Der Bürgermeisterkandidat Thomas Schreitmüller wird am Samstag, den 08.05.2021 auf dem Ahrensburger Rondeel das Gespräch mit den Ahrensburgerinnen und Ahrensburgern suchen.
„In der Zeit der Pandemie ist es natürlich schwierig, das Gespräch mit Maske zu führen“, stellt Thomas Schreitmüller fest. „In einer Zeit der Telefon- und Videokonferenzen möchte ich trotzdem allen Interessierten in Ahrensburg die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch anbieten. Natürlich unter Beachtung der notwendigen Pandemieregeln.“
Deshalb wird Thomas Schreitmüller am 08.05.21 von 10.00 Uhr – 13.00 Uhr auf dem Ahrensburger Rondeel die Wünsche, Ideen und Vorstellungen der Ahrensburgerinnen und Ahrensburger aufnehmen. Was sind Ihre Anliegen? Wo sehen Sie Veränderungsbedarf in unserer Stadt? Was läuft gut? Was läuft schlecht?
„Fragen zu meiner Person und zu meinen Vorstellungen zu den Entwicklungspotenzialen in Ahrensburg beantworte ich natürlich gerne. Ich würde mich freuen, wenn Sie mein Gesprächsangebot annehmen und ich Sie an dem Samstagvormittag oder zu einem späteren Zeitpunkt kennenlernen darf.“
Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (06.05.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 53,8 (gestern: 54,7). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 114,7 meldet die Stadt Neumünster. Den niedrigsten Wert von 29,8 weist der Kreis Schleswig-Flensburg aus. Für Stormarn liegt die Inzidenz bei 68,8.
Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit einem Tag Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind aktueller und präziser und damit aussagefähiger als die Zahlen des RKI.
Insgesamt weiterhin eine sehr bemerkenswerte Entwicklung und Ausdruck der Disziplin der Menschen angesichts des Chaos auf Bundesebene und des anhaltenden Versagens des Staates bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Glasfaserkabel-Verlegung in Ahrensburg (Foto: Stadtwerke)
Die Stadtwerke Ahrensburg haben die gesamte Stadt mit einem neuen und modernen Glasfasernetz ausgebaut. Im bundesweiten Vergleich ist Ahrensburg damit Vorreiter. Jeder Haushalt kann sich an das moderne Glasfasernetz anschließen lassen. Die Übertragungsrate reicht aktuell bis zu 1 Gigabit/s und die Glasfaser bietet noch wesentlich mehr Potential.
Bei dem Angebot der Stadtwerke Ahrensburg handelt es sich um ein reines Glasfasernetz
Der Fachbegriff dafür lautet FTTH (Fibretothe Home – Glasfaser bis ins Haus). Es transportiert die Daten vom Absender bis zum Empfänger ausschließlich über optische Signale. Die Internetnutzer erhalten dadurch exakt die Datenübertragungsrate, die sie buchen. Die Stadtwerke Ahrensburg bieten mit ihrem Produkt „SchlossMEDIA“ Übertragungsraten von 100 Mbit/s bis 1.000Mbit/s an.
20 Millionen investiert
Um die Infrakstruktur für das zukunftssichere Glasfasernetz aufzubauen, haben die Stadtwerke Ahrensburg rund 20 Mio. Euro investiert.
Ahrensburg gehört bundesweit zur Spitzengruppe der Städte mit Glasfaser
„Ahrensburg gehört jetzt zu den modernsten Internet-Standorten Deutschlands“, sagt Julia Fest, Geschäftsführerin Stadtwerke Ahrensburg. „Glasfaser sehen wir als Daseinsvorsorge. Die Nutzer können ultraschnell und störungsfrei an mehreren Geräten gleichzeitig riesige Datenmengen down- und uploaden. Das Glasfasernetz erhöht die Lebensqualität in Ahrensburg: Es steigert die Attraktivität als Standort für Unternehmen und als Wohnort für Familien.“
Zum Vergleich: Laut Bundesnetzagentur verfügen in Deutschland circa 13,9 Prozent der Haushalte über einen Glasfaseranschluss. Deutschland liegt damit weit hinter dem EU-Durchschnitt von 33,5 Prozent(Quelle: www.bundestag.de/presse/hib/820622-820622)
Ahrensburg: Das Rondeel mit wieder geöffneter Außengastronomie (Foto: Ahrensburg-Portal)
Der Bundestag hat heute mal wieder eine Spontan-Idee der Bundesregierung beschlossen, diesmal die „Lockerungen für Geimpfte“ – obwohl noch nicht geklärt ist, wie das umgesetzt werden soll.
Praktischer ist, dass seit heute in Stormarn nur noch der „kleine Lockdown“ (Verordnung des Landes bei Inzidenz über 50) gilt. Die damit zurückgekommenen „kleinen Freiheiten“ werden gerne angenommen: Viele Bürger*innen genießen die wieder geöffnete Außengastronmoie, hier auf dem Rondeel.
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.658 (Stand: 06.05.2021, 14.30 Uhr).
Insgesamt sind 5.970 Personen genesen; 394 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 294 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache, werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu bewusst nicht durchgeführt werden. Daher ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 167 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 68,4 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Ahrensburg: Eingang zur Carl-Backhaus-Straße (Foto: Ahrensburg-Portal)
In der Zeit vom 07.05.2021, 06:00 Uhr bis zum 16.05.2021, 12:00 Uhr wird im Gewerbegebiet Beimoor die Carl-Backhaus-Straße an der Kreuzung zur Jochim-Klindt-Straße für die Durchführung von Tief-, Kanal – und Straßenbauarbeiten voll gesperrt werden. Eine Umleitung wird ausgeschildert.
Ahrensburg Die Baustelle Carl-Backhaus-Straße / Joachim-Klindt-Straße (Foto: Ahrensburg-Portal)
Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Fotos: Ahrensburg-Portal
Hinweis zum Impfzentrum Großhansdorf (Foto: Ahrensburg-Portal)
Der Gesundheitsminister des Landes Schleswig-Holstein, Heiner Garg, hatte am 27.04.2021 den Sachstand zum Thema Impfen wiederholt: “Aufgrund der nach wie vor begrenzten Liefermengen ist aber weiterhin Geduld gefordert.”
Inzwischen hat er angekündigt, dass ab 10. Mai immerhin 68.0000 Impftermine in den Impfzentren möglich sind.
Aber vor das Impfen hat das Kieler Sozialministerium den elektronischen Wettlauf um das Anmelden zu den Impfterminen gesetzt: Wer eine Corona-Impfung bekommen will, muss sich heute auf der Webseite des Ministeriums durchsetzen: Gute DSL-Anbindung und PC-Kenntnisse sind hier Pflicht, auch für Menschen über 80 Jahre!
Nächste Impfanmeldung für Gruppen 1, 2 und 3 heute 17 Uhr möglich
Ab dem 6. Mai, 17 Uhr, können online Termine für Erstimpfungen in den Impfzentren (neben den Prioritätsgruppen 1 und 2) auch von Personen der Prioritätsgruppe 3 gebucht werden. Für die beiden Wochen vom 10. bis 23. Mai stehen in den Impfzentren ca. 65.000 Erstimpfungstermine zur Verfügung. Einzelheiten zu den Impfungen
Unser TIPP: Nehmen Sie den Anmelde-Termin wahr. Die Arztpraxen werden von der staatlichen Impfstoffversorgung weiterhin bei der Zuteilung des Impfstoffs benachteiligt. Daher ist völlig offen, wann Sie bei Ihrem Hausarzt / -ärztin einen Termin bekommen werden.
Die Stadt Bargteheide will die Freibad-Saison unter Pandemieauflagen und parallel zur Baustelle schnellstmöglich starten
Die Bauarbeiten für die neuen Gebäude des Freizeitbads Bargteheide laufen nach Verzögerungen wieder im Plan. Das Umkleidegebäude mit Duschen soll voraussichtlich Mitte August 2021 fertiggestellt sein. Die Neubauten stehen daher für den regulären Saisonstart im Mai 2021 noch nicht zur Verfügung. Auch die aktuelle Corona-Verordnung des Landes lässt eine Öffnung des Freibads bislang nicht zu (zu den amtlichen Dokumenten)
Da die Stadtvertretung Ende März die Öffnung des Freibades in provisorischem Betrieb beschlossen hat, hat die Verwaltung umgehend ein Team zusammengestellt, das inzwischen alle Hebel in Bewegung setzt, um die schnellstmögliche Öffnung des Bades vorzubereiten.
Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht erklärt dazu: „Bei einem Übergangsbetrieb unter Pandemiebedingungen und mit Baustelle nebenan gibt es viel zu klären. Neben dem üblichen Plan zum Anlaufen der Saison müssen sowohl die Sicherheit der Gäste, auch beim Infektionsschutz, und der ungestörte Fortschritt auf der Baustelle gewährleistet sein. Daran arbeiten wir mit Hochdruck. So oder so wird die Saison 2021 besonders. Ich bitte daher alle Gäste um Geduld und Verständnis für die Situation. Wir alle hoffen auf eine sorgenfreie Saison mit neuen Gebäuden in 2022.“
Aktuell scheint eine Öffnung des Bades zum Beginn der Sommerferien möglich zu sein, sollten es die Corona-Auflagen zulassen. Bis dahin müssen Übergangslösungen für Kasse, Kiosk, WC-Anlagen, Umkleiden sowie Pausen- und Sanitätsräume geschaffen werden. Auf Duschmöglichkeiten wird wie im Pandemiebetrieb in 2020 verzichtet. Für das Aufstellen der erforderlichen Einrichtungen muss zudem ein Bauantrag beim Kreis gestellt werden. Zudem muss auch das Hygienekonzept für den Betrieb unter Pandemiebedingungen auf die neue Lage eingestellt werden.
Die Bauarbeiten am Freibad in Bargteheide (Foto: Stadt Bargteheide)
Für den Interimsbetrieb wird zudem eine vereinfachte Struktur für Öffnungszeiten und Eintrittsgelder vorgesehen. Wochentags kostet der Eintritt für Erwachse vormittags (bis 12 Uhr) einen Euro, nachmittags zwei Euro. Am Wochenende kosten beide Zeitfenster zwei Euro Eintritt. Kinder zahlen jeweils die Hälfte. Ein Familienticket (zwei Erwachsene mit zwei Kindern) kostet vier Euro und 50 Cent für jedes weitere Kind. Ein Verkauf von Saison- und Mehrfachkarten findet nicht statt.
Für Inhaber*innen von Saisonkarten aus 2020 wurde bereits im vergangenen Jahr eine nachträgliche Rabattierung ermöglicht. Diese wird auf mögliche Saisonkarten in 2022 verlängert. Sollte der Rabatt nicht auf den Saisonkartenpreis 2022 übertragen, sondern rückwirkend ausgezahlt werden, muss der entsprechende Antrag bis zum 30.09.2021 gestellt werden. Weitere Informationen und Antragsformulare können auf der Homepage der Stadt heruntergeladen werden.
Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt hat vor negativen Kollateraleffekten der Corona-Eindämmungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche gewarnt
Klaus Reinhardt (Foto: Bundesärztekammer)
„Es geht dabei nicht nur um entstandene schulische Bildungsdefizite, sondern mehr noch darum, dass viele Kinder wichtige Entwicklungsphasen in sozialer Isolation erlebt haben“, sagte Reinhardt auf dem 124. Deutschen Ärztetag, der in diesem Jahr coronabedingt als reine Online-Veranstaltung abgehalten wird.
In ihrer Generalaussprache auf dem Ärztetag haben die Teilnehmer des Ärztetages eine medizinisch-wissenschaftliche Evaluation aller Kollateraleffekte von Eindämmungs- und Schutzmaßnahmen im Hinblick auf den Zugang zur medizinischen Akutversorgung und zu notwendigen Vorsorgeleistungen sowie mögliche psycho-soziale Auswirkungen des Lockdowns gefordert.
Für die weitere Krisenbewältigung und zur Vorbereitung auf zukünftige pandemische Lagen sei die Entwicklung von Handlungsstrategien zur Vermeidung derartiger Kollateraleffekte unerlässlich.
In einem weiteren Beschluss hat der Ärztetag die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich eine Covid-19-Impfstrategie für Kinder und Jugendliche zu entwickeln. Das Recht auf Bildung könne im Winter 2021/2022 nur mit einer rechtzeitigen Corona-Impfung gesichert werden.
Ohne rechtzeitige Impfung, insbesondere auch für jüngere Kinder, führe ein erneuter Lockdown für diese Altersgruppe zu weiteren gravierenden negativen Folgen für die psychische Entwicklung.
Um diese zu verhindern, sollten die Forschung zu Impfstoffen für diese Altersgruppe gezielt gefördert und die ausreichende Versorgung mit adäquaten Impfstoffen sichergestellt werden.
Eine zentrale Rolle in der Impfstrategie spielen nach Auffassung des Ärzteparlaments neben den Hausärzten die Kinder- und Jugendärzte in Praxis, Klinik und Gesundheitsämtern. Sie benötigten Unterstützung bei der kurzfristigen Impfdurchführung.
Text: Bundesärztekammer / Redaktion, Fotos: Bundesärztekammer, Angelo Esslinger auf Pixabay
Ab 17. Mai gibt es Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen, im Tourismus und in der Gastronomie. Ab dem 17. Mai ist Schleswig-Holstein wieder für Urlauber:innen geöffnet
Die Corona-Infektionszahlen sinken, die Impfungen schreiten voran, die Tourismus-Modellprojekte sind erfolgreich gestartet – Grund genug für die nächsten Öffnungsschritte. Ab dem 17. Mai dürfen landesweit Beherbergungsbetriebe und die Innen-Gastronomie für Geimpfte, Getestete und Genesene wieder öffnen – und auch die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Das verkündeten Ministerpräsident Daniel Günther, seine Stellvertreterin Monika Heinold und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz.
Wieder mehr Kontakte
Mittlerweile ist bekannt: Das Ansteckungsrisiko ist draußen deutlich geringer als drinnen. Deswegen dürfen sich ab dem 17. Mai wieder bis zu zehn Personen draußen treffen. Das gilt auch für die Außengastronomie. Günther erklärte, die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Erkenntnisse aus den Modellprojekten machten diesen Öffnungsschritt möglich: „Unsere Modellprojekte sind keine Infektionstreiber und wir gehen davon aus, dass die Zahlen weiter sinken. Wir müssen trotzdem vorsichtig sein und die Abstands- und Hygieneregeln einhalten.“
Kinder und Jugendliche im Fokus
„Wir haben alle gesellschaftlichen Teile im Blick“, betonte Heinold. Vor allem die Jüngsten in der Gesellschaft bräuchten Entlastungen. In Zukunft ist draußen auch Kontaktsport erlaubt, in Gruppen bis zu zehn Personen oder 20 Kindern und Jugendliche unter 18. Die Gruppengrößen gelten auch für die weitere Jugendarbeit und Jugendtreffs. In Schulen und Kitas gilt zudem ab 17. Mai das Regelwerk des Bundes. Weitere Lockerungen gebe es auch für Freibäder. Außerdem sollten weitere Kultur-Modellprojekte zugelassen werden. „Damit bauen wir die kulturelle Vielfalt im Land weiter aus“, freute sich die Ministerin.
Pfingsturlaub gesichert
Auch Urlaub ist ab Mitte Mai wieder möglich. Beherbergungsbetriebe dürfen öffnen und auch die Innengastronomie darf wieder Gäste empfangen. Mit dem Schritt überträgt die Regierung die wesentlichen Regelungen aus den derzeit laufenden und noch anlaufenden Tourismus-Modellprojekten auf das gesamte Land. „Das heißt, dass wir noch vor Pfingsten wieder Urlaub oder den Besuch von Innengastronomie in allen Teilen des Landes ermöglichen“, sagte Günther. Bei Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 greife wieder die Notbremse. „Aber vor dem Hintergrund zunehmender Impfungen sind wir sehr zuversichtlich, dass wir nicht erneut den Rückwärtsgang einlegen müssen“, ergänzte Buchholz.
Tests und wissenschaftliche Begleitung
Ab dem 17. Mai dürfen Urlauber anreisen, wenn sie einen negativen Test vorlegen. Danach muss der Test alle 72 Stunden wiederholt werden. Die Innengastronomie darf nur mit einem negativen Testergebnis betreten werden, das nicht älter als 24 Stunden ist. In den Modellprojekt-Regionen finde außerdem wie geplant eine wissenschaftliche Begleitung der Öffnungen statt, erklärte Buchholz. „Davon erhoffen wir uns wertvolle Erkenntnisse. Ohne die Erfahrungen aus den bereits laufenden Projekten in Eckernförde und an der Schlei wäre der heutige Schritt kaum möglich gewesen“, sagte der Minister.
Übersicht zu den geplanten Änderungen in den Corona-Verordnungen
Änderungen in den Verordnungen bei stabiler oder sinkender Infektionslage zum 17.05.2021, alle Regelungen gelten für Inzidenzen unter 100. §28 b IfSG (Notbremse) bleibt unberührt.
Kinder und Jugendliche
Anpassung im Corona-Reaktionsplan für den Inzidenzkorridor 100-164: grundsätzlich Wechselunterricht, das örtliche Gesundheitsamt kann bei besonderer Infektionslage auch schärfere Maßnahmen veranlassen
Kita:
Bei Inzidenzen unter 100 grundsätzlich Regelbetrieb, von 100 bis 164 eingeschränkter Regelbetrieb, das örtliche Gesundheitsamt kann bei besonderer Infektionslage auch schärfere Maßnahmen veranlassen
Jugendarbeit (§16):
Die bestehenden Regelungen für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (10er-Gruppen) werden auf Kinder-/ Jugendarbeit (z.B. Vereinsarbeit,Kinder- und Jugendtreffs) ausgedehnt. Zudem dürfen diese (analog zur Jugendsportausnahme) außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Aufsichtspersonen zusammenkommen.
Freiheit im Außenbereich
Kontaktregeln (§2 Abs. 4):
Private Zusammenkünfte außerhalb geschlossener Räume sind generell mit bis zu 10 Personen zulässig, im Innenbereich bleibt es bei der geltenden Regelung.
Veranstaltungen (§5):
Veranstaltungen im Außenbereich zulässig für Gruppenaktivitäten bis 25 TN (ohne private Feierlichkeiten), Märkte bis 100 gleichzeitige TN und Sitzungen bis 50 TN. Kontaktdatenerfassung, Testungen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können und situationsangemessene Maskennutzung sind obligatorisch. Weitere Stufen für ein überarbeitetes Veranstaltungsstufenkonzept (VSK) werden in der kommenden Woche beraten.
Freizeit- und Kultureinrichtungen (§10):
Alle Freizeit- und Kultureinrichtungen können Ihre Außenbereiche öffnen bei Wahrung der Abstände bzw. Flächenbeschränkungen analog VSK. Kontaktdatenerfassung, Testungen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können und situationsangemessene Maskennutzung sind obligatorisch.
Das MBWK wird zwei weitere Modellprojekte (die sich bereits beworben hatten) genehmigen und erfolgreiche verlängern.
Versammlungen und Gottesdienste (§6 und §13):
Anhebung der Teilnehmergrenze im Außenbereich auf 250
Bestattungen werden systematisch angepasst
Sport (§11):
Außerhalb geschlossener Räume kann kontaktintensiver Sport mit bis zu 10 Personen ausgeübt werden.
Mit Negativtest und ohne Zuschauer sind im Amateursport kontaktarme Wettkämpfe im Außenbereich zulässig.
Die Jugendsportausnahme wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgedehnt und auch kontaktintensiver Sport erlaubt.
Freibäder können für Bahnenschwimmen und Schwimmunterricht geöffnet werden, wenn die Auslastung so begrenzt wird, dass die Einhaltung der Abstände jederzeit möglich ist. Gemeinschaftsduschen werden unter Hygieneauflagen geöffnet, Saunen, Whirlpools etc. nicht.
Außerschulische Bildung (§12a):
Für Präsenzunterrichte im Freien finden die Regeln für Sitzungen aus dem VSK Anwendung.
Ausnahmen für Juleica-Schulungen werden eingeräumt, die Regelungen für die Jugendarbeit aus §16 finden in der Jugendbildung analog Anwendung.
Tourismus und Gastronomie
Gastronomie (§7):
Die Regeln für die Außengastronomie werden an die Kontaktregeln angepasst.Angebote der Innengastronomie können mit Hygienekonzept, Testpflicht, Sperrstunde 23 Uhr, Kontaktregeln aus §2 Abs. 4 und Kontaktnachverfolgung geöffnet werden.
Beherbergungen (§ 17):
Es können alle Beherbergungsangebote mit wiederkehrenden Testpflichten für Personal und Gäste geöffnet werden. Die Erfahrungen aus den Modellprojekten werden auf das ganze Land übertragen.
Gemeinschaftsduschen, z.B. auf Campingplätzen, werden unter Hygieneauflage geöffnet, Saunen, Whirlpools etc. nicht.
Touristische Reiseverkehre (§18 Abs.2):
Ausflugsschifffahrt wird mit negativem Test zugelassen.
Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Browsing-Erlebnis zu verbessern und um (nicht) personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn du nicht zustimmst oder die Zustimmung widerrufst, kann dies bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigen.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.