Anzeigespot_img
Anzeigespot_img
Start Blog Seite 1399

Corona und Ahrensburg: Die Regeln nach der „Bundesnotbremse“ ab 06.05.2021

Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Inzidenz in Stormarn unter 100 aber noch über 50

Ab 06.05.2021 gelten in Stormarn wieder die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes für Kreise, in denen die Inzidenz über 50 aber unter 100 liegt.

Nachdem auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts für den Kreis Stormarn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Inzidenzwert unter 100 veröffentlicht wurde, gelten ab Donnerstag die Einschränkungen der bundeseinheitlichen Notbremse nicht mehr. Damit

  • entfallen dann u.a. die nächtliche Ausgangsbeschränkung
  • die erweiterte Kontaktbeschränkung (künftig dürfen sich wieder bis zu 5 Personen aus zwei Haushalten treffen)
  • die Schließung der Außengastronomie
  • sowie alle anderen, im § 28b des Bundesinfektionsschutzgesetzes aufgeführten Maßnahmen.
  • Aufgehoben wird zu Donnerstag auch die Allgemeinverfügung des Kreises über ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vom 3. Mai 2021. Damit enden dann auch
  • für Schulen und Kitas die Betretungsverbote
  • das generelle Verbot von Alkoholausschank sowie
  • die Einschränkung dass nur eine Person pro Haushalt einkaufen darf.

Regeln für die Schulen

In den Schulen gelten die gleichen Regelungen wie vor der Schulschließung, die zum  26. April erfolgte:

  • Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 gehen in den Präsenzunterricht, die Jahrgangsstufen 7 und 8 in den Wechselunterricht.
  • Für alle Abschlussklassen, Q1 und Prüfungsklassen werden Präsenzangebote geschaffen. In den Kitas kann der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen aufgenommen werden.

Insgesamt gelten ab Donnerstag, 06.05.2021 dann wieder die Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein:

  • Bei einer Inzidenz über 50 müssen die Kreise und kreisfreien Städte den sogenannten 50er-Erlass der Landesregierung umsetzen. Mit der neuen Allgemeinverfügung gelten ab Donnerstag nachfolgende, weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Kreis Stormarn:
  • Kundinnen und Kunden dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels nur nach Registrierung durch Angabe der notwendigen Kontaktdaten betreten.
  • Bei Einsatz einer Software zur Erhebung der Kontaktdaten (z.B. Luca) muss für einen Zeitraum von vier Wochen eine Übermittlung an das zuständige Gesundheitsamt ermöglicht werden.
  • Die Betreiberinnen und Betreiber der Verkaufsstellen haben durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten.
  • Die Regelungen gelten nicht für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).
  • Die Betreiberinnen und Betreiber von Einkaufszentren und Outlet-Centern mit jeweils mehr als zehn Geschäftslokalen haben hinsichtlich der Verkehrsflächen außerhalb von Verkaufsstellen des Einzelhandels in Abstimmung mit diesen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten können. Es sind geeignete Maßnahmen zur richtungsweisen Trennung der Besucherströme zu treffen.
  • Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach Registrierung durch Angabe der notwendigen Kontaktdaten betreten werden.
  • Diese Allgemeinverfügung tritt am 6. Mai 2021 in Kraft.

Verbot des Ausschanks von Alkohol

Für das Verbot des Ausschanks von alkoholhaltigen Getränken auf öffentlichen Verkehrsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel (§ 2b LVO) hat der Kreis Stormarn eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt ab 06. Mai und ist bis zum 9. Mai 2021 befristet.

Neufassung der Landesverordnung

Zum Wochenende wird die Landesregierung über eine Neuregelung der mit Ablauf des
9. Mai 2021 außer Kraft tretenden Corona-Landesverordnung zu beschließen haben.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Zu den amtlichen Dokumenten

Anzeige

Ahrensburg und Corona: 27 Neuinfektionen und Inzidenz von 67 am 05.05.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.620 (Stand: 05.05.2021, 14.30 Uhr).

Insgesamt sind 5.993 Personen genesen; 393 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 294 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache, werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu bewusst nicht durchgeführt werden. Daher ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.

Ergänzende Informationen zur Infektionslage in Stormarn:

  • Alten- und Pflegeheime: In Alten- und Pflegeheimen sind derzeit keine Covid-19-Infektionen nachgewiesen.
  • Betriebe: In 5 Betrieben besteht bei insgesamt 60 Mitarbeiter/innen eine COVID-19-Infektion. 23 dieser Mitarbeiter/innen wohnen im Kreis Stormarn.
  • Kita und Schule: In 4 Kitas und 11 Schulen wurde bei insgesamt 19 Personen eine Covid-19-Infektionen nachgewiesen. Es gibt keine Ausbrüche, vielmehr handelt es sich um Einzelfälle mit Ansteckungen vornehmlich aus der Freizeit/ Häuslichkeit.
  • Das übrige Ausbruchsgeschehen ist diffus, lässt sich weder regional noch auf weitere bestimmte Personengruppen eingrenzen.
  • Bestätigte Fälle einer Virus-Mutation:
    Bislang wurde, seit Beginn der Untersuchungen (Sequenzierung), in Stormarn bei 1051 Fällen das Vorliegen einer Infektion mit einer Corona-Mutation bestätigt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 164 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 67,2 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Anzeige

Der Hauptausschuss Ahrensburg tagt am 17.05.2021

Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule und Festsaal (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Sitzung des Ahrensburger Hauptausschusses findet am 17.05.2021, 19.30 Uhr in der Sporthalle der Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule, Wulfsdorfer Weg 71, 22926 Ahrensburg statt.

Hinweis der Stadtverwaltung: Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona Pandemie der zahlenmäßige Zugang zu der Ausschusssitzung beschränkt sein wird. Fragen, Vorschläge und Anmerkungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail Adresse [email protected] einzureichen. Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

T a g e s o r d n u n g

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 01/2021 vom 15.02.2021
6. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 03/2021 vom 19.04.2021
7. Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
7.1. Berichte gem. § 45 c GO
7.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
7.2.1. Tätigkeitsbericht des Kinder-und Jugendbeirates
7.2.2. Tätigkeitsbericht des Behindertenbeirates
8. Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2021
9. Vorstellung des Citymanagers
10. Vorstellung des Projektes Aktion „Ahrensburgzusammen“
11. Ahrensburger Citymanagement / Maßnahmenplan 2021
12. Vorstellung Stadtmarke Ahrensburg
13. Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der WAB-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. zur Weiterförderung der Stelle Klimaschutzmanagement
14. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der WAB-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. zur Entfristung der Stelle Klimaschutzmanagement
15. Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht des Jahresabschlusses 2019
16. Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke Ahrensburg GmbH – Haushalt 2021
17. Anfrage der WAB-Fraktion
18. Anfragen, Anregungen, Hinweise

Anzeige

Corona: Bäderregelung in Schleswig-Holstein bleibt bis 16.05.2021 ausgesetzt

Bernd Buchholz (Foto: Frank Peter)

Die schleswig-holsteinische Bäderregelung bleibt vorerst weiter ausgesetzt – zunächst bis zum 16. Mai 2021

Wie Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz heute (5. Mai) in Kiel sagte, gelte dies auch für alle Tourismus-Modellregionen. „Auch wenn wir bundesweit nach wie vor die geringsten und stetig sinkende Corona-Infektionszahlen haben, wollen wir derzeit noch keine zusätzlichen Anreize für Tagestouristen schaffen„, so Buchholz.

Die entsprechende Änderungsverordnung wird am heutigen Mittwoch veröffentlicht und tritt am 8. Mai 2021 in Kraft.

Wie Buchholz weiter sagte, gehe er davon aus, dass bei weiter sinkenden Inzidenzwerten im nächsten Schritt die Bäderverordnung in den Tourismus-Modellprojekten und darüber hinaus möglicherweise auch rasch landesweit wieder in Kraft gesetzt werden könne. Nach dem gestrigen Landeskabinett beraten heute die Spitzen der Jamaika-Koalition über die nächsten Öffnungsschritte im Tourismus.

Hintergrund: Normalerweise startet jedes Jahr am 15. März die Tourismus-Saison in Schleswig-Holstein. In 95 Städten und Gemeinden im Land – vor allem an den Küsten – dürfen dann die Geschäfte auch sonntags öffnen. Die Bäderverordnung dient dazu, dass sich vor allem Touristen an den Wochenenden Vorräte beschaffen können.

Text: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus / Redaktion, Foto: Frank Peter

Anzeige

Deutscher Ärztetag kritisiert Fehler der Corona-Politik und fordert Konsequenzen

Der 124. Deutsche Ärztetag fordert konkrete Konsequenzen aus den Fehlern im Umgang mit der Corona-Pandemie in den letzten 15 Monaten

Das Pandemiemanagement und die Krisenreaktionsfähigkeit in Deutschland müssten dringend optimiert werden. Die vergangenen Monate haben Defizite offengelegt. Bund und Länder sind aufgefordert, diese Schwachstellen gemeinsam mit der ärztlichen Selbstverwaltung zu analysieren und das Gesundheitswesen in Deutschland zukunfts- und krisenfest aufzustellen.

Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken

Die Amtsärztinnen und Amtsärzte sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben im Verlauf der Corona Pandemie Herausragendes geleistet.

  • Um die bestehenden Defizite im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu beheben, ist die schnelle und umfassende Umsetzung des von Bund und Ländern geschlossenen Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst unerlässlich.
  • Erforderlich ist darüber hinaus eine grundsätzliche Strukturreform des ÖGD. Sie muss unter anderem eine zentrale Stelle zur Koordination der Aktivitäten der einzelnen Gesundheitsämter und zur Entwicklung von technischen sowie inhaltlich-fachlichen Standards beinhalten.
  • Flächendeckend sind alle Gesundheitsämter mit digitalen Kontaktnachverfolgungssystemen sowie einheitlichen Schnittstellen für eine Anbindung an das Robert Koch-Institut (RKI) auszustatten.
  • Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt/Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen sollten durch Einrichtung regionaler Weiterbildungsverbünde stärker unterstützt werden.

Patientengerechte Krankenhausplanung, -finanzierung und -vergütung

  • Die Erfahrungen aus der Pandemie zeigen, dass Personalressourcen und Reservekapazitäten in der Krankenhausplanung sachgerechter definiert und finanziert werden müssen, als dies heute der Fall ist.
  • Eine moderne Krankenhausplanung muss außerdem durch eine Neustrukturierung der Krankenhausinvestitionsfinanzierung und der Krankenhausvergütung flankiert werden.
  • Zusätzlich sind kurzfristig gezielte und sachgerechte Lösungen zur ausreichenden Finanzierung stationärer Leistungen in der Corona Pandemie erforderlich.

Arztpraxen bei Corona Krisenbewältigung unterstützen

Der in der Corona Pandemie eingeführte finanzielle Schutzschirm für die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit finanziellen Ausgleichszahlungen durch die Krankenkassen muss als Schutzinstrument für den Bedarfsfall dauerhaft im SGB V verankert werden.

Ärztlichen Nachwuchs fördern, attraktive Studienbedingungen schaffen

Die Bundesländer sind gefordert, ausreichende Studienplatzkapazitäten im Fach Humanmedizin zu schaffen und diese auch nachhaltig zu finanzieren. Um Ärzten den Schritt in die Niederlassung zu erleichtern bzw. Praxen in die Lage zu versetzen, junge Ärztinnen und Ärzte in Anstellung zu beschäftigen, sind stabile Rahmenbedingungen und deren nachhaltige Finanzierung notwendig.

Krise als Treiber für Digitalisierung nutzen

Ein Effekt der Pandemie betrifft die Auswirkungen auf die Fortentwicklung der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Während auf der einen Seite die Akzeptanz vieler digitaler Anwendungen deutlich gestiegen ist, legt die Pandemie auch die Defizite und Mängel im Gesundheitswesen offen.

Pandemiemanagement optimieren

Die Erfahrungen der letzten 15 Monate haben gezeigt, dass das Pandemiemanagement sowie die Krisenreaktionsfähigkeit im Falle einer pandemischen Lage dringend optimiert werden müssen:

  • Im Infektionsschutzgesetz sollten feste Krisenstäbe der Bundesländer unter Einbezug der Landesärztekammern mit klar definierten Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten angelegt werden. Notwendig sind gesetzlich vorgegebene regelmäßige Übungen für alle an der Umsetzung der Pläne Beteiligten, insbesondere für die Krankenhäuser vor Ort.
  • Für den Ernstfall müssen Reserven für relevante Medizinprodukte, wichtige Arzneimittel und Impfstoffe angelegt werden. Notwendig sind außerdem mehr innereuropäische Produktionsstandorte für Medizinprodukte und wichtige Arzneimittel, um sich von den Weltmärkten unabhängiger zu machen.
  • Erforderlich sind europaweit vernetzte Meldestrukturen und der effiziente Aufbau einer zentralen europäischen Koordinierungsstelle, die kurzfristig Auftragsvergabeverfahren für dringend benötigte Arzneimittel oder Schutzausrüstung durchführen und die Verteilung organisieren kann.
  • Für ein besseres Verständnis des Infektionsgeschehens ist eine Steigerung der Obduktionsrate unerlässlich.
  • Darüber hinaus bedarf es mindestens einer Verbesserung der Surveillance, um zu einer genaueren Beurteilung des Pandemiegeschehens zu kommen sowie eine flexibel ausgestaltete Impfpriorisierung, die jederzeit an das Infektionsgeschehen und die Impfmöglichkeiten angepasst werden kann.
  • Neben der Impfstoffentwicklung und -produktion ist die Förderung der Forschung an Medikamenten zur Behandlung einer Covid-19-Erkrankung durch den Bund zu intensivieren.
  • Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 stellt fest, dass es im Verlauf der Pandemie nicht in ausreichendem Maße gelungen ist, besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen, insbesondere in Alten- und Pflegeheimen, vor Ansteckung zu schützen. Aus dieser Erfahrung heraus sind geeignete Konzepte zum Schutz vulnerabler Gruppen in pandemischen Lagen zu erarbeiten.
  • Der 124. Deutsche Ärztetag spricht sich außerdem für eine medizinisch-wissenschaftliche Evaluation aller Kollateraleffekte von Eindämmungs- und Schutzmaßnahmen im Hinblick auf den Zugang zur medizinischen Akutversorgung und zu notwendigen Vorsorgeleistungen sowie mögliche psycho-soziale Auswirkungen des Lockdowns aus.
  • Für die weitere Krisenbewältigung und zur Vorbereitung auf zukünftige pandemische Lagen ist die Entwicklung von Handlungsstrategien zur Vermeidung derartiger Kollateraleffekte unerlässlich.

Text: Bundesärztekammer / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

Anzeige

Online zum Ausbildungsplatz – Neues Portal der Wirtschaft gestartet

Friederike C. Kühn (Foto: IHK zu Lübeck, Malzahn)

„Ausbildung jetzt SH“ erleichtet die Kontaktaufnahme von jungen Leuten und Firmen

Bei Ausbildung jetzt SH, dem gemeinsamen Ausbildungsportal der IHK Schleswig-Holstein und der Handwerkskammer Lübeck, nehmen Ausbildungssuchende wieder unkompliziert Kontakt zu Betrieben auf – per WhatsApp, Skype, einem Dienst ihrer Wahl oder per Telefon.

„Das Azubi-Recruiting ist wegen der Corona-Pandemie stark eingeschränkt

Ausbildungsmessen können nur digital, berufliche Orientierung kaum stattfinden. Vor diesem Hintergrund kann Ausbildung jetzt SH im bevorstehenden Ausbildungsjahr 2021 viele Nachwuchskräfte und Betriebe zusammenbringen“, sagt Friederike C. Kühn, Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein.

Bis zum 21.05.2021 ist das Portal unter www.ausbildung-jetzt-sh.de freigeschaltet

Interessenten können aus Hunderten Ausbildungsangeboten nach Beruf, Ort, Region und Unternehmen filtern und mit wenigen Klicks einen digitalen Kennenlern-Termin oder direkt in Bewerbungsgespräch vereinbaren. Unternehmen erstellen ein Profil, fügen offene Lehrstellen hinzu und treffen auf potenzielle Auszubildende – kostenlos und Corona-konform.

Ralf Stamer, Präsident der Handwerkskammer Lübeck, wirbt für eine Ausbildung und die ausgezeichneten Perspektiven. „Das Handwerk bildet weiterhin eifrig aus. Unsere Unternehmen wissen, wie wichtig qualifizierte Fachkräfte sind – jetzt und nach der Krise. Für Ausbildungsinteressierte in Schleswig-Holstein stehen die Chancen so gut wie lange nicht. Wir raten den jungen Menschen: Bitte nutzen Sie diese Chance!“

Ausbildungsangebote von 170 Firmen im Portal

Insgesamt haben sich aus dem Handwerk, aus Industrie, Handel und dem Dienstleistungsbereich mehr als 170 Ausbildungsunternehmen eingetragen und es werden jeden Tag mehr. Die Bandbreite ist groß – von KFZ-Mechatronikerin über Einzelhandelskaufleute bis hin zum Maschinen- und Anlagenführer oder Hörakustikerin. Betriebe können ihre Lehrstellen weiterhin kostenfrei registrieren. Und auch die Allianz Versicherung Nicolas Biehl ist wieder mit dabei: „Wir suchen auch weiterhin jemanden für den nächsten Ausbildungsjahrgang und sind allein schon aus Erfahrung sehr optimistisch.“

Ansprechpartner*innen für Unternehmen, die sich auf dem Portal vorstellen wollen
HWK Lübeck: Marion Mathias, (0451) 1506-157, [email protected]
IHK Flensburg: Sophie Bädtker (0461) 806-415, [email protected]
IHK zu Kiel: Kristina Böttcher-Rath, (0431) 5194-216, [email protected]
IHK zu Lübeck: Katharina Heidensohn, (0451) 6006-228, [email protected]

Text: IHK Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: IHK zu Lübeck, Malzahn

Anzeige

Corona: Inzidenz 54 für Schleswig-Holstein am 04.05.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (04.05.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 54,4 (gestern: 56,9). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 92,3 meldet die Stadt Neumünster. Den niedrigsten Wert von 29,5 weist der Kreis Plön aus. Für Stormarn hat der Kreis eine Inzidenz von 70,0 gemeldet.

Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit einem Tag Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind aktueller und präziser und damit aussagefähiger als die Zahlen des RKI.

Insgesamt unverändert eine sehr bemerkenswerte Entwicklung und Ausdruck der Disziplin der Menschen angesichts des anhaltenden Versagens des Staates bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.

 

 

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

Anzeige

Ahrensburg und Corona: 19 Neuinfektionen und Inzidenz von 70 am 04.05.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.593  (Stand: 04.05.2021, 14.30 Uhr).

Insgesamt sind 5.889 Personen genesen; 410 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 294 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Da Untersuchungen zur Todesursache, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu bewusst nicht durchgeführt werden, ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 171 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 70,0 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Anzeige

Corona Impfungen auch für Kinder und Jugendliche – fordert der Kinderschutzbund

Der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein begrüßt die angekündigte Zulassung sicherer Impfstoffe für Kinder und Jugendliche

„Es wird immer offensichtlicher, dass Kinder und Jugendliche besonders schwer von der Pandemie betroffen sind. Studien belegen, dass sie den Verlust sozialer Kontakte schlechter kompensieren und vermehrt unter psychischen Folgen leiden. Zudem werden vor allem Kinder aus armen und bildungsschwachen Familien durch die Schul- und KiTa-Schließungen in ihrer Entwicklung weit zurückgeworfen.

Eberhard Schmidt-Elsaeßer (Foto: DKSB SH)

Die Corona-Schutzimpfung bietet ihnen einen Ausweg aus dieser belastenden Situation,weshalb wir sie bei der Impfreihenfolge auch im besonderen Maße berücksichtigen sollten“, appelliert Eberhard Schmidt-Elsaeßer, Vorstandsmitglied des DKSB LV SH.

„Durch zügige Impfungen von Kindern und Jugendlichen, natürlich immer unter der Voraussetzung, dass Sorgeberechtigte ihre Zustimmung geben, könnten Schulen und KiTas schnellstmöglich wieder den Regelbetrieb aufnehmen und damit sicheren Präsenzunterricht und soziale Teilhabe ermöglichen.

Sobald genügend zugelassener Impfstoff vorhanden ist, sollten Kinder und Jugendliche so weit wie möglich priorisiert werden, damit sie vor Beginn des neuen Schuljahrs geimpft sind. Nach über einem Jahr weitreichender Beschränkungen sollten wir jetzt alles dafür tun, Kinder und Jugendliche in einen möglichst unbelasteten Lebensalltag zurückkehren zu lassen“, fordert Eberhard Schmidt-Elsaeßer.

Text: Deutscher Kinderschutzbund Schleswig-Holstein e.V. / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

Anzeige

Konzert zum Ahrensburger Wochenmarkt am 08.05.2021

Die Stadtbücherei Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Der Ahrensburger Wochenmarkt erhält wieder eine musikalische Begleitung: Von 10:00 bis 11:00 Uhr musiziert das Folk-Duo Elderland auf dem Balkon der Ahrensburger Stadtbücherei.

Die beiden Hamburger Musiker Anna Bottlinger (Gesang, Geige, Mandoline) und Maximilian Meeder (Gesang, Gitarre) verknüpfen kunstvoll Elemente des Celtic und American Folk mit paganistischen Anklängen und einem Hauch Singersongwriter zu Neuinterpretationen und eigenen Songs.

Anna Bottlinger und Maximilian Meeder Elderland (Foto: Die Band)

Text: Ahrensburger Stadtbücherei / Redaktion, Fotos: Ahrensburg-Portal, Elderland

Anzeige