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Wie wird man eigentlich Journalist*in? Experten-Chat am 24.02.2021

Berufe in den Medien (Foto: Agentur für Arbeit)

Ich will was machen mit Medien“ – diesen Wunsch hegen viele Abiturient*innen. Doch wie wird man eigentlich Journalist*in? Wie gestaltet sich der Beruf? Und welche Alternativen gibt es?

Journalist*innen sind für eine funktionierende Demokratie unverzichtbar – das macht die aktuelle Corona-Krise deutlich. Schließlich sorgen Medienschaffende selbst in Ausnahmesituationen für einen reibungslosen Informationsfluss, brechen wissenschaftliche Erkenntnisse verständlich herunter, berichten über gesundheitspolitische Entwicklungen und erläutern neue rechtliche Regelungen.

Zugleich haben sie viele Herausforderungen zu meistern: Zurückgehende Verkaufszahlen und Werbeeinnahmen im Printbereich, die bislang nicht durch entsprechende Mehreinnahmen im boomenden Online-Bereich auszugleichen sind, fordern von Medienunternehmen kreative Lösungen. Das ist nicht immer einfach, birgt jedoch auch die Chance auf spannende Entwicklungen.

Viele Berufe – es muss nicht immer die Redaktion sein …

Wer „etwas mit Medien“ machen möchte, muss nicht unbedingt in einer Redaktion Artikel verfassen. Die Branche bietet vielfältige Möglichkeiten, auch in den Bereichen Technik und Design. Neben Moderator*innen und Bildjournalist*innen finden sich beispielsweise Medienkaufleute, Medientechnolog*innen, Mediengestalter*innen und Buchhändler*innen in der Branche, die ihre Tätigkeit im Rahmen einer Ausbildung erlernt haben. Zudem trifft man bei Pressestellen, Agenturen und Pressebüros auf Medienexpert*innen. Hinzu kommen Public Relations beziehungsweise die Öffentlichkeitsarbeit, die sich oft mit den Feldern Werbung und Marketing überschneiden.

Welche Wege führen eigentlich in die Medienbranche? 

Welche Studiengänge und Ausbildungen werden angeboten? Was muss man dafür mitbringen? Und wie gestaltet sich der Arbeitsalltag? Antworten auf diese und andere Fragen geben die Expert*innen beim abi – Chat am 24.02.2021, 16 bis 17.30 Uhr.

Anmeldungen zum Chat am 24.02.2021, , 16 bis 17.30 Uhr

Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein unter http://chat.abi.de und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Chatprotokoll

Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann seine Fragen auch gerne vorab an die abi – Redaktion richten ([email protected]) und die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi – Portal veröffentlicht wird.

Text, Foto: Agentur für Arbeit Bad Oldesloe / Redaktion

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Kreis gibt Zuschüsse für Projekte „Kultur und Schule“

Mal-Utensilien (Foto: Kreis Stormarn)

Bewerbungsfrist bis 28.02.2021 verlängert

Das Förderprogramm „Kultur und Schule“ ermöglicht Projekte, die einen kreativen und künstlerischen Austausch zwischen professionellen Kulturschaffenden und Schülern herstellen. Da die Schulen zurzeit mit vielen organisatorischen Umwägbarkeiten zu kämpfen haben und mehr Zeit für die Projektplanung benötigen, wurde die Antragsfrist noch einmal auf den 28. Februar 2021 verlängert. Pro Projekt ist eine Förderung von bis zu 1.000 € möglich.

In den Vorjahren konnten durch das Förderprogramm bereits vielfältige kreative Ideen in der Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden und Stormarner Schulen realisiert werden: Schüler der Sachsenwaldschule in Reinbek entwickelten ein Brettspiel nach Recherchen im Stadtarchiv und im Schoss Reinbek, das 450 Jahre Reinbeker Geschichte spannend und spielerisch erlebbar macht.

Projektbezug zum Kreis Stormarn ist wünschenswert

Die Kulturakteure müssen eine Vermittlungsqualifizierung nachweisen. Die Förderung des Kreises Stormarn ist unabhängig und findet in Ergänzung zum Programm „Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule“ des Landes Schleswig-Holstein statt. Die Fördermittelvergabe erfolgt bis März 2021 mittels eines Juryverfahrens. Die Jury setzt sich zusammen aus Fachjuroren unter Einbezug einzelner Mitglieder des Schul-, Kultur- und Sportausschusses des Kreises Stormarn.

Projektanträge können bis zum 28. Februar 2021 gestellt werden

Bewerben können sich sowohl Schulen als auch Kulturschaffende mit unterschiedlichen Projektformaten aus allen Bereichen der Kultur wie Musik, Bewegung, bildender Kunst, Naturpädagogik, Digitales.

Das zu verwendende Antragsformular und weitere Informationen stellt der Stabsbereich Kultur auf seiner Homerpage unter https://www.kultur-stormarn.de/kulturfoerderung/kultur-und-schule/ zur Verfügung. Anträge können ausschließlich per Mail an [email protected] mit Bezug auf „Fördertopf Kultur und Schule“ eingereicht werden.

Text, Foto: Kreis Stormarn / Redaktion

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Kultur in Corona-Zeiten: Der Sieker Kreis bietet Online-Plattform

Kulturzentrum Kotten in Siek (Foto: Ahrensburg-Portal)

Dabeisein ist nicht alles, aber schon etwas – Sieker Kulturkreis bietet Künstlern ein Forum

Uwe Kahle (Foto: Sieker Kreis)

Klicken statt klatschen, das ist nun schon lange harte Realität. Der Sieker Kulturkreis möchte durch Klicken zum Kreieren verhelfen. Als Anregung, selbst tätig zu werden, ist auf der Internetseite des Kulturkreises (www.sieker-kreis.de) das reiche Angebot von Möglichkeiten dargestellt.

Während des zehnjährigen Bestehensdes Sieker Kulturkreises entstanden Dokumente in Wort und Bild, die dem virtuellen Besucher aufzeigen, was im SiekerKotten alles möglich gemacht wurde. Technisch neu aufbereitet, hat Uwe Kahle, erster Vorsitzender des Vereins, die zahlreichen Veranstaltungen der Vergangenheit aufleben lassen. Sie dienen als Ideengeber und lohnen das „Durchklicken“.

Der KOTTENkanal  – eine Plattform für Künstler, aktiv zu werden

Erst kürzlich entstandene Videos und Podcasts können hier aufgerufen werden. Der KOTTENkanal ist gleichzeitig dazu da, Podcasts von Mitgliedern und anderen Kulturfreunden zu ermöglichen.

Wer kleine Geschichten vorlesen oder ein Musikstück vortragen will, der sollte den Verein kontaktieren: [email protected] oder telefonisch 04107/850724.

Der KOTTENkanal wartet mit seinem „open mike“, dem offenen Mikrofon, auf Teilnehmer, die mutig Neues kreieren wollen. Wenn auch das Klatschen immer noch tonlos sein wird, der Sieker Kreis holt es ganz sicher in seinen heiß ersehnten Veranstaltungen nach, in denen dann mit einem Klick den Live-Besuchern die so entstandenen Meisterwerke vorgeführt werden. Und sie werden Klatschen!

Text: Sieker Kreis / Redaktion, Fotos: Sieker Kreis, Ahrensburg-Portal

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Corona: Kinderschutzbund fordert Verbesserungen für Kinder und Jugendliche

Irene Johns (Foto: Kinderschutzbund Schleswig-Holstein)

Angesichts der Experten-Anhörung im Landtag mit Fokus auf dem Perspektivplan-Vorschlag der Landesregierung erinnert der Kinderschutzbund SH noch einmal an den dringenden Handlungsbedarf in Hinblick auf die zunehmend schwierige Lebens- und Lernsituation von Kindern und Jugendlichen.

„Die Auswirkungen der Corona-Krise sind für alle eine extreme Ausnahmesituation – besonders aber für Familien mit Kindern

Die Schließung von Kitas, Schulen und Freizeiteinrichtungen bedeutet für sie in jeglicher Hinsicht eine große Belastung und verschärft die ohnehin herrschende soziale Ungleichheit in Bezug auf Bildung, Gesundheit und Teilhabe von Tag zu Tag“, betont die Landesvorsitzende des DKSB SH Irene Johns und fährt fort: „Die mehrheitliche Öffnung von Kitas und Grundschulen ab dem 22. Februar 2021 und weitere Öffnungsperspektiven bedeuten daher einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zurück in unbelastetere Lebensumstände. Das allein wird aber nicht reichen.

Jetzt ist es daran, den vorliegenden Stufenplan der Landesregierung vor allem in Bezug auf inhaltliche Perspektiven weiter auszuarbeiten. Dabei müssen insbesondere die Kinder in den Blick genommen werden, die infolge der Corona-Maßnahmen auf der Strecke geblieben sind“, fordert Irene Johns. „Es ist zu befürchten, dass die Anzahl der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen pandemiebedingt steigen wird. Deshalb ist die Einführung einer Kindergrundsicherung notwendiger denn je, aber darüber hinaus geht es auch um differenzierte Unterstützungsangebote in Sachen Bildung, Gesundheit, Teilhabe sowie Gewaltprävention“, so die Landesvorsitzende.

Der Kinderschutzbund SH macht sich in diesem Zusammenhang stark für:

  • Die Entwicklung von Konzepten sowie die Schaffung von Angeboten, durch die alle Kinder und Jugendlichen den entstandenen Bildungsrückstand aufholen können.
    Eine Möglichkeit wäre die Initiative einer Sommerschule in den großen Ferien, um Kinder mit deutlichen Wissenslücken zu unterstützen.
  • Eine standortunabhängige gute digitale Ausstattung von allen Schulen, verstärkte digitale und pädagogische Schulungen von Lehrkräften sowie die Anpassung der Lehramts-Studiengänge in Bezug auf digitalen Unterricht.
  • Allgemeingültige Qualitätsanforderungen für die Notbetreuung in Form eines einheitlichen inhaltlichen Konzeptes (nur Betreuung oder z.B. auch Schularbeitenhilfe?) sowie eine Vorgabe für die Qualifikation der Fachkräfte.
  • Echte Lernmittelfreiheit
    Die unbürokratische Zahlung eines Zuschlags von 90 Euro pro Monat und Kind (aus den freiwerdenden Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes) als Ausgleich für das wegfallende kostenlose Mittagessen in KiTa und Schule.
  • Angepasste Ausweich-Angebote für Freizeit und Ferienerlebnisse sowie Angebote für Bewegungsmöglichkeiten „Breitensport“
  • Die situationsbedingte Anpassung der Gewaltprävention.
  • Das Zusatzangebot eines unbürokratischen und nicht stigmatisierenden Zugangs zur Notbetreuung für Kinder von Familien, die situationsbedingt unter Druck stehen.
  • Den Ausbau und die situative Anpassung der Frühen Hilfen.
  • Zusätzliche personelle Ressourcen in Kita und Schule, um trotz sozialer Distanz den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen zu halten.

Mehr Gewalttaten gegen Kinder uzd Jugendliche erwartet

„Durch den Lockdown verbringen Kinder und Eltern zwangsläufig viel Zeit im eingeschränkten häuslichen Bereich, was gerade bei ohnehin schon schwierigen Familienverhältnissen einen zusätzlichen Stressfaktor bedeuten kann.

Neben wirtschaftlichen und psychosozialen Belastungen sind Isolation und soziale Distanzierung ernst zu nehmende Risikofaktoren für unterschiedlichste Formen von Gewalt – hier befürchten wir pandemiebedingt eine deutliche Zunahme von Gewalttaten gegenüber Kindern und Jugendlichen“, so die DKSB SH Landesvorsitzende Irene Johns.

„In Krisenzeiten ist Kinderschutz auf allen Ebenen eine ganz besondere Herausforderung, die immer höchste Priorität haben sollte. Das sollte bei der inhaltlichen Ausarbeitung des Perspektiv-Plans der Landesregierung nicht vergessen werden“, sagt Irene Johns.

Text, Foto: Kinderschutzbund SH / Redaktion

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Schüleraustausch 2021: Die AUF IN DIE WELT-Messen informieren online

Schüleraustausch und Gap Year: Die ganze Welt steht offen (Foto: Stiftung Völkerverständigung)

Die gemeinnützige Stiftung Völkerverständigung bietet ab sofort Online-Messen mit Insider-Informationen zu Schüleraustausch und Auslandsjahr 2021

Wer ein Auslandsjahr plant benötigt vor allem zu folgenden Punkten unabhängige Informationen: Die Rahmenbedingungen, die Auswahl des Reiseziels, die Auslandsprogramme, die High Schools und die seriösen und leistungsfähigen Austauschorganisationen, Kosten, Finanzierung, Stipendien sowie die praktischen Reisevorbereitungen. Für die Diese Informationen stellt die gemeinnützige Stiftung Völkerverständigung in „normalen“ Zeiten auf den bundesweiten AUF IN DIE WELT-Messen zur Verfügung.

In Corona-Zeiten sind die Möglichkeiten zur Information eingeschränkt

Präsenzmessen können bis auf Weiteres nicht stattfinden; im Internet dominieren kommerzielle, auf Verkauf ausgerichtete Angebote. Daher bietet die gemeinnützige Stiftung Völkerverständigung jetzt die AUF IN DIE WELT-Messen auch online an. MIt den AUF IN DIE WELT ONLINE-Messen bietet die Stiftung für Schüler, Eltern und Pädagogen dieselben Informationen wie auf den realen Messen: Insider-Informationen und den einfachen Vergleich der anwesenden Anbieter im persönlichen Gespräch.

Ab 27.02.2021 lädt die Stiftung alle jungen Leute und Familien regelmäßig zur Messe AUF IN DIE WELT / online

Die führenden seriösen Austausch-Organisationen, Schulberatungen und Sprachreiseanbieter informieren und beraten über Schüleraustausch und Gap-Year-Programme. Die Themen sind: High School, Internate, Privatschulen, Sprachreisen, Au Pair, Colleges, Ferien- und Sommercamps, Freiwilligendienste, Praktika, Studieren im Ausland und Work and Travel. Vorgestellt werden die Chancen in 50 Ländern weltweit. Aktuell bekommen die Besucher der Messe Informationen zur Corona-Entwicklung und den Aussichten in ihrem Traumziel.

Parallel zur Ausstellung gibt es Erfahrungsberichte ehemaliger Programmteilnehmer und Vorträge von Fachleuten. Die Deutsche Stiftung Völkerverständigung wird über die Schüleraustausch-Stipendien und weitere Finanzierungsmöglichkeiten informieren.

Die Teilnahme an den Messen ist kostenfrei

Eine einfache Anmeldung mit Name und Mail-Adresse reicht. Die Teilnahme ist mit Desktop-Rechner oder Notebook möglich. Damit können zwei Personen gemeinsam die Stände besuchen, so wie sonst auch normalerweise ein Elternteil mit dem Nachwuchs gemeinsam über die Messe flaniert und so sichergestellt wird, dass alle Aspekte eines Auslandsjahres betrachtet werden. Die innovative Technik-Plattform gibt das Messeerlebnis „wie im richtigen Leben“, mit Möglichkeiten zur persönlichen und vertraulichen Kommunikation und einer Lounge, um sich mit Beratern bzw. Freunden zu treffen und auszutauschen.

Als Vorbereitung für den Messebesuch bietet die Stiftung eine umfangreichen Überblick auf dem Schüleraustausch-Portal (www.schueleraustausch-portal.de) sowie ein kostenloses Webinar zu Schüleraustausch, Messen und Stipendien (www.aufindiewelt.de/webinar).

Schüleraustausch Online Kurs

Wer sich gründlich mit allen Fragen befassen will, kann den Schüleraustausch Online Kurs der Stiftung nutzen. „Mit den Insider-Informationen aus dem Kurs können die Schüler und Eltern das Großprojekt Auslandsjahr zielgerichtet und zuverlässig vorbereiten, die kostengünstige Lösung und Finanzierungsmöglichkeiten finden“ so Dr. Michael Eckstein. Der Online-Kurs „AUF IN DIE WELT Schüleraustausch“ dauert knapp viereinhalb Stunden. Der Kurs wird auf der renommierten Bildungsplattform udemy gehostet. Die zeitlich unbefristete Nutzerlizenz ist für 79,99 Euro erhältlich. Der Zugang ist über die Website der Stiftung zu erreichen (www.aufindiewelt.de/kurs).

Die AUF IN DIE WELT / online-Messen sind über die Website der Stiftung zu erreichen. Dort gibt es auch die konkreten Termine, Zeiten und die Anmeldung: www.aufindiewelt.de/online.

Text, Foto: Stiftung Völkerverständigung / Redaktion

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Bau- und Planungsausschuss Ahrensburg tagt am 03.03.2021

Das Eric-Kandel-Gymnasium in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 03.03.2021 findet die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ab 19:00 Uhr in der Sporthalle des Schulzentrums Am Heimgarten, Reesenbüttler Redder 4-10, 22926 Ahrensburg, statt.

Hinweis der Stadtverwaltung: Wir bitten Sie, Ihre Einwohnerfragen, Vorschläge und An-merkungen fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen, damit sichergestellt werden kann, dass alle Fragen beantwortet werden. Für alle Teilnehmenden und Gäste gilt gemäß der aktuellen Landesverordnung die Pflicht, eine OP-Maske oder eine Maske mit dem Standard KN95/N95 oder FFP2 zu verwenden. Wir möchten Sie bitten, diese beim Betreten des Gebäudes und während der Sitzung zu benutzen, sofern Sie sich nicht an Ihrem stationären Sitzplatz mit ausreichend Abstand zu anderen Personen befinden.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Bekanntgabe des in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses
5. Festsetzung der Tagesordnung
6. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 1/2021 vom 17.02.2021
7. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
7.1. Berichte gem. § 45 c GO
7.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
8. Anfrage der FDP-Fraktion zu Strafzinsen im Rahmen der Städtebauförderung
9. Beschilderungskonzept Velorouten Ahrensburg
10. Bebauungsplan Nr. 108 „Fischerei-Institut Wulfsdorf“, für das Gebiet östlich des B-Plans 70B („Allmende“) sowie westlich und nördlich des B-Plans 70a („Wilde Rosen“) -Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des B-Plans
11. Absichtserklärung (Letter ofIntend) mit der Gemeinde Siek zur Gewerbegebiets-entwicklung in Ahrensburg und Siek
12. Antrag der WAB-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur regel-mäßigen Berichterstattung im Bau- und Planungsausschuss zum On-Demand-Verkehr
13. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Vorbehaltsnetz sowie anderen verkehrsspezifischen Fragen
14. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Geschwindigkeitsüberwachung, zur Umsetzung des Lärmschutzes und der Rotlichtüberwachung
15. Anfragen, Anregungen, Hinweise

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung/den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten:
16. Vorstellung von Einzelbauvorhaben
17. Bauverordnung und Bußgeldkatalog
18. Anfragen, Anregungen, Hinweise

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Gemeindevertretung Bargfeld-Stegen tagt am 01.03.2021

Gemeinde Bargfeld-Stegen (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die 12. Sitzung der Gemeindevertretung Bargfeld-Stegen findet am Montag, 01.03.2021, 19:30 Uhr im Haus der Vereine, Waldweg 6, 23863 Bargfeld-Stegen statt.

Die Besucher werden gebeten, für ausreichenden Mund- und Nasenschutz zu sorgen!

T a g e s o r d n u n g:

(öffentlich)

1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Protokoll der Sitzung vom 07.12.2020 – öffentlicher Teil –
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Bebauungsplan Nr. 3, 10. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch
Gebiet: beidseitig des Fasanenweges in Bargfeld-Stegen, beschränkt auf den Fasanenweg Hausnummer 14 und die Parkplatzanlage Fasanenweg / Ecke Lerchenweg sowie die Grundstücke westlich des Lerchenweges (nur ungerade Hausnummern), hier: 1. Beschluss über Stellungnahmen, 2. Satzungsbeschluss
6. Verlegung des Alsterlaufs im Bereich der Burgstelle Stegen
7. Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans, Hier: Stellungnahme der Gemeinde im Zuge des Beteiligungsverfahrens zum 2. Entwurf
8. 1. Änderung der Stellplatzsatzung
9. Haushaltssatzung 2021: Klarstellungsbeschluss zur Festsetzung der Hebesätze
10. Nachrüstung von Abbiegeassistenten in den Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr und den Fahrzeugen des Gemeindebauhofes
11. Anfragen und Mitteilungen

(nicht öffentlich)

12. Protokoll der Sitzung vom 07.12.2020 – nicht öffentlicher Teil –
13. Finanzierungsverträge Kindertagesstätten ab 1. Januar 2021
13.1. Finanzierungsvereinbarungen Kita’s ab dem 01.01.2021; hier: Ausfall – und Verfügungszeiten
13.2. Kita Haus der Kinder; hier: Finanzierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Bargfeld-Stegen und dem Ev.-luth. Kirchenkreis Plön-Segeberg ab dem 01.01.2021
13.3. Kita Gänsestieg; hier: Finanzierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Bargfeld-Stegen und der Elbkinder Vereinigung Kitas Nord gGmbH ab dem 01.01.2021
14. Aufnahmekriterien Kindertagesstätten ab 1.Januar 2021
14.1. Kita Haus der Kinder
14.2. Kita Gänsestieg
15. Wirtschaftspläne Kindertagesstätten für 2021
15.1. Kita Haus der Kinder
15.2. Kita Gänsestieg; hier: Wirtschaftsplan 2021
16. Pächterwechsel Gastronomie Haus der Vereine ab 04/2021 u. Vertragsänderung
17. Allgemeine Grundstücksangelegenheiten
18. Bauangelegenheiten und Bauordnungsangelegenheiten
19. Anfragen und Mitteilungen

Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.

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Aktion der Tymno-Kirche zum „Weltgebetstag der Frauen 2021“

Die Konfirmanden (Foto: Kirchengemeinde Lütjensee)

Am ersten Freitag im März (05.03.21) wird überall in der Welt für die Rechte von Frauen und Kindern in der Kirche und auch überall sonst gebetet.

Die Konfirmanden der Tymmo-Kirche Lütjensee haben sich entschieden, eine Kampagne für den Weltgebetstag zu starten. Alle haben je eine DIN A4 – Seite zu Vanuatu geschrieben. Vanuatu ist ein Inselstaat im Südpazifik, dessen Frauen den diesjährigen Gottesdienst am 05. März gestaltet haben. Im Moment nehmen sie die Texte des Gottesdienstes für ein Video zum Mitfeiern auf, einige auch auf Spanisch, Russisch und Englisch. Die Hefte mit Informationen zum Mitfeiern Zuhause sind, solange der Vorrat reicht, nach Absprache in der Kirchengemeinde erhältlich.

Den Link zur Präsentation zum Weltgebetstag ist ab dem 26.Februar auf der Internetseite der Kirchengemeinde unter www.tymmo.de zu finden. Dort gibt es auch am 05. März einen Link zum gemeinsam produzierten YouTube-Video.

Text, Foto: Kirchengemeinde Lütjensee

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Ahrensburger Finanzausschuss tagt am 22.02.2021

Die Gemeinschaftsschule Am Heimgarten (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 22.02.2021 findet die Sitzung des Finanzausschusses ab 19:00 Uhr in der Sporthalle des SchulzentrumsAm Heimgarten, Reesenbüttler Redder 4 – 10, 22926 Ahrensburg, statt.

Hinweis der Stadtverwaltung: Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Coro-na Pandemie der zahlenmäßige Zugang zu der Sitzung des Finanzausschusses schränkt sein wird. Fragen, Vorschläge und Anregungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen. Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes eine OP-Maske oder eine Maske mit dem Standard KN95/N95 oder FFP 2 zu tragen. Aufgrund der Sitzung in der Turnhalle wird um das Tragen von geeignetem Schuhwerk gebeten.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
4. Einwohnerfragestunde
5. Festsetzung der Tagesordnung
6. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 07 vom 28.09.2020
7. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
7.1. Berichte gem. § 45 c GO
7.1.1. Bericht über die allgemeine Finanzlage der Stadt
7.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
7.2.1. Analyse Finanzrechnung 2020
8. Änderung des Hebesatzes für die Kreisumlage 2021 – Anhörungsverfahren der kreisangehörigen Gemeinden gem. § 27 Abs. 4 FAG
9. Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Konsolidierung des städtischen Haus-halts
10. Erlass der III. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021; hier: 2021
10.1. Anfrage der FDP-Fraktion zu Strafzinsen im Rahmen der Städtebauförderung
10.2. Erlass der III. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021; hier: 2021
11. Anfragen, Anregungen, Hinweise

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung/den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten:

12. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
12.1. Berichte gem. § 45 c GO
12.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
13. Grundstücksangelegenheit
14. Anfragen, Anregungen, Hinweise

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Corona: Die Regeln für Schleswig-Holstein 20.02.2021 bis 28.02.2021

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Die Landesregierung hat am 19.02.2021 den angekündigten Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung und der Schul-Corona-Verordnung zugestimmt und so eine Reihe von Öffnungen auf den Weg gebracht. Begründet sind die Anpassungen mit der insgesamt positiven Entwicklung und dem rückläufigen Trend bei den Corona-Infektionen in Schleswig-Holstein.

Präsenzunterricht in Schulen in Schleswig-Holstein ab 22.02.2021

Grundsätzlich können Grundschulen ab 22. Februar 2021 wieder den Präsenzbetrieb aufnehmen, Kitas, Horte und Kindertagespflege den Regelbetrieb unter Pandemiebedingung. Für Kreise und kreisfreie Städte mit dynamischem Infektionsgeschehen oder bei erst kürzlicher Unterschreitung der Schwelle von 100 Fällen in der 7-Tages-Inzidenz wird es gesonderte Regelungen geben, da das Infektionsgeschehen dort noch keine sofortige Öffnung von Kitas und Schulen erlaubt.

Betreuung in Schulen und Kitas

Notbetreuung geht weiter Die Einrichtungen der betroffenen Kreise und kreisfreien Städte verbleiben zunächst weiter bei der Notbetreuung. Die Regelungen werden vor Ort durch entsprechende Allgemeinverfügungen der Kreise / Städte umgesetzt und verkündet.

Die Fortsetzung bestehender Einschränkungen bei Kitas und Schulen betrifft derzeit folgende Kreise und kreisfreien Städte: Flensburg, Schleswig-Flensburg, Pinneberg (Ausnahme Helgoland), Lübeck, Herzogtum Lauenburg.

Weitere Änderungen der Corona-Regeln ab 20.02.2021

  • Bei den weiterhin bestehenden Kontaktbeschränkungen werden Kinder aus den beiden involvierten Haushalten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgerechnet.
  • Prüfungsvorbereitende Integrationskurse und damit verbundene Sprach-, Berufssprach- und Erstorientierungskurse werden dem zum Erwerb eines Schulabschlusses prüfungsvorbereitenden Unterricht an Volkshochschulen gleichgestellt und damit zulässig.
  • Praktischer Fahrunterricht für berufsbezogene Ausbildungen wird ermöglicht.
  • Es gilt eine erweiterte Maskenpflicht für Eltern und Mitarbeitende in Kindertagesstätten und Kindertagespflege. Grundsätzlich müssen erwachsene Personen (Beschäftigte, Eltern und Besuchende) in Kitas und deren Außengelände eine medizinische Maske tragen. Für Betreuungskräfte gibt es aber die Möglichkeit, situationsbezogen davon abzuweichen.
  • Ärztlich oder psychotherapeutisch verordnete Gruppentherapien werden ermöglicht.

Keine Lockerungen in Flensburg und Schleswig-Flensburg

Aufgrund der besonderen Lage in der Stadt Flensburg und im Kreis Schleswig-Flensburg werden die vorgenannten Lockerungen bei der außerschulischen Bildung durch kommunale Allgemeinverfügungen nicht in Kraft gesetzt. Ebenso gelten in Flensburg ab morgen verschärfte Kontaktregeln und Ausgangsbeschränkungen.

Aktuelle Corona-Regelungen gelten bis 28.02.201

Die angepasste Verordnung gilt bis zum 28. Februar 2021. Ab 1. März soll es weitere, bereits angekündigte Anpassungen geben, wie z.B. die Öffnungen für Friseure. Alle Maßnahmen unterliegen der jeweils aktuellen Bewertung der Infektionslage in Schleswig-Holstein.

Regelungen für Grenzgänger

Zudem hat das Land den Erlass zur Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger bei Einreise aus Dänemark angepasst. Die dänische Regierung hatte jüngst die Regelungen zur Einreise für Grenzgänger und Grenzpendler geändert. Somit galten in Dänemark und Deutschland unterschiedliche Regelungen bezüglich der zum Zwecke der Einreise zu erbringenden Testnachweise. Es ist Ziel der Landesregierung, möglichst einheitliche Testregelungen auf beiden Seiten der Grenze für Pendler zu ermöglichen sowie durch engmaschigere Tests zur Eindämmung der Infektionen gerade im nördlichen Landesteil beizutragen. Daher müssen Grenzpendler und Grenzgänger bei jeder Einreise ab Montag, 22. Februar, den Nachweis über ein negatives Antigen-Schnelltestergebnis haben, das nicht älter als 72 Stunden ist. Bisher reichte ein negatives Ergebnis pro Kalenderwoche.

Der Kreis Stormarn hat seine Allgemeinverordnungen entsprechend angepasst.

Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

Zu den amtlichen Dokumenten

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