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Corona Impfungen: Weiter hohes Interesse der Bürger – kaum Impfstoff

Gestern hat der Kieler Gesundheitsminister Dr. Garg mitgeteilt, dass zusätzlich 10.000 Impftermine kommen – aber nur für über 70-jährige Personen, die sich online in der „Impflotterie“ auf www.impfen-sh.de bewerben und anmelden müssen – und hoffentlich alle einen schnellen DSL-Anschluss und engagierte Enkel für die IT-Technik des Anmelde-Portals haben.

300.000 Bürger*innen warten in Schleswig-Holstein auf einen Impftermin

Was wird aus den mehr als 300.000 Schleswig-Holsteinern, die bei der letzten Impflotterie des Gesundheitsministeriums am 06.05.2021 nicht zum Zuge kamen?

Das Ministerium vergibt täglich frei werdende Termine online. Nur: Das System funktioniert mehr schlecht als recht. Das Ergebnis: IT-Probleme und kaum Impfstoff. Der Praxis-Test heute morgen:

Mehr als 10.000 Schleswig-Holsteiner wollten heute einen der frei gewordenen Termine ergattern

Heute früh war bereits um 07.15 Uhr Schluss: Auch Bürger, die vom System zuvor mitgeteilt bekommen hatten, dass sie „nun zur Terminvergabe weitergeleitet werden“ bekamen am Ende nur zu sehen: „Derzeit sind alle Termine ausgebucht“

Wie viele Bürger*innen einen Platz bekommen haben, zeigt das System nicht. Daher ist auch nicht nachvollziehbar, ob eine nennenswerte Anzahl an Impfterminen vergeben wurde.

Corona Impfungen: Die Warteschlange am 12.05.2021 morgens (Bild: Ahrensburg-Portal)
Corona Impfungen: Die Absage an die Bürger am 12.05.2021 morgens (Bild: Ahrensburg-Portal)

 

 

Wir werden weitere Praxis-Tests machen und sehen, wie die Impflotterie des Kieler Gesundheitsministeriums in der Praxis funktioniert.

Text: Redaktion, Fotos: Ahrensburg-Portal, Angelo Esslinger auf Pixabay

 

 

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Corona: Die Verordnung des Landes zu den Regeln ab 17.05.2021

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Neue Kontaktregeln in den Außenbereichen, mehr Möglichkeiten für Freizeit- und Kulturangebote, Jugendarbeit und Sport, Beherbergungsangebote und Innengastronomie

Die Landesregierung hat heute (11. Mai 2021) eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen und damit die in der vergangenen Woche angekündigten Öffnungsschritte umgesetzt. Die neuen Regeln, die insbesondere außerhalb geschlossener Räume wieder mehr gemeinsame Aktivitäten ermöglichen, gelten ab Montag, 17. Mai 2021

Ministerpräsident Daniel Günther: „Schleswig-Holstein hat seit Januar eine 7-Tage-Inzidenz, die deutlich unter 100 liegt. Aktuell ist der Wert bei 50. In der Tendenz sinkt diese Marke weiter. Unser Bundesland hat sich stets streng an die Verabredungen der Ministerpräsidentenkonferenz gehalten, ebenso an den vereinbarten Stufenplan, der sowohl Öffnungen als auch restriktivere Maßnahmen im Fall steigender Inzidenzwerte vorsieht.“  Deshalb könne Schleswig-Holstein nun einen weiteren Öffnungsschritt machen – „er ist angesichts der Lage verantwortbar und ermöglicht in vielen Lebensbereichen wieder mehr Miteinander. Ich setze darauf, dass sich Einheimische und Urlauber an diese Regeln halten werden“, so der Ministerpräsident.

Die wichtigsten Corona Neuregelungen ab 17.05.2021:

  • Gelockerte Kontaktregelungen für private Treffen im Außenbereich: Insgesamt zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten dürfen sich treffen. Im Innenbereich bleiben die bisherigen Kontaktregelungen gültig.
  • Veranstaltungen im Außenbereich sind in der Regel mit negativen Tests der Teilnehmenden und weiteren Auflagen möglich.
  • Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. auf Campingplätzen oder in Freibädern) dürfen mit Ausnahme von Saunen und Whirlpools geöffnet werden.
  • Bei Versammlungen außerhalb geschlossener Räume wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 250 erhöht (bislang max. 100).
  • Gaststätten dürfen unter Auflagen auch ihre Innenbereiche wieder öffnen: So müssen Gäste einen Testnachweis vorlegen, vollständig Geimpfte (mindestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung) müssen Impfausweis oder -bescheinigung vorlegen. Grundsätzlich dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen. Außerhalb geschlossener Räume dürfen an einem Tisch nun grundsätzlich bis zu zehn Personen (aus zehn Haushalten) sitzen.
  • Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen unter Auflagen auch für touristische Übernachtungen öffnen. So müssen Gäste bei der Anreise negative Tests vorweisen (max. 24 Stunden alt beim Antigen-Schnelltest / 48 Stunden bei PCR). Alle 72 Stunden müssen weitere Nachweise vorgelegt werden.
  • Die Ausflugsschifffahrt wird unter Auflagen zugelassen.
  • Zusätzliche Außenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen können öffnen wie z.B. Freizeitparks – für einen Besuch von Kultureinrichtungen im Innenbereich (Museen, Ausstellungen) sind negative Tests erforderlich.
  • Im Sport ist wieder mehr möglich: Im Innenbereich dürfen nun bis zu zehn Kinder und Jugendliche ohne Körperkontakt in festen Gruppen und unter Anleitung Sport treiben. Im Außenbereich ist dies mit bis zu 20 Kindern und Jugendlichen möglich. Das Schwimmen in Bahnen und Schwimmunterricht in Freibädern und Außenbecken wird erlaubt. Es sind unter Auflagen wieder Wettkämpfe im Amateursport außerhalb geschlossener Räume möglich.
  • Außerschulische Bildungsangebote sind in den Außenbereichen (mit Auflagen) wieder als Präsenzangebote möglich.
  • Angebote der Kinder- und Jugendhilfe dürfen nunmehr draußen mit bis zu 20 Kindern stattfinden, in Innenbereichen mit bis zu 10 Kindern.
  • Bei Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden die möglichen Teilnehmerzahlen außerhalb geschlossener Räume auf max. 250 erhöht (bislang 100).
  • Bestattungen bzw. Trauerfeiern können im Außenbereich mit bis zu 100 Personen stattfinden (innen 50).

Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

zu den amtlichen Dokumenten

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Corona: Inzidenz 49 für Schleswig-Holstein am 11.05.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (11.05.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 49,0 (gestern: 50,2). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 87,1 meldet die Stadt Kiel. Den niedrigsten Wert von 21,1 weist Flensburg aus. Für Stormarn liegt die Inzidenz heute bei 66,8 (64,3).

Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit einem Tag Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind aktueller, präziser und damit aussagefähiger als die Zahlen des RKI.

Insgesamt betrachtet ist das weiterhin eine sehr bemerkenswerte Entwicklung und Ausdruck der Disziplin der Menschen angesichts des anhaltenden Chaos auf Bundesebene und des Versagens des Staates bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.

 

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Corona: 10.000 Impftermine mit Johnson&Johnson für über 70-Jährige am 14.05.2021 zu vergeben

Aufgrund der neuen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), den Impfstoff von Johnson&Johnson regelhaft nur bei Personen über 60 Jahren einzusetzen, sollen vorhandene Impfstoffdosen nun dazu genutzt werden, weiteren Impfberechtigten, die aufgrund des Alters von über 70 Jahren der Priorisierungsstufe 2 nach Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) angehören, kurzfristig ein zusätzliches Impfangebot zu unterbreiten.

Online Buchungen der Impftermine am 14.05.2021, 17 Uhr

Dazu werden am Freitag, den 14. Mai in einer Sonderaktion exklusiv 10.000 Impftermine für diese Gruppe vergeben. Es können dann ab 17 Uhr Termine für die 20. Kalenderwoche (17. – 23. Mai) in allen 28 Impfzentren über www.impfen-sh.de gebucht werden (Termine jeweils zwischen 8 und 9 Uhr).

„Die Impfkampagne läuft auf Hochtouren, trotzdem gibt es Menschen, die schon länger impfberechtigt sind, und bislang keinen Termin buchen konnten. Haus- und Facharztpraxen impfen so schnell sie können, die Impfzentren verimpfen alles, was da ist. Nun haben wir mit Johnson&Johnson die Möglichkeit, kurzfristig zusätzliche Kapazitäten zu aktivieren um gerade der Gruppe der über 70-Jährigen, die noch keinen Termin beim Haus- oder Facharzt oder im Impfzentrum buchen konnten, ein zusätzliches Angebot zu machen“ so Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg.

Termine nur für Personen, die 70 Jahre oder älter sind

Das Alter ist am Impftermin im Impfzentrum zu belegen (z.B. mit einem Personalausweis). Beim Impfstoff von Johnson&Johnson ist für einen ausreichenden Impfschutz nur eine Impfdosis vorgesehen – ein Termin zu einer Zweitimpfung ist deshalb nicht nötig.

Mit dieser Vergabe für Impfberechtigte der Gruppe der über 70-Jährigen soll die Impfkampagne, die zunehmend bei Haus- und Fachärztinnen/Fachärzten stattfindet und dort auf Hochtouren läuft, einmalig ergänzt werden.

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) arbeitet weiterhin an einer digitalen Möglichkeit, die Arztpraxen bei der Kontaktaufnahme und Vermittlung von Patientinnen und Patienten für Impftermine zu unterstützen. Derzeit gibt es auch in den Arztpraxen – wo ein Großteil der Impfungen stattfindet – viele Anfragen von Personen, die sich impfen lassen wollen. Im Moment wird empfohlen, sich auf der Website der jeweiligen Praxis über die dortigen Möglichkeiten einer Registrierung zu informieren.

Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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Ahrensburg und Corona: 27 Neuinfektionen und Inzidenz von 66 am 11.05.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.759 (Stand: 11.05.2021, 14.30 Uhr).

Insgesamt sind 6.128 Personen genesen; 336 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 295 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache, werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 163 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 66,8 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Feuer im Parkhaus in Bad Oldesloe – Brandstiftung?

Am 11. Mai 2021 wurde gegen 01:00 Uhr in der Käthe-Kollwitz-Straße in Bad Oldesloe ein Feuer gemeldet.

Nach bisherigem Erkenntnisstand brach der Brand in der unteren Parkebene aus. Alle Parkebenen waren stark verraucht. Ein PKW Trabant brannte beim Eintreffen der Einsatzkräfte in voller Ausdehnung. Die neben dem Trabbi stehenden Fahrzeuge, ein VW Touran und ein Audi TT, brannten ebenfalls. Die Löscharbeiten wurden durch die starke Rauchentwicklung und die Gefahr von explodierenden Gastanks erschwert. Die Gastanks ließen Druck ab und erzeugten hohe Stichflammen.

Es wurden Hinweise auf Brandstiftung gefunden, denen die Kriminalpolizei Bad Oldesloe nachgeht. Der Sachschaden an den Fahrzeugen wird auf 40.000 Euro geschätzt. Am Parkhaus entstand erheblicher Sachschaden, die Schadenshöhe steht noch nicht fest.

ZWer kann Angaben zu dem Brand machen? Wer hat vor und während des Feuers verdächtige Personen in der Nähe des Parkhauses gesehen? Hinweise nimmt das Polizeirevier und die Kriminalpolizei Bad Oldesloe unter der Telefonnummer: 04531/ 501-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Bäderregelung in Schleswig-Holstein ab 17.05.2021 wieder in Kraft

Bernd Buchholz (Foto: Frank Peter)

Zusammen mit der zum 17. Mai 2021 unter strikten Regeln geplanten landesweiten Öffnung des Tourismus in Schleswig-Holstein wird auch die Bäderverordnung wieder in Kraft treten. Das teilte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz heute (11. Mai 2021) in Kiel mit.

„Die Bäderverordnung dient der Selbstversorgung von Touristen und da wir – nach einer langen Phase massiver Einschränkungen – zu Pfingsten wieder Übernachtungsgäste ins Land lassen, steht auch der Sonntagsöffnung in den Bäderorten nichts mehr entgegen“, sagte Buchholz.

Buchholz erinnerte in dem Zusammenhang nochmals an die klaren Regeln, wonach nur Getestete, Geimpfte oder Genesene in Schleswig-Holstein Urlaubsquartiere beziehen dürfen und die Corona-Tests mindestens alle 72 Stunden erneuert werden müssen.

Zudem verwies der Minister auf die seit Tagen landesweit stetig sinkenden Infektionszahlen. Die bereits im April erfolgte Öffnung des Tourismus in verschiedenen Modellprojekten des Landes habe schon jetzt klar belegt, dass weder das Beherbergungsgewerbe noch die Gastronomie Infektionstreiber seien. Gleichwohl sei weiterhin sowohl im Tourismus als auch im Einzelhandel strikt auf die geltenden Abstands- und Hygiene-Regeln zu achten.

Der erste Sonntag, an dem die Bäderverordnung wieder greift, ist der 23. Mai 2021

Normalerweise startet jedes Jahr am 15. März die Tourismus-Saison in Schleswig-Holstein. In 95 Städten und Gemeinden im Land – vor allem an den Küsten – dürfen dann die Geschäfte auch sonntags öffnen. Die Bäderverordnung dient dazu, dass sich vor allem Touristen an den Wochenenden Vorräte beschaffen können.

Text: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus / Redaktion, Foto: Frank Peter

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Sperrung Ahrensfelder Weg in Ahrensburg am 14.05.2021

Ahrensburg: Ahrensfelder Weg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 14.05.2021 wird der Ahrensfelder Weg im Bereich der Hausnummer 1a in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr wegen Kranarbeiten für ein Mehrfamilienhaus voll gesperrt. Eine Umleitung wird ausgeschildert.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Inzidenz 50 für Schleswig-Holstein am 10.05.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (10.05.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 50,2 (gestern: 50,8). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 93,5 meldet die Stadt Neumünster. Den niedrigsten Wert von 25,9 weist der Kreis Schleswig-Flensburg aus. Für Stormarn liegt die Inzidenz heute bei 64,3 (69,6).

Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit einem Tag Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind aktueller, präziser und damit aussagefähiger als die Zahlen des RKI.

Insgesamt betrachtet ist das weiterhin eine sehr bemerkenswerte Entwicklung und Ausdruck der Disziplin der Menschen angesichts des anhaltenden Chaos auf Bundesebene und des Versagens des Staates bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Aggressives Rind terrorisiert Trittau

Gemeinde Trittau (Foto: Ahrensburg-Portal)

Entlaufener Jungbulle streunt duch Trittau und greift Anwohner, Mutter mit Kleinkind, Radfahrer und Polizisten an

Am Morgen des 08. Mai meldeten mehrere Spaziergänger im Waldgebiet Hahnheide der Gemeinde Trittau ein freilaufendes Rind. Beamte der Polizeistation Trittau machten sich auf die Suche nach dem Tier, konnten dieses aber zunächst nicht auffinden. Anfragen bei örtlich ansässigen Landwirten ergaben keine Hinweise auf ein vermisstes Tier.

Gegen 11:00 Uhr meldeten Einwohner aus Hamfelde dem Polizeinotruf einen Jungbullen in der Dorfstraße. Als die Beamten den Einsatzort erreichten, trafen sie auf einen Anwohner, der versuchte, das Tier auf einem Privatgrundstück in der Billstraße in Schach zu halten. Der Versuch den Bullen festzuhalten gelang auch mithilfe der Kollegen nicht und das Tier rannte zurück auf die Straße. Der Jungbulle wurde zunehmend aggressiver. Zum Schutz der Passanten begleiteten die Polizeibeamten das Tier durch den Ort und warnten über Außenlautsprecher.

Bevor der Bulle auf die vielbefahrene Möllner Landstraße gelangen konnte, stellten sich die Beamten dem Tier entgegen und ihren Streifenwagen quer vor die Kreuzung. Der Jungbulle rannte nun auf einen Beamten zu, der sich durch einen Sprung in Sicherheit bringen konnte und sich dabei leicht verletzte. Der Bulle rammte das Heck des abgestellten Streifenwagens und beschädigte diesen erheblich, bevor er zurück in die Dorfstraße lief und auch hier Menschen gefährdete, indem er auf diese direkt zugelaufen kam.

Eine Mutter mit Kinderwagen konnte sich erst im letzten Moment hinter einem abgestellten Fahrzeug in Sicherheit bringen. Der Bulle flüchtete durch einen Garten in das angrenzende Waldgebiet der Hahnheide. Auf einem Waldweg rannte das Tier auf zwei Radfahrer zu und stieß einen der beiden von seinem Rad. Der Radfahrer blieb unverletzt, sein Fahrrad wurde beschädigt. Auf einer nahegelegenen Anhöhe blieb das Tier plötzlich stehen.

Um weitere Gefahren durch den Jungbullen auszuschließen, musste das Tier von den Polizeibeamten erschossen werden. Der betroffene Landwirt konnte ermittelt werden, warum das Tier von seiner Weide entkommen konnte, ist bisher ungeklärt. Die Höhe der verursachten Sachschäden steht noch nicht fest.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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