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Autobahn A7 wird gesperrt – Umleitung über A1 und A21 vom 18. bis 22.03.2021

Autobahn A1 (Foto: Ahrensburg-Portal)

Erhebliche Verkehrsbehinderungen im Großraum Hamburg erwartet

In Hamburg wird die Autobahn A7 mit einem „Deckel“ versehen, der seit Jahren in mehreren Abschnitten gebaut wird. Während erste Teile im Hamburger Nordwesten fertiggestellt sind, kommt jetzt der dritte Deckel an die Reihe: Hamburg-Altona. Das führt dazu, dass die A7 wieder voll gesperrt werden muss.

Vollsperrung der A 7 für 79 Stunden vom 18.3.2021, 22:00 Uhr bis 22.3.2021, 5:00 Uhr zwischen den Anschlussstellen Hamburg-Waltershof und Hamburg-Volkspark 

Für die Ausbaumaßnahme der A 7 im Bauabschnitt Altona laufen seit März 2020 die bauvorbereitenden Maßnahmen der DEGES. Neben einer ganzen Reihe von Umleitungen innerhalb von Hamburg ist für den Fernverkehr eine weiträumige Umgehung geplant:

Die großräumige Umleitung erfolgt während der Vollsperrung über die A 1, A 21 und B 205 für die überregionalen Verkehre aus Norden und Süden kommend

Trotz weiträumiger Koordinierung mit anderen Straßenbaulastträgern ist insbesondere am Freitag mit einem erheblichen Verkehrsaufkommen auf den Umleitungen und Ausweichrouten zu rechnen. Es wird daher dringend empfohlen das Angebot des ÖPNV und die Möglichkeiten des Home Office für das verlängerte Vollsperrungswochenende in Erwägung zu ziehen.

Logistikunternehmen werden gebeten, ihre geplanten Fahrten frühzeitig entsprechend der zu erwartenden erheblichen Behinderungen am Freitag und Wochenende umzudisponieren oder mehr Zeit für Lieferfahrten einzuplanen.

A7_Vollsperrung 18. bis 22.03.2021 (Bild: Die Autobahn)

Text: Die Autobahn GmbH des Bundes / Redaktion, Bild: Die Autobahn, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburger Bau- und Planungsausschuss tagt am 17.03.2021

Die Gemeinschaftsschule Am Heimgarten (Foto: Ahrensburg-Portal)

Der Ahrensburger Bau- und Planungsausschuss tagt am 17.03.2021, 19.00 Uhr in Ahrensburg, Sporthalle des Schulzentrums Am Heimgarten, Reesenbüttler Redder 4 – 10, 22926 Ahrensburg

Hinweis der Verwaltung: Die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses sowie die Vertreter der Beiräte werden gebeten, den Eingang zur Turnhalle EKG in Höhe der gegenüberliegenden Haus-Nr. 15 bzw.17 des Reesenbüttler Redders zu nutzen. Aufgrund der Sitzung in der Sporthalle wird um das Tragen von geeignetem Schuhwerk mit hellen Sohlen gebeten. Sitzungsunterlagen sind vorab unter Man-datos herunterzuladen oder in Papierform mitzubringen, da kein WLAN zur Verfügung steht.

T a g e s o r d n u n g

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 02/2021 vom 03.03.2021
6. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
6.1. Berichte gem. § 45 c GO
6.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
7. Bebauungsplan Nr. 107 – Wohngebiet auf dem Gelände nördlich und nordöstlich der Straße Fannyhöh sowie südlich und südöstlich der verbleibenden Tennisplätze – Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
8. Erneuerung des Waldemar-Bonsels-Weges
9. Sanierung Trogbauwerk zwischen AOK-Knoten, Bahntrasse und Manhagener Allee
10. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 99 „Alte Reitbahn“ – Gestaltung des geförderten Wohnraums
11. Anfragen, Anregungen, Hinweise

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung/den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten:

12. Vorstellung von Einzelbauvorhaben
13. Anfragen, Anregungen, Hinweise

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Corona: Inzidenzwert 53 für Schleswig-Holstein am 16.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (16.03.2021) landesweit bei 53,8 (gestern: 51,9). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 96,7 meldet der Kreis Segeberg. Den niedrigsten Wert von 24,1 weist der Kreis Plön auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 69,2 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 15.03.2021 (Quelle: www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Corona: Vorgehen des Landes bei Astra-Zeneca Impfungen

Das Sozialministerium in Kiel weist heute (16.3.) nochmals erläuternd darauf hin, dass das weitere Vorgehen mit dem Astra-Zeneca Impfstoff in Schleswig-Holstein abhängig von den Entscheidungen der Europäischen Zulassungsbehörde und der nationalen Behörden ist. Wie mitgeteilt hatte das Bundesgesundheitsministerium gestern aufgrund der Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts die Corona-Impfungen mit Astra-Zeneca vorsorglich ausgesetzt. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA werde entscheiden, ob und wie sich neue Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken. Schleswig-Holstein hat die Entscheidung umgehend umgesetzt und alle Astra-Zeneca-Impftermine zunächst bis einschließlich Freitag ausgesetzt.

Gesundheitsminister Heiner Garg: „Impfen ist ein Schlüssel zur Bekämpfung dieser Pandemie. Daher kann ich die Enttäuschung über abgesagte Termine gut nachvollziehen. Arzneimittelsicherheit und die fachliche Bewertung der zuständigen europäischen und Bundes-Behörden müssen jedoch immer höchste Priorität haben“.

Fragen und Antworten

Was wurde im Hinblick auf Astra-Zeneca Impfstoff entschieden?

Am 15.03. hat Bundesgesundheitsministerium aufgrund der für Impfstoffe zuständigen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts die Corona-Impfungen mit Astra-Zeneca vorsorglich ausgesetzt. Grund waren weitergehende Prüfungen in Hinblick auf mögliche Thromboserisiken. Diese Entscheidung wurde in Schleswig-Holstein umgesetzt und alle Termine mit dem Astra-Zenaca-Impfstoff bis einschließlich Freitag, 19. März, abgesagt (Stand 16.3.). Die Betroffenen wurden per E-Mail darüber informiert.

Wie viele Astra-Zeneca-Termine mussten in Schleswig-Holstein bis Freitag abgesagt werden?

11.520 Termine.

Wurden Erst- und Zweitimpfungen gestoppt mit Astra-Zeneca?

Ja. Jeder Ersttermin hat einen Zweittermin. Mit der Stornierung der Erstimpfung in der laufenden Woche wurde demnach auch der Zweitimpfungstermin storniert.

Was müssen Personen beachten, die bereits eine Erstimpfung mit Astra-Zeneca erhalten haben?

Organisatorisch: Da die Impfungen mit Astra-Zeneca in den Impfzentren erst am 15.02.begonnen haben, sind die frühesten Zweitimpfungstermine mit Astra-Zeneca in Schleswig-Holstein ab dem 26.04. terminiert. Die Aussetzung in der Impftermine in der laufenden Woche hat also vorerst für sie keine organisatorischen Auswirkung. Ob und welche Auswirkungen der derzeitige Stopp längerfristig hat, hängt von der Entscheidung der Bundesbehörden und der Europäischen Behörden ab und steht daher noch nicht fest. Das Land wird die Personen gesondert informieren, falls die bereits gebuchten Zweitimpfungstermine nicht wie geplant durchgeführt werden können.

Was müssen Personen beachten, die bereits eine Erstimpfung mit Astra-Zeneca erhalten haben und sich nach 4 Tagen unwohl fühlen?
Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass Personen, die den COVID-19-Impfstoff Astra-Zeneca erhalten haben und sich zwischen dem 4. und dem 14. Tag nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen, z.B. mit starken und anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen, sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben sollten. Zurzeit werden alle Personen, die in den vergangenen 14 Tagen in Schleswig-Holstein mit Astra-Zeneca geimpft wurden, über diese Empfehlung per E-Mail informiert. Falls Personen die beschriebenen Symptome haben, sollten sie ihren Hausarzt/ ihre Hausärztin kontaktieren!

Wurden alle Impfzentren informiert?
Ja. Alle Impfzentren wurden informiert. Zudem erhielten Personen, die diese Woche eine Impfung mit Astra-Zenaca gebucht hatten, eine Absagemail. Nach den bisherigen Rückmeldungen gab es landesweit insgesamt nur wenige Personen in Schleswig-Holstein, die die Absage bedauerlicherweise nicht wahrgenommen hatten. Es wird darauf hingewiesen, dass sofern eine Person für weitere Personen einen Termin gebucht hatte, die buchende Person gebeten wird, die Information zur Absage auch entsprechend an die angemeldeten Personen weiterzugeben.

Woher weiß ich, ob ich einen Astra-Zeneca-Termin oder einen Termin mit einem anderen Impfstoff gebucht habe?
Die Termine Vormittags in den Impfzentren von 8-12 Uhr sind Termine mit dem Astra-Zeneca Impfstoff. Die Termine Nachmittags sind derzeit den Personen über 80 Jahren, die zur Prioritätengruppe 1 gehören, zugeordnet. Für diese Nachmittagstermine wird ein anderer Impfstoff genutzt und diese Impfungen werden wie geplant durchgeführt.

Wie und wann können sich Personen, deren Termine abgesagt wurden, neue Termine buchen?

Es wird gemeinsam mit den Organisatoren vor Ort nach einer Lösung gesucht, um Personen, die bereits einen Impftermin gebucht haben, einen alternativen Termin anzubieten. Wer einen Termin gebucht hatte, wird per Mail über das weitere Vorgehen informiert werden. Das weitere Vorgehen ist auch abhängig von der Entscheidung der Bundesbehörden und der Europäischen Behörden in Bezug auf den Astra-Zeneca-Impfstoff und damit der verfügbaren Impfstoffmenge. Wie das Verfahren aussieht lässt sich daher derzeit noch nicht mitteilen.

Kann für die ausgefallenen Termine nicht einfach ein anderer Impfstoff genutzt werden?

Die bisher verfügbare Menge des Biontech/Moderna-Impfstoffes erlaubt in Schleswig-Holstein nicht einfach eine Nutzung für die ausgefallenen Astra-Zeneca-Termine unter Berücksichtigung der notwendigen Rückstellung zur Absicherung möglicher Lieferschwankungen. Die Impfstoffmenge ist weiterhin begrenzt und der derzeit verfügbare Biontech und Moderna-Impfstoff wird bisher für die besonders vulnerablen Personen über 80 Jahren genutzt, die zur Prioritätengruppe 1 gehören. Das Land prüft aber alle Optionen und wird entsprechend auch abhängig von den Entscheidungen auf Bundes- und EU-Ebene über das weitere Verfahren informieren.

Wann ist mit einer Entscheidung über das weitere Vorgehen zu rechnen?

Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hatte angekündigt am Donnerstag, 18.3. sich zum weiteren Vorgehen zu äußern. Abhängig vom Ergebnis ist – hoffentlich – Freitag mit weiteren Entscheidungen und Planungen auch auf Länderebene zu rechnen.

Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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Ahrensburg und Corona: 27 Neuinfektionen und Inzidenz von 69

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.112 (Stand: 16.03.2021, 15.00 Uhr).

Insgesamt sind 4.486 Personen genesen; 352 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 274 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 169 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 69,2 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Inzidenzwert 51 für Schleswig-Holstein am 15.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (15.03.2021) landesweit bei 51,1 (gestern: 50,9). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 87,3 meldet der Kreis Segeberg. Den niedrigsten Wert von 22,5 weist der Kreis Plön auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 74,5 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 15.03.2021 (Quelle: www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Corona Impfungen mit AstraZeneca ausgesetzt – Die Folgen in Stormarn

Mitteilung des Sozialministeriums in Kiel vom 15.03.2021

Wie das Bundesgesundheitsministerium heute mitgeteilt hat, werden aufgrund einer aktuellen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (Bundesministerium für Gesundheit 2021.03.15 AstraZeneca) die Corona-Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA werde entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken.

Das Land Schleswig-Holstein wird aus diesem Grund die Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff bis auf Weiteres aussetzen. Über weitere Schritte wird das Gesundheitsministerium informieren, sobald weitere Informationen vorliegen.

Gebuchte Impftermine/Impfungen mit mRNA-Impfstoffen (BioNTech und Moderna) sind nicht betroffen.

Was passiert jetzt mit den gebuchten AstraZeneca-Terminen?

Zunächst werden gebuchte Termine für die nächsten drei Tage storniert.

Alle Betroffenen werden heute per E-Mail darüber informiert.

Werden Erst- und Zweitimpfungen gestoppt (AstraZeneca)?

Ja. Jeder Ersttermin hat einen Zweittermin. Mit der Stornierung werden demnach beide Termine storniert.

Wurden alle Impfzentren informiert?

Ja. Alle an der Impfung Beteiligten wurden/werden derzeit darüber informiert.

Weitergehende Informationen sind beim PEI und dem Bundesgesundheitsministerium zu erfragen.

Die Folgen für die Corona Impfungen in Stormarn

  • Ab sofort dürfen keine Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca mehr durchgeführt werden.
  • Das Land Schleswig-Holstein wird versuchen alle Personen, die morgen am 16.3.2021 einen Termin in einem der Impfzentren für die Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca gebucht haben zu informieren.
  • Die morgigen Vormittagstermine können nicht wie geplant stattfinden.
  • Der Kreis Stormarn weist darauf hin, dass die Nachmittagstermine ab 13.00 Uhr von dieser Maßnahme nicht betroffen sind, da hier der Impfstoff der Firmen Biotech / Pfizer verimpft wird.

Text: Sozialministerium SH, Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Staatliche Regeln bei positiven Tests ab 16.03.2021

Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Wie bei den immer Corona Impfungen: Die geplanten flächendeckenden Tests gibt es bisher nur in den Ankündigungen der Politiker. Die Produktion neuer Reglementierungen des Staates klappt dagegen reibungslos: Das Land hat am 12.03.2021 einen Erlass herausgegeben und die Kreise verpflichtet, entsprechende Regeln in „Allgemeinverfügungen“ mit Wirkung ab 16.03.2021 herauszugeben. Daher hat der Kreis Stormarn heute mitgeteilt:

Ein neuer Erlass „über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als Kategorie I Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit“ greift jetzt auch die neuen Möglichkeiten der Selbsttestung durch Antigen-Schnelltests auf.

Bei einem positiven Testergebnis eines Selbsttests ist wie folgt zu verfahren:

In einem ersten Schritt kann das positive Ergebnis des Schnelltests in einem Testzentrum durch einen Antigen-Schnelltest überprüft werden. Ist das Testergebnis ebenfalls positiv, ist in einem zweiten Schritt dieses Ergebnis unverzüglich durch eine molekularbiologische Untersuchung (PCR-Test) in dem Testzentrum zu bestätigen. Bietet dieses Testzentrum den Test nicht an, ist unverzüglich Kontakt zum Hausarzt aufzunehmen, um den Test abnehmen zu lassen.

Dieser Zwischenschritt hat für den Anwender insbesondere einen zeitlichen Vorteil: Fällt der nach dem „Selbsttest“ durchgeführte Antigen-Schnelltest in der Teststation negativ aus, muss nicht bis zur Bestätigung eines PCR-Tests abgewartet werden. Mögliche Anwendungsfehler lassen sich in diesem Fall ebenfalls durch ein solches Verfahren schnell überprüfen, ohne, dass die betroffene Person sich in häusliche Isolation begeben muss oder Laborkapazitäten in Anspruch genommen werden müssen.

Im Fall eines positiven Antigen-Selbsttests bedeutet das neben der unverzüglichen Quarantäne: Die Person ist verpflichtet, das positive Testergebnis durch einen Antigenschnelltest (PoC-Test) in einem Testzentrum bestätigen zu lassen. Sie dürfen hierzu ihre Häuslichkeit einmalig verlassen. Dies darf nur unter Verwendung von einer Mund-Nasen-Bedeckung ohne Nutzung des ÖPNV und auf dem direkten Hin- und Rückweg erfolgen. Unterbrechungen zu anderen Zwecken sind nicht gestattet. Ist auch dieses Testergebnis positiv, ist es unverzüglich durch eine molekularbiologische Untersuchung (PCR-Test) in dem Testzentrum bestätigen zu lassen.

Im Fall eines positiven Schnelltests bedeutet das neben der unverzüglichen Quarantäne: Die Person ist verpflichtet, das Testergebnis unverzüglich durch eine molekularbiologische Untersuchung (PCR-Test) in einem Testzentrum oder beim Hausarzt bestätigen zu lassen. Sie dürfen hierzu ihre Häuslichkeit einmalig verlassen. Dies darf nur unter Verwendung von einer Mund-Nasen-Bedeckung ohne Nutzung des ÖPNV und auf dem direkten Hin- und Rückweg erfolgen. Unterbrechungen aus anderen Zwecken sind nicht gestattet.

PCR positiv getestete Personen

Personen, bei denen eine vorgenommene molekularbiologische Untersuchung auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren ein positives Ergebnis aufweist (PCR positiv getestete Personen) begeben sich direkt in häusliche Isolation. Haus oder Wohnung dürfen dann nicht mehr verlassen werden, bis der Infektionsschutz des Kreises etwas anderes anordnet.

Personen, bei denen ein positiver PCR-Test oder ein positives Schnelltestergebnis besteht, müssen sich mit dem Stormarner Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Hierfür sollte das Kontaktformular auf der Internetseite des Kreises genutzt werden.

Auch per Email unter [email protected] können die Bürger Kontakt aufnehmen. Bitte teilen Sie dann folgende Angaben mit:
– Vor- und Nachname,  Geburtsdatum, Telefonische Erreichbarkeit, Anschrift,
– Einordnung der eigenen Person (PCR-Test, Schnelltest, Kontaktperson 1),
– Krankheitssymptome inkl. Mitteilung des Tages des ersten Auftretens,
– Tag des Testes,
– Vor- und Nachname von allen im Haushalt lebenden Personen.

Absonderung

Allen genannten Personen wird die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nach § 31 IfSG untersagt. Ausgenommen ist Home-Office, wenn dies ohne Kontakt zu anderen Personen durchgeführt werden kann.

Die Anordnung zur Absonderung gilt solange, bis sie vom Gesundheitsamt des Kreises Stormarn wieder aufgehoben wird, spätestens jedoch nach 14 Tagen. Eine Verlängerung kann im Einzelfall möglich sein.

Die Absonderung endet, wenn Personen, bei denen ein positives Schnelltestergebnis besteht, im Rahmen einer molekularbiologischen Untersuchung (PCR-Test) ein negatives Testergebnis ausweisen.

Die Absonderung endet auch, wenn Personen, bei denen ein positives Selbsttestergebnis vorliegt, im Rahmen einer nachfolgenden molekularbiologischen Untersuchung (PCR-Test) oder im Rahmen eines in einem Testzentrum durchgeführten Antigenschnelltest (PoC-Test) ein negatives Testergebnis ausweisen.

Außerdem hat der Kreis Stormarn die Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in fleisch-, geflügelfleisch- oder fischverarbeitenden Betrieben zum Zwecke der Bekämpfung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Stormarn bis zum 31. März 2021 verlängert.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

zu den amtlichen Dokumenten

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Ahrensburg und Corona: 59 Neuinfektionen und Inzidenz von 74

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.085 (Stand: 15.03.2021, 15.00 Uhr).

Von den 59 Neuinfektionen entfallen auf Samstag: 34 Neuinfektionen, Sonntag: 11 Neuinfektionen und heute: 14 Neuinfektionen.

Insgesamt sind 4.463 Personen genesen; 350 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 272 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 182 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 74,5 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Mit 1,7 Promille unterwegs – ohne Führerschein

Polizeiwagen (Ahrensburg-Portal)

Am 13. März 2021, gegen 12:30 Uhr konnten Polizeibeamte eine Trunkenheitsfahrt in der Breslauer Straße in Glinde beenden.

Nach bisherigem Erkenntnisstand stellten die Beamten der Polizeistation Glinde bei der Kontrolle eines 58- jährigen Mercedes-Fahrers aus Hamburg Atemalkoholgeruch fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,68 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde durch die Beamten angeordnet. Des Weiteren wurde auch festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

Der 58- Jährige wird sich wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr und des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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