U-Bahn U1 auf dem Weg nach Hamburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Mit der aktuellen Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) entfällt ab 20. März 2022 die 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr. Das heißt: Wer den hvv nutzt, muss dann seinen Status (geimpft, genesen, getestet) nicht mehr nachweisen.
Die Maskenpflicht im hvv hingegen bleibt gemäß den jeweiligen Eindämmungsverordnungen der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vorerst unverändert bestehen.
Demnach gilt im öffentlichen Nahverkehr in Hamburg wie auch im niedersächsischen Verbundgebiet des hvv weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (medizinische Masken der Standards FFP2/FFP3- sowie KN95/N95) bzw. von Masken mit FFP2-entsprechendem Standard.
In Schleswig-Holstein besteht die Pflicht, im öffentlichen Nahverkehr eine medizinische (OP-)Maske zu tragen. Das Tragen von FFP2-Masken wird empfohlen.
Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Verbindlich sind die Bestimmungen der jeweiligen Länderverordnungen. Die Rechtslage kann sich aufgrund neuer Erlasse und Verfügungen der Länder kurzfristig ändern.
Das Bargteheider Rathaus mit Ratssaal (Foto: Ahrensburg-Portal)
Aktuelle Corona-Lockerungen ermöglichen nächsten Öffnungsschritt der Verwaltung
Ab Montag, den 21. März 2022, öffnet das Rathaus in Bargteheide seine Türen wieder für Besucher*innen ohne Termin. Bislang war es zum Infektionsschutz nur möglich, mit Voranmeldung bzw. Terminvereinbarung das Rathaus aufzusuchen.
Das Bürgerbüro der Stadt kann wie bisher mit vorheriger Terminvereinbarung über die Onlineterminvergabe unter www.bargteheide.de/termin aufgesucht werden. Termine für die Dienstleistungen von Einwohnermeldeamt, Sozialamt und Standesamt können auch persönlich am Terminal im Rathaus gemacht werden.
Die übrigen Fachbereiche und die Stabsstelle können zu den regulären Öffnungszeiten aufgesucht werden: Montags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, donnerstags von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Für den Fachbereich Bürgerservice, Bildung und Soziales gelten gesonderte Öffnungszeiten.
Die aktuellen Öffnungszeiten können auch der Homepage der Stadt Bargteheide entnommen werden.
Mit der Öffnung entfällt auch der 3G-Nachweis. Für alle Besucher*innen gilt eine Maskenpflicht im gesamten Gebäude mit FFP2-Standard und die allgemeinen Hygienestandards sind zu beachten (Abstand, Desinfektion, Fernbleiben bei Erkältungssymptomen).
Grundsätzlich ist es weiterhin möglich, Anliegen telefonisch oder per E-Mail vorzubringen. Alle Kund*innen sind herzlich dazu aufgerufen, auch weiterhin zum Infektionsschutz davon Gebrauch zu machen.
Text: Stadt Bargeheide / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Der Kreis Stormarn hat entschieden, dass die regelmäßigen Feuerwehrprobealarme weiter wie immer stattfinden. Für einige Gemeinden sind die Sirenen-Alarmierungen der Feuerwehr zwingend notwendig und daher auch die Probealarme zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit notwendig.
Der Kreis hat die Flüchtlinge aus der Ukraine, die in den Aufnahmeeinrichtungen des Kreises waren, durch Aushänge informiert, damit der Sinn der Sirenenwarnung nicht missverstanden wird. Die Bürgermeister sind in einer Besprechung mit dem Landrat gebeten worden, analog zum Kreis ebenfalls zu informieren.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Oto Zapletala
BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN rufen auf zum traditionellen Frühjahrsputz auf. Arbeitsmaterial für die Freiwilligen wird gestellt. Die Entsorgung des gesammelten Abfalls ist organisiert.
Die Aktion findet am 27.3.2022 ab 11:00 Uhr statt (bis ca. 12.30 Uhr). Es werden zwei Gruppen gebildet. Treffpunkte sind an der U-Bahn Station Ahrensburg-West sowie auf dem Parkplatz vor dem Peter-Rantzau-Haus.
Text: Die Grünen Ahrensburg / Redaktion, Foto: Mabel Amber
Wie angekündigt hat das Kabinett heute (18.03.2022) die Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Ab Samstag (19.3.2022) gelten Übergangsregelungen mit Masken- und Testpflichten in bestimmten Bereichen. Viele bisherige Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder die meisten 3G-Regeln entfallen. Vorausgegangen war der Austausch mit dem Expertenrat und eine Abstimmung innerhalb der Regierungskoalition.
Hintergrund sind auch die Anpassung von Bundesregeln, die deutlich höhere Hürden für mögliche Einschränkungen setzen werden. Der Gesundheitsausschuss des Bundes hatte dazu am 16.03.2022 beraten.
Ab Sonnabend, 19. März, gelten die nachfolgend aufgeführten Regelungen durch die Coronabekämpfungs-Verordnung in Schleswig-Holstein.
1. Maskenpflichten gelten wie folgt/ für:
Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 100 Teilnehmenden, sofern keine festen Sitzplätze vorhanden sind oder wenn feste Sitzplätze vorhanden sind, aber Aktivitäten der Teilnehmenden wie singen, jubeln oder ähnliches stattfinden.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden in Innenräumen.
Für Freizeit- und Kultureinrichtungen gelten diese genannten 100er-Regeln entsprechend.
Bei öffentlichen Wahlen und Abstimmungen im Wahlgebäude
Bei Versammlungen in Innenräumen ohne feste Sitzplätze sowie bei Versammlungen mit festen Sitzplätzen, wenn Aktivität der Teilnehmenden (singen, jubeln, oder ähnliches).
Im Einzelhandel und bei Ladenlokalen von Dienstleistern mit Publikumsverkehr und körpernahen Dienstleistungen und in Einkaufszentren.
Außerschulische Bildungsangebote wie bei Veranstaltungen
Bei Gemeindegesang bei rituellen Veranstaltungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, für Bestattungen sowie für Trauerfeiern
Externe Personen in Krankenhäusern (FFP2),
Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen. Für Besuchende soll die Maskenpflicht in den Zimmern der Bewohnenden entfallen können.
In Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie bei Pflegeeinrichtungen.
Externe Personen in Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen
In Bahnhofsgebäuden und im öffentlichen Nahverkehr. Die bundesrechtliche Maskenpflicht in Verkehrsmitteln (aus § 28b Abs. 1 IfSG) wird auf den Fernverkehr beschränkt; für den ÖPNV wird sie in SH übernommen.
Bei touristischen Reiseverkehren wie Reisebussen in den Innenräumen.
In der Übergangszeit sollen zudem weiterhin Hygienekonzepte angewendet oder fortgesetzt werden in Bereichen wie Geschäften, Gaststätten, Sportangeboten, Hotels oder bei Veranstaltungen. Insbesondere ist für sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen und für Sammelumkleiden sowie für Saunen, Dampfbäder, Whirlpools und ähnliche Einrichtungen ein Hygienekonzept weiterhin anzuwenden. Zu entsprechenden Hygiene-Maßnahmen zählen z.B. weiterhin das Bereitstellen der Möglichkeit zur Handdesinfektion. Freiwillig kann im Zuge der Hygienekonzepte auch weiterhin ein QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des RKI bereitgestellt werden.
Kitas/ Kindertagespflegepersonen: Die Testpflicht für Mitarbeitende und Eltern bleibt bestehen (3x wöchentliches Testen). Das Land stellt hierfür weiterhin kostenlos Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Auch den Mitarbeitenden und Kindertagespflegepersonen stellt das Land weiterhin einen Test wöchentlich zur Verfügung.
Die Testverpflichtungen in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe bleiben bestehen.
3. Diskotheken und ähnliche Lokalitäten: Hier bleibt es aufgrund der hohen Interaktion bei der 2 G+ Regel, also Einlass nur für geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich einen negativen Coronatest vorlegen.
Es wird weiterhin empfohlen, im Sinne der allgemeinen Hygienemaßnahmen grundsätzlich Mindestabstände zu anderen einzuhalten, wenn keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.
Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter
Das Smartphone ist heutzutage unentbehrlich. Es ist Kommunikationsmittel, Fotoapparat, Terminplaner, Impfzertifikats-Verwaltung, Informationsquelle, Notizbuch und vieles mehr in nur einem Gerät. Es erleichtert den Alltag – wenn man damit umzugehen weiß.
Besonders für ältere Teilnehmer bietet die Volkshochschule Großhansdorf Kurse an, um den Gebrauch des Smartphones zu verbessern:
Smartphone-Aufbaukurs 2 (Schutz, Wartung, Datensicherung, WhatsApp und Alternativen) Samstag, 26.03.2022 oder Samstag, 18.06.2022
Die Smartphone-Kurse laufen von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr in der Friedrich-Junge-Schule (Sieker Landstraße 203 in Großhansdorf) und kosten jeweils 27,00 Euro. Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle per Mail ([email protected]) und telefonisch (04102 – 6 56 00) möglich.
Text: VHS / Redaktion, Foto: Tim Reckmann auf pixelio
Hinweis zum Impfzentrum Großhansdorf (Foto: Ahrensburg-Portal)
Auch im März 2022 findet an den Samstagen in allen drei Stormarner Impfstellen jeweils eine offene Impfaktion für Erst-, Zweit- und Drittimpfungen ohne vorherige Terminvereinbarung statt:
Geimpft werden können alle Personen ab 12 Jahren mit einem gültigen Ausweisdokument.
Für eine Impfung sollte nach Möglichkeit zusätzlich zum Ausweisdokument der Impfausweis sowie ausgefüllte Dokumente zur Impfung mit einem mRNA-Impfstoff mitgeführt werden. Die notwendigen Dokumente erhalten Sie online unter www.impfen-sh.de.
Für die Corona-Schutzimpfung werden die Impfstoffe des Herstellers Moderna und zusätzlich für Personen unter 30 Jahren der Impfstoff der Firma BionTech genutzt. Außerdem sind Impfungen mit dem Proteinimpfstoff des Herstellers Novavax möglich. Grundlage ist hierbei die jeweils aktuell gültige Empfehlung der ständigen Impfkommission. Spezifische Fragen können im Vorfeld zur Impfung mit dem vor Ort anwesenden Arzt geklärt werden.
Aufgrund der Anzahl an Impflingen kann es zu längeren Wartezeiten vor den Impfzentren kommen.
Termine:
05.03.2022, 10.00 bis 19.30 Uhr
12.03.2022, 10.00 bis 19.30 Uhr
19.03.2022, 10.00 bis 19.30 Uhr
26.03.2022, 10.00 bis 19.30 Uhr
Orte: Impfzentren des Kreises Stormarn
Konrad-Adenauer-Ring 2, 23843 Bad Oldesloe
Kortenkamp 6a, 22927 Großhansdorf
Biedenkamp 1a, 21509 Glinde
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Dr. Michael Eckstein, Gabriele Bubert und Uwe Schempp freuen sich auf interessierte Bürger (Foto: BürgerStiftung Region Ahrensburg)
Im Erbfall sind kurzfristig viele Punkte zu klären – mit Banken, Behörden, Angehörigen, dem Finanzamt. Vorbereitung erleichtert den würdigen Umgang mit dem Erbe
Wenn ein geliebter Angehöriger verstorben ist, stellen sich für die Erben sofort viele Fragen, die von großer Tragweite sind. Die meisten Erben stehen unvorbereitet vor diesen Themen. Erschwernisse kommen hinzu, wenn die Erblasser keine Festlegungen und Vorsorge getroffen haben. Daher kann es zu großen Streitigkeiten innerhalb der Familie kommen; das Erbe wird möglicherweise nicht wie gewünscht verteilt. Gute Vorbereitung liegt daher sowohl im Interesse des Erblassers als auch der Erben. Die BürgerStiftung Region Ahrensburg informiert mit „Nachlass und Steuern – was jeder wissen muss“, welche Punkte wichtig sind was man vorbereiten kann.
Die Liste der Pflichten der Erben ist lang. Vor allem geht es um die Fragen:
Welche Behörden, Versicherungen etc. müssen informiert werden?
Was ist alles im Nachlass vorhanden?
Wie beantragt man den Erbschein?
Wer organisiert die Wohnungsauflösung, den Verkauf von Wertgegenständen wie Schmuck, Antiquitäten, Immobilien, Kfz etc.?
Wer löst die Konten, Wertpapiere, Bausparverträge oder Lebensversicherungen auf?
Wer gibt die Unterlagen für die letzte Einkommens- und Erbschafts-Steuererklärung zum Steuerberater?
Eine wichtige Grundlage sind dabei die letzten Willenserklärungen des Erblassers. Dies betrifft sowohl die Verteilung des Erbes als auch die Ausgestaltung der Beerdigung.
Gabriele Bubert wird anhand von Praxisbeispielen veranschaulichen, welche Schritte notwendig sind und worauf man achten sollte. Gabriele Bubert ist geprüfte Nachlasspflegerin, Testamentsvollstreckerin, Erbenermittlerin und gesetzliche Berufsbetreuerin in Trittau und für mehrere Amtsgerichte in der Region tätig.
Uwe Schempp wird die steuerlichen Regelungen für Betroffene und Angehörige vorstellen. Dazu wird er jeweils auch Empfehlungen für die Gestaltung aus steuerlicher Sicht geben. Uwe Schempp ist Steuerberater und Geschäftsführer einer Kanzlei in Volksdorf. Er ist spezialisiert auf Erbschaftsteuer und Vermögensübertragung.
„Erbrecht, Nachlass und Steuern – was jeder wissen muss“ findet am 24.03.2022, 18 Uhr in der ehemaligen Turnhalle der Stormarnschule, Waldstraße 14 in Ahrensburg statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Veranstaltung unterliegt den 2G-Corona-Regelungen, dh. Eintritt nur für Geimpfte und Genesene mit Lichtbildausweis. Eine bestätigte Anmeldung ist erforderlich.
Anmeldungen bis 24.03.2022, 12 Uhr auf der Website der BürgerStiftung unter folgendem Link: www.buergerstiftung-region-ahrensburg.de/service/
Text, Foto: BürgerStiftung Region Ahrensburg / Redaktion
Lachen ist die beste Medizin – besonders in Zeiten, die stark beängstigen und verunsichern.
Mit der ersten Premiere des Jungen Theaters Marstall in 2022 möchten die Darstellerinnen und Darsteller die unmittelbare Welt wenigstens für einen kleinen Moment mit Leichtigkeit und Humor erhellen.
Und darum geht’s: Maria, eine ehrgeizige junge Regisseurin, hat sich fest in den Kopf gesetzt, einen begehrten Theaterpreis zu gewinnen. Tatsächlich hat sie es dann irgendwie geschafft, eine Gruppe von vierzehn mehr oder minder begeisterten Jugendlichen zu überreden, in ihrem selbst geschriebenen Kriminaltheaterstück mitzuspielen.
Leider läuft während der aufreibenden Proben gar nichts so, wie Maria es geplant hatte.
Im Gegenteil, während der letzten Proben bricht nämlich regelrecht der “Wahnsinn” aus und sie versucht verzweifelt, die Kontrolle über ihr Stück zurück zu bekommen.
Für Schleswig-Holstein werden heute insgesamt 7.930 (8.146) Neuinfektionen gemeldet.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt heute (18.03.2022) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 1.549,2 (gestern: 1.516,3). Der landesweit niedrigste Wert wird für den Kreis Steinburg mit 1.026,0 ausgewiesen mit. Der landesweit höchste Wert wird für Nordfriesland mit 2225,0 genannt. Für Stormarn wird als Inzidenz 1.297,6 (1.148,2) genannt.
Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt die Zahl der Corona-Neuaufnahmen in Krankenhäusern binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an. Sie wird heute mit 6,53 (5,46) ausgewiesen.
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