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Theater „Der Kirschgarten“ von Anton Tschechow am 19.11.2021

Dorfgemeinschaftshaus "Pferdestall" in Ammersbek (Foto: Ahrensburg-Portal)

Ein russisches Landgut mit einem wunderschönen Kirschgarten um 1900: Das ist der Schauplatz der neuen Inszenierung der Theatergruppe des Ammersbeker Kulturkreises.

Unter der bewährten Regie von Lars Ceglecki, Mit-Betreiber des „Theater das Zimmer“ in Hamburg-Horn, haben sich die Schauspiel-Enthusiasten des Anton-Tschechow-Klassikers „Der Kirschgarten“ angenommen. Und ihn natürlich zeitgemäß aufpoliert.

Darum geht’s: Das Landgut ist hoch verschuldet, die Eigentümerin gibt ihr Geld lieber für ein teures Leben in Frankreich aus und die Familie, die von überall zusammenkommt, kann sich nicht auf ein Rettungspaket einigen. Stattdessen isst, trinkt, feiert, tanzt man, vertreibt sich irgendwie die Zeit. Kann sich der einzige Mensch mit so etwas wie einem Plan durchsetzen? Liegt die Rettung darin, den Kirschgarten abzuholzen und dort Häuschen für Sommergäste zu bauen? Oder geht sowieso alles den Bach runter? Und wäre das wirklich so schlimm? 

Termin: 19.11.2021, 20 Uhr
Ort: Pferdestall, Am Gutshof 1, Ammersbek
Corona: Es gilt 3G: geimpft, genesen oder getestet
Eintritt: 9 Euro, für AKK-Mitglieder 6 Euro.
Karten nur an der Abendkasse, die eine Stunde vor Vorstellungsbeginn öffnet

Text: Ammersbeker Kulturkreis / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Zum Veranstaltungskalender für Ahrensburg und die Region

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Stefan Jürgens mit „Was zählt“ im Kleinen Theater am 19.11.2021

Das Kleine Theater Bargteheide (Foto: Ahrensburg-Portal)

Stefan Jürgens entwickelt seine Musik auf Basis der Texte, der Botschaft, die er darin verpackt. Und weil die Texte für ihn einen hohen Stellenwert haben, singt er sie in seiner Muttersprache Deutsch.

„Was zählt“ ist der Titel seines jüngsten und fünften Studioalbums, das der Künstler bei seiner aktuellen Tour quer durch Österreich und Deutschland vorstellt. Im Kleinen Theater Bargteheide können die Zuschauer die musikalische Seite des Stars live erleben.

Stefan Jürgens (Foto: Tine Acke)

Termin: 19.11.2021, 20 Uhr
Ort: Kleines Theater, Hamburger Straße, Bargteheide
Corona: auf der Webseite des Kleinen Theaters
Tickets:
VVK 28 Euro, VVK ermäßigt 26 Euro
AK 30 Euro, ermäßigt 28 Euro

Text: Kleines Theater / Redaktion, Fotos: Ahrensburg-Portal, Tine Acke

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Der Seniorenbeirat Ahrensburg tagt am 19.11.2021, 9.30 Uhr

Das Peter-Rantzau-Haus in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Sitzung des Seniorenbeirates findet am 19.11.2021, 19.30 Uhr im Peter-Rantzau-Haus, Manfred-Samusch-Str. 9, Ahrensburg statt.

T a g e s o r d n u n g

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Einwohnerfragestunde
3. Festsetzung der Tagesordnung
4. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 06 vom 13.10.2021
5. Informationen zum Besuch des „digitalen Engels“ am 10.12.2021
6. Informationen des Hospiz-Vereins Ahrensburg durch Frau Schaefer-Kehnert (10:30 Uhr)
7. Bericht aus der Stadtverordnetenversammlung
8. Berichte aus den Ausschüssen
9. Gestaltung der website des Seniorenbeirats auf der Internetpräsenz der Stadt Ahrensburg (www.ahrensburg.de)
10. Kenntnisnahmen
11. Verschiedenes
12. Termine
a) Adventtreffen ohne Tagesordnung
b) Planung für 2022

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Corona: 701 Neuinfektionen und Inzidenz 122,9 für Schleswig-Holstein am 18.11.2021

Seit dem 10.01.2021 lag der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen, die von der alten CDU-Bundesregierung als kritisch bezeichnet wird. Am 15.11.2021 überschritt der Wert die Marke erneut.

Heute meldet die Landesregierung für Schleswig-Holstein insgesamt 701 (825) Neuinfektionen.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (18.11.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 122,91 (gestern: 116,1). Der landesweit niedrigste Wert von 75,8 wird für Dithmarschen ausgewiesen. Der landesweit höchste Inzidenzwert wird für Neumünster ausgewiesen mit 249,0. Für Stormarn liegt der Wert bei 148,6 (151,4).

Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt die Zahl der Corona-Neuaufnahmen in Krankenhäusern binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an. Sie wird heute mit 2,78 (3,09) ausgewiesen.

Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf Reglementierungen der alten Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit Verzug. Die Daten des Landes Schleswig-Holstein sind somit aktueller, präziser und aussagefähiger als die Zahlen des RKI.

Insgesamt sind die Daten weiterhin vor allem Ausdruck der erzwungenen Einschränkung der Menschen und der Ausbreitung der Infektionen durch die Versäumnisse – durch das Corona-Chaos der alten Bundesregierung und das anhaltende Versagen der CDU-Bundesregierung und des Staates auf Bundes- und Landesebene bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests, Warn-Apps, Medikamenten und der Vorbereitung auf den Winter 2021/2022.

Text: Redaktion, Foto: Gerd Altmann auf Pixabay

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Ahrensburg und Corona: 57 Neuinfektionen und Inzidenz 149,1 am 18.11.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Heute meldet das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn 57 (115) Neuinfektionen. In den Krankenhäusern in Stormarn ist 1 von 30 verfügbaren Intensivbetten durch Corona-Patienten belegt.

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt  insgesamt 9.607 (Stand: 18.11.2021, 15.00 Uhr). Davon sind 8.829 Personen genesen; 395 Personen sind aktuell infiziert.

Gemäß den staatlichen Veröffentlichungen sind seit März 2020 insgesamt 325 Personen gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, seitens der Behörden aber bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen an Corona gestorben sind. Die amtliche Zahl ist somit überhöht und falsch.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 364 (370) Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 149,1 (151,1) Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn, www.corona-in-zahlen.de / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 18.11.2021

Der Reichstag in Berlin (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Pandemie ist nicht überwunden. Die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV2-Virus sowie die Zahl der schweren Krankheitsverläufe steigen derzeit mit hoher Geschwindigkeit an. In einigen Regionen besteht bereits ein Engpass an Intensivbetten. Planbare Operationen müssen in vielen Fällen verschoben werden, um Kapazitäten für Patientinnen und Patienten zu haben, die an Corona erkrankt sind.

Trotz vieler Erfolge der Impfkampagne sind noch immer zu viele Menschen in Deutschland ungeimpft. Dies erschwert und gefährdet eine nachhaltige, flächendeckende und langfristige Bewältigung des Infektionsgeschehens. So ist die Inzidenz bei Ungeimpften um ein Vielfaches höher als bei Geimpften. Weiterhin sind es fast ausschließlich Ungeimpfte, die mit schweren Krankheitsverläufen auf eine intensivmedizinische Versorgung angewiesen sind.

Impfen ist und bleibt gerade jetzt der Weg aus dieser Pandemie. Überall dort, wo sich viele Bürgerinnen und Bürger impfen lassen, kann sich das Virus weniger leicht verbreiten. Wer geimpft ist, hat einen deutlich höheren Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf und schützt zugleich auch andere besser vor einer Ansteckung. Der Großteil der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land hat sich bereits impfen lassen. Diejenigen, die bisher zögern, sollen von der Notwendigkeit eines Impfschutzes überzeugt werden. Diejenigen, die schon einen Impfschutz haben, sollen zusätzlich zeitnah eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten.

Nur mit einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung können wir dieses Virus besiegen.

Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und -chefs der Länder:

Neben dem Impfen sind bis zum Frühjahr weitere Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren und die Infektionsdynamik zu verlangsamen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger, die bestehenden AHA+AL-Regeln auch weiterhin konsequent einzuhalten: Überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen (z.B. in Bussen und Bahnen), gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Es wird weiterhin der pandemischen Situation angemessene Abstands- und Zugangsregeln und Hygienekonzepte geben. Die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen ist an vielen Stellen nötig, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

1. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder bedanken sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihre Impfung einen individuellen Beitrag zu ihrem eigenen Schutz, zum Schutz ihrer Mitmenschen und der gesamten Bevölkerung und zur Sicherung der Leistungsfähigkeit unserer Krankenhäuser leisten. Sie rufen alle bislang ungeimpften Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich solidarisch zu zeigen und sich jetzt zügig gegen das SARS-CoV2-Virus impfen zu lassen. Bund und Länder werden ihre gemeinsame Impfkampagne nochmals verstärken und weiter über Nutzen und Risiken der Impfung aufklären.

2. Bund und Länder werden die Impfangebote ausweiten (mobile Impfteams, Impfzentren, Krankenhäuser, niederschwellige Angebote, Arztpraxen, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Ärztinnen und Ärzte der Gesundheitsämter oder andere Möglichkeiten). Auch Kindern zwischen 5 und 11 Jahren soll nach der Ende November bevorstehenden Zulassung des erforderlichen Impfstoffs und der entsprechenden Verfügbarkeit in der zweiten Dezemberhälfte nach individueller Beratung und Risikoeinschätzung rasch eine Impfung angeboten werden. Der Bund sagt zu, die Impfzentren und andere über die Länder organisierte Impfmöglichkeiten weiter in der bisherigen Weise bis zum 31. Mai 2022 finanziell zu unterstützen. Die Impfberatung soll ausgeweitet werden. Darüber hinaus bitten die Länder die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit der Kreis der zur Durchführung von Impfungen Berechtigten ausgeweitet werden kann.

3. Erst- und Zweitimpfungen für bisher Ungeimpfte bleiben entscheidend, um die Pandemie zu überwinden. Aber auch den Auffrischungsimpfungen („Booster“) kommen für bereits geimpfte Personen eine wichtige Rolle im Kampf gegen die Pandemie zu. In kurzer Zeit müssen jetzt in Deutschland Millionen Auffrischungsimpfungen erfolgen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt für alle Geimpften ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung sechs Monate nach der letzten Impfung, frühestens nach 5 Monaten bei Verfügbarkeit von Impfstoff. Die Länder werden in Abstimmung mit den Kommunen die erforderlichen Kapazitäten schaffen, um gemeinsam mit dem Regelsystem der niedergelassenen Ärzte jeder und jedem Impfwilligen spätestens 6 Monate nach der Zweitimpfung ein Angebot für eine Auffrischungsimpfung zu machen. Dazu bedarf es eines gemeinsamen nationalen Kraftakts. Hierzu müssen die von den Ländern eingesetzten Impfmöglichkeiten massiv ausgeweitet werden. Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien werden beauftragt, hierzu gemeinsam mit den Gesundheitsministerinnen und –ministern kurzfristig bis zu ihrer Konferenz mit dem Chef des Bundeskanzleramts am 25. November 2021 eine detaillierte Planung vorzulegen. Auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sollen intensiv „Booster“-Impfungen anbieten. Die Länder werden alle Bürgerinnen und Bürger über 18 Jahre in geeigneter Weise zur „Booster“-Impfung aufrufen. Es sollen zunächst alle über 60-Jährigen gezielt angeschrieben werden.

4. Ein besonderes Risiko für schwere Krankheitsverläufe tragen ältere und vorerkrankte Personen. Die Bewohnerinnen und Bewohner in entsprechenden Einrichtungen – wie Alten- und Pflegeheimen, Wohnheimen von Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Personen – bedürfen eines besonderen Schutzes. Daher ist es erforderlich, dass bundeseinheitlich in diesen Einrichtungen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Besucherinnen und Besucher täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Auch geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen regelmäßig ein negatives Testergebnis vorweisen. Diese Tests können auch als Eigentest durchgeführt werden. Ein möglichst lückenloses Monitoring-System soll dies kontrollieren und auch erfassen, wie viele Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung die „Booster“-Impfung erhalten haben.

Wir müssen besonders die vulnerablen Gruppen zusätzlich schützen. Die Länder halten es für erforderlich, dass einrichtungsbezogen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die Länder bitten den Bund, dies schnellstmöglich umzusetzen.

5. Der Arbeitsplatz ist ein Ort, an dem regelmäßig enge Kontakte stattfinden. Angesichts des sich beschleunigenden Infektionsgeschehens ist die Gefahr von Ansteckungen in Arbeitsstätten erneut groß, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind. Daher bedarf es einer bundesweiten Vorgabe, dass nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein dürfen (3G-Regelung). Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen. Die Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit an. Dieses Konzept ist hinsichtlich seiner Praktikabilität im Rahmen der konkreten betrieblichen Umsetzung zu überwachen und nötigenfalls kurzfristig anzupassen. Dort wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden.

6. Bei der Beförderung von Personen in Bussen, S- und U-Bahnen, in Zügen, im
Fährverkehr und in Flugzeugen ist es gerade bei hohen Inzidenzen schwerer
möglich, die Kontaktpersonen einer infizierten Person nachzuvollziehen. Daher soll im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen CoronaSchnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Aus Sicht der Länder stellen sich hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer solchen Vorgabe gewichtige Fragen. Es bleibt absehbar bei einer nur eingeschränkten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und damit bei Kostenunterdeckungen, die auch im Jahr 2022 anfallen werden. Da der zwischen Bund und Ländern vereinbarte Rettungsschirm für den ÖPNV Ende 2021 ausläuft, ist die kurzfristige Aufnahme von Verhandlungen über eine Anschlussregelung erforderlich.

7. Der Bund wird den Ländern und Kommunen bei Bedarf zur Unterstützung weiter Bevölkerungskreise FFP2- und OP-Masken sowie Antigentests und weiteres Material zur Eindämmung der Pandemie aus seinen Beständen kostenlos zur Verfügung stellen. Diese Bestände werden zur Eindämmung des aktuellen pandemischen Geschehens unbürokratisch und kostenfrei verteilt und genutzt werden – national wie im Zuge internationaler Unterstützungsmaßnahmen. Akteure des Gesundheitssektors, NGOs, Länder, Landkreise und Kommunen, der Öffentliche Personenverkehr, Sportverbände und bedürftige Drittstaaten sind besonders wirksame Kanäle, um Nutzerinnen und Nutzer mit Masken zu versorgen.

8. Bei nicht geimpften Personen verläuft die Corona-Erkrankung wesentlich häufiger schwer. Sie weisen ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko für andere auf. Daher sind besondere Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt. Die Länder werden daher, sofern noch nicht geschehen, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet, den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und – einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen – in Innenräumen -, sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen. Die Intensität der Umsetzung berücksichtigt das regionale Infektionsgeschehen. Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen wird konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert. Wo möglich, wird die Bereitstellung einer QR-CodeRegistrierung angeordnet, um die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten zu erleichtern.

9. Die Länder werden zudem, sofern die für das jeweilige Land ausgewiesene
Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet, Ausnahmen und
Erleichterungen von Schutzmaßnahmen auch bei geimpften und genesenen Personen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig machen (2G plus). Dies wird vor allem an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars. Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden.

10. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine
allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sind Ausnahmen von den in den Ziffern 8 und 9 aufgeführten Zugangsbeschränkungen vorzusehen, um eine Teilhabe an entsprechenden Angeboten zu ermöglichen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich.

11. Die Länder werden – vorbehaltlich der Zustimmung der Landtage – bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems – spätestens wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 9 überschreitet – im jeweiligen Land von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen und im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam mit den Landesparlamenten – – erforderliche Maßnahmen ergreifen (Länderöffnungsklausel).

12. Die beschriebenen Schutzmaßnahmen können nur dann ihre volle Wirkung
entfalten – und in der Folge zügig wieder zurückgefahren werden – wenn sie
verlässlich eingehalten werden. Dies erfordert eine strikte Kontrolle, etwa von
Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, bei entsprechenden Zugangsbeschränkungen. Hier stehen die Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen in der Verantwortung, da nachlässige Kontrollen die Ansteckungsgefahr erhöhen und die Verbreitung des Virus begünstigen. Die Länder werden deshalb den Bußgeldrahmen ausschöpfen, ihrerseits die Kontrolldichte erhöhen und Verstöße entschieden sanktionieren. Aus Sicht der Regierungschefinnen und -chefs der Länder ist es in diesem Zusammenhang zu begrüßen, dass die im Beschluss der Länder vom 22. Oktober 2021 geforderte Schließung von Strafbarkeitslücken bei der Fälschung von Gesundheitszeugnissen (z. B. Impfbescheinigungen) nun gesetzlich umgesetzt werden soll.

13. Um einen aktuellen Überblick über das Infektionsgeschehen sicherzustellen und Infektionsketten durchbrechen zu können, sind umfassende Testungen nötig. Daher werden Bürgertests kostenlos angeboten. Die Kosten trägt der Bund. Es ist auch ein Zeichen der Solidarität mit den im Gesundheitswesen Beschäftigten, in den kommenden Wochen besondere Achtsamkeit walten zu lassen. Daher appellieren die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder an alle – auch geimpften und genesenen – Bürgerinnen und Bürger, bei Kontakten nicht nur auf Schutzmaßnahmen im Sinne der AHA+AL-Regeln zu achten, sondern sich bei längeren Kontakten, auch im privaten Kontext, regelmäßig testen zu lassen und dafür das Angebot der Bürgertests zu nutzen.

14. Schülerinnen und Schüler und jüngere Kinder leiden besonders unter den Folgen der Pandemie. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sind sich einig darüber, dass weitere Belastungen für Kinder und Jugendliche zu vermeiden und sie gleichzeitig bestmöglich zu schützen sind. Um Infektionsherde schnell zu erkennen, werden die Länder auch weiterhin dafür sorgen, dass in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen regelmäßig und kindgerecht getestet wird. Mit gezielten Impfinformationen werden die Länder weiterhin das Personal in Kitas und Schulen sowie Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ansprechen und über die Wichtigkeit der Impfung und „Booster“-Impfung informieren.

15. Die Pflegekräfte schultern einen Großteil der Last der Pandemie. Sie leisten in
der nunmehr erneut überaus angespannten Lage weiterhin ihren unverzichtbaren Einsatz. Die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern sprechen ihnen hierfür tiefen Dank und Respekt aus. Viele der pflegerisch Tätigen sind hierbei an ihre physischen und psychischen Belastungsgrenzen und oftmals darüber hinaus gegangen. Die Folgen dieser anhaltenden Belastung wirken sich jetzt aus und limitieren die Handlungsspielräume insbesondere im Bereich der intensivmedizinischen Versorgung.

Die Länder bekräftigen vor dem Hintergrund der besonderen Belastungen des
Pflegepersonals in den vergangenen Monaten ihren Beschluss vom 18. März 2021, demzufolge die Rahmenbedingungen und Entlohnung in der Pflege dauerhaft und stetig zu verbessern sind. Dieses Handlungsfeld wird umgehend und prioritär aufgegriffen werden müssen, denn es duldet keinen weiteren Aufschub.

Mit der erneuten Leistung eines Pflegebonus insbesondere in der Intensivpflege soll die Anerkennung des Einsatzes in der aktuell sehr herausfordernden Situation unterstrichen werden. Die Länder bitten den Bund, die hierfür erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.

Bund und Länder verweisen auf die heute schon bestehenden Ausnahmemöglichkeiten innerhalb der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung und prüfen, ob gegebenenfalls weitere Regelungen nötig sind.

16. Die Auslastung von Krankenhäusern mit COVID-Patienten mit
intensivmedizinischem Versorgungsbedarf steigt stetig und mit rasanter
Geschwindigkeit. Bei den besonders schweren und äußerst betreuungsintensiven Verläufen handelt es sich weit überwiegend um ungeimpfte Patienten. Zunehmend wird daher bereits wieder die Verschiebung sog. „elektiver Eingriffe“ erforderlich, was wiederum für die hiervon betroffenen Menschen oftmals eine starke Belastung bedeutet. Die angekündigte Leistung eines Versorgungsaufschlags zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile von Krankenhäusern ist zu begrüßen. Die Kosten für den Versorgungsaufschlag werden vom Bund getragen. Die RehaKliniken werden in die Versorgung der coronainfizierten Patienten eingebunden. Der Bund wird zusätzliche entlastende Maßnahmen prüfen. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder bekräftigen in diesem Zusammenhang ihren Beschluss vom 18. März 2021 zur Krankenhausfinanzierung, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, das stark reformbedürftige System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG-System) unter Einbeziehung der Selbstverwaltungsorgane im Gesundheitswesen und der GMK-AG zu überprüfen und anzupassen, damit Fehlsteuerungen in Zukunft vermieden werden.

17. Der Bund sagt den Ländern zu, sie unter anderem beim Testen, Impfen oder den Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes weiterhin bestmöglich zu unterstützen, etwa durch die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks.

18. Die Überbrückungshilfe ist neben dem Kurzarbeitergeld das wichtigste Instrument, um besonders von der Pandemie betroffenen Unternehmen zu helfen. Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) und Regelungen zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern. Er wird gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln, die durch die Länder administriert werden. Für betroffene Unternehmen des Handels besteht weiterhin die Möglichkeit, aufgrund der Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus zu berücksichtigen. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterstützen die fortgesetzte Gewährung eines Entschädigungsanspruchs von Eltern, die pandemiebedingt die Betreuung ihrer Kinder übernehmen, nach § 56 Abs. 1a IfSG. Sie bekräftigen, dass hiermit auch gegenüber der künftigen Bundesregierung die klare Erwartung einer Fortsetzung der hälftigen Kostenteilung zwischen Bund und Ländern verknüpft ist.

19. Bund und Länder sind sich einig, dass bei ihrer Besprechung am 9. Dezember 2021 die Wirkung der auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ergriffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens evaluiert wird.

Text: Bundespresseamt / Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg: Bau für den Parkplatz auf dem Stormarnplatz – 7 Wochen verspätet fertig am 22.11.2021

Ahrensburg: Die Wiese am Stormarnplatz hinter dem Rathaus (Foto: Ahrensburg-Portal)

Der Parkplatz soll ab 22.11.201 für die Bürger*innen nutzbar sein – 7 Wochen später

18.11.2021 Nutzungsbeginn des Parkplatzes ab 22.11.2021
Heute teilt die Stadtverwaltung mit: Am Montag, dem 22.11.2021, wird der provisorische Parkplatz Stormarnplatz für die Allgemeinheit geöffnet. Die neue Parkfläche verfügt über 121 Stellplätze. Diese sind über eine Zufahrt in der Klaus-Groth-Straße oder über denParkplatz an der Ecke Stormarnstraße – Alte Reitbahn erreichbar. Die Abfahrt ist ausschließlich in Richtung Klaus-Groth-Straße möglich.

Das Parken von Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr und 18 Uhr sowie am Samstag zwischen 9 Uhr und 13 Uhr ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden nach dem Innenstadttarif erhoben. Die Höchstparkdauer beträgt 3 Stunden.

Bauprojekt mit Hindernissen

Am 27.07.2021 hatte der Fachbereich „Stadtplanung/Bauen/Umwelt“ der Stadtverwaltung, der von Peter Kania geleitet wird, angekündigt: „Am 16. August werden die Arbeiten zur Herstellung eines Provisorischen Parkplatzes auf dem Stormarnplatz beginnen. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Anfang Oktober andauern.“ Trotz des verspäteten Baubeginns beharrte die Verwaltung auf unsere Nachfrage darauf, termingerecht fertig zu werden.

01.09.2021: Die Parkplätze in der Klaus-Groth-Straße sind gesperrt
Die Ankündigung der Stadtverwaltung (Fachbereich „Stadtplanung/Bauen/Umwelt“ der Stadtverwaltung, Peter Kania) wird umgesetzt: Es wird (noch) nicht gebaut. Aber die Parkplätze sind seit 01.09.2021 gesperrt.

Ahrensburg: Sperrung in der Klaus-Groth-Straße am 01.09.2021 (Foto: Ahrensburg-Portal)

 

Viele Bürger*innen haben das wörtlich genommen. Am 15.08.2021 gab es sogar eine Protestaktion gegen den Baubeginn. Nur: Der fand gar nicht statt – jedenfalls, wenn man unter „Baubeginn“ den Beginn von Bauarbeiten versteht. Das war Anfang der Woche unübersehbar: Sogar der Müll vom Wochenende lag noch auf der Wiese. Für Fußgänger und Fahrradfahrer angenehm: Der Durchgang zum Sportplatz und der Wanderweg „Grauer Esel“ sind weiter frei. Nach den Verzögerungen der städtischen Bauarbeiten, zuletzt im Wulfsdorfer Weg (unser Bericht),  haben wir in der Verwaltung nachgefragt.

Die Antwort der Stadtverwaltung: „Am 16.08. wurden die vorbereitenden Arbeiten durch den Bauhof aufgenommen. Diese Arbeiten beinhalten im Wesentlichen die Verlegung des Wanderweges Grauer Esel von der Zufahrt zum Stormarnplatz auf die Stellplatzanlage Klaus-Groth-Straße. Da schon mit Beginn dieser Maßnahmen mit Behinderungen und Sperrungen zu rechnen war, ist der Beginn der vorbereitenden Arbeiten als Starttermin genannt worden. Als Baubeginn für den Neubau durch eine externe Firma ist der 30.08.21 geplant. Gemäß Abstimmung mit dieser Firma wird diese am 30.08., spätestens aber am 06.09.21 die Arbeiten aufnehmen. Der Baustart hat sich bisher nicht verzögert. Derzeit gehe ich davon aus, dass die Maßnahme termingerecht abgeschlossen wird.“

Die Begründung der Stadtverwaltung für den Parkplatzbau ist falsch. Angesichts der neuen Planungen in der Stadtvertretung, die keine Tiefgarage mehr vorsehen (unser Bericht), entfällt diese Baumaßnahme nicht. Nach Auskunft unserer Politiker ist der jetzt zu bauende Parkplatz allein wegen der entfallenden Parkplätze an der Reitbahn erforderlich.

Der Rasen auf dem Stormarnplatz am 21.08.2021 (Foto: Ahresnburg-Portal)
Der Stormarnplatz von der Klaus-Groth-Straße am 21.08.2021 (Foto: Ahrensburg-Portal)
Der Stormarnplatz am 18.08.2021: Baustelle ohne Bauarbeiten – aber mit Müll (Foto: Ahrensburg-Portal)

Zum Ziel der Baumaßnahme teilte die Stadtverwaltung am 27.07.2021 mit:
Auf dem ehemaligen Rasenspielfeld hinter dem Rathaus wird im Auftrag der Stadt Ahrensburg ein Parkplatz mit 122 Parkplätzen gebaut. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Anfang Oktober andauern. Der Parkplatz dient als Ersatz für die Parkplätze, die ab Herbst 2021 in der Hamburger Straße und ab 2022 auf dem Parkplatz „Alte Reitbahn“ entfallen.

Der geplante Parkplatz soll als Provisorium bis zur Fertigstellung der Tiefgarage unter dem Stormarnplatz dienen. Daher wird er in einfacher Bauweise lediglich mit einer wassergebunden Decke hergestellt.

Einschränkungen für Fußgänger während der Bauarbeiten

Der Teil des Wanderweges Grauer Esel, der über den Stormarnplatz verläuft, wird für die Dauer der Baumaßnahme gesperrt werden.

Die Zufahrt zum neuen Parkplatz

Der provisorische Parkplatz wird über die Klaus-Groth-Straße an das Straßennetz angebunden. Daher wird der heutige kleine Parkplatz in der Klaus-Groth-Straße ab dem 16. August 2021 entfallen.

Der provisorische Parkplatz auf dem Stormarnplatz 2021.07.27 Stadt Ahrensburg)

Text, Grafik: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Konzerte mit der Pianistin Einav Yarden in Ahrensburg am 27.11.2021

Die Stormarnschule in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Einav Yarden ist weltweit unterwegs und nun zum dritten Mal in Ahrensburg zu Gast.

Auf dem Programm stehen Werke von Carl Philip Emanuel Bach, Péter Eötvös, Johannes Brahms und Ludwig van Beethoven.

Einav Yarden (Foto: Georg Thum)

Termine: 27.11.2021, 17 Uhr und 27.11.2021, 20 Uhr
Ort: Eduard-Söring-Saal, Waldstraße 14, Ahrensburg
Corona: Es gelten die aktuellen Regeln
Eintrittskarten gibt es im Vorverkauf in der Buchhandlung Stojan (zzgl. 10% Vorverkaufsgebühr) für 17 bis 26 Euro. Restkarten sind an der Abendkasse erhältlich.

Die weißen Abonnements aus der Saison 2020/21 berechtigen zum Eintritt. Zusätzlich mögen bitte die jetzt gültigen roten Abonnements der laufenden Saison mitgebracht werden.

Text: Theater und Musik Ahrensburg / Redaktion, Fotos: Ahrensburg-Portal, Georg Thum

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Corona: Kiel plant Einführung von G2 – die Regeln ab 22.11.2021

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Die Jamaika-Koalition hat sich auf Eckpunkte für eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung verständigt.

  • Künftig gelten in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten 2G-Regeln (genesen oder geimpft).
  • Kinder bis einschließlich sieben Jahren und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, werden weiterhin von diesen Regelungen ausgenommen.
  • Für die Teilnahme an beruflichen Veranstaltungen gelten künftig 3G-Regeln (genesen oder geimpft oder getestet).

Für die schleswig-holsteinischen Schulen wurde angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens bei Kindern und Jugendlichen eine Rückkehr zur Maskenpflicht auch im Unterricht vereinbart.

Die Eckpunkte im Einzelnen:

  • Bei beruflichen Veranstaltungen gilt künftig die 3G-Regel, bei Freizeitveranstaltungen 2G.
  • In Gaststätten (Innenräume) gilt 2G. Nur bei geschlossenen Veranstaltungen beruflicher Art gilt 3G.
  • In Diskotheken gilt 2G.
  • Die Regelungen für den Einzelhandel bleiben unverändert.
  • Bei Dienstleistungen mit Körperkontakt gilt 2G – ausgenommen sind Friseure und medizinische bzw. pflegerische Dienstleistungen.
  • In Freizeiteinrichtungen gilt 2G. Eine Ausnahme gilt für Bibliotheken und Archive.
  • Bei der Sportausübung gilt in Innenbereichen 2G, auch für Übungsleiterinnen und -leiter. Beim Profisport gilt 3G.
  • Bei außerschulischen Bildungsangeboten gilt bis auf Ausnahmen (Berufssprachkurse, Erstorientierungskurse usw.) 2G, bei beruflicher Bildung 3G.
  • In Beherbergungsbetrieben kommt es auf den Zweck der Beherbergung an: Für beruflich bedingte Beherbergungen gilt 3G, für andere grundsätzlich 2G.
  • Bei touristischen Reiseverkehren gilt künftig die 2G-Regel.
  • Die jüngst bereits verschärften Regelungen für Pflegeheime und Krankenhäuser, insbesondere die Testpflichten für Besucherinnen, Besucher und Beschäftigte, bleiben unverändert.
  • Bei Veranstaltungen in Außenbereichen (z.B. Weihnachtsmärkte) ist durch den Veranstalter in Abstimmung mit den Kommunen vor Ort ein Hygienekonzept zu erstellen und eine Risikobewertung vorzunehmen; bei Veranstaltung mit erhöhtem Risiko (Gedränge, keine Mund-Nasen-Bedeckungen etc.) empfiehlt das Land die Umsetzung einer 2G-Regelung.
  • Private Zusammenkünfte innerhalb geschlossener Räume sind nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig.
  • In den Schulen ist auch im Unterricht wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die Verordnungen werden derzeit erarbeitet und werden am 22. November 2021 in Kraft treten. Die Details werden von der Landesregierung rechtzeitig veröffentlicht.

Text: Staatskanzlei / Redaktion, Foto: Frank Peter

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Teufels Club: SIXPACK live am 20.11.2021

SIXPACK (Foto: Michaela Plambeck)

Teufels Live Musik Club, Hammoorer Weg 26, 22941 Bargteheide
Einlass 20:00 Uhr, Beginn der Show 20:15 Uhr

Corona-Regeln: Eintritt nur für Genesene, Geimpfte, Getestete. Dazu ist wichtig:

  • Genesen = Nachweis vom Gesundheitsamt
  • Geimpft (komplett) = Impfpass oder Impfbescheinigung
  • Getestet = Testbescheinigung nicht älter als 12 Stunden
  • Alles in Verbindung mit dem Personalausweis

Gute Nachrichten, wir dürfen uns endlich wieder ohne Maske im Teufels aufhalten und tanzen!

Einlass mit Verzehrbon von 12€ und verbindlicher Voranmeldung auf der Webseite https://teufels.biz/ unter Kontakt oder per Telefon 0177-5960743

Text: Teufels / Redaktion, Foto: privat

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