Seit Sommer sind in Großbritannien die staatlichen Corona-Einschränkungen der Freiheit der Bürger/innen aufgehoben, nachdem die Impfquote hoch ist. Dänemark hat kürzlich nachgezogen, ebenfalls unter Verweis auf die hohe Impfquote in der Bevölkerung.
Vor diesem Hintergrund wachsen die Stimmen, auch in Deutschland die Reglementierung der Bürger/innen zu beenden, insbesondere aus der Ärzteschaft, die um die Akzeptanz der Corona-Politik und der Impfungen fürchtet.
Die für die Corona-Politik in Berlin federführende CDU erklärt dazu allerdings, dass sie ein Ende der Zwangsmaßnahmen für die Bürgerinnen und die Wirtschaft mit den staatlichen Berufseinschränkungen und Berufsverboten ablehnt:
Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Erwin Rüddel (CDU), schließt im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) eine Art „Freedom Day“ in diesem Jahr aus. „… bin ich davon überzeugt, dass das 2-G-Optionsmodell der richtige Weg ist, um in Kombination mit der Hospitalisierungsrate als Leitindikator ohne weitere Einschränkungen durch den epidemiologisch herausfordernderen Herbst und Winter zu kommen. Ich rechne mit vollständiger Normalität ab März 2022. Bis dahin müssen die Ungeimpften abwägen, was ihnen wichtig ist.“
Kanzleramtschef Helge Braun argumentiert ebenfalls gegen eine Beendung der Zwangsmaßnahmen, wie das Handelsblatt berichtet: „Von einem „Freedom Day“ im Herbst halte er „derzeit nicht viel“, sagte der CDU-Politiker der Nachrichtenagentur Reuters. „Denn es kann gut sein, dass es noch eine weitere Welle geben wird.“ Gut vier Millionen Deutsche hätten sich bislang infiziert, aber 20 Millionen noch keinen Impfschutz.
Dazu muss man wissen, dass das Chaos und die Verspätung der Impfkampagne in Deutschland gegenüber Großbritannien und anderen Ländern durch Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) zu vertreten ist.
Gestern Nachmittag (20.09.2021) ist es in Barsbüttel im Graumannsstieg zu einem Trickdiebstahl in einem Mehrfamilienhaus durch einen angeblichen Handwerker gekommen, der vorgespielt hat, Heizkörper abzulesen und überprüfen zu wollen.
Der Mann klingelte gegen 15.00 Uhr an der Wohnungstür des 81-jährigen Seniors, und gab an, die Heizkörper abzulesen und überprüfen zu müssen. Da Druckprobleme vorhanden seien, schickte der angebliche Handwerker den älteren Herrn in die Küche, um dort mehrfach das Wasser anzustellen.
In den unbeobachteten Momenten gelang es dem Mann nun sich nach Wertgegenständen umzuschauen. Als der Geschädigte misstrauisch wurde, war es jedoch bereits zu spät: Der vermeintliche Handwerker hatte bereits Schmuck entwendet.
Der Täter wird beschrieben als ca. 35-39 Jahre alt, ca.185 cm groß, korpulente Statur mit einem volleren Gesicht. Er war bekleidet mit einer schwarz wattierten Jacke und einer hellblauen jeansartigen Hose. Zudem trug er ein dunkles Cape ohne Beschriftungen sowie eine Mund-Nasen-Bedeckung. Sein äußerliches Erscheinungsbild wird als sehr gepflegt beschrieben.
Die Kriminalpolizei in Reinbek hat die Ermittlungen übernommen und bittet um sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer 040/727707-0.
Warnung der Polizei
Vor diesem Hintergrund warnt die Polizei insbesondere ältere Menschen davor, falsche Monteure, angebliche Handwerker, Heizungsableser oder ähnliche Personen in ihre Wohnung zu lassen, wenn diese plötzlich ohne Anmeldung vor der Tür stehen. Bei angeblichen Schäden sollte im Zweifel zunächst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder bei den Stadtwerken nachgefragt werden. Ein seriöser Handwerker wird für diese Skepsis Verständnis haben.
In einem KiTa-Gebäude im Eichenweg in Bargteheide ist es im Zeitraum vom 17.09.2021, 15.00 Uhr bis zum 20.09.2021, 09.00 Uhr zu einem versuchten Einbruchdiebstahl gekommen.
Unbekannte haben versucht, sich gewaltsam Zutritt zum Objekt zu verschaffen. Nachdem dieses misslang, brachen die Täter den Versuch ab und entfernten sich in unbekannte Richtung. Es entstand ein Sachschaden im unteren dreistelligen Bereich.
Die Polizei fragt nun, wer verdächtige Beobachtungen im Zusammenhang mit dieser Tat gemacht hat. Zeugen werden gebeten, ihre Wahrnehmungen der Kriminalpolizei Ahrensburg unter der Telefonnummer 04102/809-0 mitzuteilen.
Zerstörte Scheibe im Zug (Foto: Bundespolizeiinspektion Kiel)
Am Montagmorgen (20.09.2021) gegen 05:00 Uhr wurde die Bundespolizei Kiel durch die Transportleitung über eine randalierende Person im Regional Express informiert. Der Zug befinde sich im Bahnhof Bad Oldesloe und eine Fensterscheibe sei bereits zerschlagen.
Nach Eintreffen der Bundespolizisten am Bahnhof wurde eine weibliche Person von den Landespolizisten im Zug festgestellt. Es konnte ermittelt werden, dass die Frau im Zug die Notbremse zog und anschließend mit einem Nothammer versuchte eine Scheibe einzuschlagen. Der Zug ist durch die Beschädigung nicht mehr einsetzbar und wurde seitens der Bahn ausgesetzt.
Nach Aufnahme einer Anzeige im Bundespolizeirevier Lübeck konnte die 56-Jährige die Dienststelle wieder verlassen.
Text, Foto: Bundespolizeiinspektion Kiel / Redaktion
Die Volkshochschule Großhansdorf bietet einen Kochkurs an, in dem mit dem aktuellen Saison-Gemüse leckere Menüs „gezaubert“ werden. Von der Suppe über den Nachtisch bis zum Gebäck gibt es jeden Abend leckere Kreationen und tolle Ideen für die heimische Küche. Nach dem gemeinsamen Kochen werden die Menüs zusammen gemütlich verspeist und Tipps und Tricks ausgetauscht.
Der Kochkurs findet vier Mal jeweils dienstags ab Dienstag, den 21.09.2021 von 18.30 bis 21.30 Uhr in der neuen Küche des Schulzentrums, Sieker Landstraße 203 in Großhansdorf statt und kostet 57,- Euro. Eine Lebensmittelumlage in Höhe von 8 bis 10 Euro pro Abend ist direkt an die Kursleiterin zu zahlen. Mitzubringen sind außerdem Schürze, Geschirrhandtuch, kleine Gefäße und ein Getränk.
Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle telefonisch (04102 – 6 56 00) oder per mail ([email protected]) möglich.
Tremsbüttel: Amtsgebäude, Gemeindezentrum und Mehrzweckhalle (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die 19. Sitzung der Gemeindevertretung Tremsbüttel findet am Dienstag, 21.09.2021, 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle Tremsbüttel, Hauptstraße 66, 22967 Tremsbüttel statt.
T a g e s o r d n u n g:
(öffentlich)
1. Feststellung der Tagesordnung, Feststellung der nicht öffentlichen Tagesordnungspunkte
2. Einwohnerfragezeit
3. Protokoll der Sitzung vom 25.03.2021 – öffentlicher Teil –
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Mitteilung des Bürgermeisters und Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung
6. Flächennutzungsplan/ Sportanlagen: Schall- und lichttechnische Machbarkeitsstudie für den Sportbetrieb an beiden Standorten; hier: Sachstand
(nicht öffentlich)
7. Protokoll der Sitzung vom 25.03.2021 – nicht öffentlicher Teil –
8. Flächennutzungsplan/ Sportanlagen: Schall- und lichttechnische Machbarkeitsstudie für den Sportbetrieb an beiden Standorten; hier: Auftragsvergabe
9. Ausbau K 12 – Hauptstraße, hier: Auftragserteilung Nachträge
10. Situation in der Gemeindevertretung Tremsbüttel
11. Anfragen und Mitteilungen
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.
Autobahn A1 von Großhansdorf nach Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Autobahn GmbH des Bundes teilt mit, dass auf der Autobahn A 1 zwischen den Anschlussstellen Bad Oldesloe und Bargteheide in Fahrtrichtung Hamburg Betonplattensanierungen erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit der Fahrbahn weiterhin gewährleisten zu können.
Die Sanierungen werden in der Zeit vom 21.09.2021 bis voraussichtlich 22.10.2021 an unterschiedlichen Betonfeldern durchgeführt.
Um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, werden die Arbeiten überwiegend in die Nachtstunden zwischen 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr gelegt. Während der Zeit wird der Verkehr einspurig mit geminderter Geschwindigkeit am Baufeld vorbeigeführt. Tagsüber stehen für die Verkehrsteilnehmer zwei Fahrstreifen zur Verfügung.
Text: Die Autobahn GmbH des Bundes Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
In der Prophylaxe und der begleitenden Therapie von Diabetes Typ II spielt eine gesunde Lebensweise eine große Rolle. Die Neigung zu Typ‐2‐Diabetes ist erblich, doch nicht jeder mit der Veranlagung zu dieser Kohlenhydratstoffwechselstörung erkrankt auch tatsächlich daran.
Ausschlaggebend für den Ausbruch der Krankheit ist das sogenannte Wohlstandssyndrom: Zu viel Essen, gepaart mit zu wenig Bewegung. Wer rechtzeitig den Lebensstil umstellt, kann eventuell Medikamente vermeiden und muss Folgeerkrankungen, wie Nervenschäden oder Durchblutungsstörungen besonders an Unterschenkeln und Füßen sowie nicht mehr heilende Wunden, dann nicht befürchten.
Viele Typ‐2‐Diabetiker/‐innen könnten ihre Krankheit allein schon durch gezielte Bewegung und eine bewusste Ernährung zurückdrängen. Übergewichtige Menschen sind sogar im Vorteil, denn oft reicht ihr Insulin schon wieder aus, wenn sie einige Kilo abgenommen haben. Erfahren Sie in diesem Vortrag mehr über die Hintergründe und wie Ihre tägliche Kost mit weniger Zucker auskommt.
Referentin: Stefanie Krickhahn, Apothekerin, Apotheke am Rondeel
Corona-Regeln: Die aktuellen Regelen sind zu beachten.
Termin und Ort
30.09.2021, 19.00-20.30 Uhr
Die Veranstaltung findet in der Stadtbücherei Ahrensburg statt:
Manfred-Samusch-Straße 3, 22926 Ahrensburg
Anmeldung erforderlich
Apotheke am Rondeel
Telefon 04102 – 82 37 50 [email protected]
Großhansdorf: Das Rathaus mit Waldreitersaal ( Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet am Dienstag, 21.09.2021, 19:00 Uhr im Waldreitersaal, Barkholt 64, 22927 Großhansdorf statt
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift vom 03.08.2021
3. Feststellung der Tagesordnung
4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 03.08.2021 gefassten Beschlüsse
5. Einwohnerfragestunde
6. Bebauungsplan 38, Gebiet: östlich der Sieker Landstraße, südlich der Straße Grenzeck für die Flurstücke 3514 und 3516 (Grenzeck 2): Beratung über den Vorentwurf
7. Mitteilungen
8. Anfragen
Sofern überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sind, kann in der Sitzung beschlossen werden, dass einzelne Punkte der Tagesordnung in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. In dieser Sitzung werden voraussichtlich folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten:
Ahrensburg: Der Eingang ins Rathaus (Foto: Ahrensburg-Portal)
30% der Ahrensburger/innen und Ahrensburger haben schon per Briefwahl abgestimmt
Bis 05.09.2021 sollten alle Wahlberechtigungen ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten haben. Damit haben die Wähler/innen für die Stimmabgabe drei Möglichkeiten:
den Weg ins Wahllokal am Sonntag
die Briefwahl per Post
die Briefwahl mit Stimmabgabe direkt im Rathaus
Die aktuellen Bedingungen für die Wahl und worauf Sie achten müssen, damit Ihre Stimme „zählt“
1. Sie gehen am Sonntag (wie früher) in das Wahllokal, das auf der Benachrichtigung genannt ist
Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Stadt Ahrensburg ist in 20 Wahlbezirke eingeteilt. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Ahrensburg teilnehmen. Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Wichtig für die Bürgermeisterwahl: Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Nach Feststellung der Wahlberechtigung wird diese zurückgegeben und ist von der Wählerin oder dem Wähler für eine evtl. Stichwahl am 17. Oktober 2021 aufzubewahren und erneut mitzubringen.
Die Wahl im Wahllokal wird in diesem Jahr allerdings besonders wenig angenehm, weil die Corona-Regeln auch hier gelten. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Wahl unter „Pandemiebedingungen“ durchzuführen ist.
Bitte halten Sie sich während des Wartens und der Wahlhandlung an die AHA-Regeln:
A – Abstand halten – Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen
H – Hygiene beachten – Regelmäßiges Händedesinfizieren und Beachtung der Hustenetikette
A – Alltagsmaske tragen – Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Warteschlange sowie im Wahlraum
Bringen Sie zum Ausfüllen des Stimmzettels bitte Ihren eigenen Kugelschreiber mit.
Halten Sie sich während der gesamten Zeit an die Anweisungen des Wahlvorstehers oder der Wahlvorsteherin und beachten Sie die Hinweisschilder, um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren.
Fühlen Sie sich krank oder haben Sie einzelne Krankheits-Symptome? Dann lassen Sie sich bitte sofort testen, um eine Infektion frühzeitig zu erkennen. Bleiben Sie zudem zu Hause bis das Testergebnis vorliegt. Diese Empfehlungen gelten trotz (vollständiger) Impfung und auch dann, wenn Sie nur leichte Symptome haben.
Briefwahl mit der Stimmabgabe per Post
Dafür benötigen Sie die Briefwahlunterlagen, vor allem die Stimmzettel. Sie bekommen je einen Für die Bundestagswahl und für die Bürgermeisterwahl. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Wahlbüro der Stadt Ahrensburg, Raum 32 im EG des Rathauses, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen Umschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch im Rathaus abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18:00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Briefwahlanträge können online unter www.ahrensburg.de gestellt werden.
3. Briefwahl mit der Stimmabgabe im Rathaus
Der einfachste Weg, das Gedränge am 26.09.2021 im Wahllokal zu vermeiden und nicht auf die „Leistungsfähigkeit“ der Post hoffen zu müssen ist, dass Sie mit den Wahlbenachrichtigungen zu den Öffnungszeiten des Briefwahlbüros persönlich ins Rathaus gehen, sich dort die Unterlagen geben lassen, in einer der Wahlkabinen die Stimmzettel ausfüllen und in die dort aufgestellte Wahlurne werfen.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüro im Rathaus: Zimmer 32: Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie montags von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Für den Zugang ins Rathaus gibt es inzwischen einen eigenen Eingang, so dass Sie nicht so lange warten müssen wie bei anderen Wünschen an die Verwaltung. Bürgermeister Sarach hat zugesichert, dass trotz der generellen Probleme in der Stadtverwaltung die ordnungsmäßige Wahl im Rathaus gewährleistet wird.
Der Praxistest zeigt übrigens: Sobald Sie die Security an der Rathaustür überzeugt haben, dass Sie wählen wollen, kommen Sie ins Rathaus und werden Sie im Wahlbüro freundlich empfangen.
Information der Stadtverwaltung vom 24.08.2021 zur Briefwahl
In den letzten Jahren ist das Interesse an der Briefwahl bundesweit gestiegen. Die Möglichkeit gibt es schon länger. Viele Menschen kennen den Ablauf noch nicht und wissen auch nicht, dass sie seit 16.08.2021 die Möglichkeit zur Briefwahl haben. Daher ist es kein Wunder, dass das „Briefwahlbüro“ im Ahrensburger Rathaus wenig genutzt wird – zumal es von außen kaum erkennbar ist. Vor diesem Hintergrund informiert die Stadtverwaltung heute:
Am 26. September 2021 finden in Ahrensburg die Bundestagswahl und die Bürgermeisterwahl statt. Mit der bis spätestens zum 5. September 2021 zugesandten Wahlbenachrichtigung können die Wahlberechtigten am Wahltag persönlich Ihre Stimme als „Urnenwahl“ in Ihrem zuständigen Wahllokal abgeben.
Unabhängig vom Wahltag kann das Wahlrecht auch vorab per Briefwahl wahrgenommen werden. In diesem Fall müssen die Wahlberechtigten einen Wahlschein beantragen.
Seit dem 16. August 2021 besteht die Möglichkeit, über die Homepage der Stadt Ahrensburg, www.ahrensburg.de/Wahlen, bequem einen Online-Wahlscheinantrag (externer Link) zu stellen.
Die Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten dann an die genannte Anschrift übersandt. Alternativ kann der Wahlscheinantrag auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und an die Stadt Ahrensburg gesandt werden.
Ebenso ist der Wahlscheinantrag formlos per E-Mail an: [email protected] für die Übersendung der Briefwahlunterlagen zulässig.
Bei der formlosen Beantragung per E-Mail ist nach § 27 Abs. 2 Bundeswahlordnung der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift der Wahlberechtigten zwingend anzugeben.
Wer den Wahlscheinantrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Die Briefwahlunterlagen sind auch ohne Terminabstimmung im Briefwahlbüro des Rathauses, Zimmer 32, zu folgenden Öffnungszeiten erhältlich: Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie montags von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Es besteht wie gewohnt die Gelegenheit, die Stimmabgabe als Briefwahl direkt vor Ort vorzunehmen. Die corona-bedingten Hygieneregeln im Rathaus sind einzuhalten.
Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Browsing-Erlebnis zu verbessern und um (nicht) personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn du nicht zustimmst oder die Zustimmung widerrufst, kann dies bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigen.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.