Anzeigespot_img
Anzeigespot_img
Start Blog Seite 1400

Corona Impfungen für Prioritätengruppe 3 – Anmeldungen am 06.05.2021

Hinweis zum Impfzentrum Großhansdorf (Foto: Ahrensburg-Portal)

Das Hindernisrennen zum Impfzentrum – nur 65.000 Impftermine ab 10.05.2021 für Schleswig-Holstein

Mitteilung des Sozialministeriums des Landes Schleswig-Holstein zum Start der Impfungen für die Personengruppe 3

Ab dem 10. Mai 2021 können auch impfberechtigte Personen aus der Prioritätsgruppe 3 im Sinne von § 4 Corona-Impfverordnung des Bundes eine Corona-Schutzimpfung erhalten.
Der Schwerpunkt der Impfungen liegt inzwischen in den Arztpraxen (derzeit bei Erstimpfungen rund 80%). Die Terminvergaben dort erfolgen in der Regel nach Kontaktaufnahmen durch die Praxen bei ihren Patientinnen und Patienten.

65.000 Impftermine online verfügbar – Anmeldung am 06.05.2021, 17 Uhr

Ab dem 6. Mai, 17 Uhr, können online Termine für Erstimpfungen in den Impfzentren (neben den Prioritätsgruppen 1 und 2) auch von Personen der Prioritätsgruppe 3 gebucht werden.

Hinweis der Redaktion: Die Anmeldung zur „Impflotterie“ ist dann hier möglich: www.impfen-sh.de. Die letzte Anmeldephase war wegen des enormen Andrangs nur 37 Minuten offen

Für die beiden Wochen vom 10. bis 23. Mai stehen in den Impfzentren ca. 65.000 Erstimpfungstermine zur Verfügung. Die Praxen erhalten in diesem Zeitraum mindestens 165.565 Impfdosen.

Fragen und Antworten zur Öffnung der Prioritätsgruppe 3 für Corona-Impfungen

Wer kann sich aus der Prioritätsgruppe 3 anmelden?

1) Personen, die 60 Jahre und älter sind.

2) Personen mit folgenden Erkrankungen:
• behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen,
• Immundefizienz oder HIV-Infektion,
• Autoimmunerkrankungen,
• rheumatologische Erkrankungen,
• Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit, arterielle Hypertonie,
• Zerebrovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall und andere chronische neurologische Erkrankungen,
• Asthma bronchiale,
• chronisch entzündliche Darmerkrankung,
• Diabetes mellitus ohne Komplikationen,
• Adipositas (BMI über 30).

3) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.
Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht einer Einrichtung leben und zudem über 60 Jahre alt sind oder eine der vorgenannten Erkrankungen haben.

4) Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position:
• in den Verfassungsorganen,
• in den Regierungen und Verwaltungen bei der Bundeswehr,
• bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr,
• beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks,
• in der Justiz und Rechtspflege,
• im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen,
• für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind

5) Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

6) Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.
Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Corona- Virus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut.

7) Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.

8) Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht Grund-, Sonder- oder Förderschulen sind, tätig sind.

9) Sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Corona Virus besteht.

Alle Informationen der Impfverordnung des Bundes

Können sich auch weiterhin Menschen aus der Prioritätsgruppe 1 und 2 anmelden?

Ja. In den Arztpraxen sollen diese auch weiterhin vorrangig geimpft werden.

Wie und wo kann ich mich anmelden?

Es gibt zwei Möglichkeiten sich für eine Corona-Schutzimpfung anzumelden:
1. Der überwiegende Teil der Impfungen findet mittlerweile in den Arztpraxen statt. In Absprache mit dem Haus- oder Facharzt/-ärztin können Sie in den Praxen einen Impftermin erhalten. In einigen Praxen gibt es Listen, auf denen Sie sich für eine Impfung registrieren können.
2. Ein weitaus kleinerer Teil der Erstimpfungen wird in den Impfzentren durchgeführt. Hier können Sie bei Verfügbarkeit online über impfen-sh.de einen Termin in einem der 28 Impfzentren des Landes buchen.

Online Termine für Corona Impfungen zu bekommen ist wenig wahrscheinlich

Da die Impfungen inzwischen vor allem in den Arztpraxen stattfinden, ist die Wahrscheinlichkeit einen Termin bei einem Haus- oder Facharzt zu erhalten, deutlich größer, als die Wahrscheinlichkeit online einen Termin für eine Impfung in einem Impfzentrum zu erhalten.

Weiterhin in Schleswig-Holstein kaum Corona Impfstoff vorhanden

Bitte bedenken Sie , dass auch in den Arztpraxen derzeit nur eine begrenzte Menge an Impfstoff zur Verfügung steht und es keinen Anspruch auf eine sofortige Impfung gibt.

Wie kann ich meine Berechtigung für die Prioritätsgruppe 3 nachweisen?

• Amtliches Dokument für das Alter (z.B. Personalausweis)
• Ärztliches Attest um die Impfberechtigung aus medizinischen Gründen nachzuweisen. Dieses Dokument erhalten Sie bei Ihrer behandelnden Ärztin/ihrem behandelnden Arzt.
• Arbeitgeberbescheinigung / Bescheinigung der Unterbringung: Beruflicher Nachweis für die Impfberechtigung gemäß Impfverordnung § 4 Impfung mit erhöhter Priorität (ausfüllbar) (PDF 129KB, Datei ist nicht barrierefrei)
• Kontaktnachweis für die Kontaktpersonen der Pflegebedürftigen: Erfassung von Kontaktpersonen gemäß Impfverordnung § 3 Abs. 1 Nr. 3 a und b sowie § 4 Abs. 1 Nr. 3 (ausfüllbar) (PDF 123KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Dokumente zum Nachweis für die Impfberechtigung finden Sie zudem hier. Nur und ausschließlich die genannten Dokumente werden in den Impfzentren als Nachweis anerkannt.

Corona Impfung nur mit Nachweis der Berechtigung

Personen, die nicht zu den Berechtigten gehören, werden bei den Impfzentren abgewiesen werden, es ist daher wichtig, dass die genannten Anmeldevoraussetzungen vorliegen. Sollten Personen sich online fälschlicherweise angemeldet haben, können diese ihren Termin auch online über den Link in der Bestätigungsmail stornieren.

Was bedeutet in Priorität 3 „besonders relevante Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur“?

Wie in der maßgeblichen Bundesimpfverordnung festgelegt, gehört eine bestimmte Berufsgruppe zur Priorität 3, nämlich: „Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.“

In Bezug auf die kritische Infrastruktur insgesamt gilt die Definition des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Die Beurteilung, ob jemand in einer „besonders relevanten Position“ in der entsprechenden Berufsgruppe der kritischen Infrastruktur ist, trifft der Arbeitgeber oder der Selbstständige und bestätigt dies mit Hilfe der Arbeitgeberbescheinigung.

Als Indiz für die besondere Relevanz der Position kann beispielsweise gelten, dass eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter nicht ohne weiteres ersetzt werden kann. Die Bewertung, ob eine solche „besonders relevante Stellung“ gegeben ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Tätigkeit und des Arbeitsumfeldes durch den jeweiligen Arbeitgeber zu treffen.

Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Anzeige

Ahrensburg und Corona: Inzidenz unter 100 – Lockerungen geplant ab 06.05.2021

Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Ankündigung des Kreises Stormarn zu Lockerungen

Sofern der Inzidenzwert im Kreis Stormarn auch am morgigen Dienstag weiterhin unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in 7 Tagen liegt, werden mit Wirkung von kommenden Donnerstag, 6. Mai, die Regelungen der sog. „Bundesnotbremse“ wieder aufgehoben. Parallel dazu werden auch die Schulen und Kitas wieder geöffnet. Konkret bedeutet dies:

Schulen
Nach Rücksprache mit den Entscheidungsträgern werden die Schulen am Donnerstag, 6.5., in die Stufe 2 des Corona-Reaktionsplans wechseln. Für die Schulen im Kreis Stormarn bedeutet dies, dass die Klassenstufen 1-6 in den Präsenzunterricht, die Klassenstufe 7/8 in den Wechselunterricht zurückkehren. Die Q1-Jahrgängen sowie die Abschlussklassen erhalten Präsenzangebote. Dies alles unter Einbehaltung der bisherigen Teststrategie. Eine offizielle Mitteilung des Bildungsministeriums erfolgt morgen im Laufe des vormittags.

Kitas
Kindertagesstätten und Kindertagespflege gehen ab Donnerstag in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Einzelhandel
Kundinnen und Kunden dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels nur nach Registrierung durch Angabe der notwendigen Kontaktdaten betreten.

Die Betreiberinnen und Betreiber haben Erhebungsdatum und –uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu erheben und für einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren.

Bei Einsatz einer Software zur Erhebung der Kontaktdaten (z.B. Luca) muss für einen Zeitraum von vier Wochen eine Übermittlung an das zuständige Gesundheitsamt ermöglicht werden.

Die Regelungen gelten nicht für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).

Die Betreiberinnen und Betreiber der Verkaufsstellen haben durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten.

Freizeit- und Kultureinrichtungen
Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung dürfen nur nach Registrierung durch Angabe der notwendigen Kontaktdaten betreten werden.

Außengastronomie
Die Außengastronomie kann unter den Voraussetzungen aus 7 § der Corona-Bekämpfungsverordnung öffnen. Dazu gehören neben einem Hygienekonzept die vorherige Terminreservierung sowie die Möglichkeit des Sitzens an festen Plätzen. Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken sind in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr unzulässig.

Allgemeinverfügungen werden am 04.05.2021 geändert

Der Kreis wird in Kürze seine Allgemeinverfügung über ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen zu Donnerstag aufheben und durch eine Allgemeinverfügung über ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen ersetzen.

Für alle weiteren, nicht aufgeführten Bereiche gelten ab Donnerstag wieder die Regelungen aus der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes.

Landrat Dr. Henning Görtz zu den Lockerungen in Schulen und Kitas

„Das Land hatte auf Basis der Inzidenzlage in der vergangenen Woche entschieden, dass die Schulen und Kitas auch in der Woche vom 3. bis zum 7. Mai geschlossen bleiben. Da die Zahlen nun seit dem vergangenen Mittwoch wieder stabil unter 100 liegen und außerdem durch unser Gesundheitsamt keine besonderen Infektionsschwerpunkte in Schulen und Kitas festgestellt wurden, erlaubt es der Erlass des Landes, die Einschränkungen für Schulen und Kitas zeitgleich mit der sog. „Bundesnotbremse“ aufzuheben. In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium, die am gestrigen Sonntag stattfand, wird der Kreis Stormarn von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.“

Die Entscheidung sei für viele Familien im Kreis Stormarn eine wichtige und gute Nachricht. „Zahlreiche Familien geraden derzeit aufgrund der doppelten Herausforderung durch Kinderbetreuung oder Home Schooling und beruflicher Tätigkeit an ihre Belastungsgrenzen. Darum zählt jeder Tag, durch den wir diese Belastung verkürzen können. Bei einer Inzidenz von aktuell 84,8 (Stand heute) und keiner besonderen Infektionslage in den Einrichtungen gibt es keinen Grund mehr, auch nur einen Tag länger zu warten als es Bund oder Land verlangen“.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Anzeige

Ahrensburg und Corona: 46 Neuinfektionen und Inzidenz von 84 am 03.05.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.574  (Stand: 03.05.2021, 15.00 Uhr).

Die 46 Neuinfektionen setzen sich zusammen aus: Samstag: 21 Neuinfektionen, Sonntag: 3 Neuinfektionen,  heute:  22 Neuinfektionen.

Insgesamt sind 5.826 Personen genesen; 455 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 293 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Da Untersuchungen zur Todesursache, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu bewusst nicht durchgeführt werden, ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 207 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 84,4 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Anzeige

Corona Impfungen: Kassenärzte befürchten Stopp mangels Impfstoff

Kassenärzte fordern von der Bundesregierung die Einhaltung der zugesagten Impfstofflieferungen

65.000 Arztpraxen sind bereits für die Corona Impfungen im Einsatz

Dr. Stephan Hofmeister Kassenärztliche Bundesvereinigung (Foto: Lopata axentis)

Aktuell beteiligten sich rund 65.000 Praxen in ganz Deutschland an der Immunisierung derBevölkerung gegen SARS-CoV-2, führte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister, aus.

Hofmeister forderte die Einhaltung von Lieferzusagen der Impfstoffe an die Praxen, damit diese Planbarkeit für ihr Terminmanagement hätten: „Wenn die Zahl der verfügbaren Impfdosen allerdings nicht reicht, um die anstehenden Zweitimpfungen und weitere Erstimpfungen in den Praxen zugleich anzubieten, wonach es aktuell zumindest für einige Zeit aussieht, dann bringt das die Impfkampagne ins Stocken.“

Warnung vor politischer Manipulation der Impftermine für die Zweitimpfungen

Hofmeister warnte zudem vor der politisch geforderten Ausdehnung der Zweitimpfungsintervalle auf den letztmöglichen Termin: „Auch hier wird medizinisch und organisatorisch Sinnhaftes durch politisch Vordergründiges übersteuert.“ Die zugrunde liegende Ursache für diese Regelung sei am Anfang der Impfkampagne zu suchen, als nicht sichergestellt worden sei, dass ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehe.

„Die Impfkampagne darf keine Achterbahnfahrt zu Lasten von Patienten und Praxen sein!“, appellierte Hofmeister. „Hier bedarf es Verlässlichkeit und der vollen Unterstützung der Praxen seitens der Politik, damit Deutschland beim Impfen nicht aus der Kurve fliegt.“

Hoher Beitrag der Arztpraxen an Behandlungen, Testungen und Impfungen

Als Beleg führte Hofmeister verschiedene Kennzahlen an: So seien bis heute 93 Prozent der Covid-19-Infizierten ambulant behandelt worden und hätten nicht ins Krankenhaus gemusst. Auch etwa 90 Prozent aller PCR-Tests seien in vertragsärztlichen Praxen durchgeführt worden. Von Februar bis Ende Dezember 2020 habe es insgesamt knapp 20 Millionen ambulante Behandlungen im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion gegeben. „Und nun folgen die Impfungen gegen Covid-19, bislang schon fünf Millionen allein in den Praxen“, so der KBV-Vize.

Text: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) / Redaktion, Fotos: Angelo Esslinger auf Pixabay, Lopata axentis

Anzeige

Diebstahl in Ahrensburg: 3 Autos aufgebrochen

Stadt Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

In der Zeit vom 30. April, 19:00 Uhr bis zum 01. Mai 2021, 14:00 Uhr kam es in Ahrensburg in den Straßen Christel-Schmidt-Allee, Moltkeallee und Voßwinkel zu drei Diebstählen aus Fahrzeugen.

Nach bisherigem Erkenntnisstand wurden aus einem Audi A4 ein I-Phone, eine Lederjacke und ein Stativ, aus einem BMW Z4 wurde Bargeld entwendet und aus einem Porsche 911 Carerra wurden die Schweinwerfer und der Airbag ausgebaut. Wie die Täter in die verschlossenen Fahrzeuge gelangten, steht nicht fest. Der Sachschaden wird auf 7.100 Euro geschätzt.

Die Kriminalpolizei Ahrensburg hat die Ermittlungen übernommen. Wer hat in der Tatzeit im Bereich der Christel-Schmidt-Allee, Moltkeallee und Voßwinkel verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet? Wer kann Hinweise auf die Täter geben? Hinweise nimmt die Polizei Ahrensburg unter der Telefonnummer: 04102/809-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Anzeige

In Siek 6 Autos in einer Nacht aufgebrochen

Gemeinde Siek (Foto: Ahrensburg-Portal)

In der Nacht vom 29. auf den 30. April 2021 kam es in Siek in den Straßen Hinterm Dorf, Ohlenhof, Neue Straße und Kirchenweg zu sechs Fahrzeugaufbrüchen und drei Fahrzeugteilediebstählen.

Nach dem Erkenntnisstand fanden die Taten zwischen 21 Uhr und 6 Uhr statt

Betroffen waren Fahrzeuge der Marken Daimler-Benz, BMW und Porsche. Von zwei Fahrzeugen wurden die Außenspiegelgläser entwendet bei einem weiteren Fahrzeug misslang der Versuch diese auszubauen. In fünf Fällen wurden die hinteren Dreiecksscheiben gewaltsam aufgebrochen und die Airbags sowie ein Multifunktionslenkrad entwendet. In einem Fall wurde die Scheibe der Schiebetür aufgebrochen und neben dem Airbag auch eine hochwertige Sonnenbrille, Kopfhörer sowie ein Autoladekabel entwendet. Außerdem wurde der Mercedesstern abgebrochen. Der entstandene Sachschaden wird auf 21.000 Euro geschätzt.

Die Kriminalpolizei Ahrensburg hat die Ermittlungen übernommen

Wer hat in der Nacht vom 29. auf den 30. April 2021 im Bereich der Tatorte verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet? Wer kann Hinweise auf die Täter geben? Hinweise nimmt die Polizei Ahrensburg unter der Telefonnummer: 04102/809-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Anzeige

Bau- und Umweltausschuss Bargfeld-Stegen tagt am 03.05.2021

Gemeinde Bargfeld-Stegen (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Bargfeld-Stegen findet am Montag, 03.05.2021, 19:30 Uhr im Haus der Vereine, Waldweg 6, 23863 Bargfeld-Stegen statt.

T a g e s o r d n u n g:

Für ausreichenden Mund- und Nasenschutz ist selbst zu sorgen!

(öffentlich)

1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
4. Protokoll der Sitzung vom 22.02.2021 – öffentlicher Teil –
5. Burgstelle Stegen
5.1. Vorstellung der aktualisierten Entwurfsfassung zur Inwertsetzung und touristischen Erschließung des Nahbereichs
5.2. Beschluss über das weitere Vorgehen
6. Erweiterung der Halteverbotszone (Parken nur in gekennzeichneten Flächen) in der Nienwohlder Straße sowie auf den Straßen Im Weden, Lerchenweg, Amselweg, Fasanenweg, Brooklande
7. Gewerbegebiet: Optionen zur Erweiterung;
hier: zeitlicher Horizont und Grundsatzbeschluss
8. Hausnummernvergabe
9. Bericht der Verwaltung zur Umsetzung der Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses
9.1. Einrichtung eines Radweges am innerörtlichen Verlauf der B 75
9.2. Ampelanlage an der Kreuzung B 75 – Jersbeker Straße – Nienwohlder Straße
9.3. Ausbesserung des Fahrbahnbelags der B 75 im Bereich der Ampelanlagen
9.4. Querungshilfe in der Jersbeker Straße im Bereich Reimerskoppel/Op´n Barg
9.5. Geschwindigkeiitssenkende Maßnahmen im Bereich Tonnenteich
9.6. Kennzeichnung der Fahrradspur im Mittelweg
9.7. Maßnahmen gegen die Überflutung der Kreuzung B 75 – Jersbeker Straße –
9.8. Förderantrag Verlegung Alsterlauf
9.9. Brunnen am Dorfteich
10. Anfragen und Mitteilungen

(nicht öffentlich)

11. Protokoll der Sitzung vom 22.02.2021 – nicht öffentlicher Teil –
12. Auftragsvergaben
13. Bauangelegenheiten
13.1. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle im Viertbrucher Weg
13.2. Bauvoranfrage Viertbrucher Weg – Einbau einer zweiten Wohnung
14. Grundstücksangelegenheiten
14.1. Innerörtliche Nachverdichtung
15. Anfragen und Mitteilungen

Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.

Anzeige

Corona: Inzidenz 58 für Schleswig-Holstein am 02.05.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (02.05.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 58,0 (gestern: 58,6). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 86,3 meldet die Stadt Kiel. Den niedrigsten Wert von 33,7 weist der Kreis Nordfriesland aus. Für Stormarn meldet der Kreis die Inzidenz von 83,6 (gestern: 84,8).

Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit einem Tag Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind somit präziser und aktueller als die des RKI und damit aussagefähiger.

Insgesamt unverändert eine sehr bemerkenswerte Entwicklung und Ausdruck der Disziplin der Menschen angesichts des staatlichen Versagens bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.

 

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

Anzeige

Einbruch in Kiosk in Trittau – Tatverdächtige festgenommen

Gemeinde Trittau (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 30. April 2021 kam es gegen 02:00 Uhr zu einem Einbruch in einen Kiosk in der Poststraße in Trittau.

Nach bisherigem Erkenntnisstand verschafften sich die Täter durch Einschlagen einer Glasscheibe des Geschäfts Zutritt zu den Geschäftsräumen und entwendeten daraus Tabakwaren im Wert von ca. 1.000,00 EUR.

Aufgrund der ausgelösten Alarmanlage wurden Polizeibeamte zu dem Kiosk entsandt. Die Tatverdächtigen hatten bei Eintreffen der Beamten bereits das Geschäft verlassen. Die Beamten konnten die Tatverdächtigen im Bereich des nahegelegenen Busbahnhofes sehen.

Die Beamten nahmen umgehend die Verfolgung auf. Einer der Tatverdächtigen, ein 27- jähriger Mann konnte von den Beamten festgenommen werden; der zweite Tatverdächtige flüchtete. Er begab sich zu der Wohnanschrift des Mittäters in Trittau, wo er später festgenommen werden konnte. Es handelt sich um einen 23-jährigen Mann, der über keinen Wohnsitz verfügt.

Die Staatsanwaltschaft hat hinsichtlich beider Tatverdächtiger den Erlass von Untersuchungshaftbefehlen wegen des dringenden Verdachts des Einbruchdiebstahls und des Haftgrundes der Fluchtgefahr beim Amtsgerichts Ahrensburg beantragt. Die Vorführung der Beschuldigten vor den Haftrichter wird noch im Verlauf des heutigen Tages erfolgen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Anzeige

Corona: Inzidenz 58 für Schleswig-Holstein am 01.05.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (01.05.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität in Kiel bei 58,6 (gestern: 61,5). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 84,8 meldet der Kreis Stormarn (gestern: 95,4). Den niedrigsten Wert von 36,5 weist die Hansestadt Lübeck aus.

Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit einem Tag Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind somit präziser und aktueller als die des RKI und damit aussagefähiger.

Insgesamt unverändert eine sehr bemerkenswerte Entwicklung und Ausdruck der Disziplin der Menschen angesichts des anhaltenden Desasters der staatlichen Leistungen bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

Anzeige