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Ahrensburg und Corona: 38 Neuinfektionen und Inzidenz von 68 am 06.05.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.658 (Stand: 06.05.2021, 14.30 Uhr).

Insgesamt sind 5.970 Personen genesen; 394 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 294 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache, werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu bewusst nicht durchgeführt werden. Daher ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 167 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 68,4 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg: Vollsperrung der Carl-Backhaus-Straße ab 07.05.2021

Ahrensburg: Eingang zur Carl-Backhaus-Straße (Foto: Ahrensburg-Portal)

In der Zeit vom 07.05.2021, 06:00 Uhr bis zum 16.05.2021, 12:00 Uhr wird im Gewerbegebiet Beimoor die Carl-Backhaus-Straße an der Kreuzung zur Jochim-Klindt-Straße für die Durchführung von Tief-, Kanal – und Straßenbauarbeiten voll gesperrt werden. Eine Umleitung wird ausgeschildert.

Ahrensburg Die Baustelle Carl-Backhaus-Straße / Joachim-Klindt-Straße (Foto: Ahrensburg-Portal)

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Fotos: Ahrensburg-Portal

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Corona Impfungen: Termine heute 17 Uhr buchen!

Hinweis zum Impfzentrum Großhansdorf (Foto: Ahrensburg-Portal)

Der Gesundheitsminister des Landes Schleswig-Holstein, Heiner Garg, hatte am 27.04.2021 den Sachstand zum Thema Impfen wiederholt: “Aufgrund der nach wie vor begrenzten Liefermengen ist aber weiterhin Geduld gefordert.”

Inzwischen hat er angekündigt, dass ab 10. Mai immerhin 68.0000 Impftermine in den Impfzentren möglich sind.

Aber vor das Impfen hat das Kieler Sozialministerium den elektronischen Wettlauf um das Anmelden zu den Impfterminen gesetzt: Wer eine Corona-Impfung bekommen will, muss sich heute auf der Webseite des Ministeriums durchsetzen: Gute DSL-Anbindung und PC-Kenntnisse sind hier Pflicht, auch für Menschen über 80 Jahre!

Nächste Impfanmeldung für Gruppen 1, 2 und 3 heute 17 Uhr möglich

Ab dem 6. Mai, 17 Uhr, können online Termine für Erstimpfungen in den Impfzentren (neben den Prioritätsgruppen 1 und 2) auch von Personen der Prioritätsgruppe 3 gebucht werden. Für die beiden Wochen vom 10. bis 23. Mai stehen in den Impfzentren ca. 65.000 Erstimpfungstermine zur Verfügung. Einzelheiten zu den Impfungen

Unser TIPP: Nehmen Sie den Anmelde-Termin wahr.
Die Arztpraxen werden von der staatlichen Impfstoffversorgung weiterhin bei der Zuteilung des Impfstoffs benachteiligt. Daher ist völlig offen, wann Sie bei Ihrem Hausarzt / -ärztin einen Termin bekommen werden.

Text: Sozialministerium /Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona und Bargteheide: Freibadöffnung 2021 in Vorbereitung

Stadt Bargteheide (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Stadt Bargteheide will die Freibad-Saison unter Pandemieauflagen und parallel zur Baustelle schnellstmöglich starten

Die Bauarbeiten für die neuen Gebäude des Freizeitbads Bargteheide laufen nach Verzögerungen wieder im Plan. Das Umkleidegebäude mit Duschen soll voraussichtlich Mitte August 2021 fertiggestellt sein. Die Neubauten stehen daher für den regulären Saisonstart im Mai 2021 noch nicht zur Verfügung. Auch die aktuelle Corona-Verordnung des Landes lässt eine Öffnung des Freibads bislang nicht zu (zu den amtlichen Dokumenten)

Da die Stadtvertretung Ende März die Öffnung des Freibades in provisorischem Betrieb beschlossen hat, hat die Verwaltung umgehend ein Team zusammengestellt, das inzwischen alle Hebel in Bewegung setzt, um die schnellstmögliche Öffnung des Bades vorzubereiten.

Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht erklärt dazu: „Bei einem Übergangsbetrieb unter Pandemiebedingungen und mit Baustelle nebenan gibt es viel zu klären. Neben dem üblichen Plan zum Anlaufen der Saison müssen sowohl die Sicherheit der Gäste, auch beim Infektionsschutz, und der ungestörte Fortschritt auf der Baustelle gewährleistet sein. Daran arbeiten wir mit Hochdruck. So oder so wird die Saison 2021 besonders. Ich bitte daher alle Gäste um Geduld und Verständnis für die Situation. Wir alle hoffen auf eine sorgenfreie Saison mit neuen Gebäuden in 2022.“

Aktuell scheint eine Öffnung des Bades zum Beginn der Sommerferien möglich zu sein, sollten es die Corona-Auflagen zulassen. Bis dahin müssen Übergangslösungen für Kasse, Kiosk, WC-Anlagen, Umkleiden sowie Pausen- und Sanitätsräume geschaffen werden. Auf Duschmöglichkeiten wird wie im Pandemiebetrieb in 2020 verzichtet. Für das Aufstellen der erforderlichen Einrichtungen muss zudem ein Bauantrag beim Kreis gestellt werden. Zudem muss auch das Hygienekonzept für den Betrieb unter Pandemiebedingungen auf die neue Lage eingestellt werden.

Die Bauarbeiten am Freibad in Bargteheide (Foto: Stadt Bargteheide)

Für den Interimsbetrieb wird zudem eine vereinfachte Struktur für Öffnungszeiten und Eintrittsgelder vorgesehen. Wochentags kostet der Eintritt für Erwachse vormittags (bis 12 Uhr) einen Euro, nachmittags zwei Euro. Am Wochenende kosten beide Zeitfenster zwei Euro Eintritt. Kinder zahlen jeweils die Hälfte. Ein Familienticket (zwei Erwachsene mit zwei Kindern) kostet vier Euro und 50 Cent für jedes weitere Kind. Ein Verkauf von Saison- und Mehrfachkarten findet nicht statt.

Für Inhaber*innen von Saisonkarten aus 2020 wurde bereits im vergangenen Jahr eine nachträgliche Rabattierung ermöglicht. Diese wird auf mögliche Saisonkarten in 2022 verlängert. Sollte der Rabatt nicht auf den Saisonkartenpreis 2022 übertragen, sondern rückwirkend ausgezahlt werden, muss der entsprechende Antrag bis zum 30.09.2021 gestellt werden. Weitere Informationen und Antragsformulare können auf der Homepage der Stadt heruntergeladen werden.

Text, Fotos: Stadt Bargteheide / Redaktion

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Ärztetag fordert Corona-Impfstrategie für Kinder und Jugendliche von Bundesregierung

Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt hat vor negativen Kollateraleffekten der Corona-Eindämmungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche gewarnt

Klaus Reinhardt (Foto: Bundesärztekammer)

„Es geht dabei nicht nur um entstandene schulische Bildungsdefizite, sondern mehr noch darum, dass viele Kinder wichtige Entwicklungsphasen in sozialer Isolation erlebt haben“, sagte Reinhardt auf dem 124. Deutschen Ärztetag, der in diesem Jahr coronabedingt als reine Online-Veranstaltung abgehalten wird.

In ihrer Generalaussprache auf dem Ärztetag haben die Teilnehmer des Ärztetages eine medizinisch-wissenschaftliche Evaluation aller Kollateraleffekte von Eindämmungs- und Schutzmaßnahmen im Hinblick auf den Zugang zur medizinischen Akutversorgung und zu notwendigen Vorsorgeleistungen sowie mögliche psycho-soziale Auswirkungen des Lockdowns gefordert.

Für die weitere Krisenbewältigung und zur Vorbereitung auf zukünftige pandemische Lagen sei die Entwicklung von Handlungsstrategien zur Vermeidung derartiger Kollateraleffekte unerlässlich.

In einem weiteren Beschluss hat der Ärztetag die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich eine Covid-19-Impfstrategie für Kinder und Jugendliche zu entwickeln. Das Recht auf Bildung könne im Winter 2021/2022 nur mit einer rechtzeitigen Corona-Impfung gesichert werden.

Ohne rechtzeitige Impfung, insbesondere auch für jüngere Kinder, führe ein erneuter Lockdown für diese Altersgruppe zu weiteren gravierenden negativen Folgen für die psychische Entwicklung.

Um diese zu verhindern, sollten die Forschung zu Impfstoffen für diese Altersgruppe gezielt gefördert und die ausreichende Versorgung mit adäquaten Impfstoffen sichergestellt werden.

Eine zentrale Rolle in der Impfstrategie spielen nach Auffassung des Ärzteparlaments neben den Hausärzten die Kinder- und Jugendärzte in Praxis, Klinik und Gesundheitsämtern. Sie benötigten Unterstützung bei der kurzfristigen Impfdurchführung.

Text: Bundesärztekammer / Redaktion, Fotos: Bundesärztekammer, Angelo Esslinger auf Pixabay

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Corona Öffnungen in SH: Kontaktbeschränkungen, im Tourismus und in der Gastronomie ab 17.05.2021

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Ab 17. Mai gibt es Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen, im Tourismus und in der Gastronomie. Ab dem 17. Mai ist Schleswig-Holstein wieder für Urlauber:innen geöffnet

Die Corona-Infektionszahlen sinken, die Impfungen schreiten voran, die Tourismus-Modellprojekte sind erfolgreich gestartet – Grund genug für die nächsten Öffnungsschritte. Ab dem 17. Mai dürfen landesweit Beherbergungsbetriebe und die Innen-Gastronomie für Geimpfte, Getestete und Genesene wieder öffnen – und auch die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Das verkündeten Ministerpräsident Daniel Günther, seine Stellvertreterin Monika Heinold und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz.

Wieder mehr Kontakte

Mittlerweile ist bekannt: Das Ansteckungsrisiko ist draußen deutlich geringer als drinnen. Deswegen dürfen sich ab dem 17. Mai wieder bis zu zehn Personen draußen treffen. Das gilt auch für die Außengastronomie. Günther erklärte, die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Erkenntnisse aus den Modellprojekten machten diesen Öffnungsschritt möglich: „Unsere Modellprojekte sind keine Infektionstreiber und wir gehen davon aus, dass die Zahlen weiter sinken. Wir müssen trotzdem vorsichtig sein und die Abstands- und Hygieneregeln einhalten.“

Kinder und Jugendliche im Fokus

„Wir haben alle gesellschaftlichen Teile im Blick“, betonte Heinold. Vor allem die Jüngsten in der Gesellschaft bräuchten Entlastungen. In Zukunft ist draußen auch Kontaktsport erlaubt, in Gruppen bis zu zehn Personen oder 20 Kindern und Jugendliche unter 18. Die Gruppengrößen gelten auch für die weitere Jugendarbeit und Jugendtreffs. In Schulen und Kitas gilt zudem ab 17. Mai das Regelwerk des Bundes. Weitere Lockerungen gebe es auch für Freibäder. Außerdem sollten weitere Kultur-Modellprojekte zugelassen werden. „Damit bauen wir die kulturelle Vielfalt im Land weiter aus“, freute sich die Ministerin.

Pfingsturlaub gesichert

Auch Urlaub ist ab Mitte Mai wieder möglich. Beherbergungsbetriebe dürfen öffnen und auch die Innengastronomie darf wieder Gäste empfangen. Mit dem Schritt überträgt die Regierung die wesentlichen Regelungen aus den derzeit laufenden und noch anlaufenden Tourismus-Modellprojekten auf das gesamte Land. „Das heißt, dass wir noch vor Pfingsten wieder Urlaub oder den Besuch von Innengastronomie in allen Teilen des Landes ermöglichen“, sagte Günther. Bei Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 greife wieder die Notbremse. „Aber vor dem Hintergrund zunehmender Impfungen sind wir sehr zuversichtlich, dass wir nicht erneut den Rückwärtsgang einlegen müssen“, ergänzte Buchholz.

Tests und wissenschaftliche Begleitung

Ab dem 17. Mai dürfen Urlauber anreisen, wenn sie einen negativen Test vorlegen. Danach muss der Test alle 72 Stunden wiederholt werden. Die Innengastronomie darf nur mit einem negativen Testergebnis betreten werden, das nicht älter als 24 Stunden ist. In den Modellprojekt-Regionen finde außerdem wie geplant eine wissenschaftliche Begleitung der Öffnungen statt, erklärte Buchholz. „Davon erhoffen wir uns wertvolle Erkenntnisse. Ohne die Erfahrungen aus den bereits laufenden Projekten in Eckernförde und an der Schlei wäre der heutige Schritt kaum möglich gewesen“, sagte der Minister.

Übersicht zu den geplanten Änderungen in den Corona-Verordnungen

Änderungen in den Verordnungen bei stabiler oder sinkender Infektionslage zum 17.05.2021, alle Regelungen gelten für Inzidenzen unter 100. §28 b IfSG (Notbremse) bleibt unberührt.

Kinder und Jugendliche

Anpassung im Corona-Reaktionsplan für den Inzidenzkorridor 100-164: grundsätzlich Wechselunterricht, das örtliche Gesundheitsamt kann bei besonderer Infektionslage auch schärfere Maßnahmen veranlassen

Kita:

Bei Inzidenzen unter 100 grundsätzlich Regelbetrieb, von 100 bis 164 eingeschränkter Regelbetrieb, das örtliche Gesundheitsamt kann bei besonderer Infektionslage auch schärfere Maßnahmen veranlassen

Jugendarbeit (§16):

Die bestehenden Regelungen für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (10er-Gruppen) werden auf Kinder-/ Jugendarbeit (z.B. Vereinsarbeit,Kinder- und Jugendtreffs) ausgedehnt. Zudem dürfen diese (analog zur Jugendsportausnahme) außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Aufsichtspersonen zusammenkommen.

Freiheit im Außenbereich

Kontaktregeln (§2 Abs. 4):

Private Zusammenkünfte außerhalb geschlossener Räume sind generell mit bis zu 10 Personen zulässig, im Innenbereich bleibt es bei der geltenden Regelung.

Veranstaltungen (§5):

Veranstaltungen im Außenbereich zulässig für Gruppenaktivitäten bis 25 TN (ohne private Feierlichkeiten), Märkte bis 100 gleichzeitige TN und Sitzungen bis 50 TN. Kontaktdatenerfassung, Testungen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können und situationsangemessene Maskennutzung sind obligatorisch. Weitere Stufen für ein überarbeitetes Veranstaltungsstufenkonzept (VSK) werden in der kommenden Woche beraten.

Freizeit- und Kultureinrichtungen (§10):

Alle Freizeit- und Kultureinrichtungen können Ihre Außenbereiche öffnen bei Wahrung der Abstände bzw. Flächenbeschränkungen analog VSK. Kontaktdatenerfassung, Testungen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können und situationsangemessene Maskennutzung sind obligatorisch.

Das MBWK wird zwei weitere Modellprojekte (die sich bereits beworben hatten) genehmigen und erfolgreiche verlängern.

Versammlungen und Gottesdienste (§6 und §13):

Anhebung der Teilnehmergrenze im Außenbereich auf 250

Bestattungen werden systematisch angepasst

Sport (§11):

Außerhalb geschlossener Räume kann kontaktintensiver Sport mit bis zu 10 Personen ausgeübt werden.

Mit Negativtest und ohne Zuschauer sind im Amateursport kontaktarme Wettkämpfe im Außenbereich zulässig.

Die Jugendsportausnahme wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgedehnt und auch kontaktintensiver Sport erlaubt.

Freibäder können für Bahnenschwimmen und Schwimmunterricht geöffnet werden, wenn die Auslastung so begrenzt wird, dass die Einhaltung der Abstände jederzeit möglich ist. Gemeinschaftsduschen werden unter Hygieneauflagen geöffnet, Saunen, Whirlpools etc. nicht.

Außerschulische Bildung (§12a):

Für Präsenzunterrichte im Freien finden die Regeln für Sitzungen aus dem VSK Anwendung.

Ausnahmen für Juleica-Schulungen werden eingeräumt, die Regelungen für die Jugendarbeit aus §16 finden in der Jugendbildung analog Anwendung.

Tourismus und Gastronomie

Gastronomie (§7):

Die Regeln für die Außengastronomie werden an die Kontaktregeln angepasst.Angebote der Innengastronomie können mit Hygienekonzept, Testpflicht, Sperrstunde 23 Uhr, Kontaktregeln aus §2 Abs. 4 und Kontaktnachverfolgung geöffnet werden.

Beherbergungen (§ 17):

Es können alle Beherbergungsangebote mit wiederkehrenden Testpflichten für Personal und Gäste geöffnet werden. Die Erfahrungen aus den Modellprojekten werden auf das ganze Land übertragen.
Gemeinschaftsduschen, z.B. auf Campingplätzen, werden unter Hygieneauflage geöffnet, Saunen, Whirlpools etc. nicht.

Touristische Reiseverkehre (§18 Abs.2):

Ausflugsschifffahrt wird mit negativem Test zugelassen.

Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

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Corona: Inzidenz 54 für Schleswig-Holstein am 05.05.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (05.05.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 54,7 (gestern: 54,4). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 104,7 meldet die Stadt Neumünster. Den niedrigsten Wert von 29,5 weist der Kreis Plön aus. Für Stormarn ist die Inzidenz auf 67,2 gesunken.

Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit einem Tag Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind aktueller und präziser und damit aussagefähiger als die Zahlen des RKI.

Insgesamt weiterhin eine sehr bemerkenswerte Entwicklung und Ausdruck der Disziplin der Menschen angesichts des Chaos auf Bundesebene und des anhaltenden Versagens des Staates bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Corona und Ahrensburg: Die Regeln nach der „Bundesnotbremse“ ab 06.05.2021

Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Inzidenz in Stormarn unter 100 aber noch über 50

Ab 06.05.2021 gelten in Stormarn wieder die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes für Kreise, in denen die Inzidenz über 50 aber unter 100 liegt.

Nachdem auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts für den Kreis Stormarn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Inzidenzwert unter 100 veröffentlicht wurde, gelten ab Donnerstag die Einschränkungen der bundeseinheitlichen Notbremse nicht mehr. Damit

  • entfallen dann u.a. die nächtliche Ausgangsbeschränkung
  • die erweiterte Kontaktbeschränkung (künftig dürfen sich wieder bis zu 5 Personen aus zwei Haushalten treffen)
  • die Schließung der Außengastronomie
  • sowie alle anderen, im § 28b des Bundesinfektionsschutzgesetzes aufgeführten Maßnahmen.
  • Aufgehoben wird zu Donnerstag auch die Allgemeinverfügung des Kreises über ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vom 3. Mai 2021. Damit enden dann auch
  • für Schulen und Kitas die Betretungsverbote
  • das generelle Verbot von Alkoholausschank sowie
  • die Einschränkung dass nur eine Person pro Haushalt einkaufen darf.

Regeln für die Schulen

In den Schulen gelten die gleichen Regelungen wie vor der Schulschließung, die zum  26. April erfolgte:

  • Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 gehen in den Präsenzunterricht, die Jahrgangsstufen 7 und 8 in den Wechselunterricht.
  • Für alle Abschlussklassen, Q1 und Prüfungsklassen werden Präsenzangebote geschaffen. In den Kitas kann der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen aufgenommen werden.

Insgesamt gelten ab Donnerstag, 06.05.2021 dann wieder die Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein:

  • Bei einer Inzidenz über 50 müssen die Kreise und kreisfreien Städte den sogenannten 50er-Erlass der Landesregierung umsetzen. Mit der neuen Allgemeinverfügung gelten ab Donnerstag nachfolgende, weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Kreis Stormarn:
  • Kundinnen und Kunden dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels nur nach Registrierung durch Angabe der notwendigen Kontaktdaten betreten.
  • Bei Einsatz einer Software zur Erhebung der Kontaktdaten (z.B. Luca) muss für einen Zeitraum von vier Wochen eine Übermittlung an das zuständige Gesundheitsamt ermöglicht werden.
  • Die Betreiberinnen und Betreiber der Verkaufsstellen haben durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten.
  • Die Regelungen gelten nicht für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).
  • Die Betreiberinnen und Betreiber von Einkaufszentren und Outlet-Centern mit jeweils mehr als zehn Geschäftslokalen haben hinsichtlich der Verkehrsflächen außerhalb von Verkaufsstellen des Einzelhandels in Abstimmung mit diesen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten können. Es sind geeignete Maßnahmen zur richtungsweisen Trennung der Besucherströme zu treffen.
  • Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach Registrierung durch Angabe der notwendigen Kontaktdaten betreten werden.
  • Diese Allgemeinverfügung tritt am 6. Mai 2021 in Kraft.

Verbot des Ausschanks von Alkohol

Für das Verbot des Ausschanks von alkoholhaltigen Getränken auf öffentlichen Verkehrsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel (§ 2b LVO) hat der Kreis Stormarn eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt ab 06. Mai und ist bis zum 9. Mai 2021 befristet.

Neufassung der Landesverordnung

Zum Wochenende wird die Landesregierung über eine Neuregelung der mit Ablauf des
9. Mai 2021 außer Kraft tretenden Corona-Landesverordnung zu beschließen haben.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Zu den amtlichen Dokumenten

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Ahrensburg und Corona: 27 Neuinfektionen und Inzidenz von 67 am 05.05.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.620 (Stand: 05.05.2021, 14.30 Uhr).

Insgesamt sind 5.993 Personen genesen; 393 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 294 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache, werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu bewusst nicht durchgeführt werden. Daher ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.

Ergänzende Informationen zur Infektionslage in Stormarn:

  • Alten- und Pflegeheime: In Alten- und Pflegeheimen sind derzeit keine Covid-19-Infektionen nachgewiesen.
  • Betriebe: In 5 Betrieben besteht bei insgesamt 60 Mitarbeiter/innen eine COVID-19-Infektion. 23 dieser Mitarbeiter/innen wohnen im Kreis Stormarn.
  • Kita und Schule: In 4 Kitas und 11 Schulen wurde bei insgesamt 19 Personen eine Covid-19-Infektionen nachgewiesen. Es gibt keine Ausbrüche, vielmehr handelt es sich um Einzelfälle mit Ansteckungen vornehmlich aus der Freizeit/ Häuslichkeit.
  • Das übrige Ausbruchsgeschehen ist diffus, lässt sich weder regional noch auf weitere bestimmte Personengruppen eingrenzen.
  • Bestätigte Fälle einer Virus-Mutation:
    Bislang wurde, seit Beginn der Untersuchungen (Sequenzierung), in Stormarn bei 1051 Fällen das Vorliegen einer Infektion mit einer Corona-Mutation bestätigt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 164 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 67,2 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Der Hauptausschuss Ahrensburg tagt am 17.05.2021

Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule und Festsaal (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Sitzung des Ahrensburger Hauptausschusses findet am 17.05.2021, 19.30 Uhr in der Sporthalle der Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule, Wulfsdorfer Weg 71, 22926 Ahrensburg statt.

Hinweis der Stadtverwaltung: Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona Pandemie der zahlenmäßige Zugang zu der Ausschusssitzung beschränkt sein wird. Fragen, Vorschläge und Anmerkungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail Adresse [email protected] einzureichen. Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

T a g e s o r d n u n g

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 01/2021 vom 15.02.2021
6. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 03/2021 vom 19.04.2021
7. Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
7.1. Berichte gem. § 45 c GO
7.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
7.2.1. Tätigkeitsbericht des Kinder-und Jugendbeirates
7.2.2. Tätigkeitsbericht des Behindertenbeirates
8. Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2021
9. Vorstellung des Citymanagers
10. Vorstellung des Projektes Aktion „Ahrensburgzusammen“
11. Ahrensburger Citymanagement / Maßnahmenplan 2021
12. Vorstellung Stadtmarke Ahrensburg
13. Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der WAB-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. zur Weiterförderung der Stelle Klimaschutzmanagement
14. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der WAB-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. zur Entfristung der Stelle Klimaschutzmanagement
15. Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht des Jahresabschlusses 2019
16. Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke Ahrensburg GmbH – Haushalt 2021
17. Anfrage der WAB-Fraktion
18. Anfragen, Anregungen, Hinweise

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