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Seniorenbeirat Ahrensburg: Wahl 2021-Bewerbungen bis 11.01.2021 möglich

Das Ahrensburger Rathaus mit Gerüsten (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Ahrensburg findet am 22.02.2021 statt.
Bewerbungen und Kandidatenvorschläge sind bis 11.01.2021 möglich.

Formblatt der Stadt für Bewerber*innen
2021 Stadt Ahrensburg Seniorenbeirat Bewerbung Formblatt

Der Seniorenbeirat

  • ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.
  • vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren und setzt sich für deren Belange ein.
  • berät, informiert, gibt praktische Hilfen und regt Initiativen zur Selbsthilfe unter den Seniorinnen und Senioren an.
  • hält Sprechstunden ab, leistet Öffentlichkeitsarbeit und erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht.
  • fertigt beratende Stellungnahmen und Empfehlungen für die Stadtverordnetenversammlung sowie Fachausschüsse, in allen Angelegenheiten die ältere Einwohnerinnen und Einwohner betreffen, insbesondere folgende Bereiche:
    1. Verkehrsplanung, Verkehrssicherheit, Straßenübergänge, Parkplätze
    2. Alten- und behindertengerechte öffentliche Gebäude
    3. Soziales und Kultur

In Zusammenarbeit mit den Vereinen und Organisationen in der Stadt Ahrensburg koordiniert der Seniorenbeirat wichtige Termine und Veranstaltungen der Seniorinnen und Senioren.

Zusammensetzung und Wahl des Seniorenbeirates

Gemäß Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Stadt Ahrensburg besteht der Seniorenbeirat aus 15 gewählten Mitgliedern. Auf dem Stimmzettel sollen mindestens acht Frauen als Kandidatinnen aufgeführt werden. Sofern die Anzahl der zugelassenen Wahlvorschläge die Anzahl der zu wählenden Mitglieder für den Seniorenbeirat entspricht oder unterschreitet, gelten die zugelassenen Wahlvorschläge als gewählt. Die Wahl selbst ist in diesem Fall entbehrlich. Die Wahlzeit des Seniorenbeirates beträgt vier Jahre. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Ahrensburg, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder im Jahr 2021 vollenden werden, am Wahltag seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Ahrensburg gemeldet und nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbarkeit

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 60. Lebensjahr überschritten haben oder im Jahr 2021 überschreiten werden, am Wahltag seit mindestens 6 Monaten mit Hauptwohnsitz in Ahrensburg gemeldet und nicht nach § 6 GKWG von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Nicht wählbar sind Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse, Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Vorstandsmitglieder der Wohlfahrtsverbände auf Orts-, Kreis- und Landesebene sowie Vorstandsmitglieder der Parteien und Wählergemeinschaften auf Orts-, Kreis- und Landesebene.

Kandidatenvorschläge

Kandidatenvorschläge werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten eingereicht. Parteien, Wählergruppen oder sonstige Organisationen können auch Kandidatenvorschläge einreichen. Dies kann auf dem Stimmzettel vermerkt werden. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Kandidatinnen und Kandidaten ist erforderlich, sofern sie ihre Kandidatur nicht selbst einreichen.

Die amtlichen Vordrucke können auf der Internetseite www.ahrensburg.de heruntergeladen werden. Die Vordrucke werden auch per Post verschickt. Melden Sie sich gern bei Frau Plogt, per E-Mail: [email protected] oder per Telefon: 04102 77 192.

Die Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Stadt Ahrensburg finden sie auf der Internetseite: www.ahrensburg.de.

Die Kandidatenvorschläge müssen spätestens am 11.01.2021 bei der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, eingegangen sein. Eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen.

Gemäß § 22 GKWG wird daraufhin gewiesen, dass die Kandidatenvorschläge möglichst so frühzeitig vor Ablauf des 11.01.2021 einzureichen sind, dass Mängel die die Gültigkeit der Kandidatenvorschläge betreffen rechtzeitig behoben werden können.

Wahlverfahren/Stimmzettel

Gewählt wird ausschließlich im Briefwahlverfahren. Die Briefwahlunterlagen werden jedem Wahlberechtigten von der Stadt Ahrensburg automatisch per Post zugeschickt. Alle Wahlberechtigten erhalten:

  • einen amtlichen Stimmzettel,
  • einen amtlichen Wahlbriefumschlag,
  • ein Merkblatt für die Briefwahl sowie
  • ein Beiblatt mit der Kandidatenvorstellung.

Jede/r Wahlberechtigte hat bis zu 15 Stimmen, von denen nur jeweils eine Stimme einer Bewerberin oder einem Bewerber gegeben werden darf. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

Wer an der Wahl teilnehmen möchte, muss den Wahlbriefumschlag mit dem Stimmzettel so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingehen kann. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt, das jeder Wahlberechtigte mit den Briefwahlunterlagen erhält.

Einsicht in das Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Ahrensburg kann in der Zeit vom 02. bis 08.02.2021 im Rathaus, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, von Wahlberechtigten eingesehen werden.

Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz besteht.

Die Einsicht in das Wählerverzeichnis ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren sie per E-Mail: [email protected] oder per Telefon: 04102 77 192 einen Termin mit Frau Plogt.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Einspruch gegen das Wählerverzeichnis

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist (02. bis 08.02.2021) Einspruch einlegen.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 01.02.2021 die Briefwahlunterlagen. Wer keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen; sonst läuft sie oder er Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der stellvertretenden Wahlleiterin der Stadt Ahrensburg, Frau Reuter, Manfred-Samusch-Str. 5, 22926 Ahrensburg, eingelegt werden.

Stimmenauszählung/ Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Zur Auszählung der Stimmen und Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Seniorenbeiratswahl tritt der Wahlvorstand am 23.02.2021, 08:00 Uhr, im Rathaus der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, zusammen. Die Auszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist öffentlich.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Bau- und Umweltausschuss Großhansdorf tagt am 12.01.2021

Großhansdorf: Das Rathaus mit Waldreitersaal ( Foto: Ahrensburg-Portal)

Die erste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses in 2021 findet am 12.01.2021, 19 Uhr im Waldreitersaal, Barkholt 64, 22927 Großhansdorf statt.

Tagesordnung

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift vom 15.12.2020
3. Feststellung der Tagesordnung
4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 15.12.2020 gefassten Beschlüsse
5. Einwohnerfragestunde
6. 3. Änderung des Bebauungsplans 10 für das Gebiet Erlenring / Bruno-Stelzner-Weg; Antrag der CDU-Fraktion
7. Zweites Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein
8. Mitteilungen
9. Anfragen

Sofern überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sind, kann in der Sitzung beschlossen werden, dass einzelne Punkte der Tagesordnung in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. In dieser Sitzung werden voraussichtlich folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten:

10. Baumangelegenheiten
11. Bauvoranfragen
12. Bauanträge
13. Grundstücksangelegenheiten
14. Mitteilungen
15. Anfragen

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Corona Impfungen: Ahrensburgerin bietet begleitete Impffahrten

Das BUS 75-Team (Foto: BUS75)

In Absprache mit der Staatskanzlei in Kiel, der Projektgruppe Impfzentren des Gesundheitsministeriums und dem Katastrophenschutz des Kreises Stormarn (zuständig für Impfzentren in Stormarn) bietet die „Bus75“ zusammen mit dem „Senioren-Förderverein e.V.“ für alle hier lebenden hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und Senioren organisierte Impffahrten zu den Impfzentren an.

Das Angebot beinhaltet folgende Serviceleistungen:

  • Das Team von BUS 75 und dem Senioren-Förderverein e.V. übernimmt die gesamte Organisation der Impffahrt einschließlich der Terminabstimmung mit dem Impfzentrum.
  • Die Fahrgäste werden aus ihrer Häuslichkeit abgeholt und nach der Impfung wieder dorthin zurückgebracht. Alle Fahrten werden zur Sicherheit der Fahrgäste durch eine Pflegefachkraft begleitet.
  • Zum Infektionsschutz der Fahrgäste ist der Bus mit einem UVC Aerosol-Luftdesinfektionsgerät ausgestattet.

Der Bus ist mit einem speziellen Lift ausgestattet, so dass auch bewegungseingeschränkte Menschen mit dem Rollstuhl oder Rollator problemlos zusteigen können. Auf diese Weise haben alle Einwohner im Kreis Stormarn uneingeschränkt die Chance, sicher zu den Impfzentren zu gelangen. Der barrierefreie Bus bietet durchschnittlich Platz für jeweils 20 Fahrgäste. Die Berechnung der Reisekosten erfolgt pro Teilnehmer abhängig vom Standort und der Dauer der Impffahrt.

Felizitas Schleifenbaum: „Wir haben jetzt schon, nachdem wir die meisten Bürgermeister im Kreis informiert haben, sehr rege Nachfrage, einhergehend mit großer Erleichterung bei den Senioren, dass Sie jemanden haben, der sich um Termin, Transport, etc. kümmert. Die Kosten belaufen sich für den Einzelnen sehr moderat, je nach Wohnort auf einen Betrag zwischen ca. 10 und 25 Euro.

Interessenten melden sich unter der Telefonnummer 04102 – 98 78 512 und die gesamte Organisation der Fahrten wird vollständig vom BUS 75 – Team übernommen.

Foto: Das BUS75-Team Ulrike Schleifenbaum, Dietmar Lorenz, Tom Schleifenbaum, Felizitas Schleifenbaum

Text, Foto: BUS75, Felizitas Schleifenbaum / Redaktion

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Ahrensburg und Corona: 37 Neuinfektionen und Inzidenzwert von 123 im Kreis

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 3.587 (Stand: 09.01.2021, 14:45 Uhr).

Davon gelten 2.842 Personen als genesen, 653 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 92 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 301 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 123,3 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Schwerer Verkehrsunfall in der Ahrensburger City

Ahrensburg: Unfall am AOK Knoten (Foto: Ahrensburg-Portal)

Wer heute Morgen gegen 10 Uhr in der Ahrensburger City unterwegs war, konnte es sehen: Mehrere Rettungswagen am AOK-Knoten; die Durchfahrt weitgehend gesperrt. Grund war eine Karambolage mehrerer PKWs direkt an der Kreuzung. Die Polizei hatte den Unfallort weiträumig abgesperrt.

Der Unfallam AOK-Knoten (Foto: Ahrensburg-Portal)

Text, Fotos: Redaktion, Ahrensburg-Portal

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Corona: Karin Prien stellt Bedingungen für Öffnung der Schulen

Bildungsministerin Karin Prien (Foto: Frank Peter)

Bildungsministerin Karin Prien: „Je eher wir unter eine landesweite Inzidenz von 50 kommen, desto früher können wir die Schulen wieder für alle Schülerinnen und Schüler öffnen“

Als „besonders hart und einschneidend für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, aber zugleich als notwendig“, bezeichnete Bildungsministerin Karin Prien die jüngsten politischen Beschlüsse zum Lockdown. „Die Schulschließungen jetzt und der harte Lockdown dienen dazu, möglichst schnell und dauerhaft unter eine landesweite Inzidenz von 50 zu kommen. Je eher wir dieses Ziel erreichen, desto eher können wir die Schulen wieder für alle Schülerinnen und Schüler öffnen“, sagte sie im schleswig-holsteinischen Landtag. Der Präsenzunterricht habe auch weiterhin Priorität für die Landesregierung. Ministerin Prien: „Selbst das beste Lernmanagementsystem und optimale Videokonferenzsysteme können das Erleben gemeinsamen Lernens im Klassenraum nicht ersetzen.“

Zunächst bleiben die Schulen in Schleswig-Holstein bis Ende Januar geschlossen
Es wird lediglich eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 angeboten. Die Notbetreuung umfasst auch die Ganztagsangebote. Die Gebühren für den Ganztag werden für diejenigen Schülerinnen und Schüler erstattet, die nicht in der Notbetreuung sind. Die Abschlussjahrgänge werden entsprechende Lern- und Vorbereitungsangebote in den Schulen in Präsenz bekommen. Dabei werden diese allerdings in Kleingruppen mit Abstand und Hygienekonzept unterrichtet und es gilt natürlich weiterhin die Maskenpflicht. Die Abschlussjahrgänge der Berufsbildenden Schulen bekommen bei der Umsetzung die gebotene Flexibilität, die sie brauchen. Alle anderen Schülerinnen und Schüler werden auf Distanz lernen. Ob nun durch digitalen Unterricht im Videochat, ob durch unser Lernmanagementsystem oder auf anderem Wege.

Dies sei, so Ministerin Karin Prien, deutlich besser an den Schulen zu schaffen als im Frühjahr. Land, Schulträger und die Schulen hätten in den vergangenen Monaten hart dafür gearbeitet und viel investiert. „Ich möchte ausdrücklich betonen: Es geht dabei nicht darum, eine Alternative für den normalen Präsenzunterricht zu schaffen. Es geht darum, die Schäden so gering wie möglich zu halten“, betonte sie. „Lernen auf Distanz ist etwas völlig anderes, als die Digitalisierung der Schulen voranzutreiben. Unser Digitalpakt, unsere Fortbildungen, unsere Fachanforderungen. All das zielte in den vergangenen Jahren darauf ab, die Digitalisierung in die Schulen zu holen, nicht etwa, die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schulen zu unterrichten.“

Sie verwies zugleich auf einen überarbeiteten Corona-Reaktionsplan. Zukünftig werden in Landkreisen, in denen die Inzidenz über 50 pro 100.000 Einwohner steigt, die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 automatisch in den Wechselunterricht gehen. Ministerin Prien: „Selbstverständlich werden wir auch weiterhin eine inzidenzabhängige Maskenpflicht in unseren Schulen umsetzen.“ Außerdem sei ein eigenes Dashboard für unsere Schulen entwickelt worden, mit dem Infektionsfälle, Quarantänen und Ausfälle im Präsenzunterricht erfasst und ausgewertet werden können. Das sei seit Anfang Dezember in der Erprobung und solle demnächst über die Homepage des Bildungsministeriums für die Öffentlichkeit bereitgestellt werden.

Ministerin Prien eröffnete den Schülerinnen und Schülern eine Perspektive für Februar. „Abhängig vom Infektionsgeschehen und der Beschlusslage von Bund und Ländern wollen wir spätestens ab dem 1. Februar die Schulen wieder schrittweise für den Präsenzunterricht öffnen. Die Priorität liegt bei den Kleinsten in der Grundschule und bei den Abschlussklassen.“

Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / Redaktion, Foto: Frank Peter

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Corona: Wirtschaftsministerium fördert Produktion von Schutzausrüstung

Bernd Buchholz (Foto: Frank Peter)

Wirtschaftsministerium fördert schleswig-holsteinische Produktion von persönlicher Schutzausrüstung mit 1,3 Millionen Euro

Die Nachfrage nach persönlicher Schutzausrüstung ist groß – und das wird vermutlich auch noch länger so bleiben. Um langfristig den Bedarf decken zu können, sind zwei Unternehmen aus Schleswig-Holstein in die Produktion eingestiegen und bekommen dafür Unterstützung vom Land.

Der Paul Albrechts Verlag GmbH (PAV) in Lütjensee und die Qualitäts-Masken Hamburg GmbH (QMH) in Norderstedt erhalten für den Aufbau von Produktionsanlagen für persönliche Schutzausrüstung insgesamt rund 1,3 Millionen Euro Förderung aus dem Landesprogramm Wirtschaft. „Damit unterstützen wir die Etablierung einer regionalen Fertigung, die dazu beiträgt, die Versorgung innerhalb Deutschlands sicherzustellen und erschließen zugleich neue Wirtschaftsbereiche“, betonte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz.

Der Paul Albrechts Verlag erhält rund 950.000 Euro für den Erwerb von Anlagen und Komponenten zur Produktion zertifizierter OP-Masken. Nach umfangreichen Vorplanungen konnte das Unternehmen im Sommer 2020 mit der Serienfertigung seiner Maskenprodukte beginnen. Aktuell findet die Fertigung mit zwei Hochleistungsmaschinen aus deutscher Produktion statt, weitere Maschinen folgen. Angestrebt wird ein Produktionsvolumen von bis zu sechs Millionen Einzelmasken pro Woche.

Der Auf- und Ausbau der Produktionsanlagen für Mund-Nasen-Schutz der Qualitäts-Masken Hamburg GmbH wird mit rund 364.000 Euro gefördert. „Wir haben die Produktion im August 2020 gestartet, dank der Förderung haben wir den Vollbetrieb bis Jahresende 2020 aufnehmen können. Im zweiten Quartal 2021 starten wir dann mit der Produktion von FFP2-Masken“, so QMH-Geschäftsführer Thorsten Höppner. Das geplante Maskenproduktionsvolumen betrage neun Millionen OP-Masken im Monat. In Krisenzeiten könne die Produktionskapazität aber um bis zu 30 Prozent erhöht werden. „Wir sind sehr stolz, es in so kurzer Zeit geschafft zu haben, in die Produktion zu gehen und Masken zu international konkurrenzfähigen Preisen anzubieten“, sagte Höppner weiter.

Der Produktionsaufbau ist bei QMH mit rund 20 neuen Arbeitsplätzen verbunden, darüber hinaus soll ein Ausbildungsplatz entstehen. PAV schafft 24 neue Stellen. Das freute Buchholz besonders: „Damit werden die Produktionsstandorte in Lütjensee und Norderstedt weiter gestärkt und neue Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnet. Durch die Erweiterung der Produktpalette stellen sich die Unternehmen für die Zukunft nachhaltig wettbewerbsfähig auf, um auch international konkurrieren zu können.“

Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren / Redaktion, Foto: Frank Peter

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Corona: Land verteilt 9,7 Millionen Masken

Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

Eine Masken-Verteilaktion des Landes und der Kommunen ist gestartet. Pflegeeinrichtungen und Schulen erhalten kostenlos medizinische Gesichtsmasken

Ob beim Einkaufen, in den Bussen oder auf der Arbeit: Das Tragen einer Maske ist mittlerweile in vielen Bereichen unseres Lebens ein fester Bestandteil geworden. In den kommenden Wochen erhalten verschiedene Einrichtungen medizinische Gesichtsmasken aus dem Bestand des Landes.

Pflege erhält die meisten Masken

Insgesamt sollen im Januar rund 9,7 Millionen kostenlose Masken verteilt werden. Mit rund sechs Millionen Stück erhalten die Bereiche, in denen Personen der vulnerablen Gruppen betreut werden, einen Großteil der Gesichtsmasken: Pflegeeinrichtungen erhalten 4,6 Millionen und Institutionen der Eingliederungshilfe 1,4 Millionen Gesichtsmasken. Außerdem bekommen die Schulen, Kindertagesstätten sowie Kindertagespflegestellen im Land rund 2,9 Millionen Exemplare. Für die Jugendhilfe sind knapp 500.000 und für die Polizei rund 300.000 Masken vorgesehen.

Die medizinischen Gesichtsmasken sollen vorwiegend zum Schutz der Mitarbeiter:innen eingesetzt werden. Insbesondere in Pflegeeinrichtungen können ggf. auch Besucher:innen auf diese zurückgreifen.

Gemeinsames Engagement

„Ohne die engagierte Arbeit in den Kommunen wäre eine wirksame Pandemiebekämpfung nicht möglich“, betonte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. Die Masken-Verteilaktion sei Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung von Land und Kommunen für die Schleswig-Holsteiner:innen in der Pandemie.

Die Verteilung organisiert das Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Technischen Hilfswerk (THW) in Zusammenarbeit mit den Kreisen und kreisfreien Städten, den Ämtern und amtsfreien Gemeinden sowie den Trägern der Jugendhilfe. Garg dankte vor allem den Mitarbeiter:innen des THW, die derzeit auch für die Verteilung des Impfstoffs sorgen.

Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer

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Ahrensburg und Corona: Ab 18.01.2021 wieder Schnelltests

Das Flora Forum in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Nachfrage der Bürger*innen nach praktischen Hilfen zu Corona ist groß – angesichts der Verzögerungen der staatlichen Impfungen ist das auch kein Wunder. Jetzt gibt es aber immerhin wieder Schnellstests in Ahrensburg. Das Angebot der Niehaus Apotheken vor Weihnachten traf auf große Resonanz. Jetzt kündigen die Apotheken an:

Ab dem 18. Januar 2021 bieten die Ahrensburger Niehaus Apotheken in Zusammenarbeit mit der Dias-Gruppe regelmäßig Antigen-Schnelltests auf Covid-19 an.

Montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8:00 und 10:00 Uhr wird im Eingangsbereich der Flora Apotheke (Hamburger Straße 11) ein Abstrich genommen – eine halbe Stunde später liegt das Ergebnis vor, über das der Patient telefonisch informiert wird. Auf Wunsch wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Tickets für den Corona Antigen-Schnelltest können bereits ab dem 11. Januar 2021 in allen drei Niehaus Apotheken zu einem Preis von 34 € gekauft werden; die Durchführung des Tests kann dann zu einem beliebigen Zeitpunkt im Testzeitraum erfolgen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Text: Niehaus Apotheken / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Konzert zum Wochenmarkt am 09.01.2021

Die Stadtbücherei Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Der Ahrensburger Wochenmarkt erhält heute wieder eine musikalische Attraktion: Von 10:00 bis 11:00 Uhr musiziert Martin Friedenstab.

Martin Friedenstab präsentiert in seinem Programm erdigen Blues, flotten Swing und den ein oder anderen Boogie. Neben den rootslastigen Blueswurzeln sind bei Friedenstab auch Anklänge an den Rock’n Roll-Großmeister Chuck Berry zu hören. Eingeflochten werden auch immer wieder individuell interpretierte Hits.

Martin Friedenstab (Foto: Friedenstab)

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Fotos: Ahrensburg-Portal, Martin Friedenstab

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