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Corona: Die Verfügungen zu den Öffnungen in Stormarn per 17.05.2021

Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes ermöglicht u.a. Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen, der Gastronomie, den Beherbergungsangeboten, sowie im Sport und den Freizeiteinrichtungen.

  • Kontaktbeschränkungen

Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum zu privaten Zwecken sind außerhalb geschlossener Räume mit bis zu zehn Personen aus zehn Haushalten möglich. Innerhalb geschlossener Räume bleibt es bei der bisherigen Regelung von max. fünf Personen aus zwei Haushalten. Neben Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, werden nun auch vollständig Geimpfte oder Genesene nicht mitgezählt.

Als vollständig Geimpfte im Sinne der „COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV“ der Bundesregierung gilt, wer im Regelfall zwei Impfungen erhalten hat und seit der Zweitimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Genesene, also solche, bei denen eine Coronavirusinfektion zwischen 28 Tage und 6 Monate zurückliegt.

  • Beherbergungsgebiete

Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen etc.) dürfen nun auch wieder für Tourist:innen öffnen, wenn diese einen negativen Test vorweisen können. Die Testung muss vor Reiseantritt erfolgt sein. Bei einem Antigen-Schnelltest darf das Testergebnis maximal 24 Stunden,bei einem PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Kinder unter sechs Jahren, sowie vollständig Geimpfte oder Genesene benötigen keinen Test.

  • Gastronomie

Gaststätten dürfen ihre Innenbereiche wieder öffnen, wenn die Gäste einen  Antigen-Schnelltest welcher maximal 24 Stunden, oder einen PCR-Test  welchermaximal 48 Stunden alt ist, vorlegen. Kinder unter sechs Jahren, sowie vollständig Geimpfte oder Genesene benötigen keinen Test.

In der Außengastronomie  dürfen nunmehr bis zu zehn Personen – unabhängig vom Haushalt – an einem Tisch sitzen. Gäste der Außengastronomie benötigen keinen negativen Test, auch dann nicht, wenn zum Aufsuchen der Toilette,der Innenraum der Gaststätte betreten wird.

  • Sport

Die Sportausübung ist wie folgt möglich:

  • außerhalb geschlossener Räume in Gruppen von bis zu zehn Personen
  • außerhalb geschlossener Räume in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen unter Anleitung von bis zu zwei Trainer:innen
  • innerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu zehn Kindernund Jugendlichen unter Anleitung von bis zu zwei Trainer:innen
  • Schwimmen und Schwimmunterricht in Freibädern und Außenbecken.
  • Freizeit und Kultur

Die Innenbereiche von Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten, Tierparks und  Wildparks dürfen für getestete, vollständig geimpfte oder genesene Personen öffnen.

  • Bestattungen

An Bestattungen sowie Trauerfeiern auf Friedhöfen, dürfen nunmehr max. 100 Personen außerhalb und 50 Personen innerhalb geschlossener Räume teilnehmen.

Weiterhin hat der Kreis Stormarn seine Allgemeinverfügungen zur Festlegung der Bereiche, in denen der Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt und in denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend ist, bis einschließlich 06.06.2021 verlängert.

Dagegen wird die Allgemeinverfügung über die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger vom 30.03.2021 mit Ablauf des heutigen Tages aufgehoben.

Stellungnahme von Landrat Dr. Henning Görtz 

„Mit der Öffnung der Hotels und der Innengastronomie, für die ich mich sehr freue, kehrt ein weiterer SchrittNormalität in unseren Alltag zurück. Das ist gut so, weil die derzeitigen Infektionszahlen einen Abbau der Einschränkungen ermöglichen. Mit diesen weiteren Lockerungen müssen wir aber weiterhin verantwortungsvoll umgehen und uns vorsichtig sowie rücksichtsvoll verhalten. Ich wünsche allen einen erholsamen Feiertag und ggf. ein schönes langes Wochenende“,so Landrat Dr. Henning Görtz.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

zu den amtlichen Dokumenten

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Ahrensburger Kamp: Bau einer Streetball-Anlage ab 25.05.2021

Ahrensburg: Ahrensburger Kamp (Foto: Ahresnburg-Portal)

Im Gebiet Ahrensburger Redder wird nach Pfingsten 2021 auf der Hälfte des Bolzplatzes Ahrensburger Redder südlich der Straße Ahrensburger Kamp eine neue Streetballanlage gebaut.

Während der Bauarbeiten wird der Wanderweg von der Straße Ahrensburger Kamp kurz hinter dem Kreisel bis zum Bolzplatz nur eingeschränkt nutzbar sein. Für die Bauarbeiten ist die Zeit vom 25. Mai bis Ende Juni 2021 geplant.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg und Corona: 22 Neuinfektionen und Inzidenz von 64 am 12.05.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.781 (Stand: 12.05.2021, 14.30 Uhr).

Insgesamt sind 6.161 Personen genesen; 325 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 295 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache, werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.

Zur Infektionslage in Stormarn

  • Alten- und Pflegeheime: In Alten- und Pflegeheimen sind derzeit keine Covid-19-Infektionen nachgewiesen.
  • Betriebe: Ein Teil der Infektionen betrifft Stormarner Betriebe. In 7 Betrieben besteht bei insgesamt 31 Mitarbeiter/innen eine COVID-19-Infektion. 15 dieser Mitarbeiter/innen wohnen im Kreis Stormarn.
  • Kita und Schule: In 2 Kitas und 12 Schulen wurde bei insgesamt 16 Personen eine Covid-19-Infektionen nachgewiesen. Es gibt keine Ausbrüche, vielmehr handelt es sich um Einzelfälle mit Ansteckungen vornehmlich aus der Freizeit/ Häuslichkeit.
  • Das übrige Ausbruchsgeschehen ist diffus, lässt sich weder regional noch auf weitere bestimmte Personengruppen eingrenzen.
  • Bestätigte Fälle einer Virus-Mutation:
    Bislang wurde, seit Beginn der Untersuchungen (Sequenzierung), in Stormarn bei 1.129 Fällen das Vorliegen einer Infektion mit einer Corona-Mutation bestätigt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 158 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 64,7 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Kreis Stormarn 2021.05.11 Corona Infektionen nach Gemeinden tiny

Text, Bild: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Übler Betrügertrick grassiert: Schockanrufe

Polizei SH (Symbol-Bild, Montage: Ahrensburg-Portal)

In den vergangenen Tagen sind mehrere Fälle von betrügerischen Telefonanrufen bekannt geworden. Neben dem „klassischen“ Enkeltrick-Anrufen betrifft das  sogenannte Schockanrufe.

So erhielten unter anderem am 11.05.2021 zwei Seniorinnen aus Niendorf und Ratzeburg sowie ein 67-jähriger Mann aus Sandesneben Anrufe vermeintlicher Verwandter, die sich vornehmlich als Kinder oder Enkelkinder ausgaben.

Den Senioren wurde unter Tränen schilderten, dass sie einen Verkehrsunfall verursacht hatten, bei dem jemand ums Leben gekommen sei und nun Bargeld für die Kaution benötigen würden, um einer Inhaftierung zu entgehen. Anschließend sei der Hörer an eine vermeintliche Polizeibeamtin weitergegeben worden, die den Vorfall bestätigt und weiteren Druck ausgeübt habe. Die Senioren wurden misstrauisch, so dass die Drei statt zur Bank zu gehen direkt Anzeigen erstatteten.

Den Beamten ist die Masche bekannt. Typisch ist, dass durch eine vorgetäuschte Notsituation massiv Druck ausgeübt wird. In der Regel geben die Anrufer an, dass sie sofort eine hohe Geldsumme benötigen, um einer Haftstrafe zu entgehen

Die Polizei rät zu grundsätzlichem Misstrauen bei solchen Anrufen

.Beenden Sie das Gespräch und rufen Sie den jeweiligen Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer an, um sich über die Echtheit des beschriebenen Anliegens zu vergewissern. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Lassen Sie sich keine Informationen über Angehörige oder Bekannte entlocken. Übergeben Sie kein Bargeld Rufen Sie die Polizei über 110, wenn sie derartige Anrufe erhalten.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona Impfungen: Weiter hohes Interesse der Bürger – kaum Impfstoff

Gestern hat der Kieler Gesundheitsminister Dr. Garg mitgeteilt, dass zusätzlich 10.000 Impftermine kommen – aber nur für über 70-jährige Personen, die sich online in der „Impflotterie“ auf www.impfen-sh.de bewerben und anmelden müssen – und hoffentlich alle einen schnellen DSL-Anschluss und engagierte Enkel für die IT-Technik des Anmelde-Portals haben.

300.000 Bürger*innen warten in Schleswig-Holstein auf einen Impftermin

Was wird aus den mehr als 300.000 Schleswig-Holsteinern, die bei der letzten Impflotterie des Gesundheitsministeriums am 06.05.2021 nicht zum Zuge kamen?

Das Ministerium vergibt täglich frei werdende Termine online. Nur: Das System funktioniert mehr schlecht als recht. Das Ergebnis: IT-Probleme und kaum Impfstoff. Der Praxis-Test heute morgen:

Mehr als 10.000 Schleswig-Holsteiner wollten heute einen der frei gewordenen Termine ergattern

Heute früh war bereits um 07.15 Uhr Schluss: Auch Bürger, die vom System zuvor mitgeteilt bekommen hatten, dass sie „nun zur Terminvergabe weitergeleitet werden“ bekamen am Ende nur zu sehen: „Derzeit sind alle Termine ausgebucht“

Wie viele Bürger*innen einen Platz bekommen haben, zeigt das System nicht. Daher ist auch nicht nachvollziehbar, ob eine nennenswerte Anzahl an Impfterminen vergeben wurde.

Corona Impfungen: Die Warteschlange am 12.05.2021 morgens (Bild: Ahrensburg-Portal)
Corona Impfungen: Die Absage an die Bürger am 12.05.2021 morgens (Bild: Ahrensburg-Portal)

 

 

Wir werden weitere Praxis-Tests machen und sehen, wie die Impflotterie des Kieler Gesundheitsministeriums in der Praxis funktioniert.

Text: Redaktion, Fotos: Ahrensburg-Portal, Angelo Esslinger auf Pixabay

 

 

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Corona: Die Verordnung des Landes zu den Regeln ab 17.05.2021

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Neue Kontaktregeln in den Außenbereichen, mehr Möglichkeiten für Freizeit- und Kulturangebote, Jugendarbeit und Sport, Beherbergungsangebote und Innengastronomie

Die Landesregierung hat heute (11. Mai 2021) eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen und damit die in der vergangenen Woche angekündigten Öffnungsschritte umgesetzt. Die neuen Regeln, die insbesondere außerhalb geschlossener Räume wieder mehr gemeinsame Aktivitäten ermöglichen, gelten ab Montag, 17. Mai 2021

Ministerpräsident Daniel Günther: „Schleswig-Holstein hat seit Januar eine 7-Tage-Inzidenz, die deutlich unter 100 liegt. Aktuell ist der Wert bei 50. In der Tendenz sinkt diese Marke weiter. Unser Bundesland hat sich stets streng an die Verabredungen der Ministerpräsidentenkonferenz gehalten, ebenso an den vereinbarten Stufenplan, der sowohl Öffnungen als auch restriktivere Maßnahmen im Fall steigender Inzidenzwerte vorsieht.“  Deshalb könne Schleswig-Holstein nun einen weiteren Öffnungsschritt machen – „er ist angesichts der Lage verantwortbar und ermöglicht in vielen Lebensbereichen wieder mehr Miteinander. Ich setze darauf, dass sich Einheimische und Urlauber an diese Regeln halten werden“, so der Ministerpräsident.

Die wichtigsten Corona Neuregelungen ab 17.05.2021:

  • Gelockerte Kontaktregelungen für private Treffen im Außenbereich: Insgesamt zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten dürfen sich treffen. Im Innenbereich bleiben die bisherigen Kontaktregelungen gültig.
  • Veranstaltungen im Außenbereich sind in der Regel mit negativen Tests der Teilnehmenden und weiteren Auflagen möglich.
  • Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. auf Campingplätzen oder in Freibädern) dürfen mit Ausnahme von Saunen und Whirlpools geöffnet werden.
  • Bei Versammlungen außerhalb geschlossener Räume wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 250 erhöht (bislang max. 100).
  • Gaststätten dürfen unter Auflagen auch ihre Innenbereiche wieder öffnen: So müssen Gäste einen Testnachweis vorlegen, vollständig Geimpfte (mindestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung) müssen Impfausweis oder -bescheinigung vorlegen. Grundsätzlich dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen. Außerhalb geschlossener Räume dürfen an einem Tisch nun grundsätzlich bis zu zehn Personen (aus zehn Haushalten) sitzen.
  • Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen unter Auflagen auch für touristische Übernachtungen öffnen. So müssen Gäste bei der Anreise negative Tests vorweisen (max. 24 Stunden alt beim Antigen-Schnelltest / 48 Stunden bei PCR). Alle 72 Stunden müssen weitere Nachweise vorgelegt werden.
  • Die Ausflugsschifffahrt wird unter Auflagen zugelassen.
  • Zusätzliche Außenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen können öffnen wie z.B. Freizeitparks – für einen Besuch von Kultureinrichtungen im Innenbereich (Museen, Ausstellungen) sind negative Tests erforderlich.
  • Im Sport ist wieder mehr möglich: Im Innenbereich dürfen nun bis zu zehn Kinder und Jugendliche ohne Körperkontakt in festen Gruppen und unter Anleitung Sport treiben. Im Außenbereich ist dies mit bis zu 20 Kindern und Jugendlichen möglich. Das Schwimmen in Bahnen und Schwimmunterricht in Freibädern und Außenbecken wird erlaubt. Es sind unter Auflagen wieder Wettkämpfe im Amateursport außerhalb geschlossener Räume möglich.
  • Außerschulische Bildungsangebote sind in den Außenbereichen (mit Auflagen) wieder als Präsenzangebote möglich.
  • Angebote der Kinder- und Jugendhilfe dürfen nunmehr draußen mit bis zu 20 Kindern stattfinden, in Innenbereichen mit bis zu 10 Kindern.
  • Bei Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden die möglichen Teilnehmerzahlen außerhalb geschlossener Räume auf max. 250 erhöht (bislang 100).
  • Bestattungen bzw. Trauerfeiern können im Außenbereich mit bis zu 100 Personen stattfinden (innen 50).

Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

zu den amtlichen Dokumenten

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Corona: Inzidenz 49 für Schleswig-Holstein am 11.05.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (11.05.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 49,0 (gestern: 50,2). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 87,1 meldet die Stadt Kiel. Den niedrigsten Wert von 21,1 weist Flensburg aus. Für Stormarn liegt die Inzidenz heute bei 66,8 (64,3).

Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit einem Tag Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind aktueller, präziser und damit aussagefähiger als die Zahlen des RKI.

Insgesamt betrachtet ist das weiterhin eine sehr bemerkenswerte Entwicklung und Ausdruck der Disziplin der Menschen angesichts des anhaltenden Chaos auf Bundesebene und des Versagens des Staates bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.

 

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Corona: 10.000 Impftermine mit Johnson&Johnson für über 70-Jährige am 14.05.2021 zu vergeben

Aufgrund der neuen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), den Impfstoff von Johnson&Johnson regelhaft nur bei Personen über 60 Jahren einzusetzen, sollen vorhandene Impfstoffdosen nun dazu genutzt werden, weiteren Impfberechtigten, die aufgrund des Alters von über 70 Jahren der Priorisierungsstufe 2 nach Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) angehören, kurzfristig ein zusätzliches Impfangebot zu unterbreiten.

Online Buchungen der Impftermine am 14.05.2021, 17 Uhr

Dazu werden am Freitag, den 14. Mai in einer Sonderaktion exklusiv 10.000 Impftermine für diese Gruppe vergeben. Es können dann ab 17 Uhr Termine für die 20. Kalenderwoche (17. – 23. Mai) in allen 28 Impfzentren über www.impfen-sh.de gebucht werden (Termine jeweils zwischen 8 und 9 Uhr).

„Die Impfkampagne läuft auf Hochtouren, trotzdem gibt es Menschen, die schon länger impfberechtigt sind, und bislang keinen Termin buchen konnten. Haus- und Facharztpraxen impfen so schnell sie können, die Impfzentren verimpfen alles, was da ist. Nun haben wir mit Johnson&Johnson die Möglichkeit, kurzfristig zusätzliche Kapazitäten zu aktivieren um gerade der Gruppe der über 70-Jährigen, die noch keinen Termin beim Haus- oder Facharzt oder im Impfzentrum buchen konnten, ein zusätzliches Angebot zu machen“ so Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg.

Termine nur für Personen, die 70 Jahre oder älter sind

Das Alter ist am Impftermin im Impfzentrum zu belegen (z.B. mit einem Personalausweis). Beim Impfstoff von Johnson&Johnson ist für einen ausreichenden Impfschutz nur eine Impfdosis vorgesehen – ein Termin zu einer Zweitimpfung ist deshalb nicht nötig.

Mit dieser Vergabe für Impfberechtigte der Gruppe der über 70-Jährigen soll die Impfkampagne, die zunehmend bei Haus- und Fachärztinnen/Fachärzten stattfindet und dort auf Hochtouren läuft, einmalig ergänzt werden.

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) arbeitet weiterhin an einer digitalen Möglichkeit, die Arztpraxen bei der Kontaktaufnahme und Vermittlung von Patientinnen und Patienten für Impftermine zu unterstützen. Derzeit gibt es auch in den Arztpraxen – wo ein Großteil der Impfungen stattfindet – viele Anfragen von Personen, die sich impfen lassen wollen. Im Moment wird empfohlen, sich auf der Website der jeweiligen Praxis über die dortigen Möglichkeiten einer Registrierung zu informieren.

Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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Ahrensburg und Corona: 27 Neuinfektionen und Inzidenz von 66 am 11.05.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.759 (Stand: 11.05.2021, 14.30 Uhr).

Insgesamt sind 6.128 Personen genesen; 336 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 295 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache, werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 163 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 66,8 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Feuer im Parkhaus in Bad Oldesloe – Brandstiftung?

Am 11. Mai 2021 wurde gegen 01:00 Uhr in der Käthe-Kollwitz-Straße in Bad Oldesloe ein Feuer gemeldet.

Nach bisherigem Erkenntnisstand brach der Brand in der unteren Parkebene aus. Alle Parkebenen waren stark verraucht. Ein PKW Trabant brannte beim Eintreffen der Einsatzkräfte in voller Ausdehnung. Die neben dem Trabbi stehenden Fahrzeuge, ein VW Touran und ein Audi TT, brannten ebenfalls. Die Löscharbeiten wurden durch die starke Rauchentwicklung und die Gefahr von explodierenden Gastanks erschwert. Die Gastanks ließen Druck ab und erzeugten hohe Stichflammen.

Es wurden Hinweise auf Brandstiftung gefunden, denen die Kriminalpolizei Bad Oldesloe nachgeht. Der Sachschaden an den Fahrzeugen wird auf 40.000 Euro geschätzt. Am Parkhaus entstand erheblicher Sachschaden, die Schadenshöhe steht noch nicht fest.

ZWer kann Angaben zu dem Brand machen? Wer hat vor und während des Feuers verdächtige Personen in der Nähe des Parkhauses gesehen? Hinweise nimmt das Polizeirevier und die Kriminalpolizei Bad Oldesloe unter der Telefonnummer: 04531/ 501-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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