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Ein „Hochbeet“ für Ahrensburg

Christian Krüger, Boris Georgieff, John Simon (Foto: Nachhaltig365)

Seit heute steht am Jugendtreff JuKi42 in Ahrensburg ein Hochbeet, bepflanzt mit Kräutern und Blühpflanzen für Insekten. Dabei handelt es sich um das erste von mehreren geplanten Anlagen der Projektgruppe „Hochbeete für Ahrensburg“ des neuen Vereins Nachhaltig 365, der noch in der Gründungsphase ist.

Der Verein hat sich den Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz verschrieben. Unter dem Motto „Mit den Händen in der Erde lässt sich besser reden“ wollen die Aktiven mehr blühende Vielfalt in den städtischen Raum bringen. Bis Ende 2023 sind 12 weitere Hochbeete geplant, verteilt in ganz Ahrensburg.

Aktuell sind weitere Beete an Schulen, Kitas und Kindergärten in der Planung, erklärt Boris Georgieff, Gründungsmitglied des Vereins. Mittels Patenschaften werden die Beete auf Dauer bewirtschaftet und zugleich an die Bürger:innen weitergegeben. So auch im JuKi42.

Insektenfreundliche Blühpflanzen gesellen sich in Mischkultur zu den Kräutern und zeigen so, dass mit ein bisschen Rücksichtnahme der Tisch für jede:n gut gedeckt sein kann – auch für Bienen, Schmetterlinge und Florfliegen. Gespendet wurden die Pflanzen von Pottburri, einem Start-up, welches aus Sonnenblumenschalen neue Pflanztöpfe herstellt.

Neben diesem „Hochbeete“-Projekt veranstaltet die Initiative für die Vereinsgründung vom 13. bis 16. Mai 2021 einen virtuellen Spendenlauf. Hier kann jede:r mitlaufen. Anmeldungen unter https://my.raceresult.com/168294

Der Verein ist erreichbar: Boris Georgieff, c/o MOIN UNVERPACKT AHRENSBURG, Große Straße 34a,  22926 Ahrensburg, E-Mail: [email protected]

Text, Fotos: Nachhaltig 365 e. V. i. G. / Redaktion

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Schleswig-Holstein Netz AG: Umsatzanstieg trotz Corona

Schleswig-Holstein Netz Center in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

180 Millionen Euro in den Netzausbau investiert – 1,6 Milliarden Euro an EEG-Anlagenbetreiber gezahlt – Rund 8.900 Megawatt Erzeugung

Die Schleswig-Holstein Netz AG (SH Netz) verzeichnet trotz Corona für das Jahr 2020 ein kräftiges Wachstum: So stieg der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 215 Millionen Euro auf 2,83 Milliarden. Dies teilte das Unternehmen im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung mit. „Trotz aller Herausforderungen und Einschränkungen durch die Corona-Pandemie können wir zufrieden auf 2020 zurückblicken“, sagte Matthias Boxberger, Aufsichtsratsvorsitzender von SH Netz anlässlich der jährlichen – und in diesem Jahr erneut digitalen – Hauptversammlung des Unternehmens, zu der die mehr als 400 Aktionärskommunen geladen waren. „Es ist uns nicht nur gelungen, den Netzbetrieb sicher aufrechtzuerhalten, sondern auch wichtige Projekte abzuschließen oder zu starten.

Erneuerbare Energien

Bei den von SH Netz an das Stromnetz angeschlossenen dezentralen Erzeugungsanlagen, bei denen es sich zumeist um Windkraft- und Photovoltaikanlagen handelt, ist für 2020 ein Leistungszuwachs um 191 Megawatt auf 8.878 Megawatt zu verzeichnen. „Die aufgenommene grüne Energie lag bei 15,88 Terrawattstunden und entsprach damit knapp 164 Prozent des Strombedarfs aller bei SH Netz angeschlossenen Haushalte und Unternehmen“, erläuterte Stefan Strobl, Vorstand Netzwirtschaft von SH Netz. Die im Rahmen der Aufnahme Erneuerbarer Energien an Anlagenbetreiber gezahlten Entgelte lagen im letzten Jahr bei 1,6 Milliarden Euro.

Investitionen und Baumaßnahmen

„Die Investitionen von Schleswig-Holstein Netz beliefen sich 2020 auf über 180 Millionen Euro“, erläuterte Benjamin Merkt, Vorstand Netztechnik von SH Netz. Herausragende Projekte waren die Fertigstellung weiterer Bauabschnitte der 110.000-Volt-Hochspannungsleitung zwischen Heide, Husum und Niebüll sowie der 110.000-Volt-Hochspannungsleitung Mittelachse. Beim Bau von Umspannwerken zur Aufnahme Erneuerbarer Energien fielen Investitionen von knapp acht Millionen Euro an. Für den übrigen Stromnetzausbau wurden fast 32 Millionen Euro aufgewendet. Die Investitionen ins Gasnetz beliefen sich auf über 30 Millionen Euro. Insgesamt wurden rund 450 Kilometer neue Strom- und Gasleitungen verlegt. Zusätzlich zu den Investitionen flossen über 50 Millionen Euro in die Wartung und Instandhaltung der Netze.

Kaum Einschränkungen durch Corona

Bereits zu Beginn des Frühjahrs 2020 hat SH Netz mit umfangreichen Hygienemaßnahmen insbesondere für die Netzleitstelle, mit der Schließung aller Standorte für Kundenverkehr und breitflächigen Möglichkeiten zum Home Office für mehrere hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurzfristig auf die Pandemie reagiert. Gleichzeitig wurden die Bautätigkeiten unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen weiter durchgeführt. „Unsere Schutzmaßnahmen orientieren sich an den Vorgaben von Bund und Land“, sagte Kirsten Fust, Vorstand Netzdienste und Leiterin des Krisenstabs.

Klimastrategie in Arbeit

Unabhängig von der Corona-Krise ist SH Netz außerdem 2020 mit seiner neuen Klimastrategie an die Öffentlichkeit gegangen, mit der der Ausstoß von klimaschädlichen Gasen im Norden verringert und das Unternehmen bis 2030 klimaneutral werden soll. Matthias Boxberger: „Wir sorgen dafür, dass Energieversorgung, Verkehr und Gebäudemanagement effizienter und ressourcenschonender werden und sind mit Energie und Einsatzfreude auf grünem Wachstumskurs.“

Text: Schleswig-Holstein Netz AG / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburger Grüne laden zur Telefon-Sprechstunde am 28.04.2021

Christian Schubbert am Telefon (Foto: Grüne Ahrensburg)

Bündnis 90/Die Grünen bieten am 28.04.2021 von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 04102-6910576 wieder eine Sprechstunde für alle Ahrensburger Bürger*innen an.

Am Telefon sitzen der Bürgermeisterkandidat von Bündnis 90/Die Grünen Christian Schubbert und andere Fraktionsmitglieder.

Bündnis 90/Die Grünen freuen sich über zahlreiche Anrufe, informieren gern über aktuelles Geschehen und hören ebenso gern den Bürger*innen zu. Diese Art der Kommunikation sorgt dafür, dass sich die Bürger*innen informieren, aber auch ihre Wünsche äußern können.

Text, Foto: Bündnis 90/Die Grünen / Redaktion

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Corona Impfungen: Die Fakten zu den Impfungen per 23.04.2021

„Fast vier Millionen Impfdosen liegen ungenutzt herum
Keine Stellungnahme von Spahn“ (FAZ 14.04.2021)

Flächendeckende Impfungen gelten als beste – wenn nicht aktuell einzige – Chance, aus der Pandemie mit vielen Erkrankten und Toten, aus der extremen Einschränkung der Bürger- und Freiheitsrechte und aus der staatlich verursachten, anrollenden Wirtschaftskrise herauszukommen.

Dass die deutsche Bundesregierung und die Landesregierungen hierzu ein Desaster angerichtet haben, ist bekannt. Statt das Problem anzugehen behaupten Minister Spahn und Co, es gebe eine „Impfkampagne“.

Vor diesem Hintergrund haben wir die die Fakten zu den Corona-Impfungen hier für Sie zusammengestellt:

  1. Die Corona-Impfungen weltweit
    Wie man sieht: die EU hinkt international hinterher. Auffällig ist der Rückstand im Vergleich zu den USA und Großbritannien. Innerhalb der EU liegt Deutschland bei der Quote der vollständig Geimpften hinter den anderen großen EU-Ländern und sogar noch unterhalb des EU-Durchschnitts.
  2. Die Corona-Impfungen innerhalb Deutschlands
    Die Karte des zeigt die vollständig Geimpften nach Bundesländern, gemäß den Zahlen des RKI. Auffällig ist, das Schleswig-Holstein am unteren Ende der Tabelle rangiert. Am schlechtesten sind die Zahlen für Hamburg.
Corona Impfungen weltweit 23.04.2021 Ahrensburg-Portal.de
Corona Impfungen in Deutschland Vollständig Geimpfte (v.H.) 2021.04.23 Quelle: RKI)

 

Text: Ahrensburg-Portal, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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Konzert zum Ahrensburger Wochenmarkt am 24.04.2021

Die Stadtbücherei Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Der Ahrensburger Wochenmarkt erhält wieder eine musikalische Begleitung: Von 10:00 bis 11:00 Uhr musiziert das Duo Leche Con Café auf dem Balkon der Ahrensburger Stadtbücherei.

Peggy Soltoros Sunday und Amed Soto Canizares sind Leche Con Café. Sie liebt es auf anderen Sprachen zu singen. Amed kommt aus Kuba. Sie verleihen ihrer Musik das Latin-Kuba-Fieber.

Cafe Con Leche (Foto: Sunday, Canizares)

Text: Ahrensburger Stadtbücherei / Redaktion, Fotos: Ahrensburg-Portal, Peggy Soltoros Sunday und Amed Soto Canizares

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Hauptausschuss Großhansdorf tagt am 04.05.2021

Die Sitzung des Hauptausschusses findet am Dienstag, 04.05.2021, 19:00 Uhr im Waldreitersaal, Barkholt 64, 22927 Großhansdorf statt.

Tagesordnung

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift vom 09.03.2021
3. Feststellung der Tagesordnung
4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Einwohnerfragestunde
6. 1. Nachtragshaushalt 2021
7. „Bündnis gegen Homophobie in Schleswig-Holstein“ und „Lübecker Erklärung für  Akzeptanz und Respekt“
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
8. Mitteilungen
9. Anfragen

Sofern überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner
betroffen sind, kann in der Sitzung beschlossen werden, dass einzelne Punkte der
Tagesordnung in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. In dieser Sitzung werden
voraussichtlich folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten:

10. Grundstücksangelegenheiten

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Corona: Inzidenzwert 75 für Schleswig-Holstein am 23.04.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (23.04.2021) landesweit bei 75,8 (gestern: 73,5). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 106,9 meldet der Kreis Steinburg. Den niedrigsten Wert von 41,6 weist der Kreis Nordfriesland aus. Für Stormarn wird eine Inzidenz von 106,1 ausgewiesen.

Insgesamt unverändert eine sehr bemerkenswerte Entwicklung angesichts des anhaltenden Desasters der staatlichen Leistungen bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.

 

 

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Workshop „Lebendige Partnerschaft“ als online-Kurs am 24.04.2021

Das Büro der VHS Großhansdorf (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Volkshochschule Großhansdorf bietet den Workshop „Lebendige Partnerschaft“ jetzt online an. Wer sich aktiv mit grundlegenden Themen des Paarseins beschäftigen möchte und mehr gegenseitiges Verständnis und Leichtigkeit in der Partnerschaft erreichen will, meldet Sie sich bei der VHS an.

  • In lockerer Atmosphäre erfahren die Teilnehmer, was für eine Partnerschaft günstig und förderlich ist.
  • Sie erhalten theoretischen Input und praktische Übungen zu Paardynamiken und zur Kommunikation.
  • Es wird erarbeitet, was sie konkret tun können, um ihre Beziehung zu verbessern.
  • Ebenso lernen sie Beziehungskiller kennen – und wie sie diese vermeiden. Intensiv wird sich mit der Kommunikation im Paar beschäftigt. Wie können Sie im Gespräch bleiben? Was senden Sie? Was hören Sie? Das aktive Zuhören wird geübt, ebenso wie das Äußern von Bitten und das Mitteilen der eigenen Bedürfnisse.
  • Außerdem werden Wertschätzung, Kritik, Beschwerden und Lob in den Fokus genommen.
  • Abschließend geht es um gute Bindung und zugleich um das Leben der eigenen Autonomie – und wie beides gut zusammengeht.

Der Workshop richtet sich gleichermaßen an Paare als auch an Einzelpersonen. Jeder ist herzlich willkommen.

Der Workshop findet am Samstag, den 24.04.2021 von 10.00 bis 15.00 Uhr online statt und kostet 27,- Euro. Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle telefonisch (04102 – 6 56 00) oder per mail an [email protected] möglich.

Text: VHS Großhansdorf / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona und Ahrensburg: Die Regeln des Kreises ab 24.04.2021

Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Landesregierung hat die neuen Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz heute umgesetzt (unser Bericht). Dies hat der Kreis Stormarn umzusetzen und teilt heute mit:

Corona-Virus – 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden über der 100er Marke – Verschärfte Regeln ab Samstag

Nachdem im Kreis Stormarn die Sieben-Tage-Inzidenz nunmehr drei Tage in Folge über der Marke von 100 Infektionen je 100.000 Einwohner in 7 Tagen liegt,gelten ab Samstag, 24.04.2021 im Kreis Stormarn u.a. folgende verschärfende Maßnahmen aus den Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes:

  • Private Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.
  • Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der Wohnung oder des eigenen Grundstückes ist nur in Notfällen und zur Berufsausübung erlaubt. Joggen und Spaziergänge alleine bleiben bis 24 Uhr erlaubt.
  • Für den Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs gilt, der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäftes hinausgehen, ist untersagt. Neu ist außerdem, dass für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde je 20 Quadratmeter bedient werden darf, ab 800 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 40 Quadratmetern einkaufen.
  • Gastronomie darf ausschließlich  Abhol- und Lieferdienste anbieten.
  • Sport ist nur noch allein, mit einer weiteren Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes möglich. Darüber hinaus ist kontaktloser Gruppensport für  bis zu fünf Kinder im Alter bis 14 Jahre möglich.
  • Körpernahe Dienstleistungen ohne therapeutischen Hintergrund sind untersagt. Medizinische Dienstleistungen sind mit FFP2-Maske, Friseurbesuche und Fußpflege zusätzlich mit einem negativen Corona-Testergebnis, nicht älter als 24h, möglich.
  • Freizeiteinrichtungena. Wellnesszentren, Saunen und Fitnessstudios sind zu schließen.

Auf Grundlage des Erlassesder Landesregierung vom heutigen Tage, den der Kreis in seiner Allgemeinverfügung in vollem Umfang umzusetzen hat, gelten darüber hinaus ab Samstag, 24.04.2021 folgende ergänzende Regelungen, die der Kreis per Allgemeinverfügung festsetzt:

  • In Kindertageseinrichtungen ist nur noch eine Notbetreuung möglich. Dabei dürfen in der Regel nicht mehr als zehn Kinder in einer Gruppe gleichzeitig betreut werden.
  • Weitere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind auf eine Gruppengröße von max. 5 Personen zu begrenzen.
  • Schulen und schulische Betreuungsangebote bieten Distanzunterricht an; für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung erlaubt. Für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf können an Förderzentren und allgemeinbildenden Schulen erforderliche Betreuungsangebote vorgehalten werden; gleiches gilt für Schüler*innen ab der Jahrgangsstufe 7 an allgemeinbildenden Schulen, für die eine Betreuung in der Schule aufgrund eines besonderen Bedarfs bei der Schülerin oder dem Schüler erforderlich ist. Für die Abschlussjahrgänge kann Präsenzunterricht stattfinden. In den Jahrgangsstufen 9 bis 13 können schriftliche Leistungsnachweise, soweit diese für die Bildung von unmittelbar abschlussrelevanten Noten in Zeugnissen zum Ende des Schuljahres 2020/21 erforderlich sind, durchgeführt werden.
  • Distanzunterricht gilt auch für die berufsbildenden Schulen. Soweit eine angemessene Prüfungsvorbereitung nicht anders möglich ist, kann für Schüler*innen, die im Schuljahr 2020/21 an einer Abschluss- oder Zwischenprüfung teilnehmen, Präsenzunterricht unter Auflagen stattfinden.
  • Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht möglich.
  • Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet. Eine Begleitung durch eine erforderliche Assistenz ist gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen das jeweilige Elternteil begleiten.
  • Der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken ist im öffentlichen Raum untersagt.

Die Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn vom 16. April 2021 zu ergänzenden Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuninfektionen und die Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn vom 09. April 2021 zur Festlegung der Bereiche, in denen der Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken auf dem Gebiet des Kreises Stormarn untersagt ist, werden mit Ablauf des 23. April 2021 aufgehoben.

Test: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Zu den amtlichen Dokumenten

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Corona: Die Regeln bei einer Inzidenz über 100 – auch in Stormarn – ab 24.04.2021

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Aus den Beschlüssen zum Bundesinfektionsschutzgesetz ergeben sich mit dem Inkrafttreten verschiedene Änderungen.

Die „Notbremse“ greift, wenn die 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/Woche) in einer kreisfreien Stadt oder einem Kreis an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Entsprechende Regeln gelten dann am übernächsten Tag.

Beispiel: In einem Kreis, der Montag, Dienstag und Mittwoch in der Inzidenz über 100 liegt, gelten die entsprechenden Regeln ab Freitag.

Die Maßnahmen enden dann, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt.

Aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz ergeben sich für betroffene Kreise und kreisfreie Städte u.a. folgende Regelungen:

  • Private Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.
  • Zwischen 22 und 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen. Nur in Ausnahmefällen (Notfälle, Berufsausübung, Hund ausführen) darf die Wohnung oder das eigene Grundstück verlassen werden. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.
  • Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Inzidenzwert über 150, ist nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittelgeschäfte, Babyfachmärkte, Apotheken, Drogerien, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte).
  • Körpernahe Dienstleistungen werden weitgehend untersagt – zulässig bleiben medizinisch, therapeutisch, pflegerischen oder seelsorgerisch notwendige Dienstleistungen sowie Friseur- und Fußpflegeleistungen; Kundinnen und Kunden benötigen aber ein negatives Testergebnis.
  • Die Gastronomie ist geschlossen (inkl. Außengastronomie).
  • Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport draußen maximal zu fünft treiben.

Welche weiteren Regelungen gibt es?

Die Landesregierung hat zudem heute eine Neufassung des so genannten „100er-Erlasses“ veröffentlicht. Analog zur Bundesregelung muss der betroffene Kreis bzw. die betroffene kreisfreie Stadt diese Maßnahmen ebenfalls jeweils zum übernächsten Tag durch eine Allgemeinverfügung umsetzen. Darunter fällt derzeit der Kreis Herzogtum Lauenburg und der Kreis Stormarn ab morgen (24.4.2021).

  • Für die Schulen, Kitas, Krippen und Horte hält die Landesregierung angesichts der bisherigen Erfahrungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens an den bisherigen Regelungen fest: Bei einer stabilen Inzidenz über 100 gelten hier Distanzlernen bzw. Notbetreuung. Das Gesundheitsamt kann als Ausnahme in diesem Bereich und in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht bzw. dem örtlichen Träger der Jugendhilfe entscheiden, dass die Umsetzung dieser Regelung erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.
  • Der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken ist im öffentlichen Raum untersagt.
  • Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet. Eine Begleitung durch eine erforderliche Assistenz ist gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen das jeweilige Elternteil begleiten.
  • Der theoretische Unterricht in Fahrschulen kann nur als Fernunterricht erfolgen. Hiervon ausgenommen sind bestimmte Bereiche nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
  • Die Ausbildung von Hunden in Hundeschulen ist mit bis zu fünf Personen möglich.
  • Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (jenseits von Kindertagesstätten und Kindertagespflege) sind mit bis zu fünf teilnehmenden Personen möglich.

Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

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