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Corona Tests: Neuregelung der Folgen bei positiven Selbsttests

Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Das Sozialministerium in Kiel hat seinen Erlass zur „Absonderung“ bei positiven Corona-Tests heute geändert und die Kreise zu entsprechenden Regelungen verpflichtet. Die Änderungen betreffen nach Mitteilung der Kreisverwaltung vor allem:

  • Die Meldepflicht aus Ziffer 2, wonach positiv getestete Personen, bei denen eine molekularbiologische Untersuchung (PCR-Test) oder ein durch geschultes Personal durchgeführter SARS-CoV-2 Antigenschnelltest (PoC-Test) durchgeführt wurden oder solche Personen, die Kenntnis davon haben, dass sie nach den Vorgaben des Robert-Koch Institutes (RKI) als Kontaktpersonen der Kategorie I einzustufen sind, sich beim Gesundheitsamt nur dann melden müssen, wenn dies nicht schon von einer gesetzlich zur Meldung verpflichteten Person, z.B. dem feststellenden Arzt, erfolgt ist.
  • In Ziffer 3 ist jetzt klargestellt, dass auch, wer aufgrund eines Selbsttests von einem positiven Ergebnis Kenntnis hat, verpflichtet ist, das Testergebnis unverzüglich durch eine molekularbiologische Untersuchung (PCR-Test) in einem Testzentrum, einer Teststation oder bei einem Arzt bestätigen zu lassen.
  • Der bisherige Zwischenschritt, also die Durchführung eines Schnelltests, ist entfallen.
  • Eine PCR-Testpflicht besteht aber nicht, die Person kann sich auch 14 Tage absondern.
  • Alle anderen Regelungen, etwa die Verpflichtung zur unverzüglichen Absonderung nach Kenntnisnahme eines positiven Testergebnisses, bleiben unverändert.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona Impfung: Enttäuschende Beschlüsse der Ministerpräsidenten mit Frau Merkel heute

Das staatlich verursachte Corona-Desaster geht weiter: Kaum Impfstoff – neue Bürokratie –  Impfungen in den Arztpraxen werden hinausgezögert

Ergebnisse der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. März 2021

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Bund und Länder halten an dem Ziel fest, im Sommer allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können. Die verfügbaren Impfstoffmengen in Deutschland steigen in den kommenden Wochen kontinuierlich an. Erfreulich ist, dass von Biontech/Pfizer jetzt eine zusätzliche Lieferung von 4 Mio. Dosen Impfstoff für die Europäische Union erfolgt, von denen 580.000 Dosen auf Deutschland entfallen. Diese sollen insbesondere für Hotspots und zur Abwehr von Virusmutanten eingesetzt werden.

Perspektivisch ist es erforderlich, dass sowohl die Impfzentren ihre Kapazität steigern, als auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sich mit hohem Einsatz am Impfgeschehen beteiligen.

Im April werden die Impfstoffmengen jedoch noch knapp sein. Daher bleibt es notwendig, zunächst die besonders gefährdeten Personen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Impfreihenfolge zu impfen. Dennoch ist es sinnvoll, neben den Impfzentren nun bereits die Arztpraxen in das Impfgeschehen einzubeziehen, um insbesondere vorerkrankte Personengruppen besser zu erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess zu bringen. Die Anzahl der Impfdosen pro Praxis wird jedoch zu Beginn erst langsam aufwachsen und nur für eine Impfsprechstunde pro Woche bzw. die gezielte Impfung besonders vulnerabler Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

  1. Die etablierten Strukturen der Impfzentren und mobile Impfteams werden weiterhin benötigt. Für einen planbaren Betrieb werden die Anlieferungsstandorte der Länder im April wöchentlich kontinuierlich mit 2,25 Mio. Dosen beliefert. Die Aufteilung dieser Impfstoffe an die Länder erfolgt weiterhin gemäß Bevölkerungsanteil. Über die wöchentlichen Liefermengen für die Impfzentren in den Folgemonaten entscheidet der Bundesminister der Gesundheit gemeinsam mit der Gesundheitsministerkonferenz rechtzeitig auf der Grundlage der jeweiligen Lieferdaten. Die Länder werden Termine in den Impfzentren weiterhin nach geltender Priorisierung gemäß der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vergeben und der Bund wird den Betrieb der Impfzentren bis mindestens zum 30. September 2021 finanzieren.
  2. Die Menge der pro Woche verfügbaren Impfstoffe, die die wöchentliche Lieferung an die Länder übersteigt, wird ab der 14. KW gemäß Bevölkerungsanteil der Länder an die Arztpraxen ausgeliefert und dort routinemäßig verimpft. Für die Impfungen in Arztpraxen gilt die Priorisierung gemäß der CoronaImpfV ebenfalls als Grundlage, die flexibel  anzuwenden ist. Zu Beginn sind die Arztpraxen aufgefordert, schwerpunktmäßig immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen, die mit einem hohen Risiko im Falle einer Sars-CoV-2-Infektion (siehe § 2 CoronaImpfV) verbunden sind, zu impfen. Aufgrund der zunächst noch sehr geringen Liefermengen pro Woche in der Größenordnung von etwa 20 Impfdosen pro Praxis für ca. 50.000 Hausarztpraxen (1 Mio. Dosen insgesamt) erscheint es sinnvoll, dass zunächst die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte ihre besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten hierzu gezielt einladen. Bei steigenden Impfstoffmengen werden auch die Fachärzte sowie Betriebsärzte entsprechend einbezogen.
  3. Der Bundesminister der Gesundheit wird gemeinsam mit der Gesundheitsministerkonferenz gebeten, auf Grundlage des GMK-Beschlusses vom 10. März 2021 dafür Sorge zu tragen, dass der Dokumentationsaufwand in den Arztpraxen möglichst geringgehalten wird, die Belieferung der Arztpraxen über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken eine gerechte Verteilung sicherstellt und die Versorgung mit Impfzubehör ebenfalls sichergestellt wird.
  4. Einzelne Länder können gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 22. März 2021 ein „Opt-out“ erklären. Die Apotheken dieser Bundesländer werden im April somit nicht vom pharmazeutischen Großhandel mit Impfstoffen für die Arztpraxen beliefert werden. Diese Länder erhalten im April wie bisher ihren jeweiligen bevölkerungsbezogenen Anteil an Impfstoffen.
  5. Biontech/Pfizer ist in Kürze in der Lage, europaweit eine Zusatzlieferung ihres Impfstoffes auszuliefern, von der 580.000 Dosen auf Deutschland entfallen. Diese sollen wie folgt verwendet werden:a) Um eine Mindestmenge von eine Millionen Impfdosen für die Arztpraxen bereits in der 14. Kalenderwoche (5. – 11. April) sicherstellen zu können, werden 250.000 Dosen aus dieser Zusatzlieferung der Gesamtmenge der für die KW 14 für Impfzentren und Arztpraxen vorgesehenen Dosen hinzugefügt.b) Die Vermeidung des Infektionseintrags aus Nachbarstaaten von Virusmutanten, die in Deutschland wenig verbreitet sind, ist im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens auf Grundlage der südafrikanischen Variante des SARS-CoV2-Virus in dem französischen Département Moselle erhält – bezogen auf die Pendlerströme in deutsche Unternehmen aus dem Département und die Einwohnerzahl der Grenzregion – das Saarland 80.000 und Rheinland-Pfalz 20.000 zusätzliche Dosen aus dem deutschen Anteil der EU-Zusatzlieferung Biontech-Impfstoff für zielgerichtete Impfungen, um die Verbreitung der südafrikanischen Virusvariante in Deutschland zu begrenzen.c) Tschechien ist derzeit das Nachbarland mit dem höchsten Infektionsgeschehen. Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt oberhalb von 700. Es ist im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern, den anhaltend hohen Infektionseintrag nach Deutschland in dieser Grenzregion zu reduzieren. Daher erhalten – bezogen auf die Pendlerströme in deutsche Unternehmen aus Tschechien und die Einwohnerzahl der Grenzregion – die Länder Bayern 100.000, Sachsen 100.000 und Thüringen 30.000 zusätzliche Dosen aus dem deutschen Anteil der EU-Zusatzlieferung Biontech-Impfstoff, um den Infektionseintrag aus Tschechien nach Deutschland zu begrenzen.

Text: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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Corona und Ahrensburg: Die Einschränkungen im Einzelhandel ab 22.03.2021

Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn erlassen

Das Sozialministerlium hat heute die neuen Corona-Beschränkungen durch Erlass an die Kreise und Städte gegeben (unser Bericht) Auf dieser Grundlage erlässt der Kreis Stormarn jetzt die entsprechende Allgemeinverfügung:

Weil im Kreis Stormarn der Inzidenzwert zuletzt bei knapp unter 70 lag, gelten ab Montag für Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen folgende Regelungen:

  • Kundinnen und Kunden dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminreservierung betreten (click & meet). Die Betreiberinnen und Betreiber haben dies vor dem Einlass in geeigneter Weise zu kontrollieren und sie haben die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung zu erheben.
  • Die Betreiberinnen und Betreiber der Verkaufsstellen haben durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten.
  • Die Regelungen nach Satz 1 bis 3 gelten nicht für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).
  • Die Betreiberinnen und Betreiber von Einkaufszentren und Outlet-Centern nach § 8 Absatz 3 Corona-BekämpfVO mit jeweils mehr als zehn Geschäftslokalen haben hinsichtlich der Verkehrsflächen außerhalb von Verkaufsstellen des Einzelhandels in Abstimmung mit diesen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten können. Es sind geeignete Maßnahmen zur richtungsweisen Trennung der Besucherströme zu treffen.
  • Ergänzend zu § 10 Absatz 3 Corona-BekämpfVO gilt: Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 der Corona- Bekämpfungsverordnung dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden. Die Betreiberinnen und Betreiber haben dies vor dem Einlass in geeigneter Weise zu kontrollieren.

Die Allgemeinverfügung tritt am 22. März in Kraft und ist bis zum Ablauf des 28. März befristet.

Entsprechend der aktualisierten Lagebewertung der Landesregierung werden künftig jeden Mittwoch die Lagebeurteilungen der Kreise und kreisfreien Städte ausgewertet und für die Folgewoche – bei besonderen Lagen umgehend – weitere Maßnahmen regional in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein veranlasst. Die grundsätzlich beschlossene Öffnung von Schulen bleibt im Kreis Stormarn bestehen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Sozialministerium präzisiert Reglementierungen ab 22.03.2021

Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

Während das Sozialministerium beim Impfen und Testen nicht voran kommt, ist die Erlassproduktion des Ministgeriums weiter akriv: Die Einschränkungen per 22.03.2021 wurden heute per Erlass geregelt. Da Stormarn derzeit bei einer Inzidenz von über 50 liegt, ist auch der Kreis Stormarn hiervon betroffen:

Das Gesundheitsministerium hat heute (19. März) einen Erlass veröffentlicht, der die weiteren Schutzmaßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner regelt. Damit werden die Entscheidungen der Landesregierung vom vergangenen Mittwoch (17. März) für die Woche vom 22. bis 28. März umgesetzt.

Für den Einzelhandel in den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten gilt ergänzend zu den bereits bestehenden Regelungen durch die Corona-Bekämpfungsverordnung u.a.

  • Kundinnen und Kunden dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels nur mit Termin betreten (Click & Meet). Die Termine können dabei auch vor Ort gebucht werden. Die Betreiberinnen und Betreiber müssen außerdem die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden erheben;
  • Die Betreiberinnen und Betreiber der Verkaufsstellen müssen dafür sorgen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten können. Eine solche Regelung gilt auch für die Betreiber von Outlet-Centern oder Einkaufszentren für die Verkehrsflächen außerhalb der Verkaufsstellen;
  • Diese Regelungen gelten nicht für die sog. Angebote des täglichen Bedarfs: Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln);
  • Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen, z.B. Museen, Gedenkstätten, oder Zoos, dürfen ebenfalls nur mit Termin betreten werden.

Die entsprechenden Maßnahmen werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten per Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Erlasses geregelt. Die Allgemeinverfügungen werden ab Montag der Folgewoche aufgehoben, wenn der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in der laufenden Woche an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird.

Derzeit wird ein weiterer Erlass erarbeitet, der die Maßnahmen in Kreisen und kreisfreien Städten bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner regeln wird. So ist vorgesehen, dass beispielsweise der Einzelhandel in diesen Fällen in den Click & Collect-Modus wechseln wird, d.h. bestellte Waren können nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Für diese Fälle ist bei der abschließenden Entscheidung aber auch immer die Bewertung der Gesamtlage, von Bedeutung. Wenn z.B. der Anteil eingrenzbarer Ausbruchsgeschehen und/oder der Anteil der Neuinfizierten, die bereits durch Quarantänemaßnahmen abgesondert waren sehr hoch sind, kann auch bei Inzidenzüberschreitungen in einem gewissen Rahmen von verschärfenden Maßnahmen abgesehen werden.

Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer

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Corona Impfungen mit AstraZeneca: Sozialministerium bittet die über 80jährigen um Anmeldung

Die Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff sind in Schleswig-Holstein heute (19.03.) wieder gestartet.

Laut Rückmeldungen aus den Impfzentren haben trotz der späten Entscheidung am Vorabend auf Bundesebene, viele Personen ihren Impftermin wahrgenommen. Die Auslastung war insgesamt gut, nach einer ersten Mitteilung beispielsweise aus dem Impfzentrum in Kiel war die Auslastung dort bei nahezu 100 %, aus anderen Impfzenten gab es Rückmeldung von vereinzelnd oder wenigen nicht wahrgenommenen Terminen.

Gesundheitsminister Heiner Garg: „Ich freue mich sehr über die hohe Inanspruchnahme nach der Wiederaufnahme der Impfungen mit AstraZeneca. Das zeigt die sehr große Impfbereitschaft in Schleswig-Holstein. Impfen ist der Schlüssel zur Bekämpfung dieser Pandemie.“

Alle Personen, deren Impfungen vom 16.-18.3. aufgrund der Aussetzung abgesagt wurden und diejenigen, die ihren Termin am 19.3. nicht wahrnehmen konnten, brauchen sich nicht nochmal um einen neuen Impftermin bemühen, sondern werden per E-Mail einen neuen Impftermin in ihrem bisher gebuchten Impfzentrum erhalten. Die Ersatztermine sollen primär in den beiden Wochen um Ostern zwischen dem 29.03.2021 – 11.04.2021 stattfinden in Abstimmung mit den Impfzentren. Wer den Ersatztermin nicht wahrnehmen kann, wird per E-Mail über eine Umbuchungsmöglichkeit informiert.

Basierend auf den verfügbaren Liefermengen sind derzeit weiterhin die Termine mit dem AstraZeneca-Impfstoff vormittags in den Impfzentren für die Monate März und April ausgebucht – bei Stornierungen können einzelne Termine wieder frei werden. Minister Garg erinnert an die weiterhin vorhandene Anmeldemöglichkeit für Personen, die 80 Jahre oder älter sind. In der für diese Gruppe buchbaren Termine an den Nachmittagen sind noch Termine frei.

„Alle Personen, die über 80 Jahre oder älter sind und noch keinen Termin vereinbart haben, sollten dies jetzt tun.“

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich online oder telefonisch anzumelden und ihren Termin zu vereinbaren. Eine Impfung schützt“, so Minister Garg. Innerhalb der kommenden Woche plant das Ministerium aufgrund weiterhin freier Termine in dieser Gruppe die Anmeldemöglichkeit für die Nachmittagstermine für alle Personen der Prioritätengruppe 1 und 2 zu öffnen, daher sollte die Chance jetzt noch genutzt werden. Über den genauen Termin der Öffnung für Priorität 2 wird informiert werden.

Die Personen, die 80 Jahre und älter sind, können sich online oder telefonisch anmelden. Wenn sie sich telefonisch anmelden möchten, finden sie in ihrem persönlichen Anschreiben die Telefonnummer und den dafür erforderlichen mitgeteilten PIN. Die Inanspruchnahme der Telefon-Hotline für Personen, die 80 Jahre oder älter sind, ist bereits seit einigen Tagen deutlich gesunken, so dass alle Seniorinnen und Senioren dort anrufen können.

Fragen und Antworten zu den Corona-Impfungen mit AstraZeneca

Wie ist der Stand in Bezug auf AstraZeneca-Impfungen?

Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hat nach erneuter Bewertung mitgeteilt, dass der Nutzen der Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff weiterhin die mit einer Impfung verbundenen Risiken überwiegen. Vorausgegangen war eine fachliche Nutzen-Risiko-Bewertung im Hinblick auf aufgetretene Thrombosen in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung. Die Fachleute der EMA kamen zu dem Schluss, dass der Impfstoff weiterhin empfohlen ist. Das Bundesgesundheitsministerium und die Ständige Impfkommission haben sich der Bewertung angeschlossen.

Was bedeutet das für Schleswig-Holstein?

Schleswig-Holstein richtet sich nach den entsprechenden Vorgaben der zuständigen europäischen und nationalen Fachbehörden und hat die Impfungen mit AstraZeneca fortgesetzt.

Was passiert mit den in dieser Woche aufgrund der Aussetzung ausgefallenen Termine?

Alle Personen, deren Impfungen vom 16.-18.3. aufgrund der Aussetzung abgesagt wurden und diejenigen, die ihren Termin am 19.3. nicht wahrnehmen konnten, brauchen sich nicht nochmal um einen neuen Impftermin bemühen, sondern werden per E-Mail einen neuen Impftermin in ihrem bisher gebuchten Impfzentrum erhalten. Die Ersatztermine sollen primär in den beiden Wochen um Ostern zwischen dem 29.03.2021 – 11.04.2021 stattfinden in Abstimmung mit den Impfzentren. Wer den Ersatztermin nicht wahrnehmen kann, wird per E-Mail über eine telefonische Umbuchungsmöglichkeit informiert.

Wo finde ich aktualisierte Aufklärungsbögen für den AstraZeneca-Impfstoff?

Nach der erneuten Bewertung der EMA findet man dieses Informationsblatt des RKI  hier: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19-Vektorimpfstoff/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile

An wen kann ich mich wenden bei Unsicherheit, ob etwas gegen die Verwendung eines Impfstoffes spricht?

Sie sollten Fragen dazu mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin besprechen. Auch die Impfärzte stehen Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen unter:www.impfen-sh.de

Text: Sozialministerium SH / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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Ahrensburg und Corona: 23 Neuinfektionen und Inzidenz von 68

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.197 (Stand: 19.03.2021, 15.00 Uhr).

Insgesamt sind 4.582 Personen genesen; 337 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 278 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 167 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 68,4 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen (gestern: 68,8).

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Sperrung Ahrensfelder Weg in Ahrensburg am 24.03.2021

Ahrensburg: Ahrensfelder Weg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 24.03.2021 wird der Ahrensfelder Weg im Bereich der Hausnummer 1a in der Zeit von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr für die Durchführung von Betonarbeiten für ein Mehrfamilienhaus voll gesperrt. Eine Umleitung wird ausgeschildert.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Neue Parkscheinautomaten in Ahrensburg – Umstellung bis 26.03.2021

Ahrensburg: Parkscheinautomat in der Hamburger Straße (Foto: Ahrensburg-Portal)

Seit Dienstag werden im Ahrensburger Stadtgebiet alle Parkscheinautomaten gegen neuere Modelle ersetzt. Insgesamt werden 28 Parkscheinautomaten ausgetauscht. Die Stadtverwaltung Ahrensburg rechnet dadurch mit deutlich weniger Ausfällen als bisher.

In dieser Woche werden dafür die Automaten in der Innenstadt vorübergehend außer Betrieb genommen:

  • alle Automaten  auf dem Parkplatz „Alte Reitbahn“ sowie auch jener direkt gegenüber dem vorgenannten Parkplatz in der Stormarnstraße;
  • ein Automat in der Klaus-Groth-Straße, nahe der Zuwegung zum Stormarnplatz;
  • alle Automaten in der Großen Straße;
  • ein Automat im Bereich der Manhagener Allee Hausnummer 4;
  • ein Automat im Bereich der Hamburger Straße Hausnummer 33 sowie
  • ein Automat gegenüber dem Rathauseingang und jener im Bereich des Rathausplatzes Hausnummer 31.

Die restlichen Automaten folgen bis 26.03.2021. Während des Umbaus sind Parkscheiben zu nutzen. Sobald der Austausch erfolgt ist, werden die neuen Parkscheinautomaten wieder in Betrieb genommen.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona Impfungen: Kiel will mit AstraZeneca -Impfstoff heute wieder starten

Ausgefallene Impf-Termine werden nachgeholt

Nach dem Chaos der letzten Tage zum Thema AstraZeneca teilte das Sozialministerium in Kiel mit:

Am 18.3.2021 hat die Europäische Arzneimittelbehörde EMA nach erneuter Bewertung mitgeteilt, dass der Nutzen der Impfungen mit dem Astra-Zeneca-Impfstoff weiterhin die mit einer Impfung verbundenen Risiken überwiegen. Vorausgegangen war eine fachliche Nutzen-Risiko-Bewertung im Hinblick auf aufgetretene Thrombosen in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung.

Nach den dem Gesundheitsministerium vorliegenden Erkenntnissen hatte auch eine Klinik aus Schleswig-Holstein nach eingehender Bewertung eine Meldung dem in Deutschland zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (am 17.3.) über eine Hirnvenen-Thrombose in zeitlichem Zusammenhang mit einer AstraZeneca-Impfung überstellt. Die betroffene Patientin sei auf dem Weg der Besserung, so die Klinik.

Die Fachleute der EMA kamen in der Bewertung zu dem Schluss, dass der Impfstoff weiterhin empfohlen ist. Das Bundesgesundheitsministerium und die Ständige Impfkommission haben sich der Bewertung am Abend angeschlossen.

Gesundheitsminister Heiner Garg: „Es ist richtig und wichtig, dass eine fachlich fundierte Prüfung die Basis für die Fortsetzung des Impfens ist. Um Vertrauen wiederherzustellen, ist die Beurteilung der damit befassten Ärztinnen und Ärzte entscheidend und ich vertraue ihnen. Schleswig-Holstein richtet sich nach den entsprechenden Vorgaben der zuständigen europäischen und nationalen Fachbehörden und wird die Impfungen mit Astra-Zeneca schon am 19.03.2021 wiederaufnehmen. Das ist eine gute Nachricht für den Impffortschritt und damit für den Schutz aller Bürgerinnen und Bürger. Personen, deren Termine aufgrund des Aussetzens diese Woche abgesagt wurden, werden einen neuen Termin erhalten.“

Folgendes Verfahren gilt für die Wiederaufnahme der Impfungen in Schleswig-Holstein:

  • Die Impfungen für die vergebenen Impftermine werden aufgrund der heutigen Entscheidung ab Freitag, 19.3., 9 Uhr in allen Impfzentren fortgesetzt.
  • Wer einen Impftermin/ Impfticket für Freitag, den 19.3. und alle folgenden Tage hat, kann und sollte diesen Termin wahrnehmen, sofern möglich
  • Die Personen, die Freitag einen Impftermin haben, werden darüber per email informiert – die vorsorglich erfolgte Absage für die Freitagstermine (19.3.) ist damit hinfällig
  • Wer aufgrund der Kurzfristigkeit seinen gebuchten Freitagstermin (19.3.) nicht wahrnehmen kann, wird einen Ersatztermin erhalten.

Alle Personen, deren Impfungen vom 16.-18.3.2021 aufgrund der Aussetzung abgesagt wurden und diejenigen, die ihren Termin am 19.3.2021 nicht wahrnehmen konnten, werden einen Ersatztermin erhalten. Sie brauchen sich nicht nochmal um einen neuen Impftermin bemühen, sondern werden per email einen neuen Impftermin in ihrem bisher gebuchten Impfzentrum erhalten.

Die Organisation dieser Ersatztermine ist derzeit in Arbeit.

Nach dem jetzigen Planungsstand sollen die Ersatztermine primär in den beiden Wochen zwischen dem 29.03.2021 – 11.04.2021 stattfinden. Die Impf-Kapazitäten werden entsprechend in Abstimmung mit den Impfzentren ausgeweitet. Das kann unter Umständen auch eine zeitliche Ausweitung vor den bisherigen Öffnungszeiten, also eine Erweiterung von 8-9 Uhr, beinhalten.

Bundesgesundheitsministerium und Gesundheitsministerkonferenz haben bekräftigt, dass alle Impflinge ausdrücklich über mögliche Risiken aufgeklärt werden sollen. Das entsprechende Aufklärungsmerkblatt zum Vektorimpfstoff von AstraZeneca befindet sich bereits in der kurzfristigen Überarbeitung durch die Bundesbehörden. Die erfolgte Aufklärung kann übergangsweise auch handschriftlich oder durch ein ergänzendes Merkblatt von dem aufklärenden Arzt / Ärztin vorgenommen werden. Das Paul-Ehrlich-Institut wird kurzfristig zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) Informationen für die Ärzteschaft zu den aktuellen Erkenntnissen erstellen.

Text: Sozialministerium SH / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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Corona: Inzidenzwert 56 für Schleswig-Holstein am 18.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (18.03.2021) landesweit bei 56,9 (gestern: 56,2). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 99,2 meldet der Kreis Segeberg. Den niedrigsten Wert von 28,0 weist der Kreis Plön auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 69,6 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 18.03.2021 (Quelle: www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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