Die von der Landesregierung für die Zeit ab 20.09.2021 angekündigte neue Corona-Landesverordnung ist das Signal, auf das die Wirtschaft lange gewartet hat. „Sie gibt den Unternehmen Freiheiten und Handlungsspielräume zurück“, sagt Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein.
„Endlich wird der Weg zurück zur Normalität aufgezeigt,“ so Ipsen weiter. Für eine abschließende Bewertung sei es aber noch zu früh, da bisher nur die Eckpunkte bekannt seien. „Daher sind trotz des richtigen Schrittes noch viele Fragen offen.
Vor allem ist unklar, welche Werte über das Umschalten der Ampeln auf Grün oder Rot festlegen.“
Bereits Ende August hatte sich in einer Umfrage der IHK Schleswig-Holstein eine deutliche Mehrheit der teilnehmenden Unternehmen für eine Aufnahme der sogenannten 2G-Option in die Corona-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein ausgesprochen – wenn diese mit deutlichen Erleichterungen für die Betriebe verbunden ist.
Diese IHK-Blitzumfrage in den Branchen Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel stand vor dem Hintergrund der Einführung der 2G-Regel in Hamburg. Bis Ende August beteiligten sich 116 Unternehmen. 77,5 Prozent von ihnen befürworteten eine entsprechende Erweiterung Corona-Verordnung des Landes.
„Seit dem Ende der Umfrage Mitte vergangener Woche haben wir bereits die Bereitschaft der Politik registriert, mehr Freiheiten zuzulassen. Dies begrüßen wir ausdrücklich“, sagt Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein.
Die Rückmeldungen der Teilnehmer zeigen aber auch, dass viele Unternehmen zwar mehr Freiheiten und Normalität anstreben, dabei aber keine Kunden ausschließen wollen – was bei der 2G-Regel unvermeidbar ist. „Vor diesem Hintergrund benötigen vor allem der Handel und die Gastronomie Handlungsoptionen und Verlässlichkeit“, so Ipsen.
Text: IHK Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: IHK Flensburg / Dewanger
Ein 56-jähriger Radfahrer stürzte am 07.09.2021 gegen 19.00 Uhr ohne äußere Fremdeinwirkung im Kreuzungsbereich der Rausdorfer Straße Ecke Mühlenweg in Trittau und zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Er wurde umgehend in ein Krankenhaus gebracht.
Nach derzeitigen Erkenntnissen befuhr der Lütjenseer den linken Gehweg der Rausdorfer Straße in Fahrtrichtung Grande. Vor dem Überqueren des Mühlenweges bremste der 56-jährige so stark ab, dass er die Kontrolle über sein Fahrrad verlor und stürzte.
Das Peter-Rantzau-Haus in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
DIE LINKE Ahrensburg lädt ein zu den Themen:
Was sind die Antworten der LINKEN auf die drängendsten Probleme unserer Zeit, wie etwa Klimawandel, Wohnungsnot, die Folgen der Corona-Krise oder die zunehmende soziale und politische Spaltung der Gesellschaft?
Warum braucht es eine starke LINKE im nächsten Bundestag, wenn wir eine sozial gerechte Klimawende, ein leistungsfähiges und gerecht finanziertes Gesundheitssystem und gute Renten für Alle wollen?
Gut eine Woche vor der Bundestagswahl können unseren beiden Gästen auch all die Fragen gestellt werden, die ihnen zur Bundestagswahl unter den Nägeln brennen.
Referenten:
Jörg Schindler, Bundesgeschäftsführer DIE LINKE.
Lorenz Gösta Beutin, MdB, klima- & energiepolitischer Sprecher der Linksfraktion im Deutschen Bundestag
Moderation: Dina-Maria Kembouche-König, DIE LINKE. Ahrensburg
Jörg Schindler (Foto: Jörg Heinlein)Lorenz Gösta Beutin (Foto: DIE LINKE)
Für Interessierte stehen vorab der Bundesgeschäftsführer Jörg Schindler und DIE LINKE. Ahrensburg ab 17:30 Uhr an einem Infostand vor dem CCA (City Center Ahrensburg) in der Klaus-Groth-Straße zur Verfügung.
Corona-Hinweis:
Die Veranstaltung wird auf unserer Facebook Seite live übertragen (https://www.facebook.com/dielinke.ahrensburg).
Es gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet), sowie das Hygienekonzept des Veranstaltungsortes inkl. Kontaktdatenerhebung.
Wald im Herbst: Der Forst Hagen in Ahrensburg (Ahrensburg-Portal)
Bezirksförster Schulte führt durch den Forst Hagen
Kaum beginnt der Herbst, ist es wieder Zeit für die traditionelle Führung durch den Ahrensburger Stadtwald.
Dies ist eine gute Gelegenheit für Anlieger, Besucher und Interessierte, bei einem Rundgang viel Neues und Wissenswertes über den Forst Hagen zu erfahren. Erneut werden auch die Folgen der extremen klimatischen Bedingungen der letzten Jahre Thema sein. Dies sieht man dem Wald an und der Förster wird auch die Folgen dieser Extreme für den Wald thematisieren und die notwendigen Maßnahmen erläutern.
Herr Schulte als Bezirksförster der Landwirtschaftskammer betreut aktuell den Wald gemeinsam mit der Stadt und zeigt die jüngste Entwicklung des Forstes Hagen, die vielschichtige Fragen aufwirft. Nicht zu kurz kommen aber ebenso die erfolgreichen Beispiele des praktizierten naturnahen Waldbaus der letzten Jahre.
Während der Führung gibt es ausreichend Gelegenheit zur Beantwortung von Fragen rund um das Thema Wald.
Termin: 08.09.2021, 17.30 Uhr, Dauer: ca. 1 Stunde
Start: Parkplatz an der Hagener Allee (westlich der Wartenberge)
Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Die Sporthalle der Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Sitzung findet am 08.09.2021, 19.30 Uhr in der Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule, Sporthalle, Wulfsdorfer Weg 71, 22926 Ahrensburg statt.
Hinweis der Verwaltung: Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Hygienemaßnahmen der zahlenmäßige Zugang zu der Ausschusssitzung beschränkt sein wird. Die Sitzung ist „öffentlich“. Sie können in der Einwohnerfragestunde Ihre Fragen stellen. Bedauerlicherweise besteht die Möglichkeit, dass nicht alle interessierten Bürger*innen in den Tagungsort eingelassen werden können. Daher bitten wir Sie, Ihre Fragen, Vorschläge und Anmerkungen fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Der Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen, damit sichergestellt werden kann, dass alle Fragen beantwortet werden. Für alle Teilnehmenden und Gäste gilt gemäß der aktuellen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 die Pflicht, eine OP-Maske oder Masken der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 beziehungsweise KF94 zu verwenden. Wir möchten Sie bitten, diese beim Betreten des Gebäudes und während der Sitzung zu benutzen, sofern Sie sich nicht an Ihrem stationären Sitzplatz befinden und ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Für den Fall, dass einzelne Mitbürger*innen über keine entsprechende Maske verfügen, wird eine Reserve an Masken der oben erwähnten Standards bereitliegen. Aufgrund der Sitzung in der Sporthalle wird um das Tragen von geeignetem Schuhwerk mit hellen Sohlen gebeten.Notfalls sind Schutzbezüge für Straßenschuhe vorhanden mit Rücksicht auf die Umwelt wird jedoch darum gebeten, ggf. Schuhe zum Wechseln mitzubringen. Sitzungsunterlagen sind vorab unter Mandatos herunterzuladen oder in Papierform mitzubringen, da kein WLAN zur Verfügung steht.
Vor der Sitzung findet eine Waldbegehung statt.
Start: 17:30 Uhr.Treffpunkt: Parkplatz Hagener Allee
T a g e s o r d n u n g
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 05/2021 vom 11.08.2021
6. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
6.1. Berichte gem. § 45 c GO
6.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
6.2.1. Müllaufkommen in der Ahrensburger Innenstadt
6.2.2. Entfernung der Papiercontainer in der Ladestraße
7. Waldjahresplanung 2021/2022 – Vorstellung durch Herrn Schulte
8. Antrag der WAB zur Installation von Photovoltaik
9. Antrag der Bündnis90/Die Grünen zur Prüfung Alternativen zur Güterverkehr Trassenführung
10. Antrag der CDU Schadstoffmessung AOK-Kreuzung
11. Treibhausgasneutralität
11.1. Antrag der CDU „Treibhausgasneutralität d. öffentlichen Gebäude in Ahrensburg“
11.2. Antrag der Bündnis90/Die Grünen zur Aufstellung einer CO2 Bilanz der Stadt Ahrensburg
12. Bebauungsplan Nr. 38 – Antrag auf Änderung
13. Beschluss zur Fortführung des On-Demand-Verkehrs Ahrensburg in 2022 und 2023
14. Anfragen, Anregungen, Hinweise
Ungestört vom Autoverkehr radeln wir auf ebener Trasse durch reizvolle Landschaften und erleben die Ausblicke, wie einst die Bahnreisenden aus dem Fenster ihres Abteils. Unterwegs treffen wir auf alte Bahnhofsgebäude, die heute unter anderem zu Wohnhäusern oder Restaurants umgenutzt sind.
Wir fahren meist auf den Bahntrassen und auf landwirtschaftlichen Wegen, hin und wieder ist auch einmal ein Feldweg dazwischen. Die Tour führt über Tremsbüttel nach Sattenfelde. Von dort geht’s über die ehemalige Bahntrasse der „Königlich Preußische Staatsbahn“ nach Bad Oldesloe. Der Rückweg führt über die alte Trasse der EBOE nach Grabau. Kurz vor dem ehemaligen Bahnhof Grabau halten wir im Findlingsgarten Grabau. Von dort geht’s über Floggensee und Fischbek zurück nach Bargteheide.
Die Tourenlänge beträgt etwa 35 km und ist auch für nicht Geübte zu schaffen. Bei einem Tempo von durchschnittlich 16 km/h beträgt die Fahrzeit etwa 2 1/2 Stunden. Zwischen drin gibt’s Trink- und Essenspausen, also Verpflegung nicht vergessen!
Für die Tour gelten folgende Corona-Regeln:
• Zur Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter werden zu Beginn der Tour die Kontaktdaten der Teilnehmer erfasst. Dies geschieht vorzugsweise über die luca App. Dies ermöglicht eine anonyme, sichere und vor allen Dingen schnelle Erfassung der notwendigen Daten. Wir bitten die Teilnehmer:innen, uns hier zu unterstützen und die App -wenn nicht bereits geschehen-, vor Beginn der Tour zu installieren. Wer die luca App nicht benutzen möchte, muss sein Daten schriftlich auf einem Formular angeben.
• Beim Start, bei den Pausen und bei der Verabschiedung müssen die vorgeschriebenen Abstände (1,5 m) gewahrt werden. Ist dies nicht möglich, muss ein Maske, vorzugsweise eine medizinische Maske, getragen werden. Während der Fahrt ist das Tragen einer Maske nicht vorgeschrieben.
Die Teilnahme ist kostenlos, Spenden sind willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Termin: 08.09.2021, 17.30 Uhr
Start: Marktplatz in Bargteheide
Yoga kann eine positive Wirkung auf die Beweglichkeit haben, die Muskulatur kräftigen und das allgemeine Wohlbefinden steigern. Kombiniert mit Entspannungsübungen kann Yoga außerdem positiv bei Stress und Schmerzsymptomen wirken.
Die Volkshochschule Großhansdorf bietet einen Yoga-Kurs speziell für ältere Teilnehmer/innen an mit Übungen, die jede und jeder mitmachen kann. Das Ziel dieses Kurses ist es, die Beweglichkeit und Körperhaltung zu verbessern und den Alterungsprozess zu verlangsamen durch teilnehmergemäße Körperhaltung und bewusste Entspannung.
Der Kurs findet 13 Mal mittwochs ab Mittwoch, den 08.09.2021 jeweils von 14.15 bis 15.45 Uhr im Haus Papenwisch, Papenwisch 30 in Großhansdorf statt und kostet 103,00 Euro.
Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle telefonisch (04102 – 6 56 00) oder per Mail ([email protected]) möglich.
Text: VHS Großhansdorf / Redaktion, Foto: StockSnap auf Pixabay
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) bessert vom 8. bis 15. September 2021 (jeweils ganztägig) die Landesstraße 220 zwischen Trittau und Hamfelde aus. Es handelt sich um eine Instandsetzung und ausdrücklich nicht um eine vollständige Sanierung.
Die Arbeiten können aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität nur unter Vollsperrung stattfinden. Die Bauarbeiten sind wetterabhängig, terminliche Verschiebungen sind daher möglich.
Die Umleitung
Die ausgeschilderte Umleitung führt ab Trittau über die L 94 nach Grande, durch die Lauenburger Straße zur K 7 nach Hamfelde zur L 220 und umgekehrt. Ortskundigen wird empfohlen, den Baustellenbereich weiträumig zu umfahren. Radfahrer*innen, Fußgänger*innen, Rettungsdienst und Polizei können den Baubereich passieren.
Die Umleitung der L220 Trittau-Hamfelde ab 08.09.2021 (LBV.SH)
Seit dem 10.01.2021 liegt der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen, die von der Bundesregierung als kritisch bezeichnet wird – obwohl inzwischen Politiker von CDU und SPD den Inzidenzwert nicht mehr als Maßstab vertreten wollen und Minister Spahn die erforderliche Gesetzesänderung offenbar nur noch begrenzt hinauszögern kann.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (07.09.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 49,1 (gestern: 50,8). Der niedrigste Wert von 18,3 wird für Schleswig-Flensburg ausgewiesen. Der landesweit höchste Inzidenzwert wird für Kiel ausgewiesen mit 90,0. Für Stormarn werden 22 Neuinfektionen (14) und eine 7-Tage-Inzidenz von 43,7 (42,9) ausgewiesen.
Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind somit aktueller, präziser und aussagefähiger als die Zahlen des RKI.
Insgesamt zeigen die Zahlen die sehr bemerkenswerte Entwicklung und sind weiterhin vor allem Ausdruck der Disziplin und Zurückhaltung der Menschen – trotz des Corona-Chaos der Bundesregierung und des anhaltenden Versagens des Staates auf Bundes- und Landesebene bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests, Warn-Apps, Medikamenten und der völlig unzureichenden Vorbereitung auf den Winter 2021/2022.
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Gerd Altmann auf Pixabay
Die Landesregierung hat sich auf das weitere Vorgehen im Pandemie-Management verständigt und Eckpunkte für eine neue Verordnung bestimmt. Die Verordnung wird nun im Detail erarbeitet, in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen und am 20. September in Kraft treten.
Einschränkungen werden grundsätzlich in den Bereichen aufgehoben, in denen die 3G-Regelung gilt
Kern der geplanten Verordnung ab 20. September ist, dass Vorgaben zur Einhaltung des Abstandsgebots, die Erhebung der Kontaktdaten in Innenbereichen größtenteils und in zahlreichen Bereichen auch die Maskenpflicht für vollständig Geimpfte, Genesene und negativ Getestete entfallen. Ebenso sind Aktivitäten im Außenbereich dann weitgehend unreguliert. Möglich macht diesen Paradigmenwechsel insbesondere die in Schleswig-Holstein bereits weit fortgeschrittene Impfkampagne und darüber hinaus ein stabiles Infektionsgeschehen sowie eine geringe Auslastung der Intensivkapazitäten.
Ministerpräsident Daniel Günther sagt: „Der 20. September wird ein großer Schritt zurück zur Normalität mit weniger Grundrechtseinschränkungen in einer weitgehend geöffneten 3G-Welt. Mit diesem Paradigmenwechsel gehen wir den Weg der Lockerungen unter Einhaltung der 3G-Regelung weiter und ermöglichen so viel wie noch nie seit Ausbruch der Pandemie im März 2020.“ Die Landesregierung könne abhängig von einer situativen Lagebewertung landesweit entsprechend die Regeln entweder aufheben oder verschärfen. „Damit gibt es nur noch die drei Stufen Rot, Grün und Gelb“, sagt Günther. Auf der grünen Stufe werde es keinerlei Einschränkungen mehr geben. „Mit der jetzt geplanten Änderung der Verordnung gilt die Stufe Gelb. Verschärfungen wird es geben bei einer angespannten Lage in den Krankenhäusern. In einem solchen Fall gilt 2G mit der Wahlmöglichkeit für 3G“, so der Ministerpräsident.
„Das Abstandsgebot, das Kernbestandteil der bisherigen Verordnungen war, und Gebote zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen werden größtenteils in Empfehlungen umgewandelt. Dort, wo die 3G-Regelung nicht greift wie im öffentlichen Personenverkehr, gilt jedoch nach wie vor die Maskenpflicht. Meine Bitte ist, weiterhin rücksichtsvoll miteinander umzugehen und gerade Personen wie Kinder unter zwölf Jahren, die sich nicht impfen lassen können, durch eine eigene Impfung zu schützen.“
Die Stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold ergänzt: „Uns ist wichtig, dass sich auch Kitas und Schulen wieder in Richtung Normalität bewegen können. Kinder brauchen Kinder. Wir haben ein System entwickelt, das gut durchdacht und leicht verständlich ist. Bei Grün gibt es Empfehlungen, bei Gelb klare Test- und Hygiene-Regeln und bei Rot notwendige Einschränkungen. Mit der neuen Verordnung stellen wir die Ampel auf Gelb. Alle können dazu beitragen, dass sie wieder auf Grün springt. Das Zauberwort heißt Impfen.“
Über 65 Prozent der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sind bereits vollständig gegen das Coronavirus geimpft, was ca. 76 Prozent der impffähigen Bevölkerung entspricht (Netto-Impfquote). Über 70 Prozent haben eine Erstimpfung erhalten, das entspricht einer Netto-Impfquote von 82,2 %. Derzeit infizieren sich mit SARS-CoV-2 weit überwiegend Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder nicht impfen lassen wollen. Die landesweite Inzidenz liegt derzeit bei 50. Die 7-Tage-Inzidenz für Geimpfte (Stand 30.8.) liegt bei 13,5, während sie für nicht-Geimpfte 102,7 beträgt.
Aktuell sind 2,2 % der betreibbaren Intensivbetten in SH mit Corona-Patienten belegt. In den letzten vier Wochen waren es nie über 4%. Im Vergleich: Ende Januar 2021 waren 13,4 % der betreibbaren Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt. Die 7-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz liegt aktuell bei etwa 1,5. Mitte April lag diese bei knapp 5 und im Januar bei 11.
Gesundheitsminister Heiner Garg erklärt: „Diese Zahlen zeigen eindeutig, dass wir uns in einer Pandemie der Ungeimpften bewegen. Sie zeigen auch, dass wir durch die hohe Impfquote eine niedrige Hospitalisierungsrate und wenig intensivmedizinisch betreute Covid-19 Patienten haben. Mein eindringlicher Appell lautet daher: Lassen Sie sich impfen, sofern Sie sich impfen lassen können. Nutzen Sie dafür die zahlreichen Impfangebote im Land – auch die Impfzentren sind aktuell weiterhin ohne Termin für Erstimpfungen geöffnet. Sie schützen damit sich selbst und andere – und dazu gehören insbesondere Menschen wie Kinder unter 12 Jahren, für die es keine Impfempfehlung gibt. Alle Geimpften tragen dazu bei, dass wir gut durch Herbst und Winter kommen und dass wir hoffentlich endlich in das Licht am Ende des Tunnels dieser beispiellosen Situation blicken können. Die Impfung ist wesentliche Grundlage für diese Lockerungen und der entscheidende Schlüssel, damit wir diese Pandemie gemeinsam überwinden und für alle Menschen wieder ein Leben in Freiheit ermöglichen.“
Die neue Verordnung umfasst insbesondere folgende Punkte:
Allgemein: Das Abstandsgebot von 1,5 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt. An privaten Zusammenkünften dürfen unbegrenzt viele vollständig geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Für nicht Immunisierte gilt jedoch eine Obergrenze von 25 Personen über 14 Jahren innerhalb geschlossener Räume.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird in den meisten Innenbereichen aufgehoben, wenn dort die 3G-Regel gilt. In Situationen, in denen ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann, wird weiterhin das Tragen von Masken empfohlen.
Die noch bestehenden Regelungen zur Erfassung der Kontaktdaten in Innenbereichen werden weitgehend aufgehoben. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen, Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseure, Massagestudios), Einrichtungen für Sportausübung (z.B. Fitnessstudios, Schwimmbäder) und touristische Reiseverkehre (z.B. organisierte Busfahrten).
Für die einzelnen Bereiche sind folgende Regeln vorgesehen:
Die Vorgaben zur Einhaltung der 3G-Regel bleiben in Innenbereichen bestehen. Dies betrifft Veranstaltungen und Feste in Innenbereichen, Innengastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen (z.B. Museen), körpernahe Dienstleistungen, Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (weitere Infos unten), Reiseverkehre zu touristischen Zwecken, Einrichtungen zur Sportausübung
Im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleiben die Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen, da hier die 3G-Regel nicht greift.
Bei Veranstaltungen fallen Beschränkungen weitgehend weg. Sie sind damit innerhalb und außerhalb geschlossener Räume ohne Einhaltung des Abstandsgebotes und der Maskenpflicht möglich. Voraussetzung bleibt hierbei die Erstellung eines Hygienekonzepts unter anderem mit einer regelmäßigen Lüftung der Innenbereiche. In Innenbereichen ist zudem die 3G-Regel einzuhalten. Kinosäle oder Konzerte dürfen also zum Beispiel unter Einhaltung der 3G-Regel wieder voll ausgelastet werden.
In Beherbergungsbetrieben werden die Vorgaben zur wiederholten Testung nach spätestens 72 Stunden gestrichen. Die 3G-Regel bei Aufnahme in ein Hotel o.ä. sowie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten bleiben bestehen.
Bei Sportveranstaltungen gelten bezogen auf die Zuschauerinnen- und Zuschauerzahlen keine Obergrenzen mehr. Stadien und Veranstaltungshallen können damit wieder voll ausgelastet werden.
Die Vorgaben für den Betrieb von Diskotheken werden unter Einhaltung der 3G-Regel normalisiert. Voraussetzung für einen normalen Betrieb ist, dass ein Hygienekonzept erstellt wird und nicht-immunisierte Teilnehmende maximal 6 Stunden vor Einlass getestet wurden (ein Antigen-Schnelltest ist ausreichend).
Die Regelungen für Pflegeeinrichtungen bleiben bestehen, da die Bewohnerinnen und Bewohner zu den besonders vulnerablen Personengruppen gehören. Für Besucherinnen und Besucher gilt weiterhin die 3G-Regel sowie die Maskenpflicht auf Verkehrsflächen und in Gemeinschaftsräumen.
Gilt die 3G-Regel, so ist ein Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis (maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test) vorzulegen. Kinder unter sieben Jahren bleiben von den Testpflichten ausgenommen. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, benötigen auch weiterhin keinen zusätzlichen Testnachweis. Als vollständig geimpfte, genesene und negativ getestete Personen gelten nach wie vor nur asymptomatische Personen ohne typische Coronavirus-Symptome.
Die Landesregierung kann abhängig von einer situativen Lagebewertung landesweit entsprechend die Regeln entweder aufheben oder verschärfen.
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