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Sperrung Ahrensfelder Weg in Ahrensburg am 14.05.2021

Ahrensburg: Ahrensfelder Weg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 14.05.2021 wird der Ahrensfelder Weg im Bereich der Hausnummer 1a in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr wegen Kranarbeiten für ein Mehrfamilienhaus voll gesperrt. Eine Umleitung wird ausgeschildert.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg und Corona: 12 Neuinfektionen und Inzidenz von 54 am 13.05.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.793 (Stand: 13.05.2021, 13.30 Uhr).

Insgesamt sind 6.195 Personen genesen; 303 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 295 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache, werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 134 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 54,9 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text, Bild: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Bürgermeisterwahl Ahrensburg 2021: Interview mit Christian Schubbert

Ahrensburg: Das Rathaus (Bild: Ahrensburg-Portal)

Am 26.09.2021 findet die nächste Bürgermeisterwahl für Ahrensburg statt. Christian Schubbert ist der Kandidat von Die Grünen / Bündnis 90. Die Wahl fällt in die Corona-Krise und stellt auch an den künftigen Verwaltungschef der Stadt besondere Anforderungen.

Wir haben Christian Schubbert zu seiner Person, der Aufgabenstellung, den Chancen und Herausforderungen des Bürgermeisteramtes in Ahrensburg interviewt:

Christian Schubbert (Foto: Bündnis90 Die Grünen)

Herr Schubbert, Sie wohnen in Ahrensburg – was verbindet Sie mit der Schlossstadt?

Ahrensburg ist meine Heimat geworden. Ich verbinde Ahrensburg mit vielen Menschen, die ich nicht mehr in meinem Leben missen möchte. Und es ist einfach schön, in die Stadt zu gehen und Bekannte zu treffen und einfach kurz mit denen zu schnacken.

Zudem ist Ahrensburg die l(i)ebenswerteste Stadt, die ich kenne. Nirgendwo habe ich bisher erlebt, dass eine attraktive Innenstadt fußläufig n der Nähe eines FFH-Gebietes wie dem Tunneltal liegt und gleichzeitig fußläufig zu einem der bedeutendsten Schlösser Schleswig-Holsteins. Diese Mischung auf engstem Raum ist etwas ganz Besonderes.

Ich wohne seit 1998 in Ahrensburg. Hier ist mein Sohn von der ersten Stunde an aufgewachsen. Hier bin ich beruflich tätig. Hier bin ich bei den Grünen eingetreten und bin seit 15 Jahren ehrenamtlich in der Kommunalpolitik tätig. Ahrensburg ist zum Mittelpunkt meines Lebens geworden. 

Was reizt Sie an der Aufgabenstellung in Ahrensburg?

Mich reizt an der Aufgabe des Ahrensburger Bürgermeisters, noch direkter als in meinem jetzigen Amt als Stadtverordneter und als Vorsitzender des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport für die Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger da zu sein. Zusammen mit der Politik, der Verwaltung und den Ahrensburgern und Ahrensburgerinnen können wir alle gemeinsam viel für unsere Stadt umsetzen. 

Welche Ihrer Erfahrungen wollen Sie für Ahrensburg konkret einbringen?

Ich sehe die Ahrensburger Verwaltung nicht nur von der Verwaltung aus, so wie es die letzten Wahlperioden geschehen ist, sondern

  • ebenfalls als Bürger von Ahrensburg.
  • als selbständiger Kaufmann und damit aus Sicht eines Gewerbetreibenden,
  • aus Sicht eines Vaters, für den es nicht leicht war, Betreuungsangebote sowohl im vorschulischen als auch im Hortbereich zu erhalten.
  • Aus Sicht eines Stadtverordneten aus der Politik und
  • von innen als Vertreter des Bürgermeisters.

Außerdem meine Ausbildung als Kaufmann, Betriebswirt, sowie mein Studium in den Fächern Geschichte, Volkswirtschaftslehre und Politikwissenschaft. Geisteswissenschaftler lernen Sachverhalte zu durchdringen, auf den Punkt zu bringen und somit die richtigen Fragen zu stellen. Ich glaube, dass uns das hilft, gemeinsam die besten Lösungen für die Zukunft zu finden.

Ich bin überzeugt, dass diese vielschichtigen Erfahrungen dabei helfen, unterschiedliche Menschen wirklich zu verstehen. Es bringt für Ahrensburg einen Mehrwert, wenn ein Bürgermeister an der Spitze steht, der sich gut in andere Menschen und Positionen hineinversetzen kann. Das kann für Ahrensburg bessere Lösungen im Miteinander bringen.

Wo sehen Sie die größten Herausforderungen für die Stadt Ahrensburg?

Ahrensburg steht vor vielen Herausforderungen.

  • Familie, Kinder, Schule, Sport: die soziale Infrastruktur muss der stark gewachsenen Einwohnerzahl besser angepasst werden. Wir kommen momentan nicht mit der Schaffung weiterer Angebote hinterher.
  • Dann der Klimaschutz. Die Herausforderung für die Zukunft überhaupt. Wir können Ahrensburg zu einem Vorbild für unsere Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft in Sachen Klimaschutz machen.
  • Dann das Thema Transparenz und Offenheit. Die Verwaltung ist für seine Bürger da. Das muss so auch gelebt werden. Jeder Bürger, jede Bürgerin hat das Recht auf transparente und offene Entscheidungen.
  • Der Spagat zwischen einer Stadt im Grünen und dem Wohnungsengpass wird weiterhin eine Herausforderung in den nächsten Jahren bleiben. 

Wie sehen Sie die Rolle des Bürgermeisteramtes?

Der Bürgermeister ist zugleich ein ausführendes und vermittelndes Organ zwischen Stadtverordnetenversammlung, Bürgern und Verwaltung, kann aber ebenso eigene Akzente setzen. Für mich liegt dabei die Betonung auf dem Gemeinsamen und der Bürgermeister kann dafür Vorschläge unterbreiten. 

Mit welchen Argumenten wollen Sie die Ahrensburgerinnen und Ahrensburger am 26.09.2021 überzeugen?

Jeder, der mich in den letzten 15 Jahren in der Kommunalpolitik kennengelernt hat, weiß, dass ich viel Wert darauflege, Entscheidungen gut vorzubereiten, in allen Gremien ausführlich zu diskutieren, aufkommende Fragen gründlich zu beantworten und dann eine Entscheidung mit möglichst großer Mehrheit herbeizuführen. Es ergeht immer ein Angebot an alle Fraktionen, sich in diesen Prozess einzubringen. Wir alle können gemeinsam Ahrensburg mit den Themen der Zukunft voranbringen. Dafür stehe ich.

Wer mich in meinem Beruf erlebt hat, weiß wie ich mit Kunden und Dienstleistern umgehe. Es kommt immer darauf an, den anderen zu verstehen und dann in die gleiche Richtung zu schauen, um gemeinsam zu einem Ziel zu kommen. Dabei entstehen meist Win-Win-Situationen für alle Beteiligten. Eine wertschätzende Arbeitskultur des Miteinanders ist dabei ein wichtiger Faktor. So führe ich.

Die großen Sachthemen stehen: soziale Infrastruktur für Familien und Kinder, Klimaschutz wird ein maßgebliches Thema der nächsten Jahre sein und auch immer wieder eine lebendige, wirtschaftlich starke Innenstadt mit hohem Wohlfühlfaktor.

Zudem ist es für mich selbstverständlich, immer das Gespräch zu suchen. Das wissen Eltern und Schulleitungen, das wissen die Sportvereine, das wissen die Kulturschaffenden. Dass es für mich als selbstständiger Kaufmann ebenfalls selbstverständlich ist, mit den ansässigen Wirtschaftsunternehmen oder Investoren zu sprechen, ist keine Überraschung.

Die Ahrensburger und Ahrensburgerinnen haben die Chance einen in den Sachthemen verwurzelten, kommunikativen Bürgermeister mit einem breiten Hintergrund zu wählen. Ich werbe um ihr Vertrauen für mich als Bürgermeister.

Christian Schubbert ist für die Bürger*innen direkt erreichbar: [email protected]

Text: Ahrensburg-Portal / Fotos: Ahrensburg-Portal, Bündnis90 Die Grünen

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Ahrensburg: Vollsperrung im Weißdornweg ab 18.05.2021

Ahrensburg: Der Weißdornweg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 18.05.2021 und 19.05.2021, jeweils in der Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr, werden im Weißdornweg im Bereich der Hausnummer 21 Arbeiten für die Montage von Wandteilen für den Neubau eines Einfamilienhauses durchgeführt. Aus diesem Grund wird der Weißdornweg während dieser Zeiten voll gesperrt. Eine Umleitung wird ausgeschildert.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Bundesverordnung zur Einreise ersetzt Landesregelung per 13.05.2021

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Die Bundesregierung hat heute (12. Mai 2021) die Coronavirus-Einreiseverordnung – (CoronaEinreiseV) beschlossen

Die Verordnung tritt am 13. Mai 2021 in Kraft

Die dort geregelten Einreisebestimmungen inklusive Quarantäne- und Testpflichten sowie Ausnahmeregelungen entfalten auch in Schleswig-Holstein unmittelbare Wirkung und ersetzen damit die bisher gültige Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein. Die Bestimmungen der Quarantäneverordnung des Landes finden deshalb keine Anwendung mehr. Die Landesverordnung wird mit Inkrafttreten der Bundesverordnung aufgehoben.

Ebenfalls wird heute (12. Mai 2021) der Erlass „Erlass von Allgemeinverfügungen für die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger“ zu zusätzlichen Maßnahmen (Testerfordernisse) für den Grenzverkehr zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark aufgehoben.

Grenzpendler/Grenzgänger müssen daher bei Einreise aus Dänemark nach Deutschland über keinen Testnachweis mehr verfügen – zumindest solange Dänemark nicht Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet ist. Damit reagiert das Land Schleswig-Holstein auch auf die Aufhebung der Einreisebeschränkungen für Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner nach Dänemark.

Bestimmungen zur Absonderung nach Einreise („Einreisequarantäne“) werden fortan bundeseinheitlich als zwingend vorrangiges Bundesrecht in der CoronaEinreiseV vorgegeben:

  1. Festsetzung allgemeiner bundeseinheitlicher Vorgaben zu Absonderungspflichten für Einreisende nach Aufenthalt in einem Risikogebiet;
  2. Die Einführung von Erleichterungen und Ausnahmen für Geimpfte und Genesene im Kontext der Einreisebestimmungen;
  3. Regelungen zum Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.

Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) der Bundesregierung

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 führt die Regelungen der ursprünglichen Coronavirus-Einreiseverordnung, der Coronavirus-Schutzverordnung und der Musterquarantäneverordnung zusammen. Damit regelt sie bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.

Die Verordnung beinhaltet eine generelle Testnachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr. Diese Personen müssen grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben – vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis vorlegen. Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet spezielle Test- und Nachweispflichten und eine Quarantänepflicht zu beachten. Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.

Information für Geimpfte und Genesene:

Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.

  1. Anmeldepflicht
  • Bereits bevor Sie einreisen, müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung durchführen, wenn Sie sich innerhalb der zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung. Ihr Beförderer wird in der Regel vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können. Eine Beförderung kann anderenfalls nicht erfolgen.
  • Sollte Ihnen aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder aufgrund technischer Störung eine digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, müssen Sie stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform PDF-Datei ausfüllen. Bitte entnehmen Sie den Hinweisen in der Ersatzmitteilung, wo Sie diese abzugeben haben (z.B. auf Anforderung beim Beförderer oder bei der Bundespolizei). Wenn keine Anforderung zur Abgabe der Ersatzmitteilung erfolgt, sind Sie verpflichtet, entweder die digitale Einreiseanmeldung nach Einreise nachzuholen oder die ausgefüllte Ersatzmitteilung per Post an folgende Adresse zu übermitteln:
    Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, 69990 Mannheim
  1. Absonderungspflicht

Hinweis: Mit dem vierten Bevölkerungsschutzgesetz vom 29. März 2021 (BGBl. I S. 370) wurde die Bundesregierung in § 36 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt, für Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie einem erhöhten Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ausgesetzt waren, eine Absonderungspflicht zu regeln. Von dieser Möglichkeit, die Einreisequarantäne nun bundeseinheitlich zu regeln, wurde mit der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung Gebrauch gemacht.

  • Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage.
  • Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Vergessen Sie nicht: Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen in Ihrem Umfeld. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können mit Bußgeldern geahndet werden!
  • Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.
  • Die Quarantänepflicht gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021.
  1. Testnachweispflicht
  • Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Sie außerdem bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Die zuständige Behörde (in der Regel das Gesundheitsamt) kann die Vorlage eines Nachweises von Ihnen bis zu zehn Tagen nach Einreise verlangen. Nachweise sind entweder ein Testergebnis oder ein ärztliches Zeugnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Sie können sich unter der Telefonnummer 116 117 oder im Internet unter www.116117.de informieren, wo Sie in Wohnortnähe einen Test machen können. Wer sich beim Hausarzt testen lassen möchte, sollte unbedingt vorher dort anrufen.
  • Reisende im Luftverkehr oder nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen sich schon vor der Abreise testen lassen und müssen ein negatives Testergebnis dem Beförderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, vorlegen. Auch bei der Einreisekontrolle in Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.
  1. Beförderungsverbot

Neben den geltenden Anmelde-, Test- und Quarantäneregeln ist zum Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland und zur Limitierung des Eintrags und der schnellen Verbreitung der neuen Virusvarianten eine Beschränkung der Beförderung von Einreisenden aus den als Virusvarianten-Gebieten eingestuften Staaten in die Bundesrepublik Deutschland geboten.

  1. Pflichten von Verkehrsunternehmen und Mobilfunknetzbetreibern

Zudem werden in der Coronavirus-Einreiseverordnung auch Pflichten von Verkehrsunternehmen und Mobilfunknetzbetreibern festgeschrieben.

Text: Staatskanzlei SH / Bundesregierung / Redaktion: Foto: Frank Peter

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Konzert zum Ahrensburger Wochenmarkt am 15.05.2021

Die Stadtbücherei Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Der Ahrensburger Wochenmarkt erhält wieder eine musikalische Begleitung: Von 10:00 bis 11:00 Uhr musiziert John Flamingeaux auf dem Balkon der Ahrensburger Stadtbücherei.

John Flamingeaux, Sänger und Gitarrist spielt alten Blues, Folk und Best Of Plattenschrank.

John Flamingeaux (Foto: privat)

Text: Ahrensburger Stadtbücherei / Redaktion, Fotos: Ahrensburg-Portal, privat

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Corona: Erleichterungen für Geimpfte und Genesene per 09.05.2021

Die „COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung“ der Bundesregierung

Bestimmte Einschränkungen, die das Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Pandemie vorsieht, gelten für sie nicht mehr. Dazu gehören etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen. Ebenso soll es für diese Personen Ausnahmen von Quarantänepflichten geben.

Seit 09.05.2021: Ausnahmen und Erleichterungen für geimpfte und von der COVID-19-Erkrankung genesene Menschen

Bundesregierung Corona Geimpfte Genesene 2021.05.09 VO Überblick

Nachdem das Bundeskabinett die Verordnung beschlossen hat, haben nun auch Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Die neuen Regelungen sind am Sonntag, den 9. Mai, in Kraft getreten.

Nicht gerechtfertigte Eingriffe in Grundrechte aufheben

Grund für diese Verordnung sind die zunehmenden wissenschaftlichen Belege dafür, dass von Geimpften und Genesenen eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr ausgeht. Es geht darum, Eingriffe in Grundrechte, die nicht mehr gerechtfertigt sind, aufzuheben.

„Mit der beschlossenen Verordnung wollen wir den Menschen Antworten darauf geben, welche Freiheiten sie nach einer vollständigen Impfung oder nach einer Genesung wieder ausüben können“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.

Welche Erleichterungen gibt es?

Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sieht insbesondere vor:

  • Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für Geimpfte und Genesene. Damit werden zum Beispiel bei privaten Zusammenkünften geimpfte und genesene Personen nicht mehr mitgezählt. Auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen für diese Personengruppen.
  • Bei bestimmten Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, sollen Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt werden. Damit müssen sie kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um zum Beispiel zum Friseur, in Geschäfte oder in den Zoo zu gehen.
  • Beim Sport gilt: Die Beschränkungen, dass kontaktloser Individualsport nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich ist, sind für Geimpfte und Genesene aufgehoben.
  • Auch Quarantäne-Pflichten gelten nicht für Geimpfte und Genesene – zum Beispiel bei Einreisen aus dem Ausland. Dies gilt allerdings nicht für Reisen aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten.
  • Wichtig ist jedoch: AHA gilt nach wie vor. Geimpfte, genesene und getestete Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine Erleichterungen.

Welche Nachweise müssen Geimpfte und Genesene vorlegen?

  • Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum Beispiel den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
  • Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten.

Text, Schaubild: Bundesregierung / Redaktion, Foto: Tumisu auf Pixabay

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Corona: Die Verfügungen zu den Öffnungen in Stormarn per 17.05.2021

Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes ermöglicht u.a. Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen, der Gastronomie, den Beherbergungsangeboten, sowie im Sport und den Freizeiteinrichtungen.

  • Kontaktbeschränkungen

Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum zu privaten Zwecken sind außerhalb geschlossener Räume mit bis zu zehn Personen aus zehn Haushalten möglich. Innerhalb geschlossener Räume bleibt es bei der bisherigen Regelung von max. fünf Personen aus zwei Haushalten. Neben Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, werden nun auch vollständig Geimpfte oder Genesene nicht mitgezählt.

Als vollständig Geimpfte im Sinne der „COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV“ der Bundesregierung gilt, wer im Regelfall zwei Impfungen erhalten hat und seit der Zweitimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Genesene, also solche, bei denen eine Coronavirusinfektion zwischen 28 Tage und 6 Monate zurückliegt.

  • Beherbergungsgebiete

Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen etc.) dürfen nun auch wieder für Tourist:innen öffnen, wenn diese einen negativen Test vorweisen können. Die Testung muss vor Reiseantritt erfolgt sein. Bei einem Antigen-Schnelltest darf das Testergebnis maximal 24 Stunden,bei einem PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Kinder unter sechs Jahren, sowie vollständig Geimpfte oder Genesene benötigen keinen Test.

  • Gastronomie

Gaststätten dürfen ihre Innenbereiche wieder öffnen, wenn die Gäste einen  Antigen-Schnelltest welcher maximal 24 Stunden, oder einen PCR-Test  welchermaximal 48 Stunden alt ist, vorlegen. Kinder unter sechs Jahren, sowie vollständig Geimpfte oder Genesene benötigen keinen Test.

In der Außengastronomie  dürfen nunmehr bis zu zehn Personen – unabhängig vom Haushalt – an einem Tisch sitzen. Gäste der Außengastronomie benötigen keinen negativen Test, auch dann nicht, wenn zum Aufsuchen der Toilette,der Innenraum der Gaststätte betreten wird.

  • Sport

Die Sportausübung ist wie folgt möglich:

  • außerhalb geschlossener Räume in Gruppen von bis zu zehn Personen
  • außerhalb geschlossener Räume in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen unter Anleitung von bis zu zwei Trainer:innen
  • innerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu zehn Kindernund Jugendlichen unter Anleitung von bis zu zwei Trainer:innen
  • Schwimmen und Schwimmunterricht in Freibädern und Außenbecken.
  • Freizeit und Kultur

Die Innenbereiche von Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten, Tierparks und  Wildparks dürfen für getestete, vollständig geimpfte oder genesene Personen öffnen.

  • Bestattungen

An Bestattungen sowie Trauerfeiern auf Friedhöfen, dürfen nunmehr max. 100 Personen außerhalb und 50 Personen innerhalb geschlossener Räume teilnehmen.

Weiterhin hat der Kreis Stormarn seine Allgemeinverfügungen zur Festlegung der Bereiche, in denen der Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt und in denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend ist, bis einschließlich 06.06.2021 verlängert.

Dagegen wird die Allgemeinverfügung über die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger vom 30.03.2021 mit Ablauf des heutigen Tages aufgehoben.

Stellungnahme von Landrat Dr. Henning Görtz 

„Mit der Öffnung der Hotels und der Innengastronomie, für die ich mich sehr freue, kehrt ein weiterer SchrittNormalität in unseren Alltag zurück. Das ist gut so, weil die derzeitigen Infektionszahlen einen Abbau der Einschränkungen ermöglichen. Mit diesen weiteren Lockerungen müssen wir aber weiterhin verantwortungsvoll umgehen und uns vorsichtig sowie rücksichtsvoll verhalten. Ich wünsche allen einen erholsamen Feiertag und ggf. ein schönes langes Wochenende“,so Landrat Dr. Henning Görtz.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburger Kamp: Bau einer Streetball-Anlage ab 25.05.2021

Ahrensburg: Ahrensburger Kamp (Foto: Ahresnburg-Portal)

Im Gebiet Ahrensburger Redder wird nach Pfingsten 2021 auf der Hälfte des Bolzplatzes Ahrensburger Redder südlich der Straße Ahrensburger Kamp eine neue Streetballanlage gebaut.

Während der Bauarbeiten wird der Wanderweg von der Straße Ahrensburger Kamp kurz hinter dem Kreisel bis zum Bolzplatz nur eingeschränkt nutzbar sein. Für die Bauarbeiten ist die Zeit vom 25. Mai bis Ende Juni 2021 geplant.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg und Corona: 22 Neuinfektionen und Inzidenz von 64 am 12.05.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.781 (Stand: 12.05.2021, 14.30 Uhr).

Insgesamt sind 6.161 Personen genesen; 325 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 295 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache, werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.

Zur Infektionslage in Stormarn

  • Alten- und Pflegeheime: In Alten- und Pflegeheimen sind derzeit keine Covid-19-Infektionen nachgewiesen.
  • Betriebe: Ein Teil der Infektionen betrifft Stormarner Betriebe. In 7 Betrieben besteht bei insgesamt 31 Mitarbeiter/innen eine COVID-19-Infektion. 15 dieser Mitarbeiter/innen wohnen im Kreis Stormarn.
  • Kita und Schule: In 2 Kitas und 12 Schulen wurde bei insgesamt 16 Personen eine Covid-19-Infektionen nachgewiesen. Es gibt keine Ausbrüche, vielmehr handelt es sich um Einzelfälle mit Ansteckungen vornehmlich aus der Freizeit/ Häuslichkeit.
  • Das übrige Ausbruchsgeschehen ist diffus, lässt sich weder regional noch auf weitere bestimmte Personengruppen eingrenzen.
  • Bestätigte Fälle einer Virus-Mutation:
    Bislang wurde, seit Beginn der Untersuchungen (Sequenzierung), in Stormarn bei 1.129 Fällen das Vorliegen einer Infektion mit einer Corona-Mutation bestätigt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 158 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 64,7 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Kreis Stormarn 2021.05.11 Corona Infektionen nach Gemeinden tiny

Text, Bild: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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