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Reinbek: DRK ehrt 10 Ehrenamtliche

Ehrung Ehrenamtlicher in Reinbek (Foto: DRK)

DRK-Kreisbereitschaftsleiter Tilo Neipp verlieh im Rahmen einer kurzen Zusammenkunft in den Räumlichkeiten der DRK-Bereitschaft in Reinbek-Neuschönningstedt – natürlich unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Maßnahmen – Urkunden und Ehrenabzeichen für langjährige DRK-Mitgliedschaften zwischen zehn und 45 Jahren an sechs Helfer*innen.

Für ihren Einsatz bei der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer dieses Jahres wurden nachträglich zwei Helfer*innen geehrt, und das Treuedienstabzeichen in Silber für langjähriges und besonderes Engagement im DRK ging an weitere zwei Helfer.

In seiner Ansprache ging Tilo Neipp auf die Leistungen und Tätigkeiten der einzelnen Helfer*innen und ihren jeweiligen Werdegang im DRK ein und hob die enorme Bedeutung des Ehrenamtes sowie das große Engagement der im DRK tätigen freiwilligen Helfer*innen für die Gesellschaft hervor.

Text, Foto: DRK Stormarn / Redaktion

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Der Adventskalender 2021 vom Sieker Kreis Online

Adventskalender 2021 (Sieker Kreis)

Es ist nicht der erste digitale Adventskalender, den der Sieker Kreis e.V. auf seiner Internetseite veröffentlicht hat, aber keiner vorher war mit so großem Aufwand an Beiträgen aus dem Kreis der Mitglieder zusammengestellt und digitalisiert worden.

Vierundzwanzig Fenster mit Bildern, Fotos, Podcasts und Videoclips mussten bestückt werden. Das bedeutete bildnerische Gestaltung, Fotos bearbeiten, Podcasts aufnehmen und Videoclips vertonen und schneiden, Quelltexte kodieren und auf den Webserver hochladen. Eine umfangreiche Arbeit, die an einigen Tagen nicht nur eitel Freude machte. Am Ende waren aber alle mit ihrer Arbeit zufrieden.

Was dabei heraus gekommen ist, können Groß und Klein und alle die im Herzen jung geblieben sind unter diesem Link betrachten.

Weil der Mensch von Natur aus nicht wirklich neugierig ist, wird er auch ganz bestimmt nur jeweils ein Fenster am Tag öffnen??? Was sich hinter den Fenstern verbirgt? Das ist die Überraschung für den Weihnachtsmonat! Wir wünschen viel Spaß beim Entdecken.

Text, Bild: Sieker Kreis / Redaktion

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Corona: Beschluss der Bundesregierung mit Ländern am 02.12.2021

Der Reichstag in Berlin (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng miteinander verbunden.

Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem entlastet wird.

Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder:

1.        Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen.

2.        Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet, der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und  verteilung erkennen und beheben soll.

3.        Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern.

4.        Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der Corona-Pandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten.

5.        Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert, dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll.

6.        Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich.

7.        Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (1). Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.

8.        In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen.

9.        Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden.

10.     Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend nutzen, wo nötig.

11.     In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.

12.     In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.

13.     Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen.

14.     Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B. zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25. November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können.

15.     All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindest-standards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit landesrechtlichen Regelungen tätig werden.

16.     Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.

17.     Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.

18.     Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und gemeinsame Vorschläge machen.

19.     Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der Wirtschaftshilfen vorzusehen.

20.     Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder begrüßen das durch die Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bitten die Bundesregierung, die weitere Entwicklung im Blick zu behalten

(1) Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.

 

Text: Bundespresseamt , Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg und Corona: 67 Neuinfektionen und Inzidenz 142,5 am 02.12.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Heute meldet das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn 67 (77) Neuinfektionen.
In den Krankenhäusern in Stormarn sind 4 von 32 verfügbaren Intensivbetten durch Corona-Patienten belegt.

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt  insgesamt 10.472 (Stand: 02.12.2021, 15.00 Uhr). Davon sind 9.565 Personen genesen und 580 aktuell infiziert.

Gemäß den staatlichen Veröffentlichungen sind seit März 2020 insgesamt 327 Personen gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, seitens der Behörden aber bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen an Corona wirklich gestorben sind. Die amtliche Zahl ist somit überhöht und falsch.

Die bisher veröffentlichte Detailauswertung hat die Kreisverwaltung eingestellt mit der Erläuterung: Auf die bisherigen Angaben zu Ausbruchsgeschehen in bestimmten Bereichen müssen wir aufgrund der hohen Fallzahlen, aber auch weil sich, gerade in Schule und Kitas, die Folgen beim Vorliegen von Covid-19-Infektionen bei Kindern oder Beschäftigten geändert haben, zukünftig verzichten.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden dort auch Meldungen nach dem obigen Redaktionsschluss aufgenommen und einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 348 (384) Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 142,5 (156,5) Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn, www.corona-in-zahlen.de / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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S4-Anbindung nach Hamburg: Die Bahn sperrt die Haltestelle Wandsbek ab 12.12.2021

S-Bahn: RB 81 im Bahnhof Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Ab dem 12.12.2021 gilt ein neuer Fahrplan für Nahverkehrszüge in Schleswig-Holstein

Während es in anderen Regionen in Schleswig-Holstein Verbesserungen geben soll, zeigen die Planungen der Bahn für Stormarn nur eine Veränderung, und zwar eine Verschlechterung: Im Zuge der umstrittenen Planungen der Bahn zum Ausbau der Bahnlinie im Zusammenhang mit der Anbindung des Fehmarnbelt-Tunnels nach Dänemark macht die Bahn die Haltestelle der S-Bahn in Hamburg Wandsbek dicht.

Die Veränderungen im Busverkehr in Ahrensburg hatte die Stadtverwaltung bereits veröffentlicht – ebenfalls eher Verschlechterungen für die Bürger*innen. (unser Bericht)

Quelle: Nahverkehrsverbund SH GmbH, Text: Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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HVV-Bus macht Vollbremsung – Fahrgast verletzt

Gemeinde Ammersbek, OT Hoisbüttel (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 22. November 2021 kam es in Ammersbek auf der L 225 zu einem Vorfall in einem Linienbus, bei der eine Person verletzt wurde.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand fuhr gegen 11:00 Uhr der Linienbus von Hamburg-Poppenbüttel nach Bargteheide die L225 in Ammersbek. Aus noch unbekannter Ursache machte der Fahrer eine Vollbremsung.

Hierbei stürzte eine 67-jährige Mitfahrerin aus Hamburg und verletzte sich. Trotz lauter Rufe setzte der Busfahrer die Fahrt fort. Später hinzugekommene Mitfahrer bemerkten die am Boden liegende Verletzte und informierten den Fahrer und den Rettungsdienst. Die 67-jährige wurde mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht.

Die Polizei sucht Zeugen des Vorfalls

Wer kann Angaben zu dem Busfahrer und dem Grund der Vollbremsung machen? Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeistation Ammersbek unter der Telefonnummer: 04/ 356 226 47-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Schneeglätte: LKW kommt auf der A1 von Fahrbahn ab

Polizeiwagen (Foto: Polizeidirektion Ratzeburg)

Am 01. Dezember 2021 hatte ein Sattelzug gegen 23 Uhr bei winterlichem Wetter auf der BAB 1 in Fahrtrichtung Hamburg zwischen den Anschlussstellen Bad Oldesloe und Bargteheide einen Unfall.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand fuhr der 47-jährige Fahrer eines portugiesischen Sattelzuges die Autobahn in Richtung Hamburg. Zwischen den Anschlussstellen Bad Oldesloe und Bargteheide verlor er bei schneebedeckter Fahrbahn die Kontrolle über das Fahrzeug und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Der entstandene Sachschaden wird auf 21.000 Euro geschätzt.

Aufgrund des stürmischen Wetters in der letzten Nacht konnten die Bergungsarbeiten erst am heutigen Tag (02.12.2021) beginnen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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VHS-Kurs „Selber Brot backen“ am 02.12.2021, 18.30 Uhr

Eigenes Brot selber backen? Ohne Kneten und Umstand? Mit den eigenen Zutaten genauso wie man es am liebsten hat?

Die Volkshochschule Großhansdorf bietet einen Brotbackkurs an, bei dem eine unglaublich einfache Methode gezeigt wird, leckeres Brot selber zu backen. Abends werden die Zutaten zusammengemischt und morgens kann das frische Brot ohne weitere Umstände gebacken werden.

Selber Brot zu backen, hat viele Vorteile: Es ist kostengünstig, man kann selber bestimmen, was in dem Brot drin ist und man hat stets ofenfrisches Brot im Haus.

Der Brotback-Kurs findet mit Hygienekonzept und 2-G-Regel am Donnerstag, den 02.12.2021, von 18.30 bis 20.30 Uhr in der neuen Küche des Emil-von-Behring-Gymnasiums statt und kostet 17,00 Euro. Zusätzlich sind noch 6,00 Euro direkt vor Ort an den Dozenten für die Lebensmittelumlage und einen Mischtopf zu zahlen.

Mitzubringen sind der Geimpft- / Genesen-Nachweis, eine Schürze, ein Geschirrhandtuch, ein Kochlöffel und ein Getränk.

Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle telefonisch (04102 – 6 56 00) oder per Mail ([email protected]) möglich.

Text: VHS Großhansdorf / Redaktion, Foto: Sabine Schlüter auf Pixabay

Alle Termine im Veranstaltungskalender für Ahrensburg und die Region

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Ahrensburger Stadtforum: Wunschzettelaktion 2021 bis 03.12.2021

Pakete für die Wunschzettel-Aktion (Foto: Antje Karstens)

Der Verein der Kaufleute will wieder dafür sorgen, dass sich Kinder aus sozial schwachen Familien auf die Erfüllung ihrer Wünsche zu Weihnachten freuen können.

Ein eingespieltes Team sorgt für den reibungslosen Ablauf und es wird garantiert, dass kein abgegebener Wunsch unerfüllt bleibt. In den Einrichtungen, die sich für Bedürftige einsetzen, malen die Kinder ihre Wunschzettel. Diese werden mit einer Code-Nummer versehen – damit die Anonymität der Familien gewahrt wird – und beim Stadtforum abgegeben. Nur die Betreuer/Erzieher und die Eltern wissen, welche Kinder teilnehmen.

Beim Stadtforum werden die Wunschzettel gleichmäßig an die teilnehmenden Geschäfte verteilt und können dort von jedem, der gern Weihnachtsmann spielen möchte, abgeholt werden.

Auf den Zetteln sind Geschlecht und Alter des Kindes vermerkt. Außerdem wird darauf geachtet, dass der Wert des Wunsches bei ungefähr 20 Euro liegt. Der Kunde besorgt das Geschenk, verpackt es weihnachtlich – viele legen noch ein paar Kekse oder andere Süßigkeiten dazu – und bringt es wieder in das Geschäft zurück, aus dem der Wunschzettel stammt.

Ein paar Tage vor Weihnachten werden alle Geschenke vom Ahrensburger Stadtforum abgeholt und in den Hort am Schloss gebracht. Hier suchen die Erzieherinnen anhand der Codenummern „ihre“ Pakete heraus, die sie bis Heiligabend persönlich an die Familien weitergeben.

Ab dem 15.11.2021 liegen die Wunschzettel in folgenden Mitgliedsbetrieben des Stadtforums aus:

• Apotheke am Rondeel, Rondeel 9
• Berlin Milljöh, Große Straße 15
• Edvardsson DIE Tanzschule, Beimoorkamp 1
• Elektrofachgeschäft Clasen, Hamburger Straße 19-21
• Flora Apotheke, Hamburger Straße 11
• Juwelier Werning, Rondeel 5
• Kaufhaus nessler, Hamburger Straße 4-8
• Konditorei Gerads, Hamburger Straße 7
• LA JOLIETTE, Hamburger Straße 2
• Restaurant Bangkok, Lohe 2-4
• REWE–Markt, Klaus-Groth-Straße 2 (im CCA)
• Schnieke Stücke, Große Straße 41

Am 03.12.2021 müssen die fertigen Geschenke dann wieder in den Geschäften abgegeben sein, damit sie pünktlich zu Weihnachten bei den Kindern unter dem Baum liegen.

Text: Stadtforum / Redaktion, Fotos: Antje Karstens

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Der Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss Ahrensburg tagt am 02.12.2021, 19.30 Uhr

Die Sitzung des Bildungs-, Kultur- und Sportausschusses findet am 02.12.2021, 19.30 Uhr im Peter-Rantzau-Haus, Manfred-Samusch-Straße 9, Ahrensburg, statt.

Hinweis der Verwaltung: Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Co-rona-Pandemie der zahlenmäßige Zugang zu der Ausschusssitzung be-schränkt sein wird. Fragen, Vorschläge und Anregungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Der Bürgermeister, unter der Email-Adresse [email protected] einzureichen. Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

T a g e s o r d n u n g

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 05/2021 vom 21.10.2021
6. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 06/2021 vom 04.11.2021
7. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
7.1. Berichte gem. § 45 c GO
7.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
7.3. Sachstandsbericht Umsetzung des Digitalpaktes
7.4. Bericht zum aktuellen Gutachten „Schallimmissionsprognose zu den Nutzungs-möglichkeiten der Sportplätze Stormarnplatz in Ahrensburg im Bestand“ vom 11.11.2021
8. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des Schüler-fahrkartenverfahrens an den Kreis Stormarn
9. Anschaffung einer Hebebühne für die Bühne im Alfred-Rust-Saal
– Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe
10. Kulturförderung Theater und Musik in Ahrensburg e. V.
– Antrag auf Übertragung von Mitteln aus der Spielsaison 2020/2021 in die Fol-gende
11. Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 3. Beratung
12. Anfragen, Anregungen, Hinweise

Alle Termine im Veranstaltungskalender für Ahrensburg und die Region

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