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Corona: Die Regeln in Schleswig-Holstein 01.03.2021 bis 07.03.2021

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Die Landesregierung hat heute (26. Februar 2021) eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Einige der bisherigen Beschränkungen in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsbereichen werden damit unter Auflagen aufgehoben. Ministerpräsident Daniel Günther nannte das beschlossene Maßnahmenpaket verantwortbar. Die Landesregierung bringe mit ihrem heutigen Beschluss „auf den Weg, was sie angekündigt hat“.

Ab Montag, 1. März 2021, sind unter anderem folgende Änderungen gültig:

  • Einzelhandel: Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter einschließlich räumlich getrennter Gartenabteilungen von Baumärkten können wieder öffnen;
  • Sport: Sportanlagen (dazu gehören Fitness-Studios) können geöffnet werden, die Kontaktregelungen bleiben aber erhalten. Dies bedeutet: Jemand kann nun auch auf/in Sportanlagen alleine Sport treiben oder gemeinsam mit den Personen seines eigenen Haushaltes. Ebenso möglich ist es, dass zwei Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten gemeinsam Sport treiben. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt diese Beschränkung für jeden Raum. Zuschauerinnen und Zuschauer haben keinen Zutritt. Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern bleibt untersagt;
  • Elementare körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseursalons): Zulässig sind – mit entsprechenden Hygienekonzepten, der Erhebung von Kontaktdaten und Schutzmaßnahmen (qualifizierte Mund-Nasenbedeckungen) – neben den bisher gestatteten medizinisch notwendigen und pflegerisch notwendigen Dienstleistungen nun auch die Haupthaar-, Bart- und Nagelpflege;
  • Außerschulische Bildungsangebote: Berufliche Qualifizierungen, die für eine ausgeübte oder angestrebte berufliche Tätigkeit zwingend erforderlich sind und deren Durchführung in digitaler Form rechtlich nicht möglich ist, sind zulässig (z.B. Unterrichtungen für Wachpersonen);
  • Tierparks: Die Außenbereiche von Tierparks, Wildparks, Aquarien, Angelteichen und Zoos können mit Hygienekonzepten geöffnet werden. Die Besucherzahl ist auf eine Person je 20 Quadratmeter der zugänglichen Wege- und Verkehrsfläche begrenzt. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher sind zu erheben;
  • Inbetriebnahme von Booten: Das Kranen und Slippen von Booten ist unter Auflagen (u.a. Hygienekonzepte) möglich;
  • Kurse zur Hundeausbildung: Unter Berücksichtigung der allgemeinen Kontaktregelungen ist Einzelunterricht außerhalb geschlossener Räume mit Hygienekonzept und Kontaktdatenerhebung möglich – Gruppenangebote bleiben unzulässig.

Die Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 7. März 2021.

Die Stadt Flensburg und der Kreis Schleswig-Flensburg regeln angesichts des dortigen Infektionsgeschehens per Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen.

Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

Zu den amtlichen Dokumenten

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Ahrensburg und Corona: 16 Neuinfektionen und Inzidenzwert von 56

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.695 (Stand: 26.02.2021, 15.00 Uhr).

Davon sind 4.198 Personen genesen; 254 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 243 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 139 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 56,9 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona-Krise: IHK fordert die Landesregierung zum Handeln auf

Björn Ipsen (Foto: IHK Flensburg / Dewanger)

IHK: Landesregierung sollte Corona Stufenplan notfalls ohne bundeseinheitliche Beschlüsse umsetzen

Im Hinblick auf den Bund-Länder-Gipfel am 3. März bestärkt die IHK Schleswig-Holstein die Landesregierung darin, ihren Stufenplan notfalls ohne bundeseinheitliche Beschlüsse umzusetzen. Dazu Hauptgeschäftsführer Björn Ipsen:

Lockerungen der staatlichen Reglementierungen sind dringend
„Wenn wir am Mittwoch noch immer keine bundesweiten Lösungen bekommen, sollte das Land am eigenen Stufenkonzept festhalten, wie es Ministerpräsident Daniel Günther heute in seiner Regierungserklärung skizziert hat. Dieser Perspektivplan zeigt der Wirtschaft die zwar schrittweise, aber doch verbindliche Öffnungsperspektive auf, die sie jetzt braucht. Zwar schreit der stark vernetzte norddeutsche Wirtschaftsraum nach abgestimmten Lösungen. Allerdings darf auch dieses gemeinsame Vorgehen nicht zu einem K.O.-Kriterium für geplante Lockerungen werden.“

Hotspotstrategie der Landesregierung ist richtig
Als einen „richtigen Schritt in Richtung pragmatischer Flexibilität und Regionalisierung in der Pandemiebewältigung“ bezeichnet Ipsen die von Daniel Günther angekündigte Hotspotstrategie. Überdies sollte der Kriterienkatalog bei sinkenden Infektionszahlen um objektive Kennziffern wie Impfquote und Intensivbettenbelegung erweitert werden.

Handlungsspielräume müssen genutzt werden
„Eine Fokussierung allein auf Inzidenzen ist angesichts zunehmender Impfungen gerade in den Risikogruppen viel zu rückwärtsgerichtet. Wir müssen ein Handling finden, das auch bei höheren Fallzahlen wieder Handlungsspielräume neben den Total-Schließungen enthält – Österreich macht es uns gerade vor“, fordert Ipsen.

Meet und Collect muss ausgebaut werden
Den Vorstoß, Meet & Collect wie in anderen Bundesländern zu ermöglichen, begrüßt die Wirtschaft ausdrücklich. Ipsen: „Wir fordern schon seit Wochen kontaktarme Übergangslösungen wie Private Shopping oder Einzelterminvergaben. Es wäre ein Lichtblick, wenn sie endlich kämen – nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für deren Kundschaft.“

Weiterhin Handlungsbedarf in den Gesundheitsämtern
Verbesserungsbedarf gebe es zudem bei der digitalen Nachverfolgung durch die Gesundheitsämter. „Noch immer wird die Kontaktnachverfolgung in den Kommunen uneinheitlich gehandhabt. Die digitale Verknüpfung von Testergebnissen mit Handy-Apps und einem zentralen Nachverfolgungssystem in den Gesundheitsämtern könnte der Gamechanger für umfangreiche Öffnungsschritte werden“, sagt Ipsen. Mit den Daten aus der Nachverfolgung seien bessere Analysen über Infektionsquellen und Infektionswege zu erhalten.

Mehr Corona Testangebote unverzichtbar
Die Ausweitung des Testangebots sei dabei zentral: „Noch so sinnvolle und nachvollziehbare Maßnahmen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie durch eine systematische Teststrategie ergänzt werden. Die Wirtschaft ist bereit, ihren Beitrag zu leisten und beim Ausrollen der Schnell- und Selbsttests zu unterstützen, wo immer es nötig und auch möglich ist“, so Ipsen.

Text: IHK Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: IHK Flensburg / Dewanger

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Rundfunkbeitrag: Verbraucherzentrale kann Probleme lösen helfen

Münzen (Foto: Ahrensburg-Portal)

Der „Rundfunkbeitrag“ wird zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland erhoben, unabhängig von der Frage, ob die Betreffenden ARD,ZDF etc. nutzen. Der Einzug der Beiträge macht immer wieder Probleme für die Bürger/innen. Dazu teilt die Verbraucherzentrale mit:

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hilft, Probleme mit dem Rundfunkbeitrag (früher GEZ) schnell und einfach zu klären

Wenn Post vom Beitragsservice kommt, sind viele Menschen unsicher und wissen nicht, wie sie mit den Forderungen umgehen sollen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bietet kostenlose telefonische Beratung dazu und beantwortet Fragen zu Anmeldung, Mahngebühren oder Nachzahlungen.

Unter anderem erfahren Verbraucher, ob sie eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen können. Vor allem Migranten und junge Menschen in der Ausbildung kennen sich mit dem System des Rundfunkbeitrags oft nicht aus und brauchen Unterstützung. In der Corona-Krise müssen zudem viele Menschen mit weniger Geld auskommen. Wer keine Sozialleistungen bezieht, aber ein geringes Einkommen hat, kann beim Rundfunkbeitragsservice einen Härtefallantrag stellen. Voraussetzung ist, dass die Einkünfte pro Monat nicht mehr als 17,50 Euro über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegen.

Zahlungspflichten für alle Bürger*innen
Grundsätzlich muss sich jeder volljährige Bürger mit eigenem Wohnsitz beim Beitragsservice anmelden und den Rundfunkbeitrag zahlen. Dabei genügt es, wenn sich eine in der Wohnung gemeldete Person anmeldet.

Monatliche Zahlung kostet zusätzlich Geld
Fällig wird ein fester Betrag von 17,50 Euro pro Wohnung und Monat. Ein Problem dabei ist der Zahlungsrhythmus, denn vorgesehen sind nur vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen. Einige Verbraucher richten trotzdem einen monatlichen Dauerauftrag ein, weil sie lieber jeden Monat 17,50 Euro zahlen als alle drei Monate 52,50 Euro. In dem Fall kommen acht Euro Mahngebühren pro Vierteljahr hinzu – ärgerlich für die Betroffenen.

Grundsicherung ermöglicht Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Wer Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, BaföG oder Grundsicherung bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Voraussetzung ist ein Leistungsbescheid einer Sozialbehörde. Ein geringes Einkommen allein genügt nicht als Grund.
Oft kommen ältere Menschen zur Beratung, die von einer kleinen Rente leben
Viele haben Anspruch auf Grundsicherung, wollen aber keine Sozialleistungen beantragen. Den Rundfunkbeitrag müssen sie trotzdem zahlen. In solchen Fällen empfiehlt die Verbraucherzentrale, den Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Wird der bewilligt, genügt das für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Schwerbehinderte können eine Ermäßigung auf 5,83 Euro monatlich beantragen
Befreiungen und Ermäßigungen sind rückwirkend bis zu drei Jahren möglich. Genauso müssen Verbraucher versäumte Zahlungen nachholen.

Beratung der Verbraucherzentrale
Einen Termin für die kostenlose Beratung können Interessierte direkt unter der Servicenummer 0431 590 99 40 buchen.

Text: Verbraucherzentrale / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Der neue Ahrensburger Seniorenbeirat ist gewählt

Das Ahrensburger Rathaus mit Gerüsten (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 22.02.2021 fand die Wahl zum Ahrensburger Seniorenbeirat statt. Die Wahl erfolgte per Briefwahl. Der Beirat soll satzungsgemäß 15 Personen umfassen. Insgesamt 26 Bürgerinnen und Bürger hatten sich beworben (unser Bericht), darunter 10 Frauen und 16 Männer. Inzwischen hat die Stadtverwaltung das amtliche Ergebnis veröffentlicht

In den Seniorenbeirat sind sind acht Frauen und sieben Männer gewählt

Birgit Buschmann, Helmut Frank, Angelika Grabow, Andrejs Grigjanis, Horst Kanthak, Renate König, Arthur Klaus Korte, Doris Köster-Bunselmeyer, Andrea Krieger, Edgar Müller, Andreas Puk, Irmgard Schulz-Wheater, Annemarie van Oosterum-Arnu, Jutta Wonschik-Steege und Wolfgang Zimmermann.

Wir gratulieren allen Gewählten und danken den weiteren Bürgerinnen und Bürgern, die sich ebenfalls zur Kandidatur bereit erklärt hatten und bereit waren, dieses Ehrenamt im Sinne der Senioren in Ahrensburg zu übernehmen.

Das amtliche Wahlergebnis

Das amtliche Ergebnis der Wahl zum Seniorenbeirat 2021 (Quelle: Stadt Ahrensburg)

Der Seniorenbeirat: Aufgaben und Arbeitsweise

  • Der Seniorenbeirat ist ein beratendes kommunales Gremium, das die Interessen der älteren Generation oder besonderer Gruppen von Älteren auf der politischen Ebene vertritt.
  • Er hat Beratungsfunktion in den Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung und gibt Empfehlungen ab.
  • Der Seniorenbeirat berät, informiert, gibt praktische Hilfen und regt Initiativen zur Selbsthilfe an; er hält Sprechstunden ab und leistet Öffentlichkeitsarbeit.
  • Die Sprechstunden finden im Rathaus, mittwochs von 10 Uhr bis 12 Uhr, Erdgeschoss, Zimmer 32.

Die erste öffentliche Sitzung des Seniorenbeirates
ist für den 19.03.2021, 9.30 Uhr geplant und zwar in der Reithalle des Marstalls.

Text, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ab 01.03.2021 sind die Recyclinghöfe wieder länger offen

Recyclinghof Stapelfeld (Foto: Ahrensburg-Portal)

Ab Montag gelten die Sommeröffnungszeiten auf den Recyclinghöfen

Ab Montag, den 1. März 2021 gelten auf den 13 AWSH Recyclinghöfen die Sommeröffnungszeiten.

Von Montag bis Freitag stehen die Tore dann von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr offen. Die AWSH weist darauf hin, dass die meisten Höfe eine Mittagspause von 13:00 Uhr bis 13:45 Uhr machen – davon ausgenommen ist der Recyclinghof in Trittau.

Am Samstag sind fast alle Recyclinghöfe der AWSH von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet. Nur der Recyclinghof in Stapelfeld öffnet jeden 2. und 4. Samstag im Monat.

Unverändert gelten die Abstands- und Hygieneregeln auf den Recyclinghöfen. Durch einen beschränkten Einlass kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Kund*innen werden gebeten, die Höfe nur in nicht aufzuschiebenden Fällen aufzusuchen – dazu gehören beispielsweise Umzüge, Wohnungsauflösungen u.ä.

Text: Abfallwirtschaft Südholstein, AWSH / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Gemeindevertretung Todendorf tagt am 08.03.2021

Das Mehrzweckhaus in Todendorf (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die 18. Sitzung der Gemeindevertretung Todendorf findet am Montag, 08.03.2021, 19:30 Uhr im Mehrzweckhaus Todendorf, Rönnbaum 14, 22965 Todendorf statt

Die Sitzungsteilnehmer und Zuschauer/innen werden gebeten für ausreichende Mund- und Nasenbedeckung zu sorgen.

T a g e s o r d n u n g:

(öffentlich)

1. Feststellung der Tagesordnung
2. Protokoll der Sitzung vom 10.12.2020 – öffentlicher Teil –
3. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
4. Straßenreinigungssatzung
5. Hunde in der Gemeinde, Hier: Ggf. Aufstellen weiterer Hundekotbeutelspender
6. Bauleitplanung der Nachbargemeinden, Hier: Gemeinde Hammoor, 5. Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. 17 –Autohof-, Stellungnahme im Rahmen des raumplanerischen Abstimmungsverfahrens
7. PKW-Anhänger für die Freiwillige Feuerwehr Todendorf
8. Anfragen und Mitteilungen
9. Einwohnerfragezeit

(nicht öffentlich)

10. Protokoll der Sitzung vom 10.12.2020 – nicht öffentlicher Teil –
11. Spenden
12. Grundstück Mobilfunkturm – Vertragsverlängerung
13. Krippe – T-30 Innentürelement und Panikschlösser für Brandschutz einbauen
14. Kita-Brandschutz-Giebelfenster mit Mauerwerk verschliessen
15. Kita-Brandschutz-Dachflächenfenster in Personalräume
16. Anfragen und Mitteilungen

Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.

 

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Corona: Inzidenzwert 50 für Schleswig-Holstein am 25.02.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen weiter gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (25.02.2021) landesweit bei 50,4 (gestern: 50,9). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 163,0 meldet die Stadt Flensburg. Den niedrigsten Wert von 8,3 weist Ditmarschen auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 57,3 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert zumal angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 25.02.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Corona Impfungen: Fahrdienst zwischen Reinbek und Bad Oldesloe

Unverändert ist der Impfstoff Mangelware, weil die Ankündigungen der Bundesregierung leere Versprechungen sind. Der Kreis Stormarn versucht, durch organisatorische Details das Desaster abzufedern – auch wenn das am fehlenden Impfstoff nichts ändert. Der Kreis teilt jetzt mit:

Um den über 80jährigen Senioren aus Reinbek und Umgebung, die in der Zeit vom 01. bis 14. März einen Impftermin im Impfzentrum in Bad Oldesloe haben, die Anreise zu erleichtern, wird der Kreis für diesen Zeitraum eine zusätzliche kostenfreie Direktanbindung zwischen der Kreisstadt und dem Südkreis in Auftrag geben.Täglich um 12:00 Uhr und um 15:30 Uhr wird an der Bushaltestelle Schulstraße in Reinbek (unmittelbar am Impfzentrum) mit Zwischenhalt in Neuschönningstedt (Haltestelle Ebereschenweg, Abfahrt ca. 12:10 Uhr und 15:40 Uhr) ein Standard-Linienbus zum Einsatz kommen, der direkt und auf schnellstem Weg über die K80 und die A1 zur Bushaltestelle Travebad in Bad Oldesloe, in unmittelbarer Nähe zum dortigen Impfzentrum, fährt. Der Bus ist barrierefrei, so dass auch Rollstuhlfahrer befördert werden können.

Die Rückfahrt über Neuschönningstedt nach Reinbek ist jeweils für ca. 14:30 Uhr und ca. 18:00 Uhr geplant. Der Bus wartet in der Zwischenzeit an der Bushaltestelle Travebad. Geimpfte können sich nach Abschluss des Impfvorganges dort aufhalten.

Landrat Dr. Görtz: „Das Impfzentrum Reinbek wird erst ab dem 15. März für Personen über 80 Jahre zur Verfügung stehen, da erst ab dann der entsprechende Impfstoff zur Verfügung steht. Bis dahin wollen wir den Bürgerinnen und Bürger aus dem Südkreis eine bessere Erreichbarkeit des Impfzentrums in Bad Oldesloe ermöglichen. Der Weg von Reinbek nach Bad Oldesloe ist mit dem regulären ÖPNV besonders für ältere Menschen schwierig zu bewältigen. Ich hoffe, dass wir ihnen mit diesem Angebot entgegenkommen können.“

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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Ahrensburg und Corona: 29 Neuinfektionen und Inzidenzwert von 57

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.679 (Stand: 25.02.2021, 15.00 Uhr).

Davon sind 4.176 Personen genesen; 261 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 242 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 140 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 57,3 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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