Streetballanlage am Ahrensburger Kamp (Foto: Ahrensburg-Portal)
Streetballanlage Ahrensburger Kamp freigegeben
Im Gebiet am Ahrensburger Redder ist die erste „Streetball“-Anlage in Ahrensburg fertiggestellt. Die Anlage neben dem Bolzplatz südlich der Straße Ahrensburger Kamp kann ab sofort genutzt werden.
Zur Einweihung gibt es am 11.08.2021 um 16 Uhr eine Feier mit Kaffee, Kuchen – und formeller Eröffnung durch den Bürgermeister.
Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Die Sporthalle der Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Der Umweltausschuss tagt am 11.08.2021, 19.30 Uhr in der Sporthalle der Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule, Wulfsdorfer Weg 71, 22926 Ahrensburg.
Corona-Regeln
Hinweis der Stadtverwaltung: wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Hygienemaßnahmen der zahlenmäßige Zugang zu der Aus-schusssitzung beschränkt sein wird. Die Sitzung ist „öffentlich“. Sie können in der Einwohnerfragestunde Ihre Fragen stellen. Bedauerlicherweise besteht die Mög-lichkeit, dass nicht alle interessierten Bürger*innen in den Tagungsort eingelassen werden können. Daher bitten wir Sie, Ihre Fragen, Vorschläge und Anmerkungen fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Der Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen, damit sichergestellt werden kann, dass alle Fragen beantwortet werden.
Für alle Teilnehmenden und Gäste gilt gemäß der aktuellen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 die Pflicht, eine OP-Maske oder Masken der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 beziehungsweise KF94 zu verwenden. Wir möchten Sie bitten, diese beim Betreten des Gebäudes und während der Sitzung zu benutzen, sofern Sie sich nicht an Ihrem stationären Sitzplatz befinden und ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Für den Fall, dass einzelne Mitbürger*innen über keine entsprechende Maske verfügen, wird eine Reserve an Masken der oben erwähnten Standards bereitliegen. Aufgrund der Sitzung in der Sporthalle wird um das Tragen von geeignetem Schuhwerk mit hellen Sohlen gebeten. Notfalls sind Schutzbezüge für Straßenschuhe vorhanden mit Rücksicht auf die Umwelt wird jedoch darum gebeten, ggf. Schuhe zum Wechseln mitzubringen. Sitzungsunterlagen sind vorab unter Mandatos herunterzuladen oder in Papierform mitzubringen, da kein WLAN zur Verfügung steht.
T a g e s o r d n u n g
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 03 vom 12.05.2021
6. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 04/2021 vom 09.06.2021
7. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
7.1. Berichte gem. § 45 c GO
7.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
7.2.1. Mobilitätskonzept Leihfahrräder
7.2.2. Fortführung des Klimaschutzmanagements Ahrensburg
8. Erstellung eines Elektromobilitätskonzeptes für die Stadt Ahrensburg
9. Anfragen, Anregungen, Hinweise
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung/den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten:
Das Mehrzweckhaus in Todendorf (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die 14. Sitzung des Finanz-, Wege-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Todendorf findet am Montag, 23.08.2021, 19:30 Uhr im Mehrzweckhaus Todendorf, Rönnbaum 14, 22965 Todendorf statt.
Die Sitzungsteilnehmer und Zuschauer/innen werden gebeten für ausreichende Mund- und Nasenbedeckung zu sorgen!
T a g e s o r d n u n g:
(öffentlich)
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Protokoll der Sitzung vom 10.06.2021 – öffentlicher Teil –
3. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
4. Bericht über die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für die Gemeinde Todendorf vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021
5. Sachstandsbericht Neubau Feuerwehrgerätehaus
6. Planung Blühflächen
7. Neuerlass der Pflanzenabfallverordnung SH – Einschränkungen beim Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
8. Sachstand Ausbau B 404
9. Anfragen und Mitteilungen
10. Einwohnerfragezeit
(nicht öffentlich)
11. Protokoll der Sitzung vom 10.06.2021 – nicht öffentlicher Teil –
12. Spiel + Sport Todendorf, Hier: Auftragsvergabe schalltechnische Untersuchung der Freisportanlagen
13. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
14. Anfragen und Mitteilungen
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.
Am Sonntag, dem 26. September 2021, dem Wahlsonntag, soll von 12 bis 16 Uhr der nächste “Handgemacht-Markt“ stattfinden.
Die „Sieben kreativen Großenseer Frauen“ laden Ausstellerinnen und Aussteller aus der Region zum Handgemacht-Markt ein – diesmal „Open-Air“ auf dem Gelände des Sportplatzes Großensee am „Sportpark“ 1 in der Hamburger Straße.
Das Wahllokal im Dörphus ist ganz in der Nähe, sodass ein kleiner „Wahl“-Spaziergang mit ein paar Schritten zum Handgemacht-Markt gut kombiniert werden kann! Am Sportpark sind zudem viele Parkplätze vorhanden.
Nachdem der Handgemacht-Markt im letzten Jahr Corona-bedingt ausfiel, möchte die Gruppe in diesem Jahr die Reihe der von ihnen organisierten Märkte in Tradition fortsetzen. Das Konzept ist dasselbe geblieben: Es werden viele Kreative erwartet, die mit Spaß und Freude ihre selbstgemachten Handwerkskünste ausstellen und anbieten möchten. Das ist der Flair des Marktes, dass hier alles handgemacht und selbst produziert ist, es gibt keine gewerblichen Aussteller, betonen Evelyn Claren und Pamela Cohrs (Tel. 04154-6486, Email [email protected]), die wieder die Anmeldungen der AusstellerInnen entgegennehmen werden.
Das Motto heißt in diesem Jahr wieder „Upcycling“ d.h. mit Ideen, Kreativität und Geschick aus Altem einzeln oder in Kombination Neues und sogar Hochwertigeres entstehen zu lassen und einer neuen Bestimmung zuzuführen.
Seit dem 10.01.2021 liegt der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen, die von der Bundesregierung als kritisch bezeichnet wird – obwohl inzwischen sogar Bundespolitiker von CDU und SPD den Inzidenzwert nicht mehr als Maßstab anerkennen wollen.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (10.08.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 46,4 (gestern: 44,1). Den niedrigsten Wert von 19,9 weist heute der Kreis Ostholstein aus. Den landesweit höchsten Inzidenzwert meldet heute Flensburg mit 90,9. Für Stormarn werden heute 22 Neuinfektionen (gestern: 20) und eine 7-Tage-Inzidenz von 39,3 (37,3) ausgewiesen.
Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit zetilichem Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind somit aktueller, präziser und aussagefähiger als die Zahlen des RKI.
Insgesamt zeigen die Zahlen die sehr bemerkenswerte Entwicklung und sind weiterhin Ausdruck der Disziplin und Zurückhaltung der Menschen – trotz des Corona-Chaos der Bundesregierung und des anhaltenden Versagens des Staates auf Bundes- und Landesebene bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Impfzertifikaten, Tests, Warn-Apps, Medikamenten und der völlig unzureichenden Vorbereitung auf den Winter 2021/2022.
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Nachdem im Frühjahr die Infektionszahlen gesunken sind und sich im Sommer auf niedrigem Niveau befunden haben, steigen diese in den letzten Wochen wieder an. Wie sich die Infektionszahlen entwickeln, hängt maßgeblich davon ab, wie hoch die Impfquote in Deutschland ist. Deshalb werben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder dafür, dass alle Bürger sich nun zügig impfen lassen. Genug Impfstoff ist inzwischen vorrätig. Das Versprechen, jedem Bürger im Sommer ein Impfangebot zu machen, ist inzwischen erfüllt.
Dass eine sehr hohe Impfquote erforderlich ist, liegt insbesondere daran, dass die inzwischen in Deutschland vorherrschende Virusvariante „Delta“ nochmal erheblich ansteckender ist, als die bisherigen Virusvarianten. Gut ist allerdings, dass die Impfstoffe auch gegen diese Variante eine hohe Wirksamkeit aufweisen. Wer nicht geimpft ist, muss sich absehbar regelmäßig testen lassen, wenn er in Innenräumen mit anderen Menschen zusammentrifft, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und -chefs der Länder:
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder appellieren eindringlich an die Bevölkerung in Deutschland, soweit noch nicht geschehen, jetzt schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote gegen das SARS-CoV2-Virus wahrzunehmen. Bei den derzeit fast ausschließlich verimpften mRNA-Impfstoffen besteht ein vollständiger Impfschutz 2 Wochen nach der Zweitimpfung. Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen. Die Impfstoffe haben sich sowohl in den Zulassungsstudien als auch in der monatelangen weltweiten millionenfachen Anwendung als sehr sicher und gegen die in Deutschland derzeit vorherrschende Delta-Variante als wirksam erwiesen. Niedrigschwellige, zielgruppenbezogene und aufsuchende Angebote sollen den Zugang zur Impfung erleichtern. Bund und Länder fordern die Arbeitgeber in Deutschland auf, ihrerseits ihre Mitarbeiter bei der Wahrnehmung von Impfangeboten zu unterstützen, insbesondere durch Information von Beschäftigten, Schaffung von betrieblichen Impfangeboten durch Betriebsärzte sowie Freistellung der Beschäftigten zur Wahrnehmung von Impfangeboten. Die Impf-Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz vom 2. August werden umgesetzt.
Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, schützt damit sich und andere vor der Ansteckung durch das SARS-CoV2-Virus und damit die Gesellschaft vor einer erneuten Ausbreitungswelle des Virus. Über eine vergleichbare Immunität verfügt, wer von einer COVID19-Erkrankung genesen ist[1]. Geimpfte und Genesene werden deshalb von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen[2]. Darüber hinaus hat das RKI seine Empfehlungen zur Quarantäne von Kontaktpersonen dahingehend angepasst, dass für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist. Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.
Um einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, gelten weiterhin die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung. Dazu gehören die Grundregeln von Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen. Ferner ist es zwingend erforderlich, bei Symptomen zu Hause zu bleiben und sich umgehend testen zu lassen. Das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleibt wichtig und daher für die gesamte Bevölkerung verbindlich vorgeschrieben. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen überprüft.
Um den weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden, werden die Länder im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen spätestens ab dem 23. August 2021 für alle Personen die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, Testpflichten vorsehen. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr generell und darüber hinaus Schüler, weil Schüler im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.Tests sollen Voraussetzung sein für:a. Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie
Einrichtungen der Behindertenhilfe
b. Zugang zur Innengastronomie
c. Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen
d. Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
e. Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
f. Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des AufenthaltsDie Länder können Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder das Indikatorensystem eines Landes (das weitere Faktoren einbezieht, wie zum Beispiel Hospitalisierung) ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist.Die Erforderlichkeit der 3G-Regel wird mindestens alle vier Wochen überprüft.
Die kostenlosen Bürgertests haben einen wichtigen Beitrag geleistet, um die dritte Welle der SARS-CoV2-Pandemie in Deutschland zu unterbrechen und haben den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Sicherheit im Alltag gegeben. Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist allerdings eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt. Daher wird der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.
Großveranstaltungen, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Feiern, Bars und Clubs sind die Bereiche, die mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen („superspreading events“) verbunden sind. Dieses Risiko steigt noch einmal erheblich, wenn von den Teilnehmern nicht während des gesamten Verlaufs feste Sitzplätze mit entsprechenden Abständen eingenommen werden. In Innenräumen spielt der Luftaustausch, etwa durch raumlufttechnische Anlagen, eine erhebliche Rolle. Daher sind für diese Bereiche dem zuständigen Gesundheitsamt Hygienekonzepte vorzulegen, die alle diese Aspekte gewichten und das Ansteckungsrisiko wirksam minimieren. Die Länder und Kommunen werden weiterhin ergänzend zur 3G-Regelung durch einschränkende Regelungen oder situationsbezogenen Entscheidungen im Einzelfall die zulässige Teilnehmerzahl und den Zugang begrenzen, wo dies erforderlich ist. Die Länder sind sich einig, dass über die 3G-Regelung hinaus bei Sportgroßveranstaltungen oberhalb einer absoluten Zahl von 5.000 Zuschauenden die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegt, jedoch nicht bei mehr als insgesamt 25.000 Zuschauenden.
Der Bund sagt zu, die Überbrückungshilfen zu verlängern. Dabei sollen die Einschränkungen der Wirtschaftlichkeit durch die Maßnahmen nach Punkt 6 berücksichtigt werden. Die Länder bitten den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.
Der Bund wird zur Verhinderung betrieblicher Infektionen mit dem Corona-Virus die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung.
Bund und Länder sind sich einig, dass die seit wenigen Wochen tagesaktuell erhobene Hospitalisierung von COVID19-Patienten als Indikator für schwere Krankheitsverläufe eine wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens ist. So kann in Zukunft schnell und präzise abgeschätzt werden, in welchem Umfang das Neuinfektionsgeschehen noch immer angesichts der wachsenden Immunität in der Bevölkerung zu schweren Verläufen führt und damit sowohl für die Betroffenen als auch für die Belastung des Gesundheitssystems eine Gefahr darstellt. Bund und Länder werden alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren.
Die oben genannten Maßnahmen und deren situationsgerechte Anpassung in den Herbst und Wintermonaten beruhen überwiegend auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz, die eine epidemische Lage von nationaler Tragweite voraussetzen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und – chefs der Länder teilen die Einschätzung, dass sich Deutschland insgesamt weiterhin einer pandemischen Situation befindet und dass die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die von den jeweils zuständigen Behörden zu ergreifenden Maßnahmen weiterhin erforderlich sind, um der Situation zu begegnen. Vor diesem Hintergrund bitten sie den Deutschen Bundestag zu erwägen, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 hinaus zu erklären.
Protokollerklärungen:
NI: Niedersachsen hält einen neuen Maßstab zur Einschätzung des Pandemiegeschehens anstelle der alleinigen Inzidenzbetrachtung für die Zukunft für geboten.
TH: Die Erteilung von Unterricht in Präsenz und das Offenhalten von Schulen haben höchste Priorität. Auf die Bedeutung des entsprechenden Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 5. August 2021 wird verwiesen. Darüber hinaus äußert Thüringen die Erwartung, dass der Bund zur Verfügung stehende Mittel unbürokratisch nutzt, um den Schulträgern und Kindergartenträgern zügig die Beschaffung von Luftfilteranlagen für Schulen und Kindergärten zu ermöglichen.
[1] eine Auffrischimpfung bei Genesenen ist nach 6 Monaten erforderlich (nach 4 Wochen bereits möglich)[2] Rechtliche Vorgaben und Schutzkonzepte für medizinischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeeinrichten sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe können zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen abweichende Vorgaben enthalten. Siehe hierzu die jeweiligen Empfehlungen des RKI. Vorgaben die zum Schutz vor möglichen neuen Virusvarianten dienen, bei denen die Wirksamkeit der Impfung unklar oder ungenügend ist, können ebenfalls abweichen.
Das Koralle Kino in Hamburg Volksdorf (Foto: Ahrensburg-Portal)
Das Koralle Kino in Volksdorf lädt zur Premiere von BEKENNTNISSE DES HOCHSTAPLERS FELIX KRULL in Anwesenheit von Detlev Buck und David Kross
David Kross in Bekenntnisse des Hochstaplers Felix Krull (Foto: Koralle)
Das Stück: David Kross Felix Krull, ein attraktiver junger Mann aus gutbürgerlichem Haus, hat seine Verwandlungskünste und Rollenspiele seit frühestem Kindesalter perfektioniert. Die Fähigkeit, die Menschen zu bezaubern und zu betrügen führt ihn schließlich bis an den Königshof von Lissabon, wo er sein Meisterstück als Hochstapler abliefern kann. Basierend auf dem gleichnamigen Roman von Thomas Mann aus dem Jahre 1954. ab 12 J. / 114 Min.
Termin: 11.09.2021, 20 Uhr Ort: Koralle Kino Volksdorf Tickets: www.korallekino.de
Gestern, in der Zeit von 13:40 bis 18:45 Uhr, führten Beamte des Polizei-Bezirksrevieres Bad Oldesloe eine Geschwindigkeitsmessung in Stapelfeld durch.
Die Kontrollstelle in der Hauptstraße, Höhe Stiegstückenredder, passierten 2445 Fahrzeuge, wobei 400 Verstöße festgestellt wurden. 387 Fahrzeugführer werden kostenpflichtig verwarnt, ihre gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen lagen nach Abzug der Toleranz bei max. 20 km/h bei erlaubten 50 km/h. 17 Fahrzeugführer erwartet ein Bußgeld; drei Fahrern droht zusätzlich ein Fahrverbot. Negativer Spitzenreiter war ein Autofahrer mit 120 km/h.
Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an die Verkehrsteilnehmer umsichtig sowie aufmerksam zu fahren und sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu halten.
Das Überschreiten der Geschwindigkeit ist bundesweit eine Hauptunfallursache. Die resultierenden Unfälle sorgen in jedem Jahr für erhebliche Sachschäden, Verletzte und Tote.
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 7.343 (Stand: 10.08.2021, 15.00 Uhr).
Insgesamt sind 6.884 Personen genesen; 151 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 308 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache, werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu seitens der Behörden bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 96 (92) Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 39,3 (gestern 37,3) Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Am 09.08.2021, gegen 15:40 Uhr, wurde in Klein Wesenberg, in der Hauptstraße, ein Feuer auf einem landwirtschaftlichen Betrieb gemeldet. Eine Lagerhalle, ca. 10 x 25 Meter groß, war aus bisher unbekannter Ursache in Brand geraten.
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr stand die Lagerhalle bereits im Vollbrand. Darin befanden sich ca. 25.000 Heu- bzw. Strohballen. Der Sachschaden wird auf ca. 60.000 Euro beziffert.
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