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Corona: Die Regeln für Schleswig-Holstein ab 29.03.2021

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Die Landesregierung hat heute (26. März 2021) eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen – sie gilt ab Montag, 29. März. Die bisherigen Maßnahmen werden weitgehend fortgesetzt. Neben redaktionellen Klarstellungen und Anpassungen gibt es u.a. folgende Änderungen:

Pflegeeinrichtungen: Die bisherige Begrenzung auf zwei feste Personen zum persönlichen Besuch wird aufgehoben. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen ist auch für wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote und Gemeinschaftsveranstaltungen aufgrund der in den Heimen abgeschlossenen Impfkampagne zulässig. Persönliche Besucherinnen und Besucher, die nachweislich über einen hinreichenden Impfschutz verfügen, sind von der allgemeinen Testpflicht ausgenommen. Dies bedeutet, dass nach der letzten erforderlichen Impfung der Besucherinnen und Besucher eine Zeit von zwei Wochen vergangen sein muss;

Einrichtungen der Eingliederungshilfe: Besonders vulnerable Personen, die keinen hinreichenden Impfschutz gegen eine Corona-Infektion haben, dürfen jeweils nur von zwei verschiedenen Personen persönlichen Besuch erhalten;

Sport: Beim zulässigen Kindersport ist nun eine Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen/Übungsleitern möglich. Zudem können die zuständigen Gesundheitsämter die Öffnung von Bädern für Gruppenschwimmkurse für Kinder (bis 14 Jahre) erlauben;

Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften: Die bisherige Anzeigepflicht von rituellen Veranstaltungen mit mehr als zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei der zuständigen Behörde entfällt; Gemeindegesang ist im Freien und mit qualifizierter Mund-Nasen-Bedeckung möglich;

Außerschulische Bildungsangebote: Jagdausbildung und Prüfung sowie die studienvorbereitende Ausbildung an Musikschulen sind unter Auflagen möglich;

Beherbergungen: Übernachtungsmöglichkeit bei der Überführung und Herstellung der Seetüchtigkeit eines Bootes auf diesem;

Strandkorbvermietungen: Können wieder öffnen.

Die Landesregierung hat außerdem eine Neufassung der Quarantäne-Verordnung beschlossen, insbesondere wurden Angleichungen an die Musterquarantäneverordnung des Bundes vorgenommen. So sind Einreisende zur zehntägigen Absonderung verpflichtet, falls sie sich in den zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben sollten. Für Einreisende, die sich in Virusvariantengebieten aufgehalten haben, gilt weiterhin eine 14-tägige Absonderungspflicht. Grenzpendler und Grenzgänger sind davon nicht betroffen, ebenso wenig Personen, die sich unter bestimmten Bedingungen in eine so genannte Arbeitsquarantäne begeben.

Beide Verordnungen sind bis zum 11. April gültig.

Text: Landesregierung SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

zu den amtlichen Dokumenten

 

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Corona: Inzidenzwert 65 für Schleswig-Holstein am 26.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (26.03.2021) landesweit bei 65,5 (gestern: 62,4). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 106,5 meldet die Stadt Flensburg. Den niedrigsten Wert von 21,7 weist der Kreis Nordfriesland auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 91,7 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung und Organistion von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 26.03.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Corona und Ahrensburg: Regeln des Kreises ab 29.03.2021

Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Der Kreis Stormarn setzt die von der Landesregierung am 24.03.2021 für den Kreis Stormarn beschlossenen Reglementierungen (Website der Landesregierung) für den Zeitraum 29.03.2021 bis 05.04.2021 um und erlässt eine Allgemeinverfügung mit folgendem Inhalt:

Einzelhandel

Kund:innen dürfen die Geschäfte nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist zu gewährleisten, dass nicht mehr als eine Person pro 20 Quadratmeter zeitgleich in der Verkaufsstelle aufhält. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Auch Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden.

Schulen

  • Grundschule: Präsenzunterricht
  • Jahrgänge 5 und 6: Präsenzunterricht
  • Jahrgänge 7 bis Q1: Wechselunterricht
  • Abschlussklassen: Präsenzangebote

Krippen, Kitas und Horte

Die Kitas, Krippen und Horte befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Der Inzidenzwert des Kreises Stormarn liegt aktuell bei 91,7.

Gleiches gilt für die Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an öffentlich zugänglichen Bereichen. Diese wurde ungeändert bis zum 11. April 2021 verlängert.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

zu den amtlichen Dokumenten

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Ahrensburg und Corona: 38 Neuinfektionen und Inzidenz von 91

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.387 (Stand: 26.03.2021, 14.00 Uhr).

Insgesamt sind 4.750 Personen genesen; 392 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 280 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 224 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 91,7 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Zwischen Hammoor und Ahrensburg: Eine Schwerverletzte bei Unfall

Polizeiwagen (Ahrensburg-Portal)

Am 25. März 2021 kam es auf der K 106 bei Ahrensburg zu einem Verkehrsunfall mit einer schwerverletzten Person.

Nach bisherigem Erkenntnisstand befuhr gegen 13:00 Uhr eine 32- jährige Ahrensburgerin mit einem VW Golf die K106 von Hammoor nach Ahrensburg, als sie aus unbekannter Ursache von der Fahrbahn abkam und die Kontrolle über das Fahrzeug verlor. Der VW Golf stieß mit einem Baum zusammen und überschlug sich im Anschluss. Die 32- jährige Fahrerin wurde schwer verletzt. Lebensgefahr bestand nicht. Der Sachschaden wird auf 10.000 Euro geschätzt.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona Impfungen: Kassenärzte fordern mehr Einsatz der Politik – wie in anderen Ländern

Kassenärzte-Chef Gassen: „Wir müssen impfen, impfen, impfen“

Dr. Andreas Gassen Kassenärztliche Bundesvereinigung (Foto: Lopata axentis)

Nur durch schnelleres Impfen in den Haus- und Facharztpraxen sieht derVorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, die Chance, aus dem Pandemie-Modus zurück zur ersehnten Normalität zu kommen. Bei der digitalen KBV-Vertreterversammlung forderte er heute: „Wenn wir aus der Dauerspirale von Lockdowns, Rücknahme von Einschränkungen und deren erneuter Verschärfung rauskommen wollen, dann müssen wir impfen, impfen, impfen.“

Andere Länder zeigen, wie man die Pandemie erfolgreich meistern kann

Der KBV-Chef verwies auf erfolgreiche Beispiele: „Während andere Länder impfen, wo und wie es nur geht, doktert Deutschland an immer neuen Verordnungen und anderen bürokratischen Vorgaben – statt die Praxen einfach machen zu lassen.“ Nahezu alle Länder, die schneller impfen würden als Deutschland, bekämen die Pandemie in den Griff: In Israel, den USA und Großbritannien sänken die Infektions- und Sterbezahlen. „Israel macht Party – wir machen Lockdown.“

Professionelles Handeln muss endlich beginnen

Gassen erinnerte an eine Aussage zu Beginn der Corona-Krise, als es hieß: Pandemie sei nichts für Amateure. „Es wäre dann eigentlich eine gute Idee, endlich mal die Profis, nämlich die niedergelassenen Haus- und Fachärzte, ihren Job machen zu lassen. Praxen und KVen stehen bereit und wollen endlich anfangen!“

Langfristig könne das Impfen ohnehin nur in Praxen stattfinden, erklärte Gassen. Es sei sehr wahrscheinlich, dass die COVID-19-Schutzimpfung regelmäßig an das sich verändernde Virus angepasst und Impfungen wiederholt werden müssten. „Dann wird es ähnlich wie bei der jährlichen Grippe-Schutzimpfung laufen müssen. Spätestens dann wird das Impfen auch gegen Corona zur Routine werden müssen.“ Das gehe nicht ohne die Praxen und deren ärztliches Knowhow und ohne die geübten Distributionswege. „Zum Impfen gehen die Menschen zum Arzt, das war immer so und wird auch immer so bleiben“, sagte Gassen.

Politiker missachten die Leistungen der Kasenärzte

Von einigen Politikern vermisst der KBV-Chef die Anerkennung der Leistung der Praxen in der Pandemie: „Seit Monaten werden der Öffentliche Gesundheitsdienst, Krankenhäuser und Pflege hofiert und mit Zuwendungen bedacht.“ Das sei in den meisten Fällen auch völlig berechtigt. „Die Praxen scheinen jedoch zu einer Randerscheinung der Versorgung degradiert zu werden.“

Fast auf den Tag genau ein Jahr sei es her, dass Minister Spahn betont hätte, dass die Niedergelassenen den „ersten Schutzwall“ im Kampf gegen das Virus bilden. „Seither werden sie kaum noch von der großen Politik erwähnt“, monierte Gassen. „Und das angesichts der Tatsache, dass seit Beginn der Pandemie bis heute die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte den Löwenanteil der COVID-19-Patienten versorgt haben und immer noch versorgen.“

Politiker verhindern angemessenen Kostenersatz für Kassenärzte in der Corona

Gassen kritisierte zudem die Ereignisse im Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA), wo die Finanzierung der stark gestiegenen Hygienekosten in den Praxen geklärt werden sollte. Auf Basis einer Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zu Hygienekosten in Vertragsarztpraxen hätte die KBV 368 Millionen Euro gefordert. Von Seiten der Unparteiischen seien für diesen Zweck 90 Millionen Euro geboten worden.

„Doch damit nicht genug. Gekoppelt wurde dieses Angebot mit einer Absage für alle weiteren Finanzierungsschritte für Digitalisierungsmaßnahmen“, so Gassen weiter. Die Begründung hierfür laute, die Mehrkosten ließen sich im Gegenzug durch Einsparungen und geringere Bürokratiekosten ausgleichen. Gassen: „In einer Pandemie Kosten für Hygienemaßnahmen nicht gegenfinanzieren zu wollen ist ja schon ein Affront an sich.“ Dann aber auch noch zu behaupten, die Ärzte würden beim derzeitigen Stand der Dinge durch die Digitalisierung sparen, sei an Zynismus kaum noch zu überbieten. Gassen stellte klar: „Wir werden diesen Nichtbeschlussʻ des EBA nicht einfach hinnehmen. Das Maß an Missachtung der Niedergelassenen ist voll!“

Text, Foto: Kassenärztliche Bundesvereinigung / Redaktion, Fpoto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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Ahrensburg und Corona: Kleinkind gestorben

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Kreisverwaltung Stormarn teilt mit, dass ein vierjähriges an Corona erkranktes Kind verstorben ist. Die standesamtliche Mitteilung hat sich durch die verwaltungsinternen Abläufe stark verzögert. Landrat Dr. Henning Görtz: „Wir sind tief betroffen von dieser traurigen Nachricht. Unser Mitgefühl gilt der Familie.“  Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Familie gibt der Kreis keine weiteren Auskünfte zu den Personen.

Anmerkung der Redaktion: Eine detaillierte Untersuchung der Todesursachen findet bei uns, anders als in anderen Ländern, nicht statt. Daher wird nicht geklärt, ob Gestorbene an einer Vorerkrankung oder tatsächlich an Corona gestorben sind.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto. Ahrensburg-Portal

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Corona: Inzidenzwert 62 für Schleswig-Holstein am 25.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (25.03.2021) landesweit bei 62,4 (gestern: 59,7). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 100,9 meldet die Stadt Flensburg. Den niedrigsten Wert von 18,7 weist der Kreis Noirdfriesland auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 85,6 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung und Organistion von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 25.03.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Ahrensburg und Corona: 56 Neuinfektionen und Inzidenz von 86

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.387 (Stand: 25.03.2021, 15.00 Uhr).

Insgesamt sind 4.728 Personen genesen; 379 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 280 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 210 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 86,0 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Eric–Kandel–Gymnasium sucht FSJler zum 01.08.2021

Das Eric-Kandel-Gymnasium in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Zum 01.08.2021 sucht die Offene Ganztagsschule des Eric-Kandel-Gymnasiums eine/n junge/n Freiwillige/n, der/die im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) Freude an der Arbeit mit Kindern hat und den Offenen Ganztagbereich unterstützen sowie die Lehrkräfte in ihrer täglichen Arbeit begleiten möchte.

Die Anforderungen

Soziale Kompetenzen, wie Team-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sind nicht nur in der Arbeitswelt geschätzte Qualifikationen, sondern spielen auch in anderen Bereichen des Lebens eine immer wichtigere Rolle. Das FSJ bietet hierfür eine vielseitige Chance, diese Fertigkeiten in einem dynamischen Arbeitsfeld und Team auszubauen, da besonders die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein spannendes Erfahrungs- und Lernfeld darstellt.

Seminare für die FSJler

Durch verschiedene Seminare und Fortbildungen fördert und stärkt der Kreisjugendring seine FSJ-Teilnehmer/innen in ihren fachlichen Kompetenzen und in ihrer persönlichen Entwicklung.

Die Offene Ganztagsschule

Im Bereich der Offenen Ganztagsschule findet am Nachmittag für die Schülerinnen und Schüler ein vielfältiges Kursangebot statt, welches unter anderem die sportlichen, musischen und auch kreativen Fähigkeiten der Kinder fördern sollen.

Hierbei wirkt der /die FSJler/in unterstützend (z.B.: während der Hausaufgabenbetreuung) und darf sich mit eigenen Ideen einbringen. Bei Interesse besteht auch die Möglichkeit einen eigenen Neigungskurs im Rahmen des Offenen Ganztages zu gestalten und diesen anzuleiten.

Da der Nachmittag in einer engen Verzahnung zum schulischen Vormittag steht, gibt es u.a. die Möglichkeit der Hospitation und Unterstützung der Lehrkräfte sowie administrative Aufgaben zu bewältigen.

Bewerbungen können ab sofort und bis zum 01.07.2021 an [email protected] gerichtet werden. Weitere Informationen sind telefonisch unter 04102-478466 erhältlich.

Text. Stadt Ahrensburg /Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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