Anzeigespot_img
Anzeigespot_img
Start Blog Seite 1428

Überholmanöver auf der B404 mit Unfallflucht

Polizei SH (Symbol-Bild, Montage: Ahrensburg-Portal)

Am 25. März 2021 kam es auf der B 404 zu einem Verkehrsunfall. Der Unfallverursacher flüchtete.

Nach bisherigem Ermittlungsstand befuhr gegen 19:45 Uhr eine 18- jährige Frau aus Brandenburg mit einem Audi A3 die B 404 in Richtung Schwarzenbek. Im Bereich Grönwohld, wo die Bundesstraße dreispurig ist, überholte sie einen vor ihr fahrenden LKW.

Ein hinter ihr fahrender weißer Transporter überholte ebenfalls. Nach der Fahrbahnverengung überholte sie der Transporter im Überholverbot und scherte ohne ausreichenden Sicherheitsabstand vor ihr ein und bremste ohne erkennbaren Grund bis fast zum Stillstand ab. Die 18- Jährige wich aus, um einen Zusammenstoß mit dem Transporter zu verhindern. Hierbei verlor sie die Kontrolle über den Audi. Der Verursacher entfernte sich von der Unfallstelle. Die Brandenburgerin wurde leicht verletzt. Der Sachschaden wird auf 5.000 Euro geschätzt.

Die Polizei sucht Unfallzeugen. Wer kennt den Unfallverursacher oder kann Angaben zu dem weißen Transporter machen. Die Polizeistation Trittau nimmt Hinweise unter der Telefonnummer: 04154/ 7073-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Anzeige

Corona und Kultur: Land unterstützt 2021 noch mit 13 Mio. Euro

Bildungsministerin Karin Prien (Foto: Frank Peter)

Im Landtag hat Kulturministerin Karin Prien Bericht über die Neuauflage der Kulturhilfe SH und zu weiteren Corona-bedingten Hilfsprogrammen für Kulturschaffende in Schleswig-Holstein gegeben.

Nach ihren Worten ist die Kulturszene seit einem Jahr extremen Belastungen ausgesetzt: „Die Landesregierung nimmt ihre Verantwortung wahr und schützt die kulturelle Vielfalt wo immer das möglich ist“, betonte sie. Insgesamt gut 46 Millionen Euro habe der Landtag für den Kulturbereich zur Verfügung gestellt.

Etwa 13,5 Millionen Euro seien noch nicht fest verplant und stünden für weitere Hilfsprogramme zur Verfügung.

Prien erläuterte, dass mit den Förderprogrammen Kulturhilfe I und II rund 6,5 Millionen Euro die wirtschaftliche Existenz von Kultureinrichtungen gesichert worden sei, insgesamt 6 Millionen Euro würden für Künstlerinnen und Künstler bereit gestellt im Rahmen der #KulturhilfeSH, es gebe ein separates Förderprogramm für Kinos und Schausteller sowie 7,5 Millionen Euro für Digitalisierungsangebote in Kultur- und Bildungseinrichtungen. Zudem habe das Land 4,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt für das Kulturfestival Schleswig-Holstein bei dem 850 Künstlerinnen und Künstler die Möglichkeiten hatten aufzutreten.

Auch der Bund biete diverse Hilfen

„Grundsätzlich sollen die Mittel aus den Programmen des Bundes vorrangig in Anspruch genommen werden. Die Corona-Hilfen des Landes Schleswig-Holstein schließen Lücken und ergänzen die Förderarchitektur zielgerichtet“, betonte die Ministerin. Das gelte auch für die Mitte Februar gestartete Fortsetzung der #KulturhilfeSH für Einzelkünstlerinnen und -künstler, die als Stipendium ausgezahlt werde. Kulturschaffende könnten einmalig 2.000 Euro beantragen. „Aktuell liegen 942 Anträge vor, 850 davon im Umfang von 1,7 Millionen Euro wurden bereits geprüft, bewilligt und ausgezahlt“, berichtete Prien und betonte: „Genauso wichtig ist, dass die Kultur gesehen wird. Wir planen deshalb gerade gemeinsam mit den Kommunen mehrere Pilotprojekte, um die Kultur mit entsprechender Teststrategie in ausgewählten Regionen wieder öffnen zu können. Damit wollen wir zum 19. April an den Start gehen.“ Sie lobte zugleich die neue Dialogkultur, die nicht zuletzt auch im Austausch der Kulturträger mit Politik und Verwaltung entstanden sei.

„Aus der Mitte der Gesellschaft hat die Kultur eine Welle der Solidarität erreicht“

hob die Ministerin hervor und nannte als Beispiel nicht zurückverlangte Karten, die allein für das Schleswig-Holstein Musik Festival ein Spendenaufkommen von einer Million Euro ergeben hätten. Hinzu kämen die vielen kreativen neuen Formate im Netz, dank derer die Kultur nicht nur viel Zuspruch erfahre sondern auch neues Interesse geweckt habe.

Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / Redaktion, Foto: Frank Peter

Anzeige

Corona: Regeln bei Inzidenz über 100 in einzelnen Kreisen

Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

Das Gesundheitsministerium hat einen Erlass veröffentlicht, der die weiteren Schutzmaßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern regelt.

Grundsätzlich bewertet die Landesregierung jeden Mittwoch die Lage in den Kreisen und kreisfreien Städten und veranlasst für die Folgewoche regionale Maßnahmen

Wenn der Schwellenwert in dem jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb von drei aufeinander folgenden Tagen zur wöchentlichen Lagebewertung erreicht oder überschritten wird und kein nahezu vollständig eingrenzbares Ausbruchsgeschehen vorliegt, stimmen Gesundheitsministerium und der betroffene Kreis/die kreisfreie Stadt weitere Schritte ab.

Die einzelnen Maßnahmen regeln Kreise und kreisfreie Städte per Allgemeinverfügung

Bei einer veränderten Lagebeurteilung mit einer deutlich erhöhten Infektionsdynamik können entsprechende Schritte auch kurzfristig veranlasst werden.

Ergänzend zu den bereits bestehenden Regelungen durch die Corona-Bekämpfungsverordnung gilt in betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten u.a.:

  • Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich Personen eines gemeinsamen Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) – dies gilt im privaten und im öffentlichen Raum;
  • Kindertageseinrichtungen können nur noch eine Notbetreuung anbieten. Dabei dürfen in der Regel nicht mehr als zehn Kinder in einer Gruppe gleichzeitig betreut werden;
  • Weitere, nicht-betriebserlaubnispflichtige Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe dürfen nur für Gruppen mit bis zu fünf Personen angeboten werden;
  • Schulen und schulische Betreuungsangebote bieten Distanzunterricht an; für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung vorgehalten. Für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf können an Förderzentren und allgemeinbildenden Schulen erforderliche Betreuungsangebote vorgehalten werden; gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 an allgemeinbildenden Schulen, für die eine Betreuung in der Schule aufgrund eines besonderen Bedarfs bei der Schülerin oder dem Schüler erforderlich ist. Für die Abschlussjahrgänge kann Präsenzunterricht stattfinden, Prüfungen können in der Schule durchgeführt werden. Distanzunterricht ist auch für die berufsbildenden Schulen vorgesehen. Soweit eine angemessene Prüfungsvorbereitung nicht anders möglich ist, kann für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/21 an einer Abschluss- oder Zwischenprüfung teilnehmen, Präsenzunterricht unter Auflagen stattfinden;
  • Verkaufsstellen des Einzelhandels für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet, dürfen aber nur von einer Person pro Haushalt betreten werden. Dazu gehören: Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln);
  • Andere Verkaufsstellen des Einzelhandels schließen, vorbestellte Waren dürfen abgeholt werden (Click & Collect). Falls die Warenausgabe nicht außerhalb geschlossener Räume erfolgt, dürfen Kundinnen und Kunden die Verkaufsräume nur einzeln betreten; Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen ihre Eltern begleiten. Die Betreiberinnen und Betreiber der Verkaufsstellen müssen dafür sorgen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten können. Eine solche Regelung gilt auch für die Betreiber von Outlet-Centern oder Einkaufszentren für die Verkehrsflächen außerhalb der Verkaufsstellen;
  • Dienstleistungen mit Körperkontakt sind nur zulässig, soweit die Kundin oder der Kunde eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vom selben Tag oder vom Vortag in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegt oder vor Ort einen Test durchführt. Dies gilt nicht für medizinisch notwendige und pflegerisch notwendige Dienstleistungen sowie für die Haupthaar- und Nagelpflege;
  • Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen schließen;
  • Sport ist nur wie folgt zulässig:
    • allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
    • außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters;
  • Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht möglich;
  • Hundeausbildung ist nur noch für Gruppen mit bis zu fünf Personen möglich.

Die entsprechenden Maßnahmen werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten per Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Erlasses geregelt. Die Allgemeinverfügungen werden ab Montag der Folgewoche aufgehoben, wenn der Schwellenwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in der laufenden Woche an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird.

Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer

zu den amtlichen Dokumenten

Anzeige

Stapelfeld: Einbruch in Computergeschäft

Gemeinde Stapelfeld (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 29. März 20021 kam es gegen 02:45 Uhr zu einem Einbruch im Brookstieg in Stapelfeld.

Nach bisherigem Ermittlungsstand drangen unbekannte Täter durch ein gewaltsam geöffnetes Fenster in das Lager eines Computerfachgeschäftes ein. Technische Geräte wurden nicht entwendet, da diese extra gesichert waren und die Täter gestört wurden.

Die Kriminalpolizei Ahrensburg hat die Ermittlungen aufgenommen. Wer hat am 29. März 2021 zum Tatzeitpunkt verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich Brookstieg in Stapelfeld beobachtet? Hinweise nimmt die Polizei Ahrensburg unter der Telefonnummer: 04102/809-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Anzeige

Bau- und Umweltausschuss Großhansdorf tagt am 29.03.2021

Großhansdorf: Das Rathaus mit Waldreitersaal ( Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet am Montag, 29.03.2021, 19:00 Uhr im Waldreitersaal, Barkholt 64, 22927 Großhansdorf statt.

Tagesordnung

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift vom 16.03.2021
3. Feststellung der Tagesordnung
4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 16.03.2021 gefassten Beschlüsse
5. Einwohnerfragestunde
6. Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche
7. Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Großhansdorf für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 190, 2731 und 3199 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) – nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: Aufstellungsbeschluss
8. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) – nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: Aufstellungsbeschluss
9. 1. Änderung B-Plan Nr. 40 Gebiet: “ Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209, 211 sowie Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck tlw. (nordöstlich Sieker Landstraße / südwestlich Schulzentrum)“: Beratung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Bedenken u. Anregungen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
10. 2. Änderung des B-Planes 28 für das Gebiet: nördlich Sieker Landstraße und Schulzentrum/Sportplatz, westlich Plaggenkamp, östlich/südlich U-Bahnlinie (Barkholt 1 b, 1 c, 3, 5, 6, 6 a, 7, 8, 8 a, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 16 a, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 29 a, 30, 31, 33, 35, 37, 39, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 42, 43, 44, 46, 48, Plaggenkamp 2, 2 a sowie Flurstück 3216 der Flur I der Gem. Schmalenbeck); Beschluss über den Umgang mit Anregungen und Satzungsbeschluss
11. Beleuchtung Schaapkamp-Platz; Antrag der CDU-Fraktion
12. Fahrradbügel auf den Waldparkplätzen: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
13. Mitteilungen

Anzeige

Bürgersprechstunde mit Nina Scheer am 29.03.2021

Dr. Nina Scheer am Telefon (Foto: Nina Scheer)

Bürgersprechstunde mit der SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer per Telefon oder Videokonferenz 

Dr. Nina Scheer, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Herzogtum Lauenburg/Stormarn-Süd, lädt für Montag, den 29.03.2021 von 15.00 – 17.00 Uhr zu einer Bürgersprechstunde per Telefon oder Videokonferenz ein.

Um die einzelnen Gespräche zu koordinieren, wird um Anmeldung gebeten: telefonisch unter 030 227 73538 oder per E-Mail an [email protected].

Text, Foto: Dr. Nina Scheer / Redaktion

Anzeige

Corona: Inzidenzwert 68 für Schleswig-Holstein am 28.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (28.03.2021) landesweit bei 68,5 (gestern: 66,5). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 113,6 meldet der Kreis Segeberg. Den niedrigsten Wert von 22,3 weist der Kreis Nordfriesland auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 90,9 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung und Organistion von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 28.03.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

Anzeige

Corona und Kultur: Land plant Modellprojekte – aber restriktive Bedingungen

Bildungsministerin Karin Prien (Foto: Frank Peter)

Bewerbungen sind nur bis zum 07.04.2021 möglich

„Die Kulturschaffenden im Land brauchen dringend eine Perspektive. Da geht es nicht nur um finanzielle Unterstützung, sondern – noch viel wichtiger – darum, dass wir kulturelle Arbeit und kulturelles Leben überhaupt wieder ermöglichen. Die kulturellen Modellprojekte, für die wir jetzt die Ausschreibung starten, sind ein wichtiger Schritt auf diesem Weg“, sagte Kulturministerin Karin Prien in Kiel. Mithilfe der Projekte könne Kultur wieder sichtbar werden und ein geregelter und sicherer Start gelingen.

Kulturellen Veranstaltungsstätten, wie zum Beispiel Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos, soziokulturellen Veranstaltungszentren oder Musikclubs in Schleswig-Holstein, wird eine Wiederöffnung mit Publikumstestungen im Rahmen eines ausgewählten Modellprojekts gewährt.

Die Modellprojekte sollen dokumentieren, dass Kulturveranstaltungen auch in Pandemiezeiten mithilfe einer geordneten Teststrategie möglich sind.

„Bis zu drei Modellprojekte pro Landkreis oder kreisfreier Stadt können sich bewerben“, erläuterte Prien. Voraussetzung für Bewerbung sei neben der Notwendigkeit, dass die Inzidenz mindestens 7 Tage am Stück unter 100 lag, vor allem auch das Einvernehmen mit der Standortgemeinde und der zuständigen örtlichen Gesundheitsbehörde. „Wir werden dann eine Auswahl der Projekte vornehmen, die für die Zeit ab 19. April modellhaft erprobt werden sollen. Ich freue mich sehr darüber, dass wir damit auch im Bereich der Kultur wichtige Perspektiven aufzeigen können.“

Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / Redaktion, Foto: Frank Peter

zu den Bedingungen

Anzeige

Corona: Inzidenzwert 66 für Schleswig-Holstein am 27.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (27.03.2021) landesweit bei 66,5 (gestern: 65,5). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 107,2 meldet der Kreis Segeberg. Den niedrigsten Wert von 18,7 weist der Kreis Nordfriesland auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 89,3 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung und Organistion von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 27.03.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

Anzeige

Trotz Corona: Kunstausstellung für die Bewohner im Rosenhof Großhansdorf 2

Rosenhof Großhansdorf 2 (Foto: Rosenhof)

Annegret Schüning hat „Bilder aus der Kunstgeschichte ganz neu interpretiert…“ als weitläufige Ausstellung in die Seniorenwohnanlage geholt

Annegret Schüning, Leiterin der Freizeitgestaltung im Rosenhof Großhansdorf 2, organisiert für die Bewohner/innen auch in der durch die Pandemie eingeschränkten Zeit vielfältige Aktivitäten.

Die Werke entstanden von Schülerinnen und Schüler der Klassen 6a, 8a und Q2 des Eric-Kandel-Gymnasiums in Ahrensburg

Sie haben in ihrem Distanz-Lern-Kunstkursen Bilder aus der Kunstgeschichte einmal ganz neu interpretiert und nun zur Verfügung gestellt. Begleitet und unterstützt wurden die Jugendlichen durch ihre Lehrerin Kristina Hildebrandt.

Text, Fotos: Rosenhof / Redaktion

Anzeige