, Bürgerhaus, Mittelweg 4 – 6, 23863 Bargfeld-Stegen statt.
Für einen ausreichenden Mund- und Nasenschutz ist eigenständig zu sorgen!
T a g e s o r d n u n g:
(öffentlich)
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
4. Protokoll der Sitzung vom 27.09.2021 – öffentlicher Teil –
5. Bebauungsplan Nr. 5 A, 4. Änderung und Ergänzung -als Bebauungsplan der Innenentwicklung-
Gebiet: Südlich Brooklande Hausnummern 4 und 6, nördlich und östlich Nienwohlder Straße und westlich Klaus- Groth-Straße
Hier: Aufstellungsbeschluss: Erweiterung des Plangebietes und Ergänzung der Planungsziele
6. Bebauungsplan Nr. 4b -Ortsmitte Südteil-, 4. Änderung, als Bebauungsplan der Innenentwicklung
Gebiet: westlich Jersbeker Straße, gerade Hausnummern 2 bis 6
Hier: 1 . Beschluss über den Entwurf
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
7. Burgstelle Stegen
7.1. Vorstellung und Diskussion der überarbeiteten Planung
7.2. Beschluss über die Planungsgrundlage für die Ausschreibung
8. Parksituation Mittelweg
9. Hausnummernvergabe
10. Bericht der Verwaltung zur Umsetzung der Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses
10.1. Einrichtung eines Radweges am innerörtlichen Verlauf der B 75
10.2. Ausbesserung des Fahrbahnbelages der B 75 im Bereich der Ampelanlagen
10.3. Kennzeichnung der Fahrradspur im Mittelweg
10.4. Brunnen am Dorfteich
10.5. Halteverbotsschilder + Pictogramme in der Vogelsiedlung, Im Weden, Brooklande
10.6. Antrag an den Kreis Stormarn auf Erweiterung der Halteverbotszone in der Nienwohlder Straße
10.7. Einrichtung einer Querungshilfe in der Jersbeker Straße
10.8. Fortschreibung des Regionalplanes: Planerische Wohnfunktion für die Gemeinde Bargfeld-Stegen
10.9. Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes
11. Anfragen und Mitteilungen
(nicht öffentlich)
12. Protokoll der Sitzung vom 27.09.2021 – öffentlicher Teil –
13. Auftragsvergaben
13.1. Bebauungsplan Nr. 5 A, 4. Änderung und Ergänzung -als Bebauungsplan der Innenentwicklung-
Gebiet: Südlich Brooklande Hausnummern 4 und 6, nördlich und östlich Nienwohlder Straße und westlich Klaus- Groth-Straße
Hier: Auftragsvergabe Planungsleistungen
13.2. Bebauungsplan Nr. 3 B -als Bebauungsplan der Innenentwicklung-
Gebiet: Verlängerung der Straße Fasanenweg
Hier: Auftragsvergabe Planungsleistungen
14. Bauangelegenheiten
14.1. Bauantrag Kayhuder Straße – Neubau eines Doppelhauses
15. Grundstücksangelegenheiten
15.1. Sachstand Siedlungsentwicklung
15.2. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 A, 7. Änderung
16. Anfragen und Mitteilungen
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.
Seit dem 10.01.2021 lag der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen, die von der alten CDU-Bundesregierung als kritisch bezeichnet wird. Am 15.11.2021 überschritt der Wert die Marke erstmals wieder.
Heute meldet die Landesregierung für Schleswig-Holstein insgesamt 206 (391) Neuinfektionen.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (21.11.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 135,9 (gestern: 134,5). Der landesweit niedrigste Wert von 86,9 wird für Ostholstein ausgewiesen. Der landesweit höchste Inzidenzwert wird für Neumünster ausgewiesen mit 237,8. Für Stormarn liegt der Wert bei 177,2 (177,2).
Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt die Zahl der Corona-Neuaufnahmen in Krankenhäusern binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an. Sie wird heute mit 3,23 (3,23) ausgewiesen.
Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf Reglementierungen der alten CDU-Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit Verzug. Die Daten des Landes Schleswig-Holstein sind somit aktueller, präziser und aussagefähiger als die Zahlen des RKI.
Insgesamt sind die Daten weiterhin vor allem Ausdruck der erzwungenen Einschränkung der Menschen und der Ausbreitung der Infektionen durch die Versäumnisse – durch das Corona-Chaos der alten Bundesregierung und das anhaltende Versagen der CDU-Bundesregierung und des Staates auf Bundes- und Landesebene bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests, Warn-Apps, Medikamenten und der Vorbereitung auf den Winter 2021/2022.
Am 18.11.2021 hatte die Landesregierung Neuregelungen angekündigt. Jetzt hat sie zwei neue Corona-Bekämpfungsverordnungen beschlossen, die ab 21.11.2021 bzw. 22.11.2021 in Kraft treten.
Damit gelten in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten 2G-Regeln (genesen oder geimpft)
Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden.
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests auch Angebote wahrnehmen, für die 2G-Regeln gelten.
Für die Teilnahme an (geschlossenen) beruflichen Veranstaltungen wie Tagungen und Seminaren gelten künftig grundsätzlich 3G-Regeln (genesen, geimpft oder getestet).
Die wichtigsten Regel-Änderungen:
In Gaststätten gilt 2G – Ausnahmen sind (mit 3G) möglich
– für Betriebsangehörige in Kantinen;
– bei Bewirtungen aus beruflichen oder dienstlichen Gründen innerhalb einer geschlossenen Gesellschaft;
– für Hausgäste (Geschäftsreisende) in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben, so sie keinen Zugang zum Bereich für die Bewirtung von anderen Gästen haben;
– bei Bewirtungen von unaufschiebbaren Veranstaltungen von Parteien und Wählergruppen zur Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber.
Gäste, die im Außenbereich bewirtet werden, müssen beim Betreten der Innenräume (Bezahlen, Besuch der sanitären Anlagen) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Auch in Diskotheken gilt für die Gäste 2G.
Soweit der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mittels QR-Code erfolgt, ist dieser vom Betreiber oder Veranstalter mit der CovPass Check-App des Robert-Koch-Instituts zu überprüfen. Der Identitätsabgleich erfolgt weiterhin anhand eines amtlichen Lichtbildausweises.
Einrichtungen mit Publikumsverkehr müssen als Angebot für die Gäste einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungen. Die Registrierung ist freiwillig.
In Freizeit- und Kultureinrichtungen (außer Bibliotheken und Archiven) gilt 2G. Eine Ausnahme gilt für getestete Personen, für die der Zutritt aus beruflichen, dienstlichen oder geschäftlichen Gründen erforderlich ist.
Bei Dienstleistungen mit Körperkontakt gilt für die Kundinnen und Kunden 2G – ausgenommen sind Friseurdienstleistungen und medizinisch bzw. pflegerisch notwendige Dienstleistungen. Friseur-Kundinnen und -Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen Test vorlegen und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen (soweit dies mit der Art der Dienstleistung vereinbar ist). Bei medizinisch bzw. pflegerisch notwendigen Dienstleistungen gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls für Personen, die weder geimpft noch genesen sind.
In Beherbergungsbetrieben gilt 2G, ausgenommen sind beruflich bedingte oder medizinisch bzw. zwingend sozialethisch notwendige Aufenthalte – dann gilt 3G.
Bei der Sportausübung gilt in Innenbereichen 2G, auch für ehrenamtliche Übungsleiterinnen und -leiter. Eine Ausnahme gilt, wenn der Sport für das Tierwohl geboten ist (z.B. Bewegung von Pferden). Beim Berufssport gilt 3G.
Bei Weihnachtsmärkten und anderen Veranstaltungen mit Marktcharakter sowie Großveranstaltungen mit mehr als 1000 zeitgleich anwesenden Personen außerhalb geschlossener Räume muss das Hygienekonzept auch eine Risikobewertung enthalten. Besteht aufgrund der örtlichen Verhältnisse und des zu erwartenden Besucheraufkommens ein erhöhtes Infektionsrisiko, kann die zuständige Behörde 2G-Regeln anordnen.
Bei außerschulischen Bildungsangeboten gilt 2G (Ausnahmen bei beruflichem Kontext). Bei Bildungsangeboten der Gesundheitsfach- und Pflegeschulen gilt insofern auch 3G.
Die zuständigen Behörden können das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Bereichen anordnen, in denen der empfohlene Mindestabstand typischerweise nicht eingehalten werden kann (z.B. Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereiche).
Private Zusammenkünfte innerhalb geschlossener Räume sind nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig. Ausnahmen gibt es weiterhin für Kinder unter 14 Jahren.
Auch an Haltestellen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs ist von allen Anwesenden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Bei touristischen Personenverkehren gilt künftig die 2G-Regel.
In Wohnstätten der Eingliederungshilfe gilt auch für geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher eine tagesaktuelle Testpflicht. Auch Mitarbeitende, die geimpft oder genesen sind, müssen alle 72 Stunden einen Test vorlegen. Für andere ungeimpfte Mitarbeitende gilt die tägliche Testpflicht.
Externe Personen dürfen Kindertagesstätten ab dem 24. November nur unter Einhaltung der 3G-Regel betreten. Dies gilt nicht für das zwingend erforderliche, zeitlich begrenzte Ausmaß für das Bringen und Abholen der Kinder.
Die jüngst bereits verschärften Regelungen für Pflegeeinrichtungen insbesondere die Testpflichten für immunisierte Besucherinnen, Besucher und immunisierte Beschäftigte, bleiben unverändert. Gleiches gilt für die Regelungen im Einzelhandel.
Über die Schulen-Coronaverordnung wird mit Wirkung ab 21.11.2021 geregelt, dass auch im Unterricht nun wieder Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden müssen.
Die allgemeine Verordnung wird am Montag (22. November 2021) in Kraft treten und dann bis einschließlich Mittwoch, 15. Dezember 2021, gelten.
3G am Arbeitsplatz und im ÖPNV ab 24.11.2021
Im Übrigen führt der Bund zum Mittwoch (24. November 2021) 3G am Arbeitsplatz für alle Beschäftigten und im öffentlichen Personennahverkehr ein.
Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter
St. Johanneskirche in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Der Förderverein St. Johannes präsentiert die vielseitige Welt des Cellos. In unterschiedlichen Besetzungen bringt ein Ensemble um den Cellisten und Instrumentallehrer Johannes Turnbull verschiedene Werke von Klassik bis Moderne zu Gehör.
Johannes Turnbull (Foto: privat)
Auf dem Programm stehen neben dem weltberühmten Tango „Oblivion“ von Astor Piazzolla verschiedene Werke des kürzlich verstorbenen Cellisten und Komponisten Joschi Schumann, der häufig bekannte musikalische Themen als Basis für seine Kompositionen herangezogen hat. So lässt sich in einem Stück das Thema aus Johann Sebastian Bachs bekannter Toccata und Fuge in d-Moll für Orgel in Kombination mit Elementen des Rocks wiederfinden.
Auch der Kontrabass als mit dem Cello verwandtes Instrument kommt an diesem Abend nicht zu kurz: Aufgeführt werden unter anderem das Duett für Violoncello und Kontrabass von Gioachino Rossini sowie das fernöstlich angehauchte Werk „Cellobass“.
Ein Höhepunkt des Abends ist Antonin Dvořáks „Waldesruh“. Ursprünglich für Solo-Cello und Orchester geschrieben, hat das Publikum die Gelegenheit, dieses Stück in besonderer Besetzung arrangiert für Solo-Cello und begleitendes Celloquartett zu hören. Es spielen Claudius Müller-Goos, Maike Grammerstorf, Marcel-Jean Krause, Lena Mackel sowie Jacob und Johannes Turnbull.
Termin: 21.11.2021, 19.30 Uhr
Ort: St. Johanneskirche, Rudolf-Kinau-Straße 19, 22926 Ahrensburg
Der Eintritt ist frei, Spenden dienen dem Erhalt der St. Johannes Kirche.
Text: Förderverein St. Johannes / Redaktion, Fotos: Ahrensburg-Portal, privat
Dorfgemeinschaftshaus "Pferdestall" in Ammersbek (Foto: Ahrensburg-Portal)
Ein russisches Landgut mit einem wunderschönen Kirschgarten um 1900: Das ist der Schauplatz der neuen Inszenierung der Theatergruppe des Ammersbeker Kulturkreises.
Unter der bewährten Regie von Lars Ceglecki, Mit-Betreiber des „Theater das Zimmer“ in Hamburg-Horn, haben sich die Schauspiel-Enthusiasten des Anton-Tschechow-Klassikers „Der Kirschgarten“ angenommen. Und ihn natürlich zeitgemäß aufpoliert.
Darum geht’s: Das Landgut ist hoch verschuldet, die Eigentümerin gibt ihr Geld lieber für ein teures Leben in Frankreich aus und die Familie, die von überall zusammenkommt, kann sich nicht auf ein Rettungspaket einigen. Stattdessen isst, trinkt, feiert, tanzt man, vertreibt sich irgendwie die Zeit. Kann sich der einzige Mensch mit so etwas wie einem Plan durchsetzen? Liegt die Rettung darin, den Kirschgarten abzuholzen und dort Häuschen für Sommergäste zu bauen? Oder geht sowieso alles den Bach runter? Und wäre das wirklich so schlimm?
Termin: Prermiere am 21.11.2021, 16 Uhr Ort: Pferdestall, Am Gutshof 1, Ammersbek Corona: Es gilt 3G: geimpft, genesen oder getestet Eintritt: 9 Euro, für AKK-Mitglieder 6 Euro.
Karten nur an der Abendkasse, die eine Stunde vor Vorstellungsbeginn öffnet
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Browsing-Erlebnis zu verbessern und um (nicht) personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn du nicht zustimmst oder die Zustimmung widerrufst, kann dies bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigen.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.