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Corona: Inzidenz 50 für Schleswig-Holstein am 10.05.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (10.05.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 50,2 (gestern: 50,8). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 93,5 meldet die Stadt Neumünster. Den niedrigsten Wert von 25,9 weist der Kreis Schleswig-Flensburg aus. Für Stormarn liegt die Inzidenz heute bei 64,3 (69,6).

Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit einem Tag Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind aktueller, präziser und damit aussagefähiger als die Zahlen des RKI.

Insgesamt betrachtet ist das weiterhin eine sehr bemerkenswerte Entwicklung und Ausdruck der Disziplin der Menschen angesichts des anhaltenden Chaos auf Bundesebene und des Versagens des Staates bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Aggressives Rind terrorisiert Trittau

Gemeinde Trittau (Foto: Ahrensburg-Portal)

Entlaufener Jungbulle streunt duch Trittau und greift Anwohner, Mutter mit Kleinkind, Radfahrer und Polizisten an

Am Morgen des 08. Mai meldeten mehrere Spaziergänger im Waldgebiet Hahnheide der Gemeinde Trittau ein freilaufendes Rind. Beamte der Polizeistation Trittau machten sich auf die Suche nach dem Tier, konnten dieses aber zunächst nicht auffinden. Anfragen bei örtlich ansässigen Landwirten ergaben keine Hinweise auf ein vermisstes Tier.

Gegen 11:00 Uhr meldeten Einwohner aus Hamfelde dem Polizeinotruf einen Jungbullen in der Dorfstraße. Als die Beamten den Einsatzort erreichten, trafen sie auf einen Anwohner, der versuchte, das Tier auf einem Privatgrundstück in der Billstraße in Schach zu halten. Der Versuch den Bullen festzuhalten gelang auch mithilfe der Kollegen nicht und das Tier rannte zurück auf die Straße. Der Jungbulle wurde zunehmend aggressiver. Zum Schutz der Passanten begleiteten die Polizeibeamten das Tier durch den Ort und warnten über Außenlautsprecher.

Bevor der Bulle auf die vielbefahrene Möllner Landstraße gelangen konnte, stellten sich die Beamten dem Tier entgegen und ihren Streifenwagen quer vor die Kreuzung. Der Jungbulle rannte nun auf einen Beamten zu, der sich durch einen Sprung in Sicherheit bringen konnte und sich dabei leicht verletzte. Der Bulle rammte das Heck des abgestellten Streifenwagens und beschädigte diesen erheblich, bevor er zurück in die Dorfstraße lief und auch hier Menschen gefährdete, indem er auf diese direkt zugelaufen kam.

Eine Mutter mit Kinderwagen konnte sich erst im letzten Moment hinter einem abgestellten Fahrzeug in Sicherheit bringen. Der Bulle flüchtete durch einen Garten in das angrenzende Waldgebiet der Hahnheide. Auf einem Waldweg rannte das Tier auf zwei Radfahrer zu und stieß einen der beiden von seinem Rad. Der Radfahrer blieb unverletzt, sein Fahrrad wurde beschädigt. Auf einer nahegelegenen Anhöhe blieb das Tier plötzlich stehen.

Um weitere Gefahren durch den Jungbullen auszuschließen, musste das Tier von den Polizeibeamten erschossen werden. Der betroffene Landwirt konnte ermittelt werden, warum das Tier von seiner Weide entkommen konnte, ist bisher ungeklärt. Die Höhe der verursachten Sachschäden steht noch nicht fest.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona Impfungen: Probleme mit Online Terminbuchungen in Schleswig-Holstein

Vielleicht ist Ihnen vom Jahresanfang noch in Erinnerung: Das Sozialministerium in Kiel hatte für die Anmeldungen zu den  Corona-Impfungen eine eigene Software erstellen lassen, die zu Anfang gar nicht und anschließend mühsam funktionierte. Auf die Idee, eine funktionierende Lösung aus der Wirtschaft zu übernehmen, ist man in Kiel leider nicht gekommen. Von den IT-Problemen der Landesregierung hat man in den letzten Monaten nichts mehr gehört – Terminbuchungen ohne Impfstoff sind ja auch entbehrlich.

Zusätzlich zum Impfstoff-Desaster ist das IT-Problem wieder aktuell

Die Buchung von Terminen für die Corona-Impfungen in den Impfzentren wurde am 06.05.2021 mit der Software des Landes ausgeführt, die offenbar nicht richtig funktioniert. Die beauftragte IT-Firma hat wohl ihre eigenen Ideen zur Umsetzung von Aufträgen des Sozialministeriums. Dazu kommt, dass das Sozialministerium nicht weiß, was programmiert ist:

  • Heute Morgen konnte man erstmals Resttermine nachbuchen – aber nicht, wenn man der Ankündigung des Sozialministeriums glaubte, dass die Online-Lotterie um 7 Uhr startet. Das war nämlich nicht der Fall. Das System startete vor 7 Uhr. Die Termine waren schnell vergeben. Das Nachsehen hatten die Bürger, die dem Sozialministerium geglaubt hatten.
  • Das Sozialministerium hatte der Presse erklärt, dass die Nachbuchungstermine werktags stattfinden. Auf der Website impfen-sh.de steht etwas anderes: Dort ist festgehalten, dass nur montags bis freitags Terminbuchungen stattfinden. Auf unsere Nachfrage hat das Sozialministerium inzwischen eingeräumt, dass die Pressemitteilung nicht korrekt war.

Vor diesem Hintergrund fragt man sich natürlich, ob es bei der Online-Lotterie am 06.05.2021 mit rechten Dingen zuging – abgesehen davon, dass es schon sehr speziell ist, dass die Regierung Lotterien veranstaltet statt sich um die Bereitstellung von Impfstoff zu kümmern.

Das alles wäre ein Beitrag unter der Rubik „Pleiten, Pech und Pannen“, wenn es nicht um die Gesundheit der Bürger ginge – Das Ministerium von Herrn Garg trägt den Titel „Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein“. 

www.impfen-sh.de: Screenshot am 10.05.2021 morgens (Foto: Ahrensburg-Portal)

Text: Eigene Recherchen / Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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Ahrensburg und Corona: 47 Neuinfektionen und Inzidenz von 64 am 10.05.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.732 (Stand: 10.05.2021, 14.30 Uhr).

Die Neuinfektionen gliedern sich auf: Samstag: 25 Neuinfektionen, Sonntag: 10 Neuinfektionen, heute: 12 Neuinfektionen.

Insgesamt sind 6.073 Personen genesen; 364 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 295 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache, werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 157 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 64,3 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Zusammenstoß von Motorrad und Pkw – Zwei Verletzte

Polizeiwagen (Ahrensburg-Portal)

Gestern, gegen 12.20 Uhr kam es in Ratzeburg auf der B 207, in Höhe der Abzweigung Albsfelde zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Fahrzeugführer leicht verletzt wurden.

Nach derzeitigen Erkenntnissen befuhr ein 36-jähriger Motorradfahrer aus Hamburg die Kreisstraße 35 aus Albsfelde kommend in Richtung B 207. Aus noch ungeklärter Ursache verlor der Yamaha-Fahrer im Kurvenbereich die Kontrolle über sein Fahrzeug, überfuhr eine Verkehrsinsel und dann direkt auf die B 207. Dort kollidierte er mit einem vorfahrtberechtigen Pkw-Fahrer aus Lübeck. Dieser war mit seinem Ford Focus von Lübeck kommend in Richtung Mölln unterwegs.

Der Hamburger sowie der 34-jährige Lübecker wurden bei dem Zusammenstoß leicht verletzt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Es entstand ein Gesamtsachschaden von ca. 10.000 Euro.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Finanzausschuss Bargfeld-Stegen tagt am 17.05.2021

ALT Das Bürgerhaus in Bargfeld-Stegen (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die 11. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bargfeld-Stegen findet am Montag, 17.05.2021, 19:30 Uhr im Bürgerhaus, Mittelweg 4 – 6, 23863 Bargfeld-Stegen statt

T a g e s o r d n u n g:

Für ausreichenden Mund- und Nasenschutz ist selbst zu sorgen!

(öffentlich)

1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Protokoll der Sitzung vom 09.11.2020 – öffentlicher Teil –
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Anpassung der Entschädigungssatzung für Kommunalpolitiker
6. Wegenutzungsverträge Strom und Gas
7. Auflösung Kita Alsterkids
8. Anfragen und Mitteilungen

(nicht öffentlich)

9. Protokoll der Sitzung vom 09.11.2020 – nicht öffentlicher Teil –
10. Gemeindefläche im Bereich Fliederweg, Hier: Abschluss von Nutzungsverträgen
11. Nutzung des Veranstaltungssaales im HdV durch den Schulverband Bargteheide-Land
Abschluss einer Nutzungsvereinbarung
12. Antrag Jugendorchester – Reduzierung der Nutzungsgebühr
13. Auftragsvergaben
14. Grundstücksangelegenheiten
15. Anfragen und Mitteilungen

Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.

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Corona: Inzidenz 50 für Schleswig-Holstein am 09.05.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (09.05.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 50,8 (gestern: 50,0). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 107,2 meldet die Stadt Neumünster. Den niedrigsten Wert von 24,4 weist der Kreis Schleswig-Flensburg aus. Für Stormarn liegt die Inzidenz heute bei 69,6 (66,8).

Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit einem Tag Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind aktueller, präziser und damit aussagefähiger als die Zahlen des RKI.

Insgesamt weiterhin eine sehr bemerkenswerte Entwicklung und Ausdruck der Disziplin der Menschen angesichts des anhaltenden Chaos auf Bundesebene und des Versagens des Staates bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.

 

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Ab 10. Mai 2021: Schülerfahrkarten online beantragen

Start von OLAV mit Henning Görtz (Foto: Kreis Herzogtum Lauenburg)

Nach fast einem Jahr intensiver Vorbereitung geht am 10. Mai 2021 das neue Online-Antragsverfahren für Schülerfahrkarten (OLAV) in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn online. Unter www.ticket-olav.de können nun Schülerfahrkarten für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 10 ganz einfach beantragt werden.

Im Gegensatz zu den bisherigen Verfahren in den teilnehmenden Kreisen ist das neue Antragssystem in vielen Teilen bereits automatisiert:

  • OLAV gibt schon bei der Eingabe der persönlichen Daten Hinweise, ob eine Berechtigung für ein Schülerticket besteht und, ob eventuell ein Selbstzahleranteil anfällt.
  • Auch die notwendigen Passbilder können nun direkt digital hochgeladen werden, so dass die ganze Antragstellung in einem Schritt erledigt ist.
  • Insgesamt ist das neue Design des Antragsassistenten deutlich übersichtlicher und kundenfreundlicher gestaltet als die bisherigen Systeme.
  • Darüber hinaus wurde auch der Datenschutz verbessert und eine umfangreiche Wissensdatenbank mit den häufigsten Fragen zur Schülerbeförderung im Portal hinterlegt.

Alle Eltern aus den teilnehmenden Kreisen, deren Kinder auf eine öffentliche, allgemeinbildende Schule außerhalb des eigenen Wohnorts gehen, müssen bis spätestens 10. Juni 2021 einen Online-Antrag über www.ticket-olav.de stellen, damit die Fahrkarten rechtzeitig zum neuen Schuljahr da sind. Auch wenn bereits im vorangegangenen Schuljahr eine Fahrkarte ausgestellt wurde. Dies ist durch den Systemwechsel bedingt, in den nachfolgenden Schuljahren wird nur noch bei Änderungen ein neuer Antrag benötigt.

Durch die Zusammenarbeit nutzen die Kreise künftig Synergieeffekte: Die Planungen zum Projekt starteten im Kreis Herzogtum Lauenburg Anfang 2020. In den Kreisen Segeberg und Stormarn kam die Idee sofort gut an. Nach Zustimmung der zuständigen Schulträger stiegen sie mit in das Projekt ein.

„Mein Dank gilt dem Kreis Herzogtum Lauenburg, der hier die Projektleitung übernommen hat,“ so Landrat Dr. Henning Görtz. „Wir haben hier für alle Beteiligten eine Win-Win-Situation geschaffen. Die Eltern haben nur einen Ansprechpartner, egal welche Schule oder Klassenstufe ihr Kind besucht. Das Antragsverfahren kann unbürokratisch online abgewickelt, Papier- und Portokosten gespart und so auch noch die Umwelt geschont werden.“

Text, Foto: Kreis Herzogtum Lauenburg / Redaktion

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Corona: Inzidenz 50 für Schleswig-Holstein am 08.05.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (08.05.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 50,0 (gestern: 52,1). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 112,2 meldet die Stadt Neumünster. Den niedrigsten Wert von 19,9 weist der Kreis Schleswig-Flensburg aus. Für Stormarn liegt die Inzidenz heute bei 66,8 (63,1).

Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit einem Tag Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind aktueller, präziser und damit aussagefähiger als die Zahlen des RKI.

Insgesamt weiterhin eine sehr bemerkenswerte Entwicklung und Ausdruck der Disziplin der Menschen angesichts des anhaltenden Chaos auf Bundesebene und des Versagens des Staates bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Corona Impfungen: Nur für AstraZeneca keine Priorisierung mehr

Die unbürokratische Verwendung des  AstraZeneca-Impfstoffs wird von den Gesundheitsministern freigegeben- aber weiter kaum Impfstoff

Der Impfstoff ist mangels Bereitstellung von der Bundesregegierung aber weiterhin kaum vorhanden. Die Mitteilung des Sozialministeriums zum AstraZeneca-Impfstoff im Wortlaut:

Bundesweit gilt für die Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca keine Priorisierung mehr – für die anderen Impfstoffe gilt diese weiterhin!

Erstimpfungstermine mit AstraZeneca finden in Schleswig-Holstein derzeit nur in Arztpraxen statt. Dort können Impfungen mit diesem Impfstoff an Impfwillige (auf Basis von § 1 Abs. 3 der Coronavirus-Impfverordnung) nach ärztlichem Ermessen und in Abstimmung mit den Impfwilligen erfolgen. Vorrang sollen in der Regel weiterhin die bisherigen Prioritätsgruppen haben.

Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung kann bei dem Impfstoff von AstraZeneca nach Zulassung zwischen vier und zwölf Wochen betragen. Umso länger der gewählte Zeitraum innerhalb dieses Intervalls, desto höher die nachgewiesene Wirksamkeit. Dem im Rahmen der Regelversorgung impfenden Arzt/ Ärztin steht es in Absprache mit dem Impfwilligen frei, den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung innerhalb des nach der Zulassung möglichen Zeitraums zwischen vier und zwölf Wochen für das individuelle Impfschema festzulegen.

Arztpraxen und Impfwillige haben damit wie gefordert mehr Flexibilität beim Einsatz des Impfstoffes von AstraZeneca. Der Schwerpunkt der Impfungen in Schleswig-Holstein liegt inzwischen in den Arztpraxen. Die Registrierung / Terminvergabe in den Arztpraxen erfolgt derzeit individuell in Abstimmung mit den Praxen. Ärztinnen und Ärzte melden sich dazu beispielsweise aktiv bei ihren Patientinnen und Patienten aufgrund des Alters. Es wird zudem geraten, dass beispielsweise Personen, die aufgrund ihres Berufes zu Priorität 3 gehören, sich auf der Website ihrer jeweiligen Praxis über die dortigen Möglichkeiten einer Registrierung informieren. Auch in den Praxen ist der Impfstoff weiterhin begrenzt!

Fragen und Antworten

Wer kann sich mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen?

Bundesweit gilt für die Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca keine Priorisierung mehr – für die anderen Impfstoffe gilt diese weiterhin. Erstimpfungstermine mit AstraZeneca finden in Schleswig-Holstein derzeit nur in Arztpraxen statt. Dort können Impfungen mit diesem Impfstoff an Impfwillige nach ärztlichem Ermessen und in Abstimmung mit den Impfwilligen erfolgen. Vorrang sollen in der Regel weiterhin die bisherigen Prioritätsgruppen haben.

Was gilt in Bezug auf das Impfintervall mit AstraZeneca in den Praxen?

Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung kann bei dem Impfstoff von AstraZeneca nach Zulassung zwischen vier und zwölf Wochen betragen. Dem im Rahmen der Regelversorgung impfenden Arzt/ Ärztin steht es in Absprache mit dem Impfwilligen frei, den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung innerhalb des nach der Zulassung möglichen Zeitraums zwischen vier und zwölf Wochen für das individuelle Impfschema festzulegen. Nach der derzeitigen Studienlage erhöht sich die nachgewiesene Wirksamkeit bei einem längeren Intervall – jedoch liegt dann die Zweitimpfung und damit ein umfassenderer Schutz weiter in der Zukunft.

Warum wurde die Priorisierung für AstraZeneca aufgehoben, obwohl noch nicht alle Personen der Prioritätengruppe 1,2 geimpft sind?

Dieser Schritt wurde bundesweit beschlossen, da Arztpraxen und Impfwillige mehr Flexibilität beim Einsatz des Impfstoffes von AstraZeneca gefordert hatten. Damit soll erreicht werden, dass aller verfügbarer Impfstoff auch rasch verimpft werden kann. Praxen auch in Schleswig-Holstein hatten zum Teil bereits „keinen Bedarf“ mehr an dem Impfstoff von AstraZeneca gemeldet. Mit der Öffnung sollen weitere Menschen rasch von einer Impfung profitieren können.

Wie ist die Aufhebung der Priorisierung bei AstraZeneca rechtlich begründet?

Basis für die bundesweiten Regeln ist die Coronavirus-Impfverordnung der Bundesregierung. Dort sind die Priorisierungen festgelegt und auch eine mögliche Ausnahme: In § 1 Abs. 3 der Coronavirus-Impfverordnung heißt es: „Von der Reihenfolge nach Absatz 2 Satz 1 kann abgewichen werden, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist, insbesondere um einen Verwurf von Impfstoffen zu vermeiden.“

Für welche Altersgruppen ist der Impfstoff von AstraZeneca zugelassen und für welche empfohlen?

Die Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffes gilt ab einem Alter von 18 Jahren. Damit können alle Personen, die 18 Jahre oder älter sind, mit diesem Impfstoff geimpft werden. Neben der Zulassung gibt es die fachliche Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) über die Verwendung der Impfstoffe. Die STIKO empfiehlt die Verwendung des AstraZeneca-Impfstoffes für Personen die 60 Jahre oder älter sind. Der Grund ist, dass

nach der Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca seltene Fälle von Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenien überwiegend bei Frauen im Alter 55 Jahren und jünger aufgetreten sind. Der Einsatz des Impfstoffs von AstraZeneca unterhalb dieser Altersgrenze ist nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoakzeptanz nach sorgfältiger Aufklärung weiter möglich.

Wird AstraZeneca auch für Erstimpfungen in den Impfzentren geimpft?

Derzeit nicht. Seit dem 19. April werden die Erstimpfungen in den Impfzentren mit mRNA-Impfstoffen –von BioNTech und Moderna –  durchgeführt.

An wen können sich Impfwillige bei Unsicherheit wenden, ob etwas gegen die Verwendung eines Impfstoffes spricht?

Diese Fragen sollten Impfwillige mit ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin besprechen

Text: Sozialministerium SH / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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