Busse in Ahrensburg unterwegs (Foto: Ahrensburg-Portal)
Am Montag, 11.01.2021 beginnt der verschärfte Corona-Shutdown. Damit auch die Menschen im Kreis Stormarn öffentlich mobil bleiben, die nicht zu Hause bleiben können, hält der Kreis in Zusammenarbeit mit den Busbetreibern den ÖPNV bis 31.01.2021 unverändert aufrecht.
Damit kommen alle auch weiterhin an ihr Ziel: die Schüler*innen der Abschlussjahrgänge mit Präsenzunterricht; die Berufstätigen ohne die Möglichkeit, ins Homeoffice zu wechseln; diejenigen, die beispielsweise zum Einkaufen von Lebensmitteln auf den ÖPNV angewiesen sind. Die Maskenpflicht im ÖPNV gilt auch weiterhin uneingeschränkt.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)
Seit 27.12.2020 finden in Deutschland Impfungen gegen Corona statt, nachdem die USA und Großbritannien wesentlich früher gestartet waren.
Der Kreis berichtet heute über den Ablauf in Stormarn seit 4.1.2021. Die Gesamtzahl der bisher insgesamt geimpften Personen ist offenbar so gering, dass sie vom Kreisgesundheitsamt nicht veröffentlicht wird. Das zweite Impfzentrum in Großhansdorf ist mangels Impfmaterial weiter nicht in Betrieb. Vom mangelhaften Anmeldeverfahren des Sozialministeriums distanziert sich die Kreisverwaltung auzsdrücklich. Der Text des Kreises:
Erste Impfungen in Stormarn
Das am 4.1.2021 in Betrieb gegangene Impfzentrum des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe hat an den ersten vier Tagen ohne wesentliche Probleme gearbeitet.
Die Impfungen durch mobile Teams in den Alten-und Pflegeeinrichtungen gehen voran. Im Kreis Stormarn sind bereits bis einschließlich 05.01.2021 in 10 stationären Pflegeeinrichtungen durch mobile Impfteams 925 Personen geimpft worden.
Am 12.01.2021 wieder Anmeldemöglichkeit
Neue Impftermine für die Woche ab 18.1.2021 werden laut Mitteilung des Sozialministeriums ab dem 12.1.2021 8.00 Uhr unter 0800-4556550 oder unter www.impfen-sh.de vergeben. Es wird erneut mit einem sehr großen Andrang auf die verfügbaren Termine gerechnet.
Der Kreis Stormarn weist darauf hin, dass er keinen Einfluss auf das Verfahren der Terminvergabe hat. Dies liegt ausschließlich in der Verantwortung des Sozialministeriums.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Am 05.01.2021, zwischen 20 und 21 Uhr wurde in Ahrensburg unter der Steinbrücke im Bereich der Straße Am Alten Markt ein Obdachloser ausgeraubt
Nach bisherigem Erkenntnisstand schlief der 50jährige Obdachlose unter der Steinbrücke in der Nähe der Gottesbuden. Zwischen 20 und 21 Uhr wurde er wach, da eine männliche Person auf ihn einschlug und ihn danach am Boden festhielt. Eine weitere Person zog ihm das Portemonnaie aus der Hosentasche. Daraus wurden Bargeld und personenbezogene Dokumente entwendet. Danach entfernten sich die Täter über einen Sandweg in Richtung Schloss.
Durch den Geschädigten konnte eine grobe Beschreibung der Täter gegeben werden.
Täter 1: 20-30 Jahre alt, ca. 1,80m groß, dunkelhäutig, schlank, weiße Turnschuhe, schwarze Bekleidung.
Täter 2: 20-30 Jahre alt, ca. 1,70 bis 1,75 m groß, dunkelhäutig, kräftig, aber nicht dick, dunkel gekleidet.
Zeugen werden gebeten, Beobachtungen oder Täterhinweise an die Kriminalpolizei Ahrensburg zu melden unter der Telefonnummer: 04102-809-0.
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 3.550 (Stand: 08.01.2021, 14:30 Uhr).
Davon gelten 2.810 Personen als genesen, 648 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 92 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 288 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 118 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Urlaub planen trotz Corona – am besten kurzfristig und mit kostenloser Stornierung
Ein Mittel gegen Langeweile im Lockdown sind Urlaubspläne für das kommende Jahr. Wer Reisen lange im Voraus bucht, riskiert allerdings, bei weiteren Ausfällen auf den Kosten sitzen zu bleiben. Die sicherste Strategie ist es deshalb, flexibel zu bleiben und auf genau formulierte und günstige Stornierungsbedingungen zu achten.
Reiseplanung in Corona-Zeiten ist eine Herausforderung. Wann uneingeschränktes Reisen wieder möglich sein wird, kann niemand voraussagen. Wenn gebuchte und bezahlte Reisen aufgrund von Grenzschließungen, Reisewarnungen oder Beherbergungsverboten in der Pandemie ausfallen müssen, ist es für Betroffene erfahrungsgemäß schwierig, Erstattungen durchzusetzen. Viele Verbraucher sind verärgert und verunsichert, weil sie seit dem vergangenen Jahr vergeblich auf Rückzahlungen für ausgefallene Reisen warten. Nach den Schilderungen von Betroffenen haben einige Fluggesellschaften und Reiseveranstalter ihren Kunden Rückzahlungen vorenthalten oder nur Gutscheine oder Umbuchungsoptionen angeboten. Teilweise seien sogar Stornokosten ohne rechtliche Grundlage verlangt worden.
Das Verhalten mancher Reiseunternehmen
„Einige Reiseunternehmen haben das Vertrauen ihrer Kunden mit diesem Verhalten womöglich verspielt“, sagt Michael Herte, Referatsleiter für Verbraucherrecht und Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Nach diesen Erfahrungen sehen wir als Verbraucherschützer die Vorauszahlungen bei Reisebuchungen sehr kritisch.“ Gegen dieses Vorleistungsrisiko hilft auch der bei Pauschalreisen übliche Reisesicherungsschein nicht. Dieser soll Kunden gegen eine Insolvenz des Veranstalters absichern.
Vorauszahlungen vermeiden
Wer bei der Urlaubsplanung für das kommende Jahr sicher gehen und Verluste vermeiden will, bucht besser spontan – ohne Vorauszahlung und mit einer klaren schriftlichen Regelung für den Fall eines Lockdowns, Beherbergungsverbots oder einer Ausgangssperre. Bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein haben sich im vergangenen Jahr viele Betroffene beschwert, weil Ferienhausanbieter trotz geschlossener Grenzen bis zu 80 Prozent des gesamten Mietpreises verlangten. Durch klare Vereinbarungen lassen sich solche unerwarteten Kosten vermeiden.
Absichern gegen Insolvenz bei Pauschalreisen und Flügen
Ein weiteres Risiko für Verbraucher sind mögliche Insolvenzen von Reiseveranstaltern und Airlines. Wer eine Pauschalreise bucht, ist in diesem Fall besser abgesichert als bei Einzelbuchungen. Reiseveranstalter müssen gegen Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit versichert sein und dies mit einem Sicherungsschein nachweisen. „Diesen Sicherungsschein erhalten Verbraucher bei der Buchung. Veranstalter oder Reisebüros dürfen erst dann eine Anzahlung verlangen, wenn sie diesen zur Verfügung gestellt haben“, so Michael Herte. Wer einen Flug buchen will, tut dies am besten direkt bei der Airline und zahlt per Kreditkarte. So besteht im Fall einer Insolvenz eher die Chance, das Geld von der Bank der Airline erstattet zu bekommen, wenn die eigene Kreditkartengesellschaft ein Chargeback Verfahren anbietet.
Reiserücktrittsversicherung hilft nicht bei Corona-Stornierungen
Bei der Reiserücktrittskostenversicherung geht es um Fälle, in denen Urlauber selbst krank werden oder wegen Todesfällen in der Familie, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder aus ähnlichen Gründen nicht wie geplant reisen können. Sie greift nicht bei Krisen im Urlaubsland. Einige Versicherer geben an, dass Schäden, Erkrankungen und Tod infolge von Pandemien nicht versichert sind. Im Zweifel gibt ein Blick in die Bedingungen des Versicherungsvertrags Aufschluss.
Text: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. / Redaktion, Foto: Stephanie Albert auf Pixabay
Schulzentrum Bargteheide: Corona-Beschränkungen am Schulzentrum (Foto: Stadt Bargteheide)
Familienzentrums hilft bei Impfterminen – Verwaltung bleibt geschlossen – Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum – Kontrollen im Schulzentrum
Die Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen haben weitere Einschränkungen zur Corona-Bekämpfung vereinbart und den Lockdown bis Ende Januar verlängert. Gleichzeitig startet die Impfkampagne für die Personengruppen mit höchster Priorität.
„Die verlängerten und erweiterten Maßnahmen verlangen uns allen noch einmal viel ab. Aber nach Würdigung aller Erkenntnisse der letzten Tage ist ein konsequenter Lockdown zwingend notwendig, um wieder Fortschritte bei der Bekämpfung der Pandemie zu machen“, so Bargteheides Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht.
Geschäfte, Schulen und Kitas bleiben weiterhin geschlossen. Auch die Stadtverwaltung reagiert bei ihren Öffnungszeiten auf die Verlängerung der Maßnahmen. Das Rathaus bleibt vorerst bis Ende Januar 2021 nur telefonisch oder per E-Mail erreichbar. In dringenden Angelegenheiten, die keinen Aufschub erlauben, können Termine vereinbart werden. Die kommunalpolitischen Ausschusssitzungen sollen auf das allernötigste Maß begrenzt werden.
Hilfe-Telefon des Familienzentrums bietet Unterstützung am Alltag – auch bei Impfterminen
Einkaufen, die ersten Impfungen in den nächsten Monaten, aber auch Gassi gehen mit dem Hund: all dies kann in den Zeiten des Lockdown gerade für Menschen, die zur Risikogruppe zählen, zur großen Herausforderung werden. Auch ein einfaches Gespräch oder seelsorgerliche Unterstützung kann durch diese Zeit helfen. Dafür ist die beim Familienzentrum eingerichtete Hotline nach wie vor jederzeit ansprechbar.
Pastor Jan Roßmanek zum Hilfe-Angebot: „Melden Sie einfach, wenn Sie im Großen oder Kleinen Hilfe benötigen und schildern Ihr Anliegen. Die Hotline ist sehr verlässlich besetzt bzw. reagiert zeitnah auf Nachrichten auf dem Anrufbeantworter.“ Das Familienzentrum in der Lindenstraße 2 (Gemeindehaus) ist telefonisch unter 04532 – 50 25 15 oder aber über [email protected] erreichbar.
Das Team vor Ort, die Bargteheider Pastoren und fast 50 aufgenommene und mit nötigen Masken versorgte ehrenamtliche Helfer*innen stehen bereit. Firmen, Vereine, Bürgerinnen und Bürger, die in Bargteheide und Umgebung helfen möchten, melden sich ebenfalls einfach telefonisch oder per E-Mail beim Familienzentrum und werden dort registriert.
Kontrollen im öffentlichen Raum – nachts Aufenthaltsverbot im Schulzentrum
Die Kontrollen durch das Ordnungsamt und einem eingesetzten Sicherheitsdienst sowie der örtlichen Polizeistation werden unvermindert fortgesetzt.
Kruse-Gobrecht zu den Kontaktbeschränkungen: „Auch in der Öffentlichkeit besteht ein Ansteckungsrisiko, auch wenn man im Freien ist. Ein kleiner Plausch oder die Warteschlange vor einem Geschäft kann dabei schon zum Risiko werden. Ich bitte daher inständig, nur die nötigsten Besorgungen zu machen und auch draußen beim Einkaufen an die Maske und Abstand zu denken.“
Insbesondere im Bereich des Schulzentrums kommt es abends und nachts weiterhin zu Personenansammlungen. Daher gilt ab 22 Uhr ein Aufenthaltsverbot im Schulzentrum. Das bedeutet, das Schulzentrum darf überquert werden, aber es darf dort nicht verweilt werden. Ansonsten ist bei Kontrollen mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen. Das Aufenthaltsverbot wurde dabei im Kontext der häufigen nächtlichen Ruhestörungen und Vandalismus erlassen. Das Schulgelände ist durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 3.520 (Stand: 07.01.2021, 15:00 Uhr).
Die Anzahl der aktuell klinisch behandelten, in Quarantäne befindlichen und der wieder gesunden Personen hat das Kreisgesundheitsamt heute nicht veröffentlicht. Insgesamt 90 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 258 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 105,7 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Bildungsministerin Karin Prien (Foto: Frank Peter)
Das Land wird im Januar 2021 die Beiträge für Kita und Ganztagsbetreuung an Schulen erstatten
Das haben Finanzministerin Monika Heinold, Sozialminister Dr. Heiner Garg und Bildungsministerin Karin Prien heute in Kiel bekannt gegeben. „Zur Entlastung der Eltern stellen wir rund 25 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können wir den Januar beitragsfrei gestalten. Wir verbinden diesen Beschluss mit dem Ziel, die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren“, erklärte Finanzministerin Monika Heinold.
Die Landesregierung geht davon aus, dass für die Erstattung der Kita- und Ganztagsbetreuungsbeiträge an die Träger für einen Monat rund 25 Millionen Euro benötigt werden. Rund 15 Millionen Euro sollen über die noch freien Mittel für die Kompensation aus dem Frühjahr finanziert werden, die verbleibenden rund 10 Millionen Euro über den mit dem Notkredit aufgelegten Härtefallfonds.
Sozialminister Dr. Heiner Garg: „Angesichts der aktuellen epidemiologischen Lage ist es notwendig, den Lockdown fortzuführen. Wir setzen dabei alles daran, auch in dieser besonders schwierigen Situation Eltern und ihre Kinder weiterhin bestmöglich zu unterstützen. Deswegen werden wir die Eltern im gesamten Januar von den Kita-Beiträgen freistellen.“
Kita-Notbetreuung wird fortgesetzt
Der Kita-Betrieb in Schleswig-Holstein wird sich an dem bekannten Stufenkonzept orientieren. Die Betretungsverbote werden fortgeführt. Eine Notbetreuung wird aber auch weiterhin zur Verfügung stehen, sodass folgende Zielgruppen betreut werden können, wenn Eltern keine alternative Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung haben:
Kinder, deren (mindestens ein) Erziehungsberechtigter in Bereichen der kritischen Infrastrukturen dringend tätig ist und
Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und darüber hinaus
Kinder, die einen täglichen hohen Pflege- und Betreuungsaufwand haben,
Kinder, die aus Sicht des Kindeswohls besonders schützenswert sind.
Angebote der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege können durchgeführt, auf eine Notbetreuung beschränkt oder eingestellt werden. Auch wenn Kitas somit weiterhin im Rahmen einer Notbetreuung geöffnet haben, gilt der eindringliche Appell an die Eltern, wenn immer es möglich ist, ihre Kinder nicht in die Kita oder Kindertagespflege zu bringen, sondern Zuhause zu betreuen. Ziel der Landesregierung ist es, die Kitas wieder im Regelbetrieb zu öffnen, sobald das Infektionsgeschehen es zulässt
Erstattung der Elternbeiträge
Für den Monat Januar werden Eltern von den Kosten der Kindertagesbetreuung entlastet. So wird das Land unabhängig davon, ob die Eltern ihr Kind zu Hause betreuen oder die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, die Kosten der Elternbeiträge übernehmen. Dies gilt auch für den Bereich der Kindertagespflege. Das konkrete Verfahren der Abwicklung soll analog des Verfahrens im Frühjahr 2020 erfolgen. Die Details wird das Land mit den kommunalen Landesverbänden und mit den Trägerverbänden klären.
Erhöhung des Kinderkrankengeldes
Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Dieser Anspruch soll – anders als bisher – auch dann gelten, wenn Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil die Betreuungseinrichtung pandemiebedingt geschlossen ist bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
Erstattung von Verdienstausfall
Die behördlich angeordneten Betretungsverbote ermöglichen es nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) außerdem, dass berufstätige Eltern 67 Prozent ihres entstandenen Verdienstausfalls für längstens zehn Wochen, Alleinerziehende für längstens 20 Wochen erstattet bekommen können.
Minister Dr. Garg: „Der Schutz von Kindern hat weiterhin höchste Priorität. So werden selbstverständlich auch weiterhin Eltern und Kinder, die besonders belastet sind mit den vorhandenen Angeboten der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe unterstützt.“
Schulen
„Das Aussetzen des Präsenzunterrichtes hat ein Ziel: Möglichst schnell und dauerhaft unter eine landesweite Inzidenz von 50 zu kommen“, betonte Bildungsministerin Karin Prien heute in Kiel. „Je eher wir dieses Ziel erreichen, desto eher können alle Schülerinnen und Schüler wieder in den Präsenzunterricht gehen. Mehr noch, wir streben diese niedrige Inzidenz insbesondere an, damit die Schulen wieder im Präsenzunterricht öffnen können.“
Ab dem 11. Januar sollen die Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein in der Distanz lernen, der Präsenzunterricht in den Schulen ist ausgesetzt. Man wolle allen Schülerinnen und Schülern im Land ermöglichen, dass sie ihre Bildungslaufbahnen wie geplant fortsetzen können. Deshalb würden die Abschlussjahrgänge ab Montag entsprechende Lern- und Vorbereitungsangebote in den Schulen in Präsenz bekommen. „Die Angebote finden in Kleingruppen mit Abstand und Hygienekonzept statt und es gilt natürlich weiterhin die Maskenpflicht“, betonte Prien. Wie schon im Frühjahr werde es auch nun eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-6 geben.
Prien warnte vor falschen Erwartungen an die Digitalisierung. Schule sei darauf ausgerichtet, dass Kinder und Jugendliche persönlich zusammenkommen. Die Vielzahl der eingeleiteten Maßnahmen solle vor allem den Auswirkungen der Pandemie entgegensteuern: „Seit März 2020 haben wir mit unzähligen Maßnahmen versucht, die Schäden in Grenzen zu halten, die die Pandemie unserem Bildungssystem zufügt. Schule ist ein besonders wertvoller Ort. Der Unterricht im Klassenverband dient nicht nur dazu Wissen zu vermitteln. Er ist ein sozialer Raum, ein Lernraum und für manche Kinder und Jugendliche auch ein Schutzraum. Selbst das beste Lernmanagementsystem, selbst die perfekte Videokonferenz, können das Erlebnis gemeinsamen Lernens im Klassenraum nicht ersetzen“. Am Ende dieser Phase wolle man daher die Erfahrungen im Lernen auf Distanz auch wissenschaftlich evaluieren.
„Ende Januar werden wir dann abhängig vom Infektionsgeschehen, den Inzidenzwerten und der Entwicklung der Mutationen des Virus sowie der Beschlusslage von Bund und Ländern sehen, ob und unter welchen Bedingungen wir die Schulen im Februar wieder schrittweise für den Präsenzunterricht öffnen können“, sagte die Ministerin. Klar sei aber auch, dass es schon vorher zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts kommen könne, wenn in Schleswig-Holstein die Zahl der Neuinfektionen dauerhaft deutlich unter der Grenze von 50 pro 100.000 Einwohner liege.
Für die Zeit nach dem Lockdown habe das Bildungsministerium zudem, wie im Dezember angekündigt, den Corona-Reaktionsplan überarbeitet. „Zukünftig werden wir in Landkreisen, in denen die Inzidenz über 50 pro 100.000 Einwohner steigt, automatisch für die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 in den Wechselunterricht gehen, und selbstverständlich werden wir auch weiterhin eine Inzidenzabhängige Maskenpflicht in unseren Schulen haben“, so Karin Prien.
Berufliche Schulen
Für die Beruflichen Schulen teilt das fachlich zuständige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus folgende Regelungen für die Zeit nach dem 11. Januar mit: Auch in den berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren findet bis Ende des Monats im Grundsatz kein Präsenzunterricht statt. Ausnahmen gibt es in dieser Zeit für Unterricht in Abschlussklassen, für die Durchführung von Prüfungen und das Schreiben wichtiger Klassenarbeiten.
Der seit dem 1. Januar 2021 für die Berufliche Bildung zuständige Minister Dr. Bernd Buchholz erklärte, dass ab 1. Februar wieder Präsenzunterricht vorgesehen sei, wenn das Infektionsgeschehen dies ermögliche. In Kreisen mit einem Inzidenzwert von über 50 gilt allerdings die Einschränkung, dass maximal 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Präsenzform unterrichtet werden dürfen. Bei Klassengrößen von über 15 Jugendlichen sei durch Teilung der Gruppe oder entsprechend große Räume sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
„Mit dieser Regelung schaffen wir für die Schulen einen klaren Handlungsrahmen, gewähren ihnen zugleich aber auch die erforderliche Flexibilität, um den Schulbetrieb sachgerecht gestalten zu können“, so Buchholz.
Text: Staatskanzlei Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Frank Peter
Heute Morgen haben Beamte des Polizeireviers Ahrensburg einen Verkehrsteilnehmer überprüft, der unter dem Einfluss von Rauschmitteln mit einem Auto unterwegs gewesen ist.
Gegen 00:15 Uhr stoppten die Streifenwagenbesatzung in der Brückenstraße den Fahrer eines VW zwecks einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Im Rahmen dessen bemerkten die Einsatzkräfte bei ihrem Gegenüber rote glasige Bindehäute und pulsierende Pupillen, was auf einen Konsum von Drogen hindeutete.
Ein darauf von dem 23-Jährigen absolvierter Drogenvortest verlief positiv auf Cannabis, Amphetamine und Kokain. Der Betroffene musste sich der Entnahme einer Blutprobe stellen, seine Fahrzeugschlüssel behielten die Beamten erst einmal ein. Der Großenseer wird sich nun wegen der Drogenfahrt verantworten müssen.
Am 05.01.2021 konnte durch aufmerksame Bankangestellte in Ahrensburg ein Enkeltrick verhindert und so eine 98-jährige Frau vor großen finanziellen Schaden bewahrt werden.
Die Seniorin erhielt einen Anruf, in dem die Betrügerin, die sich als nahestehende Verwandte ausgab, in üblicher Manier glaubhaft schilderte, dass sie dringend Geld für einen Immobilienkauf benötige. Die Frau ging daraufhin zur Bank, um ihr Erspartes – eine hohe fünfstellige Summe – abzuheben. Die Mitarbeiter der Bank wurden jedoch misstrauisch und verhinderten so die Vollendung einer Straftat.
Immer wieder gelingt es Betrügern, mit der Enkeltrickmasche ältere Leute um hohe Geldbeträge zu erleichtern. Dabei gaukeln sie in der Regel eine Notlage oder eine Situation vor, in der sie dringend Geld benötigen. Dabei gehen sie so geschickt vor, dass die Opfer denken, dass wirklich ein Angehöriger am Telefon ist.
Tipp der Polizei Wer Zweifel hat, sollte das Telefonat sofort beenden und nur die tatsächlich bekannten Telefonnummern von Angehörigen zurückrufen. Wenn jemand Sie um Geld bittet, vergewissern Sie sich immer durch einen Rückruf, ob die Bitte auch tatsächlich von einer nahestehenden Person, der man helfen möchte, stammt.
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Browsing-Erlebnis zu verbessern und um (nicht) personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn du nicht zustimmst oder die Zustimmung widerrufst, kann dies bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigen.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.